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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 22.05.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-05-22
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490522017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849052201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849052201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-05
- Tag1849-05-22
- Monat1849-05
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 22.05.1849
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Leipzig. Dit ZtUung trichti»! Zu bkjubtu durch uil« Puff' amttr I>t»?tt< und »>uSiau< leo. ui Frankreich durch G. Ä. Aitsundre in Svoß- dura. und dci Demseidcu in Parffi. dir. 2L, ruu diuir« Vumv ff« diarurviiri . inEnalanddurchWIMam» > - Sr »lurgate in Landon, Deutsche Allgemeine Zeitung. » W - «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» «ebeebiick. Deutschland. Frankfurt a. M. Deutsche Nationalversammlung, der ReichSstatthalteri der Kurier nach Berlin. — Hr. Baffermann'S Beke rung. Dresden. Da« Ministerium; Folgen des Aufstander; Berha tungen. München. Die Abgeordnetenkammer, Wahl der Adreßcom Mission, die Universität, der ReichSrath, Revolte im Militairgefängni Landau. Exceffe. Kaiserslautern. Die provisorische Regierung; Zu zug auS Rheinhessen. — Aussichten der Pfälzer. Stuttgart. Abgeord netenkammer, die Verhältnisse zu Baden und zum Reiche. — Der Vice- präsident der badischen II. Kammer über Baden. Ludwigsburg. Flüch tige badische Offiziere. Donaueschingen. Rückzug der General« Miller. Karlsruhe. Der LanderauSschuß, Auffoderung zu Geldopfern. — Die Karlsruher Zeitung. — Die Main-Neckarbahn. Heidelberg. Rckrutirung. Freiburg. General v. Gayling. — Nichtanerkennung des LandesauSschus- seS. — Der Großherzog. — Der Aufstand. Darmstadt. Bulletin; daß CorpS an der badischen Grenze. — Der Kriegsminister. — Pfälzer Frei schar in WormS. Bingen. Volksbewaffnung. Frankfurt a. M. Ver fassunggebende Versammlung, Amncstieantrag. Pyrmont. ReichSver- fassung und VolkSwehr. /Gotha. Das Steuerwesen. 0 Weimar. Der Landtag, republikanisches Treiben, Wchrbund, das Ministerium. Han nover. Adresse an den König. Oldenburg. Publication der Reichs verfassung. — Volksversammlung. — Brake, der Großherzog, die Trup pen. Curhaken. Ein britisches Kriegsschiff. Schleswig. Das Bureau der Landesvcrsammlung. Seegaard-Krug. Die Sachsen, Geburtstag deS Königs, neues Cantonnement. kiel. Britisches Kriegsschiff in der Ostsee. Altona. WaffenstillstandSproject. Wissenschaft und -Kunst. Handel und Industrie. Deutschland. Frankfurt a. M., 19. Mai. Die heutige Sitzung verdeutschen Nationalversammlung begann wieder mit der Anzeige vom Aus tritt bairischer und preußischer Abgeordneten. Bei Fortsetzung der Berathung über den Drcißiger-Ausschußbericht in Betreff der Anträge von den Abgg. Bresgen, Biedermann und Schnecr nahm Abg. v. Her mann aus München das Wort. Er hält nur das Rcichsoberhaupt be rufen und im Stande, die Reichsverfassung ins Werk zu setzen. Au dem Wege, den man jetzt betreten, gcrathe man nur in immer grcn zcnlosere Verwirrung. Die Verfassung ist erst ins Leben getreten, sobald das Reichsoberhaupt vorhanden ist und danach regiert. Daher sei von neuem die Frage vom Reichsoberhaupt zu eröffnen; darüber lasse man entweder die nächste Reichsversammlung entscheiden oder ergänze die gegenwärtige