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Deutsche allgemeine Zeitung : 18.03.1846
- Erscheinungsdatum
- 1846-03-18
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184603182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18460318
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18460318
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1846
- Monat1846-03
- Tag1846-03-18
- Monat1846-03
- Jahr1846
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 18.03.1846
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18. März 184«. Mittwoch Dmtsche «llgemeiM Zeit«««. rWL «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» U-Verbltck. »«Utschlattd. »Äus Süddeutschland. Die katholischen Synoden. — Der Dombauverein in Baiern. — Gräfinnen v. Rcchberg. 4t-Dresden. Landtag. * Esslingen. Die Deutsch-Katholiken. — Die württember- gischc Staatsschuld. — Pensionswcscn in Württemberg. — Die Studenten in Heidelberg — Jordan. — Die Deutsch-Katholiken in Offenbach- Die Staatsschuld in Meiningen. — Eröffnung der nassauerLandstände. Preußen, (-t-) Berlin. Die neue Gemeinde in Königsberg. Der Ham burger Senat. Der Kaiser von Rußland. Wislicenus. Die Schlacht- und Mahlsteucr. Der Handwcrkervercin. Hr. Kroll. * Posen. Ruhe. Die Gefangenen. Feuer.— Graf Henckel v. Donnersmarck.— Die Horn burg in Glogau. Deßerreich. General v. Collin. — Das Kreisamt in Tarnow. — Die Militairgrcnzc. Äkpanten. Das neue Prcßgesctz. Der Palast Vista Alegre. Kriegsge richt. Balmaceda. Der neapolitanische Gesandte. Marokko. Prinz Leo pold von Sachsen-Koburg. Großbritannien. Das Unterhaus. Die Journale über die Polenfragc. Sklavenhandel. Pater Francois. Frankreich. Deputirtcnkammcr. General Jaqueminot. Die polnische Sache. Die polnische Subscription. Heilung der Wasserscheu. Algerien, s Paris. Eine Schrift über Deutschland. Hrakau. » Krakau. Die Zustände. Wissenschaft und Brunst. »»Leipzig. Theater. »Rom. Mosaik.— Rom. Der deutsche Buchhandel in Italien. Handel und Industrie. * Frankfurt a-M. Börsenbericht. * Leip zig. Börsenbericht. ' Wien. Eisenbahn. — Frequenz der Magdeburg- Leipziger und-HalbcrstädtcrEisenbahn. »Leipzig. Oclhandel.—Berlin. Ankündigungen. Deutschland. »Aus Süddeutschland, 10. März. Alles was im Badischen vornehmlich aus beff Ruhm eines aufgeklärten Kasholieismus Anspruch macht, ruft in der Presse und in. Petitionen, den geistlichen Oberbchör- dcn eingercicht, nach Sy»oben. Der liberale Katholicismus stützt dze Berechtigung zu seinen Anträgen auf das Symbpl der römischen Kirche, auf die Verhandlungen des Tridentiner Concils. Bekanntlich^«! der Erzbischof von Freiburg die Bitte um Abhaltung derartiger Synoden abgeschlagen. Dies scheint symbolwidrig zu sein, in der Wirklichkeit aber verhält es sich anders. Die Petenten wissen nämlich nicht, waö sie bitten. Eine Synode im Sinne und nach der Vorschrift des Tridentiner Concils gehalten ist etwas ganz Anderes als eine Synode im. Sinne der liberalen Katholiken. Diese Letzter« meinen nämlich, in solchen Synoden könnten sic die Ucbergriffe der Hierarchie in die FreiheitSrechtc der Kleriker und Laien, die Misbräuchc, den Aberglauben des Römcrthums besprechen und freisinnige aufgeklärte Einrichtungen in der Lehre und dem CultuS der römischen Kirche beantragen. Aber das Tridentiner Coneil verlangt von den vorgeschriebcncn Synoden gerade das Gegentheil. Diese sollen gerade die durch den unfehlbaren von Nom nach Trient verschrie benen Geist dictirten Dogmen