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Deutsche allgemeine Zeitung : 28.10.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-10-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184710282
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18471028
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18471028
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-10
- Tag1847-10-28
- Monat1847-10
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 28.10.1847
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trinkt. scr von LH. t VolvftSt«- ß dettichtfe" Idee »der nyglas. rschien soeben !cslient>soä- m Kustsllsa a'LloMNß« 7 vkr. ' ü« s Lhlr. c Hefte dieser ,en neuesten n. s4276) vFilckssr > Sw« st in Hr. I. M. rüfteberft lbarth in der. —Hr. frl. Adeline «-«"HW in. . meert u Leimig, w 1847. Äs» ^ben- tiv unol Xrio , von üsrrn — Oonoerl vavict, vor- rett von 4 Lloqv uns ür stio Viv- Oll Asssilli, sus Vivo, vom W»»»» in Berlin n Köln »in i in SWn- tenant Ol ein« Loch- Parrisiu» «. Roghe Schnepel n Unterlau- i>. Bezold rlin. — Hr. iÜin.-,L. pitenantB. in Mit Krau icke inLeip- )ugo Götz« -raun. — G. Dn h- > Soni» Kör- 'Hin ar. — rt Opper- Behrend. tMl. Clara i Landsberg Ke. Eduard Schipp-n. itz mit Ari I Donnerstag -— Nr. 3M S8. October 1847 WM Deutsche Allgemeine Zeitung. LM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» u-r--vli». lventLchl««-. München. Sesetzantrag. «Äus Obersachsen. Das Frei handelssystem. — Die Lumultuntersuchmra in Württemberg. — Spiel pachtvertrag in Mainz. * Meiningen- Grenzvertrag mit Altenburg. PrewGtt». « «Berlin. Der Polenproceß. ««Berlin. Eine Schrift über die Uhlich'sche Sache. DaS Präsidium des StaatSministeriumS. Pole mik. «Köln. Die Assisen. Die Dombauvercine. l-Äus Preussen. Präjudiz. — Berichtigung. — Die Cadcttenhäuser. — BreSlauer Denk schrift. — Die Stadtverordneten in Kolberg. — Elberfelder Auswan derer. — Kurländische Einwanderung. Hr. Saß. Mrogdrttannien. EabinetSrath. Das Parlament. Lord Z. Russell. Die liverpooler Deputation. Der Morning Herald gegen das Cabinet. Die Spinner in Ashton feiern. Die Commission für den Nationalunterricht in Dublin. Die katholischen Prälaten. Maßregeln in Carlisle. Earl of Dalhousie. Die französischen Waffensendungen an die Sonderbündler. GpaUWrelch. Die Journale. Der Prinz von Joinville. Marschall B.u- geaud. Akademie für Corsica. Die Subscription für Hrn. Teste. Freie Einfuhr von Seefischen. Der Colonialrath von Bourbon. ««Paris. Die Schweiz. Warnery. Die Bank. Der Conservateur. Btte-e»Ia»-«. Die AntwortSadreffe. Der Prinz von Oranien. Schweiz. Luzerner Beschlüsse. Heroische Weiber- Wirren in St.-Gallen, kl Zürich. Die Kri egsfrage. Ht»Ue«. Bittschrift von Livorno. Rom. Die Pallade. Neapel und Si- cilien. Die Civica. Ferrara. VdtGlan- und Polen. Rigaer Censur. Duell in Reval. Schekel. Monstantinopel. Syrien. Die Cholera. Nkvedameeika. Der Krieg mit Mejico. cha Plata StaateN. Das französische Protectorat. Die Urheber der FriedenSpetition. S»isi. Revolution. Wissenschaft und «uns». ** Leipzig. Theater. — Hr. Capo de Feuilüde. Die Cholera. Kandel und Hsndusteie. «Leipzig. Börsenbericht. London Die Fal- liIement«. --- Berlin. «nkündigungen. Dentschr««-. München, 23. Oct. Dem Vernehmen nach haben die beiden mittelfränkischen Abgeordneten aus der Adelßklaffe, Graf v. Pückler und Prof. v. Scheurl, ein Rundschreiben an ihre Committenten erlassen, worin sie ihr« Uebcrzeugung begründen, daß der von ihnen mitunterzeichnete An trag auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen Fixirung und beziehungs