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Deutsche allgemeine Zeitung : 28.06.1845
- Erscheinungsdatum
- 1845-06-28
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184506284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18450628
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18450628
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1845
- Monat1845-06
- Tag1845-06-28
- Monat1845-06
- Jahr1845
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 28.06.1845
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Nr. 170 — 28. Zunius 1845 Sonnabend LW«KK!S Ku durch »Ur PMm1«r d.« Sv und Deutsche AVgemekue Zeituug. HM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» »eutfchlanH. ^Äus Norddeutschland, 24. Jun. Die bedeutenden Summen, welche in dem neuen Budget Frankreichs zu Festungßbautcn be antragt und genehmigt worden sind, muffen die Aufmerksamkeit des Aus landes überhaupt, Deutschlands als des nächstbetheiligten Nachbars insbe sondere auf sich ziehen, wenn wir Deutschen auch am wenigsten eine gegrün dete Ursache dazu haben, uns über die Verstärkung französischer Festungen zu beschweren und zu verwundern, La wir selbst ganz öffentlich und ein- aestanden die größten Bollwerke gegen Frankreich aufrichten. Es entsteht dabei nur die Frage, sind dir neuen Festungsbauten in Frankreich gegen daS Ausland oder gegen daö Inland gerichtet? Wir sagen: gegen das Inland; denn eß ist eine bekannte, von Frankreich selbst zugegchene Sache, daß die Riesenfortificativn von Paris nicht sowol gegen äußere als gegen innere Feinde aufgerichtet worden ist. Prüfen wir nun die neuen Fcstumis- bauten in Frankreich nach der Angabe des Budgets in diesen beiden Be ziehungen, so scheint es ebenfalls, daß es dabei mehr auf die innern als auf die äußern Feinde abgesehen sei. Zwar erhalten viele Grenzplätze Fonds zu ihrer fortificatorischcn Verstärkung; aber in erster Linie derBe- williauna und Federungen steht Lyon. Wenn man auch Lie strategische Wichtigkeit dieser Stadt für den Süden Frankreichs, wie sie sich im Feld züge von 1814 bewiesen hat und von Napoleon besonders immer auer- kannt worden ist, nicht übersieht, so ist eß doch im Hinblick auf die Be festigung von Paris und auf die so oft wiederkehrcnden Unruhen in die ser zweiten Stadt des Reichs mehr als wahrscheinlich, daß die Befesti gung Lyons mehr einen Zweck der innern als der äußern Politik errei chen soll, wenn auch nicht verkannt werden kann, daß dieselbe zugleich eine Sicherung deS französischen Südens gegen daS Ausland bezweckt. Jeden falls kann Deutschland diese neuen Befestigungen in Frankreich, die mit ähnlichen in England zusammentreffen , um so ruhiger betrachten, als die Angelegenheit der deutschen Bundesfestungen ebenfalls mit regem Ei ser betrieben wird. — Die Speyerer Zeitung schreibt: „Sjcherm Vernehmen nach hat der König unterm 12. Jun. in einer an das konigl. Oberconsistorium erlasse nen Entschließung den Druck und die unverzügliche Einführung der von der letzten Generalsynode für die vereinigte (protestantische) Kirche der Pfalz angenommenen Agende verordnet." , X Stuttgart, 22. Jun. Di« bekannte Giftmischerin Rudhart ist schon vor »4 Tagen auch durch daS Obertribunal, die letzt« Instanz, ein stimmig zum Tode verurtheilt worden. Der Jusiizminister kann sie nicht wohl der Gnade empfehlen, imd wie man' sagt, wird der König dem Gang« der Gerechtigkeit durch die Gnade keinen Halt gebieten. — Mein Ue-ervliS. Deutsch!