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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 24.05.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-05-24
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490524015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849052401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849052401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-05
- Tag1849-05-24
- Monat1849-05
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 24.05.1849
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Lei»,la. Die Zeitung Deutsche Allgemeine Zeitung. bürg, und bei Demselben in ' — Pari«, dir. 2», ru° Untre « Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» vam« lle «»rerelNi - - ! r inEnglanb durchWIiliam» L Rvrgaie i» Landon. 14 Henrietta. Street, Lo- ncnt-Garden. Pret« für das Merteljabr L Thir. InsertionSgebübr für den Raunt einer Zeile 2 Rgr. U-Se-Vli». Deutschland. **^rankkurt a. M. Ernennung des ReichßkriegSmini- sters. Deutsche Nationalversammlung. Die sächsischen Abgeordneten. Austritt von 77 Mitgliedern. — General v. Peucker. — Der Reichsver weser. Dresden. Steckbriefliche Verfolgung; die Verhafteten. Leipsig- Bekanntmachung der KreiSdircction. — Bürgermeister Klinger. Mün chen. Die II. Kammer. — Protest des konstitutionell-monarchischen Ver eins. — Graf Lerchenfeld-Köfering. Wür;burg. Crcesse, Auszug der Studenten. Kaiserslautern. Die provisorische Regierung. — Das Bünd- niß mit Baden. — Fremde Bundesgenossen. Neustadt a. d. H. Ueber- läufer. — Angriff auf Landau. — Germersheim. Stuttgart. Truppen bewegungen. Karlsruhe. Lruppenmärsche, die Bürgerwehr, Eideslei stung. — Proklamation des LandeßauSschuffes an das Volk, die Solda ten, gegen das Ministerium Bekk. Mannheim. Besorgnisse, die Zu stände. — Volksversammlung. Freiburg. General v. Gayling. — Die Reichscommissare. — Erklärung badischer Offiziere. Main;. Bekannt machung des Festungsgouvernements. Wiesbaden. Vereidigung. -sVet- mold. Die Landstände, Gesetzentwürfe. *Aus dem Schwarsburgischen. Die Reichsverfassung, die Stände in Sondershausen. Hannover. Die Etappenstraße über Braunschweig. Aufstand am Harz, die Zeitung für Norddeutschland. Oldenburg. Die Königin von Griechenland. Kre men. Hr. Duckwitz. Mecklenburg. Marschordre, LandeSversammlung, die deutsche Frage. — Hagenow. Hamburg. Die Bürgerwehr, Be kanntmachung. Nübel. Das Hauptquartier, Kanonade. Mreutzen. Berlin. Die deutsche Frage, das Wahlgesetz. — D'Ester, Regierungsrath Lüdemann. — Die Portofreiheit der Nationalversamm lung. Bertin. Die russische Flotte. Breslau. Der Kaiser von Oester reich. Liegnit;. Militairisches. — Gräfin Hatzfeld. Trier. DaßBolks- blatt. Hagen. Die Vorgänge in Iserlohn, die berliner Landwehr, Gel dern. Barmen. Bekanntmachung. Deutschland. Frankfurt a. M., 2I. Mai. (Amtlich.) Ich habe mich be wogen gefunden, den großhcrzogl. hessischen Gcnerallieutenant Fürsten August v. Sayn-Wittgenstein-Berleburg zum Reichsminister des Kriegs zu ernennen. Dessen zur Urkund habe ich gegenwärtiges Dekret eigen händig vollzogen und mit meinem Insiegel versehen lassen. Frankfurt, am 21. Mai 1849. Der Reichsverweser Erzherzog Johann. Der Reichsminister des Innern und interimistische Präsident des Reichsmini sterraths Grävell. **FranKturt a. M., 21. Mai. Die Bänke der Paulskirche er schienen heute so verödet, daß vor Beginn der Sitzung der deutschen Na tionalversammlung der Präsident sich durch Zählung der anwesen den Mitglieder die Ueberzeugung von der beschlußfähigen Anzahl ver schaffte, bevor er um 10'/, Uhr die Sitzung eröffnete. Von der Rech ten hatten sich nur einzelne Abgeordnete eingefunden, um sich von Be kannten und Freunden zu