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Deutsche allgemeine Zeitung : 11.04.1845
- Erscheinungsdatum
- 1845-04-11
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184504118
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18450411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18450411
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1845
- Monat1845-04
- Tag1845-04-11
- Monat1845-04
- Jahr1845
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 11.04.1845
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11. April 184S. >2 mrmr rs'^2 S7M 7)^ '1 dii)^ . .7 ' MM Deutsche AAgememe Zeitung. MM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» IM len wie dich selbst»/, die Grundzüge des^ Ehristenthum« Mhalt« Ad. >) Wir betrachten alle Menschen als unsere Müder, mit gleicht» An- Slutzlanb nnd Mutens Graf Reffelrode. Hr. v! Wrontschenkor Wiffenschaft Utt» Munft. «»Leipftg. Theater. Hchndel und HnduOrie. *Chemnift-Widerlegung. Frankfurt a.M. Die Messe. Portugiefi/che Staatspapiere. * Leip;ig. Börsenbericht, f Leip zig. Meßbericht. — Lotterie. — Berlin. Vnründiguugen. ttek erblick tveiatftchlawd. ** Nürnberg. Prof. Harleß. — Die bairischen Staats- rathssitzungen- Revenbacher- Ingolstadt. — Deutsch-Katholiken in Neu- i Dtabt an der Hardt. * Vander Eibe Die Deutsch-Katholiken und der Staat, ch Dresden- Festmahl für Ronge. * Freiburg. Prof. Schreiber. * Frankkurt a. M. Unterstützungen. Neue Synagoge. * Hamburg, Die . Katholikin. Der Verein für die arbeitenden Klassen. Preußen. ^Lettin. Erkenntniß des OberccnsurgerichtS. Die jüdischen Re. . former- Der König- Vreslau. Jüdische Reformer, -f Aus Preussen. Gesetz im Betreff des Fiscus. ^esttesseich. -t- pesth. Der Klerus in Ungarn. Mvsrugal. Dom Miguel. UschaUten. Die Budgetcommission. Die San-Fernando-Bank. Die Ver handlungen mit Rom. Die Königin Christine. Der Proceß Osuna- Die i Verschwörung. Der Schiffahrtsverkehr mit Frankreich. Ezplösion. WbvWbtktt««»tieN. Oberhaus. Unterhaus. Di« Königin. Das Collegium von Maynooth. . . - M Mraukreich. Pairekammer. Deputirtenkammer- Der Einfuhrzoll von So li sam. Marschall Bugeaud. Graf Pontois. Duell. Widersetzlichkeit gcgew Eisenbahnbauten. "*paris. Das Sklavenwesen. Baron Dupin- kVolzien. *Krüssel. Das Freindengesetz. Der Getreidezoll. Mchweiz» Die Freischaren. Bern. ** Wrnderg, 6. April. Die Fragt über das Vetbftlbcn des Ptp- fessorß Harleß in Erlangen und wahrscheinlich auch , in Baiern Lärf nuir- Mkhr wyl als entschieden angesehen werden. Aus eignem AMrieb und auf Amüth«» seiner Freunde- soll derselbe in München Alles üstfgeboten habyi, was Mgeeignet erscheinen konnte, seine Versetzung a» das b»i- Mther .SLyMoriW. ruckÄnglg.W machen. Fertzen wurde die theologi sche KaMÄ UdNjAm akademische» Senate zu «mem Gutachten Mge- Wert, Aid auf dessen fit Prof. Harleß in. allen Beziehungen höchst em- Mhlenden Inhalt hin hat dann ganz sicherm Vernehmen nach auch der Senat sechst sich an das Ministerium des Innern Mit der eben so drin- gMAM auf die triftigsten Gründe gestützten Bitte gewendet, es Möge vmsHerfügung zurückgenommen werden, durch deren Verwirklschung die IZNlvcrsität eines ihrer kräftigsten und eifrigsten Lehrer beraubt werde. Es Wird pvn Personen, die sich für aut unterrichtet in der Sache erklären, Noch ferner behauptet, der Senat habe auch auf den.für ihn schmerzlichen NWqNd hingewiesen, daß in der unnachgesuchten Versetzung eines Lehrers Wie. Prof. Harleß für die Universität selbst er " ' Ungnade erkannt werden zu müssen scheine re., verbürgt dahii ein Zeichen der allerhöchsten .... ,, ' , was wir jedoch als un- llt sein lassen müssen, um so mehr, als ja die Nniver- ....