und Institutionen immer fester begründen. Die liberalen katholischen Laien und Geistlichen würden jetzt z. B. die Austrcbung des Cölibats beantragen. Es ist wahr, die alten deutschen und französischen Prälaten trugen bei dem Tridentiner Concil cbenfälls darauf an. Allein der Papst "und die Cardinäle schickten aus Italien eine Menge blutjunger Bischöfe ins Concil, welche aus uns unbegreif lichen Gründen die betagten Bischöfe, die beim Cölibat doch ganz unbc theilig! waren, überstimmten und das Cölibat aufrecht erhielten. Dann sollen auch die fraglichen Synoden die römische Kirchcnzucht bei den Laien aufrecht erhalten und die Jndifferentistcn deshalb vor sich citiren. WaS wurden aber mehre badische Kammcrmitgliedcr von der Opposition, die, dem Liberalismus anhängcnd, obgleich Katholiken, von Ablaß, Ohren- beichtc, Messe, Faste» und dergleichen sehr wenig halten, für einen Lärm in der Kammer und außer derselben macken, wenn die Synoden nach dem Tridentiner Concil sic wegen ihres Zndisscrentismus vor ihr Forum zögen! Das weiß der freiburgcr Prälat wohl, und da er wahrscheinlich an den Kammerrcden dieser Herren genug hat, hütet er sich, mit ihnen in Svnoden anzubindcn. — Der bairisch« Kölner Dombau - Verein, welcher am An fänge des Jahres 1844 einen Activrest von 5188 Fl. hatte, hat im Laufe dcö Jahres 1844 24,540 Fl. eingenommen und hiervon 28,000 Fl. an die Baukassc abgclicfcrt. Ain meisten hatte der Kreis Obcrbaicrn (über <>000 Fl.), am wenigsten der Kreis Untcrfranken und Aschaffenburg <1600 Fl.) dazu bcigcstcucrt. — Am 4. März sind drei Gräfinnen v. Rechbcrg von der evange lischen Confcssion zur katholischen überqetretcn: zwei in Donzdorf und die dritte in München. ' (Berl. Z.) SS Dresden, 16. März. Die heutige Sitzung der II. Kammer zeichnete sich im Vergleich zu den letzten Sitzungen durch eine ziemlich umfangreiche Registrandc ausvon den zahlreichen Nummern derselben wurde eine Petition das Turnwesen betreffend, durch den Abg. Sachße bevorwortet, und fünf andere Nummern, worunter eine Petition .des Prof. Biedermann in Leipzig wegen Entziehung der Concession der Sächsischen Vaterlandsblättcr, eine Beschwerde über das Ministerium des Innern in Preßsachcn über die frcibcrgcr Duellangelcgcnheit, und eine Petition meh rer Kaufleute aus OelSnitz gegen Erhöhung des Eingangszolle auf Garn stch befanden, durch den Abg. Todt. Nach Vortrag der Registrande ba ten die Abgg. Voß und v. Thielau um das Wort ; der Erstere trug auf die Vorlesung einer cingegangcncn Vcrwahrungsfchrift wegen Zurück nahme einer in kirchlichen Angelegenheiten früher cingcbrachtcn Petition an, und bemerkte, daß er alsdann hieran noch einen besonder» Vortrag zu knüpfen gedenke. Mit Genehmigung der Kammer erfolgte sodann die Vorlesung der gedachten Vcrwahrungsschrift; ehe jedoch hierauf der Abg. Voß wieder zum Sprechen kam, crtheilte der Präsident dem Abg. v. Thielau das Wort, welcher einen Antrag einbrachtc, der dahin ging.' die Kammer möge beschließen, die Bevorwortung der eingehenden Peti tionen in der bisherigen Art in Zukunft wegfallen zu lassen. Der Abg. v. Thielau führte zur Unterstützung seines Antrags an, daß die Bevorwor tung der Petitionen in einer so ausgedehnten Weise, wie sie bisher oft stattgefunden habe, einen wesentlichen Einfluß auf die Dauer des Land tags ausübcn müsse, daß aber bei der jetzigen Praxis diese Bevorwortung für die mit der Uebcrrcichung von Petitionen beauftragten Kammermit glieder gewissermaßen ein