verabschieden. Präsident Reh zeigt nach Verlesung und verfolgter Genehmigung des Protokolls an, daß seit dem 19. Mai wieder 30 Zustimmungsadressen eingegangcn seien. Fer ner habe ihm der Reichsministcrpräsident Abschrift des folgenden von der königl. sächsischen Regierung durch deren Bevollmächtigten Hrn. Kohlschütter überreichten Schreibens wegen Abberufung der sächsi schen Abgeordneten übersandt. Dasselbe lautet: Hr. Ministerpräsident! Die nämlichen bereits der Oeffentlichkeit übergebenen Gründe und Erwä gungen, welche der königl. preußischen Verordnung vom 14. d. M. unter liegen, wodurch das Mandat der auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April v. Z. im preußischen Staate gewählten Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung für erloschen erklärt worden ist,«haben auch die königl. sächsische Regierung zu dem Beschlusse bewogen, dre säch sischen Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung aus dieser abzu- berufcn. Der mir ertheilten Anweisung entsprechend, habe ich den hier anwesenden Abgeordneten au« dem Königreiche Sachsen von dieser Entschlie ßung der königl. Regierung heute mittels besonderer Zuschriften Nachricht gegeben, und an dieselben zugleich die Auffodcrung gerichtet, die National versammlung demgemäß zu verlassen. Ach unterlasse aber nicht, Ihnen, Hr. Ministerpräsident, hierüber gleichzeitig gegenwärtige Mittheilung zu dem Zwecke zu machen, damit dieselbe durch Ihre geneigte Vermittelung, die ich mir zu dem Ende erbitte, auf officielle Weise zur Kenntniß der Nationalversammlung gelange. Kohlschütter. Bei der darin enthaltenen Beziehung aufPrenßen hört man höhnende Aeußerungen. Vicepb. Eisenstuck gibt sofort eine Erklärung im Na men von sieben sächsischen Abgeordneten ab, welche dieselbe unterzeich net haben. Sie lautet: In Erwägung, daß die Mitglieder der consti- tuirenden Nationalversammlung nur vom deutschen Volke gewählt und be ¬ vollmächtigt sind, das deutsche Verfassungswcrk zu beschließen und vollkom men zu Stande zu bringen, daß demnach unbestreitbar nur der Vollmacht geber daß Recht hat, die ertheilte Vollmacht zurückzuziehen, jede Abberu- fung durch eine deutsche Einzelregierung eine rechtlich völlig unbegründete und unstatthafte Handlung ist, erklären die unterzeichneten sächsischen Ab geordneten, daß sie sich weder für berechtigt noch für verpflichtet halten, der am 19. d. M. durch den Bevollmächtigten der königl. sächsischen Re» gierung an sie ergangenen Auffodcrung, die Nationalversammlung alsbald zu verlassen, Folge zu leisten, und daß sie demnach auf diese Auffodcrung hin ihren Sitz in der constituirenden Nationalversammlung nicht verlassen werden. Eisenstuck, Biedermann, Dieskau, Scharre, Günther, Roß- mäßler, Schaffrath, s Der Erklärüngsthließcn sich ferner an: Abgg. Heisterbergk, Hall bauer und Langbein. Es zeigen sodann ihren Austritt an folgende 13 Abgeordnete: Boddien, Winter, Selchow, Behnke, Richter, Borries, Bassermann, Viebig, Trabert, Hensel, Sepp, Langerfeldt, Hauben schmied. Ebenso legen 64 andere ihre Vollmachten mit folgender von ihnen unterzeichneter Erklärung nieder: Die Unterzeichneten legen ihr Mandat als Abgeordnete zur verfassunggebenden Reichsvcrsammlung mit dem heutigen Lage gemeinsam nieder, sie halten sich aber verpflichtet, vor ihren Wählern und vor der ganzen Nation Rechenschaft zu geben. Mit dem Beschlusse vom 28. März d. I. war daß Berfassungßwerk von Seiten der Reichsversammlung vollendet. Die Unterzeichneten sind überzeugt, daß diese Verfassung der einzige unter den gegebenen Verhältnissen zu errei chende Ausdruck einer friedlichen Lösung und einer Versicherung der In teressen und Rechte der verschiedenen deutschen Stämme, Staaten und