weiser Ablösung drückender Lasten des Grundeigenthums nicht minder dem Interesse der Grundherren als dem allgemeinen Staatsinteresse ent spreche. _ (N. C.) *AuS Obersachsen, 2S. Oct. Die Siege der Freihandelspoli- tik in England und die Begeisterung des Hrn. Cobden fangen an, we nigstens insoweit Eindruck zu machen, daß man die Frei Hande ls lehre nicht mehr für ein bloßes, von dem listigen Albion ausgesonnenes Blend- werk ausgibt. Man raisonnirt jetzt so: „England hat dem nationalen Schutzsystem gehuldigt, so lange eß dasselbe brauchte, es braucht es jetzt nicht mehr, folglich geht eS zum FreihandelSsysteme über. Aber englische Hintertist ist es, daß eS dasselbe System auch sür Deutschland empfiehlt, das noch nicht dazu gereift ist." Dabei wird nur vergessen, daß die Em pfehlung des FreihandelSsystems in England sich nicht von gestern datirt; -aß eS schon in der Mitte des vorigen Jahrhunderts seine Federungen mit derselben Bestimmtheit und Sicherheit erhob, mit der es sie heute geltend macht; daß auch, nach der Ueberzeugung seiner Anhänger, seine Einführung damals so viel genützt haben würde wie jetzt; daß das na tional« Schutzsystem auch sür England eine Quelle von Uebeln geworden ist; daß die Brrspätung des FreihandelSsystems nur in dem auf so vie le» andern Seiten auch bekannten Widerstande, welchen Sonderinteres- se» und Vorurtheile dem Durchdringen der Wahrheit entgegensetzen, be gründet war. Dir Emancipation des Landbaues, wie sie seit 1807 in deutschen Landen vollzogen worden, wäre hundert und dreihundert Jahre vorher auch schon gegangen. Wer möchte sagen: daß Deutschland erst I8V7 dazu reif geworden? Und doch ist das obige Raisonnemcnt kein andere-, wie überhaupt auch das FreihandelSsystem nur ein Glied aus einer harmonischen R«ih« ist. Außerdem ist jedenfalls der Vorwurf hin terlistig«, Absicht «in gehässiger und ungerechter. Denn selbst wenn daö FreihandelSsystem zwar für England, nicht aber für Deutschland geeignet wäre, würde doch die Begeisterung der Engländer dafür und daß sie das für sie Gut« auch für Deutschland gut hielten, viel natürlichere und un verfänglichere Motive an die Hand geben. Ferner trifft auch sonst die Vergleichung nicht zu. England geht vom Schutzsystem allmälig zum FreihandelSsystem über und hat lange damit gezögert. Daraus würde, selbst wenn diese Zögerung gut gewesen wäre, für Deutschland nur die Federung folgen, auch nur vorsichtig und zögernd diesen Weg zu gehen, vielleicht jetzt das bestehende System unverrückt festzuhaltcn. Aber man will den umgekehrten Weg: eS soll sich weiter vom Freihandelssystem ent fernen, sich weiter in dieNetze des Schutzsystems hinein verstricken; es soll jetzt ein Verfahren einschlagen, wie eS England vor zwei Jahrhunderten ergriff. Früher sagte man: „Der Freihandel ist sehr gut, aber da ihn England gegen uns nicht zuläßt, warum sollen wir ihn gegen England einräumen?" Jetzt aber will man gerade in dem Augenblicke, wo Eng land in dem gerügten Verfahren nachläßt, erst recht in das Schutzsystem! Doch man sagt auch: „England hat das Schutzsystem noch gar nicht aufgegeben; es behält eS noch bei gar manchen Zweigen seiner Jndustrie bei und in gar hohen Sätzen." Nun, eS hat zuvörderst das Princip auf gegeben; es strebt und verlangt danach, das neue Princip allseitig aus zuprägen; daß es damit bei dem Widerstreite der einmal auf das ftühere System gestellten Interessen nicht so rasch durchkommen kann, ist eben auch eins von den Uebeln des Schutzsystems. Schutzzölle sind viel leichter einzuführen als abzuschaffen. Bei der Vergleichung