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Deutsche allgemeine Zeitung : 20.12.1845
- Erscheinungsdatum
- 1845-12-20
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184512200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18451220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18451220
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1845
- Monat1845-12
- Tag1845-12-20
- Monat1845-12
- Jahr1845
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 20.12.1845
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Nr. 3S4 - SO. December 184S. Sonnabend WM Dmtsthe Attgemeine Zeitung. WM «Wahrheit und Reckt, Freiheit und Gesetz!» «eb--blick. Deutschland. "Aus Norddeutschland. Die öffentliche Meinung. — Di« Kniebeugung in Kaiern, s Hannover. Das Schutzgeld der Juden. Die Stadtordnung für Stade. Die Zoll- und Stcuergcsetze. Karlsruhe. Landtag, s Darmstadt- Das Verfaffungsfest. Preußen. >/> Vertin- Die Landtagsabschiede. Fräulein Saaling. Hr. Runge. Hr. Benda. Der Culturverein für Juden. ** Kresta». Die neue Zei tung. Hr. Groß-Hoffinger- Hr- Pinoff, — Der Pfarrer in Mesum. Oesterreich. -i- Aus Ungarn. Die turopolyer Sache. Erzherzog Albrecht. Die pesther Deputation. Großbritannien. Der Hof in Windsor. Der Ministerwechsel. Der Verein gegen die Getreidegesetze. Die Repealversammlung in Dublin. Die Themse. S London. Das Ministerium Peel. Frankreich. Die Journale über den englischen Ministcrwechsel. Der Ver trag mit Belgien. Artillerkefuhrwcsen. St.-Marc Girardin. Hr. Rius. Mejicanischer Gesandter. Ibrahim-Pascha. Algerien. Otaheiti. * Paris. Die Presse und Madagaskar. Italien. * Uom. Prinz Georg von Preußen. Kaiser Nikolaus. Preußi scher Cabinctskurier. Fremde. Älürkei. * Konstantinopel. Risa-Pascha. Wissenschaft und Kunst. *Krüsset- Die königl-Akademie. "Leipzig. Die polytechnische Schule in Athen. — Bildsäule Campbell's in Glas gow- — Menagerie in Algier. Handel und ^Industrie. "Kambcra. Eisenbahn. Holzhandel. Falsche Guldenstücke. "Frankfurt a. M. Der englische Ministcrwechsel. Die Börse. "Leipzig- Börsenbericht. — Postverbindung in Algerien. — Berlin. — Leipzig. 4t«kü ndiguNgen. Deutschland. * Aus Norddeutschland, 17. Dec. Man streitet sich, ob Das oder Jene« Wunsch des Volks, Stimm: der öffentlichen Meinung, Federung des Zeitgeistes sei oder nicht. Die Einen berufen sich dafür auf allerlei äußere Anzeichen, welche von den Andern für sehr trügerisch erklärt werden. Wir mögens Das nicht entscheiden; wohl aber scheint cs uns, als könne bei den Bcrathungcn über Gesetzgebung und Staatsregic- rung die ganze Frage höchstens als ein adminiculirender Umstand in Er wähnung kommen, nicht aber, wie von Manchen geschieht, als cineHaupt- wäffc ins Feld geführt werden. Uns scheint cs, als handele cs sich bei der Verhandlung über Gesetzgebung und Staatsregiment-^ganz hauptsäch lich darum, was da gut, recht und zweckmäßig sei, und daß man seine Gegner durch Gründe überzeuge, nicht durch ein Hinweisen auf Unbe stimmte Zahlen und Mcinungsgruppen ihnen impomrcn, wol gar durch Drohungen vor kommenden Gefahren sie einschüchtern wolle. Der alte Fuchs Tallcyrand hat wol von einer großen Weisheit der öffentlichen Mei nung gesprochen, und seitdem reden cs ihm Viele nach, denen er doch sonst keine Autorität ist; aber es wird immer streitig gemacht werden können, was denn öffentliche Meinung sei; cs ist gewiß, daß sie sich auch gar manchmal geirrt hat und recht oft im Einzelnen irrt, und jeden falls wird eine Thorheit nicht dadurch zur Weisheit, daß man sic für eine öffentliche Meinung ausgibt. Bleibe man doch bei den Gründen! — Der Nürnberger Korrespondent «heilt aus München aus ganz sicherer Quelle mit, daß die Kniebeugung für die Nichtkatholiken im Heere ganz aufgehoben würde. Es soll fortan die Kniebcugung außerhalb der Kirche nur bei der Frohnleichnamsprocession stattsinden, bei welcher so wie beim Gottesdienst in der Kirche bekanntlich nur die katholischen Sol daten und Landwehrmänner ausrücken. 