Dy nastien war, daß in Ermangelung eines von den Regierungen vorgelegten Verfassungsentwurfs und bei der unüberwindlichen Schwierigkeit, die vielen unter sich widerstreitenden Interessen zu einer Vereinbarung zu bewegen, die constituirende Nationalversammlung eine schiedsrichterliche Stellung zwi schen Regierungen und Völkern einzunehmen berufen war und daß keine andere Macht ersetzen kann, was im Bewußtsein der deutschen Nation als der freieAuSdruck ihrer Selbstbestimmung bereite gewurzelt hat. Nach der Berufung der mächtigsten deutschen Krone an die Spitze des neuen Bun desstaats , nach der darauf folgenden Anerkennung der 29 Regierungen und der wachsenden Zustimmung der großen Mehrzahl der gesetzlichen Organe in den übrigen deutschen Staaten war nur das Eintreten des erwählten Rcichsoberhaupts zu erwarten, um die Durchführung der Reichsvcrfassung auf einem glücklichen und friedlichen Wege zu sichern. Von dieser Ueber zeugung geleitet, haben die Unterzeichneten bisher zu allen Beschlüssen mit- gcwirkt, welche die Anerkennung der Reichsvcrfassung in jedem Einzelstaate durch die landesverfassungsmäßigen Mittel und durch die Macht der öffent lichen Meinung'herbeiführen konnten, zuletzt,noch zu dem Beschlusse vom 4. Mai, welcher das Ausschreiben der Wahlen zum ersten ordentlichen Reichstag cinleitet. Zu ihrem tiefen Schmerze haben sich die Ereignisse an ders gestaltet, und die Hoffnungen des deutschen Volks drohen, so nahe der Erfüllung, zu scheitern. Im Angesichte der höchsten Gefahren des Va terlandes haben nach der einen Seite vier deutsche Kronen, worunter die preußische selbst, den durch die Reichsverfassung gebotenen Ausdruck der Vermittelung zwischen den widerstreitenden, das Jahrhundert bewegenden Principien abgelehnt. Auf der andern Seite erhebt sich außerhalb der Reichsvcrfassung und gegen einen ihrer wesentlichen Theile, die Oberhauptsfrage, eine gewaltthä- tige Bewegung, selbst in solchen Ländern, welche die Verfassung bereits an erkannt haben; von beiden Seiten wird die Gewalt der Waffen angerufen, während die provisorische Centralgewalt eine Wirksamkeit behufs Durch- ührung der Reichsvcrfassung für außerhalb ihrer Befugnisse und Pflichten irgend erklärt; endlich ist seit dem 10. Mai von einer neuen Mehrheit in der Versammlung eine Reihe von Beschlüssen gefaßt worden, welche theilS unausführbar sind, theils derjenigen Richtung widerstreben, welche von der rühern Mehrheit, zu welcher die Unterzeichneten gehörten, verfolgt worden 1. In dieser Lage der Dinge hat die Rcichßversammlung nur die Wahl, atweder unter Beseitigung der bisherigen Centralgewalt das letzte gemein- äme und gesetzliche Band zwischen allen deutschen Regierungen und Völ- !ern zu zerreißen und einen Bürgerkrieg zu verbreiten, dessen Beginn schon die Grundlagen aller gesellschaftlichen Ordnung erschüttert hat, oder auf die weitere Durchführung der Reichsvcrfassung durch gesetzgebende Thätig- keit von ihrer Seite und unter Mitwirkung der provisorischen Centralgc- walt Verzicht zu leisten. Die Unterzeichneten haben unter diesen beiden Uebeln das letztere für das Vaterland als das geringere erachtet. Sie haben die Ueberzeugung gewonnen, daß die Nationalversammlung in ihrer gegenwärtigen Lage und Zusammensetzung, wobei ganze Landschaften nicht mehr vertreten sind, dem deutschen Volke keine ersprießlichen Dienste mehr zu leisten vermag, und wie sie bisher in allen wesentlichen Stücken treu zusammen gestanden, so haben sie sich auch zu diesem letzten gemeinsamen Beschlusse, dem des Austritts auS der Versammlung, vereinigt. Nachdem sie durch alle gesetzlichen Mittel den Eintritt der reichSverfaffungSmäßigew
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