Versammlung dadurch, daß man zur Besetzung aller va- canten Stellen in diesem Hause Veranlassung gebe. Allerdings sei diese Vervollständigung nicht vorzunehmcn ohne Mitwirkung der Regierun gen, und diese wären dann einzuladen, ihre Verfassungsvorschläge in zwischen vorzulegen, damit dann eine endgültige Verständigung statt- findc. Das heiße der Souverainetät der Nation nichts vergeben, es heiße ein Werk retten, welches sonst allein in die Hände der Regierun gen falle. Er beantragt dann: Die Nationalversammlung beschließt: 1) Die provisorische Centralgewalt ist in Kcnntniß zu setzen, wie viele Stel len von Abgeordneten jedes deutschen Staats, sei es durch Austritt, sei cs, weil anfangs nicht gewählt worden, unbesetzt sind, um sofort die schleu nigste Einberufung der fehlenden Mitglieder zu verfügen; 2) die Regierun gen sind aufzufodern, ihre Vorschläge bezüglich der Abänderungen einzelner Bestimmungen der Reichsverfassung unverweilt der Nationalversammlung vorzulegen; 3) die Nationalversammlung wählt nach ihrer Vervollständi gung, spätestens am 1v. Zun., einen Ausschuß zur Berichterstattung über die OberhauptSfrage und die sämmtlichen Regicrungsvorschlägc und beschäf tigt sich bis zur Dikcussion über diese Gegenstände mit den zur Ergänzung der Verfassung erfoderlichen Gesetzen. 4) Sobald die sofort durch Beschluß der Nationalversammlung definitiv abgeschlossene Reichsverfassung mit der Einsetzung des verfassungsmäßigen Oberhauptes ins Leben tritt, löst sich die Nationalversammlung auf. Abg. Uhland stellt dazu folgenden Zu satzantrag: Sollte die von der Nationalversammlung geschaffene RcichSver- weserschaft, nach Androhung des neuen Ministeriums, versuchen, die im Ge setze vom 28. Aun. 1848 begründete provisorische Regicrungsgewalt an an dere Hand abzugeben als an eine von der verfassunggebenden Versamm lung einbestellte Centralbchörde, so ist eine solche Uebertragung durchaus nichtig und für die deutsche Nation unverbindlich. Abg. G. Beseler erklärt sich vor Allem gegen den v. Hermann'- schen Vorschlag, den er für durchaus unausführbar hält. Die Vor schläge zur Herstellung einer neuen Centralgewalt, die abermals nur eine vorläufige sein würde, eine wie das Gesetz über die Schaffung der Ccntralgewalt lückenhaft; aber so sehr er die Ablehnung des Pro gramms Gagern beklage, durch welches die Durchführung der Verfas sung ermöglicht worden wäre, so erblicke er doch keinen gesetzlich dar gebotenen Weg, um die Ccntralgewalt durch eine andere zu ersehen. Man macht cs uns zum Vorwurfe, daß wir uns nicht an die Spitze der Bewegung gestellt haben. Weit eher darf dagegen die vormalige Mehrheit dieses Hauses gegen Sie (zur Linken) den Vorwurf erheben, daß unsere Bahn der ruhigen, verfassungsmäßigen Mittel, deren Kraft wir von hier aus unterstützen konnten, verlassen worden ist. Ich bin gewiß, diese Entwickelung hätte uns zum Ziele geführt, während die gewaltsamen Bewegungen, zu denen man griff, nicht blos ihren Rück schlag auf die Regierungen geäußert haben, sondern auch auf das Volk. (Unruhe auf der Linken.) Ich verweise auf Baden, um Ihnen zu zeigen, welche schädliche Kräfte sich des Vorwandes einer Erhebung für die Verfassung bedient haben. Meine Herren, Sie kennen das deutsche Volk schlecht, wenn Sie meinen, daß es ein noch größeres Maß von Freiheit verlangte, als das in den Grundrechten verliehene, deren Fas sung von uns ist. Auf Ihre Anträge