's Hannover, 17. Dec. Der König hat genehmigt, daß außer den Juden, die eine Wissenschaft oder Kunst ausüben, in Zukunft auch den jüdischen Handwerkern das Schutzgeld erlassen werde, vorausgesetzt, daß sie nicht etwa außer dem Verkauf eigner Gcwerbscrzeugnisse zugleich Han del treiben. Nur die Schlächter bleiben von dieser Vergünstigung ausge nommen. Die Maßregel ist dankcnßwcrlh, da sie wiederum auf die Be günstigung der Handwerke hinzielt und sonach mit der Absicht des neuen Judengesehes, die Israeliten vom Handel abzuzichen, zusammenwirkt. Nur wäre doch zu wünschen, baß die handeltreibenden Juden nicht gerade einer Abgabe unterworfen blieben, die an und für sich ungerecht ist, namentlich aber nach der Aufnahme der Juden in die Bürger- und Landgemeinden aller Begründung ermangelt. Diesem Mangel ist dadurch nicht abgehol fen, daß dieses Judenschutzgeld jetzt Domanialabgabe genannt wird; der Name ändert in der Sache nichts. Nachdem durch Gesetz das Schutzvcr- hältniß der Juden für aufgehoben erklärt ist, kann auch die Leistung da für nicht fortbestchcn. Die Richtigkeit dieses Princips war auch von der Regierung anerkannt, denn sie wollte das Schutzgeld aufheben, die Do- manialkasse aber dafür aus der Landcskasse entschädigt sehen. Diese wei gerte-sich, den Ausfall einer Einnahme zu vergüten, von der nicht sie, sondern die königl. Kasse stets den Vortheil gehabt hatte. Darüber er gab man sich in den Widerspruch: hob das Schuhverhältniß auf und ließ das Schuhgeld bestehen. Die ganze Summe besteht in 4VVV Thlr. jähr lich; jetzt verringert sie sich abermals, und so wird sie wol mit der Zeit ganz wegfallen. Neben der diesen Gegenstand betreffenden Bekanntmachung ist heute auch eine neue Stadtvcrfassungsurkundc und eine neue Polizciordnung für Stade durch die Gesetzsammlung veröffentlicht. Die Polizciordnung schreibt eine königliche Polizeidirection vor, nur die Handels- und Ge- werbspolizei behält Stade, das damit in diesem Punkte ganz in das Vcr- hältniß der kleinsten, neuerdings mit revidirten Verfassungen versehenen Städte gestellt worden ist. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß die Conccssionirung neuer Buchhandlungen im Landdrostcibczirke Stade nicht mehr von den Obrigkeiten der Städte, sondern nur von der Landdrostei ertheilt werden solle. Den Kram- und antiquarischen Büchcrhandel dür fen aber auch fernerhin die Obrigkeiten gestatten. Für die durch die neuesten Verträge an den Zollverein abgetrete nen Landeöthcilc sind die neuen Zoll- und Steucrgcsehe heute bekannt gemacht worden. Karlsruhe, 15. Dec. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer übergibt Abg. Welcker eine Bitte der deutsch-katholischen Gemeinde von Pforzheim, ihre gleiche Berechtigung mit andern christlichen Confessionen, dann eine Bitte von mehr als IÜO Bürgern zu Pforzheim, die Gleichstellung aller christlichen Confessionen betreffend. Abg. Zittel be gründet seine Motion auf Gewährung allgemeiner Religionsfreiheit. Der Antrag lautet: ,,t) Se. königl. Hoh. den Großhcrzog in einer untcrthä- nigstcn Adresse zu bitten, daß auf dem Wege der Gesetzgebung die Bestimmungen der Verfassung und des KirchenherrlichkeitsedictS von I8V3, welche die volle und gleiche staatsbürgerliche Berechtigung der Landesbc- wohncr auf gewisse christliche Confessionen beschränken, aufgehoben und dageDk» das Rechtder freien kirchlichen Association und der freien unkt öffentlichen Ausübung des Cultus für alle Landeseinwohner, sofern ihre ausgesprochenen religiösen Grundsätze mit den allgemeinen Bürgerpflichten nicht im Widerspruche stehen oder sie an deren vollständiger Ausübung nicht hindern, ohne staatsbürgerliche Nachthcile für sie, allein unter den jenigen Beschränkungen, welche nothwcndig aus dem Aufsichlsrechte der Staatspflichtcn entstehen, ausgesprochen werde; eventuell: daß dieses Recht der freien Association und der freien Ausübung des Cultus unter den gleichen Voraussetzungen für die Bekenner der christlichen Religion fest gesetzt werde; 2) daß zunächst aber, und zwar noch auf diesem Land tage, die Verhältnisse der deutsch-katholischen Kirche in Baden in der Weife geordnet werden, daß den Deutsch-Katholiken das Recht zugestün- dcn werde, sich in Baden unter dem Schutze des Staats kirchlich zu or- ganisiren, daß den schon bestehenden oder etwa noch sich bildenden Ge meinden die freie und öffentliche Ausübung ihres Gottesdienstes gestattet werde, den Mitgliedern derselben alle staatsbürgerlichen Rechte, welche die übrigen christlichen Confessionsvcrwandten genießen, zugcsichcrt bleiben und ihre confessionellen Verhältnisse in Beziehung auf Standesbeamtung, Re- ligionsuntcrrichtung rc. festgestcllt werden." Abg. Bassermann dankt aufrichtig dem Motionsstellcr für die Art der Begründung und für dcn Antrag. Der Antragsteller habe sich bewährt als ein wahrer protestantischer Geistlicher; denn daS Wesen des Protestan tismus bestehe in der freien Forschung, welche die geistige Bildung gerettet, was der Redner historisch nachzuweisen sucht. Die Motion sei veranlaßt durch ein Ercigniß, welches ein großer Geschichtforscher als den Anfang der Regeneration des menschlichen Geistes bezeichnet. Wie politisch so kirch lich habe ein Stoß einen Gegenstoß veranlaßt. Die heutigen Staatsmän ner schieyM-rwar nicht, binzusehen, daß alle ihre Dämme gegen die Frei heit gerade L)äs.befßrbetten, was sie unterdrücken sollten. Eben deshalb bliebe asser den Gegnern nichts übrig, als zu wünschen: es möge der An stoß der Unterdrückung noch weiter gehen, damit der Gegenstoß um so kräf tiger werde. Wenn man aber sehe, wie die Ultramontanen den Deutsch- Katholiken entgegcnhandcln, so lasse cs sich von dcn Regierungen nicht begreifen, daß sie dieses duldeten. Der Grund lasse sich aber finden: die durch dcn Papst abgeschafften Jesuiten seien über ganz Deutschland ver breitet, viele, ohne sich öffentlich dazu zu bekennen, vielleicht mancher in unserer Nähe. Hiergegen müsse gekämpft werden, und die beste, einzige Waffe sei die deutsch-katholische Bewegung, welche GcrvinuS einen gro ßen Segen nenne. Er habe nicht geglaubt, daß die badische Regierung Maßregeln gegen diese Bewegung ergreifen werde. Die erste Maßregel sei die Gestattung des Ordens der barmherzigen Schwestern gewesen. Er sage mit dem Abg. Römer zu Stuttgart : „Zuerst kommen die barmher zigen Schwestern, dann kommen die Jesuiten nach." Durch die Zulas sung der barmherzigen Schwestern sei die Proselytenmacherci am Kränken--
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