«»»-, s Aus Norddeutschländ. Frankreichs Befestigungen. Die Agende in der Pfalz. * Stuttgart. Die Rudbart. Zur Abwehr. Die Controle der Journale. — Die württembergische zweite Kammer über den Nachdruck. — Prinz Peter von Oldenburg. — Die Grafen v. Ben tinck. — Die Deutsch-Katholiken in Frankfurt a. M. PreuF«»». (-»-) Berlin. Die Niederlande und der Zollverein- Der König- Hr. v- Canitz. Hr. v. Rochow- Die Flotte- Die klerikalische Partei. Die Luxemburger Zeitung, n Berlin- Pfarrer Brauner und sein Dechant, s Berlin. Cenfur. * Stettin- Deutsch-Katholiken- "Aus tvestpreus- sen- Die russische Regierung in Betreff des Deutsch-Katholicismus- Ein Dichter. — vr. Isensee- — Deutsch-Katholiken in Bromberg und Dortmund. Oestlavvetch. DaS Civilgericht. Verbrechen. Spanien. Das Älinisterium. Die Carlisten. Cabrera. Die Esperanza. SroKbritannien. Unterhaus. Das Maynoothcollegc- Neuseeland. Un fall. Jamaica und Guiana. ^London- Das deutsche Hospital. Das Waterloofest. Frankreich. Der Commissionsbericht über das Cinnahmebudget. Die Je suiten. Das Waterloobanket- Unwetter. Verunglückte Luftschiffahrt. —Paris- Die Zimmergesellen. Mie-ertanbe. Das Ausgabebudget. Schweiz. "Zürich. Der große Rath von Lessin- Freiburg. Schwyz, vr. Steiger. Georg Fein. Der große Rach von Genf. Türkei. "Konstantinopel. Der Krieg im Libanon. Griechische Grenz händel. Hr. de Bourqueney. Die Diplomatie. Großfürst Konstantin. Venezuela. Vertrag zwischen Spanien und Venezuela. Deuador. Revolution. Oa Plata-Staaten. Montevideo. Handel und Hnbuskeie. "Leipzig. Börsenbericht. "Leipzig. General versammlung der Sächsisch-Baierschen Eisenbahn. — Handelsgericht in Mannheim. — Berlin- Leipzig. Ankündigungen. Antagonist in der Kölnischen Zeitung hat, wie zu erwarten, sich zurück» gezogen. Ich finde nur für nöthig, zu «rklären, daß ich von der jetzt florirenden Opposition sagte, sic beute ohne Opfer den Ruhm aus. Äon pecuniaircn Interessen habe ich gar nicht geredet, Ucbrigcns hat die Op position den Abg. Römer 1833 für seinen Austritt aus dem Staats dienste baar entschädigt. Wahr ist cs, daß er diese Entschädigung mit Mäßigkeit benutzte. Wenn der kölnische Correspondcnt ferner behauptet, ich dcnuncire die Opposition, weil ich sage, daß ihre Tendenzen über ih ren Schwur: „das unzertrennliche Wohl des Königs und Volks zu wah ren", hinausgehen, so möchte ich nur auch von ihm hören, daß er be schwöre: die Opposition halte das Wohl des Königs und des Volks für unzertrennlich. Dann will ich unrecht haben. Aber dann möchte ich auch wissen, warum das Organ dieser Partei, der Beobachter, mich vor dem Volk als Servilen zu compromittiren glaubte, indem er meine Erklärung, daß ich dem Könige, der die Amnestie gegeben, mich zu Dank und Treue verpflichtet fühle, ohne deshalb in irgend einer Beziehung weniger fest auf dem constitutionellen Recht und der freien Bcurtheilung ministerieller Acte zu beharren, höhnisch abdrucktc. Ich möchte ferner wissen, ob das denunciren heißt, wenn man weltbekannte, in Journalen nicht geläug- nete und in Gesellschaften öffentlich zugestandcne Grundsätze einer Partei mit ihren förmlich abgelegten Eiden vergleicht? Bisher beschränkte man den Begriff einer Denunciation auf Enthüllung geheimer Karten, Plane und Aeußcrungen; auf öffentliche Geheimnisse erstreckte man diesen odiösen Begriff nicht. DaS wäre gerade, als wollte ich sagen, Abg. Römer habe die Wiener Conscrenzbeschlüsse denuncirt im Jahr 1845. Aber eS gibt nicht nur ein« Denunciation an die Regierung, cs gibt auch eineDenun- ciation an Las