der Zollsätze Eng lands und anderer Staaten aber vergißt man durchgehends, die Verschie denheit des Geldpreises in Anschlag zu bringen. Ein englischer Zoll kann ein Ziemliches höher sein als ein deutscher und doch nicht so auS- schließend wirken. — In Stuttgart sind am 23. Oct. von den wegen des Maikrawalls Verhafteten, die bis auf 5 ihrer Haft entlassen waren, auf beson dere Weisung des königl. Gerichtshofs für den Neckarkreis zu Eßlingen 8 bis kV aufs neue verhaftet worden. (F. I.) — Der Spielbankpachter in Bad Homburg bat den Versuch gemacht, auch in Mainz eine Girobank zu errichten, und sich demnach an die Regierung mit glänzenden Anerbietungen gewendet. (B. Z.) * Meiningen, 24. Oct. Bereits vor vier Jahren (unterm 3V. Oct. 1843) ist zwischen unserer Regierung und der von Sachsen-Altenburg ein StaatSvertrag über Beilegung von obschwebenden Grenz- und an dern Hoheitsdifferenzen abgeschlossen worden. Die Ratification desselben hat aber einen ziemlich langen Anstand gefunden und ist erst unlängst und zwar nicht ohne einige nachträglich im Wege der Ministe- rialcorrcspondenz vereinbarte Abänderungen einiger Vertragspunkte mög. lich geworden. Deshalb wird jetzt erst der Vertrag, jedoch nicht vollstän dig, sondern nur „so weit er von allgemeinem Interesse ist", zur öffent lichen Kenntniß gebracht. Vermöge dieses Vertrags wird nicht nur die Landesgrcnze speciell und definitiv, unter Bezugnahme auf besondere Grenz- beschreibungen und Risse, festgestellt, sondern cs werden auch di« sonstigen dabei in Frage zu ziehenden Verhältnisse allseitig geordnet und geregelt. Hinsichtlich der Fragen wegen des Besteuerungsrechts wird unter An- derm bestimmt, daß die festgestellte LandeSgrenze zwar alle landeShoheit- lichen Rechte und die den beiderseitigen unmittelbaren Staatsbehörden zu stehenden Jurisdictionsgerechtsame scheide, daß aber die Territorialgrenze nichts an den eigentlichen Privatrechten ändern soll«, welche vielmehr ge genseitig allenthalben ausdrücklich Vorbehalten würden. Insofern Grund stücke, welche der Jurisdiction von Vasallen unterworfen sind, gegenseitig abgetreten werden, ist eine Ausgleichung durch Ueberweisung der Juris diction über andere zur Abtretung gekommene Grundstücke oder nach Be finden billige, von dem abtretenden Staate bis auf Genehmigung der übernehmenden Staatsregierung zu vermittelnde Entschädigung zu ver suchen. Wenn aber dieser Versuch mislingt, haben die Vasallen die frag lichen Jurisdictionsgerechtsame nach Maßgabe der Gesetze des StaatS, in dessen Territorium die betreffenden Objecte liegen, auszuüben. Bis zu dem Zeitpunkte, wo von den beiderseitigen StaatSregierungen die über die erfolgte Besteuerung mitzutheilenden Nachweisungen anerkannt worden sind, bleibt der betreffende Staat in dem Bezüge der von ihm bisher erhobenen Steuern, und diese werden, so weit sie rückständig sind, gegen seitig auf Verlangen ohne Abrechnung von Kosten, wenn diese dem Staate zur Last fallen würden, jedoch gegen Ersatz der baaren Verläge, beige trieben. Der Austausch von Domanialrevenuen, welche jeder der contra- hirendcn Staaten aus dem Gebiete des andern zu beziehen hat, bleibt besonder» Verhandlungen vorbehalten. **Berlin, 26.Oct. In der heutlgcn Verhandlung des Poltnpra- cesseS wurden neun Angeklagte vernommen. Zunächst nach einander die Gymnasiasten Evarist ZbaSki, 21 Jhhre alt; Sylvester SuSzcynSki, IS Jahre alt; Anlon Stamm, 23 Jahre alt; BoleölauS SmitkowSki, 20 Jahr« alt; Theophil KlonowSki, 2v Jahre alt, und Ncpomucen v. Tnie-
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