>813 so vielfache Beweise von der auch ihr geschenkten königlichen GNade erhalten. Dagegen ist gewiß, daß von München eine abschlägige Antwort .eingegangen, das heißt, der Bescheid erfolgt ist, eS habe bei der betreffenden Verfügung zu verbleiben- Es verlautet nun zwar aus Erlangt» übet das Vorhaben des Prof. Harleß etwas Authen tisches noch nicht; indessen hört man ziemlich allgemein, er sei entschlos sen, nicht nach Baireuth zu gehen, sondern lieber jeder amtlichen Stel lung in Baiern verlustig zu werden. ' -- Der Rheinische Beobachter ist durch die augsburger Allgemeine Zei tung in seinem Glauben an die Richtigkeit seines Berichts über die bairi schen StaatsrathSsitzangen nicht irr« gemacht worden, und soll das vielen Leuten so gehen, zumal der Widerspruch so spät kam. Jetzt ver- sichere ma»/ sagt er, allgemein, es sei zuletzt noch beschlossen worden, der anöbacher Synode die allerhöchste Misbilligung zu erkennen zu geben. Redenbacher werde nicht in Baiern bleiben. Dem protestantischen Pfarrer zu Ingos st a d t drohe übrigens das Loos des Letztem : er sei von, DffiziertorpS der Garnison beim KriegSminist« verklagt worden. — In Hk-itOE »in »S* -errtt «ar am 3. April die eG Ver- fimmlung zur Mündung einer christkathvlischen Gemeinde. Das GlaubenSbekenntniß lautet: „Indem die Unterzeichneten aus freiem Ent- OlukWv ihnerjM Antrieb eiste christliche-, auf dem Grunde des Evange- MMS beruhtüve Gemeinde zu gründe» beabsichtigen, stellen sie folgende Satze als de» wesentlichen Inhalt, ihrer religwfen Ueberzeugüng auf: Wir anerkennest keiM andern Glaubensarupd als die Vernunft und h;c heil. SchM 2) Mr glaubest M bekennen insbesondere, Mm der Lehre dcS, Evangeliums-: « Liebe Gott Me^ Mes und.deinen Mach sprüchen auf die ewige Glückseligkeit. 4) Wir behaupten freie Forschung in- religiösen Dingen und die freie Auslegung der heil. Schrift, und verwerfen da- hcrsedcn Geistcsdruck und Gewissenszwang. 5) Wir nehmen nur zwei, durch- EhMus eingesetzte Säcramente an: dir Taufe und das Abendmahl. 6) Die Taufe betrachten wir als das Symbol der Ausnahme in KaS Christeuthum ugd. verwerfen dabei den Exorcismus. 7) In dem Abendmahle feiern wirdasG^r dächtnißmahl unsers Lehrers Jesus Christus, empfangen dasselbe-in beiden Gestalte»: des Brotes und deS Weines, und verwerfen die Lehre der Trans-, substantiation. 8) Der Feier des Abendmahls geht eine reuevolle Selbst- prstfung voran vor Gott dem Allwissenden; die Ohrenbeichte ist verwor fen. S) Wir behalten bei eine kirchliche Einsegnung der Ehen, in deren Betreff wir jedoch nur die bestehenden Staatsgesetze als bindend erachten. 1V) smsere Priester sind Volkslehrer, werden von der Gemeinde frei ge wählt und unterliegen der Bestätigung der Regierung. Ihr Beruf iß : sittliche Veredelung der Menschen und Ausübung der kirchlichen Handlun- ggq. 11) Wir verwerfen das Cölibat, alle Fastengebote, die Anrufung von Heilige», die Verehrung von Reliquien und Bildern, allen Aber - ustd Mustderglauben und was damit zusammenhängt. 12) Wir verwerfen den Gebrauch aller-fremden Sprachen bei den kirchlichen Handlungen. 