Volk und die Meinung. Dieser giftigen Denunyiation gegen mich haben sich verschiedene Männer und Blatter der verscholltnen Opposition von 1833 bedient, ohne mir nachzuweisen, daß ich einen Fuß breit von dem constitutionellen Recht und Freimuth jemals gewichen bin, und nur darum, weil ich, wie neuerdings jeder praktische Liberal« (z. B. Cormenin), nicht mehr das Steckenpferd rrite, Deutschland durch Kam- mcrdebatten zu demokralisiren. Ich könnte noch odiösere und niederträch tigere Denunciationen gegen meine Person namhaft machen, wenn ich nicht in dieser Zeitung diese Polemik abbrechen wollte; aber das ist gewiß, daß in der Kölnischen Zeitung über Denunciation geschrien wird von einer Seite, die einzig durch Denunciation an die der Verhältnisse unkundige Menge sich auslhut, ganz wie der Wolf, dem das unter ihm stehende Lamm die Quelle trüben sollte. Eine neue Erscheinung in der Taktik unserer württembergische» Op position ist die strenge Controle der Journale. Wird irgendwoher gegen die Aeußerung eines Deputaten in der Kammer öffentlich reclamirt, gleich dringt cm Abgeordneter die Sache in der Sitzung zur Sprache, und Lie Kammer ist außerordentlich geneigt^ Lie vollkommene Redefreiheit ih rer Mitglieder zu beschützen. So erklärte neulich der ultramontane Abg. Mack, daß die katholische Bevölkerung wegen ihrer gefährdeten kirchlichen Interessen äußerst bekümmert und bewegt sei; eine ganze Amtsversamm lung sprach sich in einer Adresse an den König dahin aus, daß die ange geben« Stimmung bei der Mehrzahl nicht stattfindc; sogleich wird gegen diese Manifestation in der Kämmer verhandelt. (Nr. 169.) Älfo darf ein Conwlrxvon Staatsbürgern, dem ein Abgeordneter Unzufriedenheit gegen die Regierung nachsagt, sich nicht einmal mittels seiner gesetzlichen Organe, der Gemeindevorsteher, dagegen beschweren? Noch lustiger ist der neueste Fall (ich übergehe zwei andere). Ein unbedeutendes Blatt, die Ulmer Schnellpost, hatte geschrieben: „Die Kammer Hörle mit tiefem Stillschwei gen Römers Vortrag über die Wiener Conscrenzbeschlüsse an." Da konnte der Abg. Duvcrnoy nicht schnell genug diesen, factisch ganz rich- tig«n> von ihm anerkannt richtigen Bericht zur Folie nehmen, um auf diese Verhandlung zurückzukommen und daS Stillschweigen der Kammer als ein beredtes, beistimmendes bezeichnen zu lassen. (Nr. 174.) Wohin wird es kom men, wenn die ehrgeizige Opposition sonach allen Zeitungsmückcn schlägt? ES ist schon recht, daß sich eine ÄolkSrepräsentation um die Meinung beküm mert, aber eine solche Journalcontrole von Seiten der Opposition kommt nicht anders heraus als wie eine Recensur gegen unparteiische Blätter, während ihr Organ, der Beobachter, nur Eine Censur, die sehr milde der Regierung, hat. Die Kammer-Oppositionscensur dagegen ist so streng, daß sie in der reinen Angabe einer Thatsache sogar die Äcrmuthung einer opposition-widrigen Voraussetzung rügt. Und doch ist Duvcrnoy noch der aufrichtigste, der billigste von Allen! — In der tyüpttelüvergtfchen zweiten Kammer am 22. Jun. berichtete Abg- v.Mosthaf Namens der PetitionScommission über die Bitte Les stuttgarter Buchhcknblervcreins um ein auf diesem Landtage noch zu verabschiedendes Gesetz über den Büchcrnachdruck, durch welches die württembergische Gesetzgebung mit derjenigen in Preußen, Baiern, Stich fest »nd Braunschweig in Einklang gebracht werde, welche den Schuh auf »je MenSzeit des Schriftstellers und seinen Erben 30 Jahre nach dem
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