können wir nicht eingehen, weil unsere Mittel nicht die Ihren sind. Die moralische Würde, das an- getastctc Rechts- und Ehrgefühl der Nation wird unserer Verfassung eine Kraft verleihen, die ihr immer noch den Sieg in Aussicht stellt. Möglich, daß wir noch eine schwere Prüfungszeit werden überstehen müssen, möglich, daß die nächsten Erfolge nicht von der Art sind, daß sie uns erfreuen, daß sie die Nation zu dem Erstrebten führen. Aber, meine Herren, wenn solche Gefahren drohen, und mag selbst der Bür gerkrieg ausbrechen, cs ist ein schweres Wort was ich da ausspreche, mag der ausgebrochene Bürgerkrieg weiter um sich greifen, ich stehe hier in dem festen Vertrauen: den großen Kampf, den das deutsche Volk begonnen hat um seine Freiheit und Einheit, cs wird diesen großen Kampf siegreich zu Ende führen. Es wird nun Schluß der Debatte angenommen und als Berichterstatter des Minderheitserach tens, welches die Tagesordnung über alle die gestellten Anträge ver langt, hebt Abg. Zachariä aus Göttingen noch einmal die Verwirrung ;ervor, die einbrechcn würde nach Auflösung der Centralgewalt. Er st nicht der Meinung, daß der Nationalversammlung aus dem Grunde auch das Recht der Zerstörung der Ccntralgewalt zustche, weil ihr dieselbe ihre Entstehung verdanke, und schließt: „Wir haben keine Mittel anzugeben, um die Durchführung der Verfassung zu be wirken. Dies ist aber nicht unsere Schuld, sondern des souveraincn Unverstandes von oben und unten, der sich unserm wohlgemeinten und mit patriotischem Sinne zu Stande gebrachten Werke cntgegen- kellt; von oben, insofern der Eigendünkel verschiedener Ministerver- tände oder Unverstände uns widerstrebt, von unten, insofern man sich selbst überstürzt und von Mitteln Gebrauch macht, die die Verwir rung nur zu vermehren geeignet sind." (Beifall.) Als Berichterstatter der zweiten Minderheit des Dreißiger-Aus schusses, die den Biedermann'schen Antrag mit Ausschließung des Punk es unter 7 zu dem ihrigen gemacht hat, wiederholt Abg. Welcker meist nur, was zum Theil schon von ihm selbst vorgcbracht worden. Die Versammlung dürfe nicht vor unvermeidlichen Konsequenzen ihrer eig en Beschlüsse zurückscheuen. Die furchtbare Lage des Vaterlandes ödere außerordentliche Maßregeln, die aber darum noch keine unge- etzlichen seien. Den zahlreichen Austrittserklärungen hält er kühn die Behauptung entgegen, daß noch durch keinen Beschluß der Versamm- ung irgendwo das gute Recht verletzt worden sei. Der preußischen ?cgicrung will er aus deren eignen jüngsten Erlassen-ein so treuloses Verhalten gegen die Nationalversammlung Nachweisen, daß sich das Gefühl der ganzen Nation gegen eine solche Politik empören müsse: Die Versammlung hat den Einmarsch der Preußen in Sachsen einen Landfriedensbruch genannt. Das war ein Urtheil; selbst wenn cs falsch gewesen wäre, ist ein Urtheil eine Revolution? Uebrigens werden Sic n den nächsten Tagen eine staatsrechtliche Auseinandersetzung in der Deutschen Zeitung lesen, die gründlich nachweist, daß Preußen, aller dings nicht berechtigt war zum Einschreiten in Sachsen (Bravo von der Linken). Wenn Preußen sich anmaßt, mit Hintansetzung der Ccn tralgewalt ganz Deutschland mit seinen Heeren zu bedrohen, um Ord nung zu schaffen, wenn es seine Abgeordneten aus der Paulskirchc ab beruft, handelt es da nicht revolutionair? Unter Hinweisung auf die
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