13) Wir sagen uns los von dem römischen Bischof und seinem ganzen Anhänge." * pon der Etbe, 8. April. Nach der sächsischen Gesetzgebung steht jedem Landeseinwohner Gewissensfreiheit zu. Es ergibt sich über aus osten weitern Festsetzungen, daß man darunter nur das Recht jedes Ein- zeinen', sich seinen religiösen Glauben zu bildest und in Gemäßheit zu dem selben Gott in häuslicher Andacht zu verehren, nicht zur TheilnahMe an andern Religionsübungen Mwungen zu sein und wegen seines Glaubens NiH gestraft oder verfolgt zu werden, versteht. Freiheit der religiösen UeberMgung und das Recht der Hausandacht, das bildet den Inhalt der - Gewissensfreiheit deS positiven Rechts, und eS kann das auch als die An sicht des allgemeinen Kirchenrechts betrachtet werden. Denn überall! hat man anerkannt, daß» sowie die Frage über jene Grenzen hinausgeht, auch für den Staat die Anlässe nicht ausbleiben, eine Cognition, eineControle und ustter Umständen ein Einschreiten zu üben. Bei uns unterliegt es keinem Zweifel, daß zur Bildung neuer Kirchengesellschaften, wie zurAuf- nahme lllstwer,,deren Zweck ein äußerer gemeinsamer Gottesdienst ist; möge di,str auch-die Grenzen d»S PÄvatcultuS.,«cht.Weischreite»', die Genjh-i migung des StaatS erfoderlich ist. Die VerfaffWg und wenn man aus ihre» allgemeinen Sätze» einen Stoff zu Zweifeln herauSkün- steln wollt«, so würde man durch die Landtagsactcn des die Berfaffunas- urkunde berathendeN Landtags von 1831, die sicherste Q-uelle zur recht lichen Auslegung der Verfässunasurkundc, widerlegt werden, wo es (Bd. IV, S. 2288) ausdrücklich heißt, die neue, vom Entwurf etwas abwei chende Fassung sei gewählt worden, damit dadurch „das Emporkommen neuer Sekten ohne gesetzliche Erlaubniß verhindert werde". Unstreitig würde die Staatsregierung befugt gewesen sein, gemeinsame Andachts übungen der Deutsch-Katholiken bis zu gesetzlicher Ordnung der Sache überhaupt zu untersagen. Wunderbar aber, daß man ihr von einer der neuen Bewegung günstigen Seite her zum Vorwurfe gemacht hat, daß sie das nicht gethan habe; da sie nun einmal nicht alle Beschränkungen fallen lassen wolle. Die Regierung hat von der Strenge ihres Rechts keine« Gebrauch gemacht; sie hat nicht durch ein Eingreifen in den Natür lichen Entwickelungsgang eines ganz Deutschland berührenden. Zeitereig nisses, dessen Endergebnisse noch gar nicht zu übersehen sind, düsen stören, sie hat mit Milde und Duldsamkeit verfahren wollen und ist gegen die Deutsch-Katholiken weit nachsichtsvoller und connivirender gewesen als ge gen protestantische Sekten, denen man die Abhaltung von Conventikeln, wenn solche zur Kenntniß der Staatsbehörde gebracht wurden, jederzeit untersagt Hot. Die Gegner der neue» Bewegung würden aus der Strenge des Gesetzes weit eher einen Grund zu Beschwerden gegen die Regierung entlrhnen können als die Freunde derselben, und kein Besonnener und Nie mand, der nicht mit den Jesuiten der Meinung ist, daß der Zweck alle Mittel heilig« und daß Gesetz und Verfassung bloS so lange Achtung ver dienen , als sie für eine begünstigte Seite sprechen, wird sie tadeln oder verdächtigen können, daß sie, ihrerVerantwortlichkeit für pflichttreue Hand habung der Verfafmngsurkuyde eingedenk, nichts gestattet« oder zuließ, was. als indirecte Anerkennung oder auffällige Begünstigung der neuen Religionsgesellschaft hätte angesehen werden können. Sie mußte dabei um so vorsichtiger sein, ie sichtbarer sich in den TageSblättern die Tendenz zeigte, aus den selbst zufälligen und minder bedeutenden Vorkommnisse», welche die Deutsch-Katholiken angehrn, auf Absichten devSiegirruNgen i« Bezug auf solche zu schließen. Bon diesem Gesichtspunkt aus mag auch das Verbot der Ucbcrlaffung der Aula des Augustenms (Nr. S6) um so mehr zu erkläre» sein, als eS an sonstigen geeignete» Localitäten fir den fraglichen Zweck nicht fehlte- düs Bedürfniß der Deutsch-Katholiken eine so umfangreiche Räumlichkeit durchaus nicht erfoderte und eS daher ziem lich auffällig erschiene« wäre, wenn man eine mehre Orffentlichkeit -er
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