moralischer Zwang geworden fei, indem sonst die Petenten glauben würden, der betreffende Abgeordnete nehme sich ih rer Sache nicht an, daß dieser Zwang durch einen Beschluß der Kam mer, wie sein Antrag bezwecke, wegfallen werde und dieser daher lediglich im allgemeinen Interesse gestellt sei. Gegen diesen Antrag, der eine ausgedehnte und lebendige Debatte herbeiführle, trat zuerst der Abg. Hensel tl. auf, einmal weil jetzt, wo die Zahl der eingehenden Petitionen verhältnißmäßiy nur noch eine ge ringe sei, ei» solcher Beschluß nicht mehr an der Zeit sein dürfte, und bann, weil von einem einzelnen Falle keine Folgerung aus ein Recht der Stände zu- machen sei, daß dieses Recht aemiSbraucht werde. Der Abg. Todt meinte^ daß allerdings Fälle vorkommen könnten, wo die Bevorwortung einer Petition unentbehrlich sei, erklärte aber> daß cr dem v. Thielau'schen Anträge bcistimmc, wenn derselbe dahin modificirt werde, daß der Wegfall der Bevorwortungen nur für gegenwärtigen Landtag beschlossen werden solle. DieAbgg. Rcwiher und Metzler erklärten sich gegen den Antrag, weil sic in ihm rinc Beschränkung der Redefreiheit finden zu müsse» glaubten; der Letztere äußerte, er wolle voraussetzcn, daß derselbe auf laulern Motiven beruhe; da fedoch mehrfach der Versuch gemacht worden sei, die Redefreiheit der Stande zu beschränken, so werde cr gegen Al les stimmen, was einer solchen Beschränkung ähnlich sehen könne, mithin auch gegen diesen Antrag, der übrigens seiner Ansicht nach besser bei Be- rathung der Landtaqsordnunq einzubringen und zu discutiren sein möchte. Der Abg. Georgi sprach sich im Sinne des Abg. v. Thielau aus und stimmte für dessen Antrag, da er ein Mittel zur Verkürzung des Land tags sei, die ihm dringend wünschcnswerth erscheine; hätten Abgeordnete den von ihnen überreichten Petitionen Bemerkungen beizufügen, so könn ten sie ihre desfallsigen Mitthcilungen der treffenden Deputation machen, der die Petition überwiesen werde. Den stärksten Gegner sand der gedachte Antrag in dem Abg. Schaff rath, der denselben als verfassungswidrig bezeichnete, da durch h. 81 *) der Verfassungsurkundc jedem Mitglicde der Ständeversammlung das Recht der Bevorwortung verbürgt sei; cs handle sich hier nicht um den Nutzen, den ein solcher Antrag beabsichtige, sondern um ein Recht des Einzelnen, das ihm die Verfassungsurkundc gewähre und die Kammer nicht nehmest: könne, am allerwenigsten durch einen improvisirtcn Antrag eines Abgeordneten. Ei» solcher Antrag laufe auch gegcn die Landtags ordnung, nach welcher die Vorberathung und Berichterstattung durch eine Deputation der Beräthung in der Kammer vorauszugehen habe. Er werbe daher gegm denselben stimmen, und zwar um so mehr, als er in den Petitionen das einzige Band erblicke, durch welches Stände und Volk zusammeNhingcn, und die Bevorwortung der Petition das Einzige sei, ») tz. 81 der Verfassungsurkundc lautet: „In beiden Kammern können die Mitglieder derselben, mit Ausnahme der §. 64 in Rücksicht der Herr- schaftsbcsitzer bemerkten Fälle, nur persönlich erscheinen und dürfen Nieman den beauftragen, in ihrem Namen zu stimmen. Die Abgeordneten haben eine Instruction von ihren Committcnten nicht anzunchmcn, sondern nur ihrer eignen Ucbcrzcugung zu folgen. UebrigenS bleibt jedem Mitglied über lassen, die an selbiges sür die Ständcvcrsämmlung gelangenden besonder« Anliegen weiter zu befördern und, nach Befinden, zu bevorwortcn."
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