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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 24.09.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-09-24
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490924018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849092401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849092401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-09
- Tag1849-09-24
- Monat1849-09
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 24.09.1849
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Montag — Nr. 267. «. 24 September 1849. Zu dtjichi» durch «lle Post- sinter des Zu - und UuSlan- d«Si tu Sraukfisch durch <L. Aleränr» in Vtraß» »ueg, uuddklvemsew-n ln Paris. Kr. B. ru<- «ott» 0»mo Se dlarorqtk; Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» InEngland durchWMiam» 6c M-rgate in London, 14 Henneiia. Street, llo- vent.tvarden. Preis für das Viertciiahr 1 Lhlr. IttsertionSaebüdt für den Raum cmer Zeile r Ngr. A«r Rachricht. ^uf das mit dem 1. Oktober brgivneyde vierteljährliche Abonnement der Deutschen Allgemeinen Zeitung werden bei allen Postämtern und Zeitungsexpeditionen deS In- und Auslandes Bestellungen angenommen. Der Preis beträgt viertel jährlich in Sachfe« 2 Lhlr., in Mreuße» 2 Lhlr. 57a Sgr., in Oesterreich 7 Fl. 36 Kr. « e b er blick. Deutschland. -Frankfurt a. M. Die Unterhandlungen wegen der Cen tralgewalt. — Berichtigung. Dresden. Ausschreiben der Landtagswah len. Die Dislocation der Armee. * Dresden. Rechtfertigungsschrift von 3t Stadtverordneten. Die Mgiuntersuchung. —München. Die Vor- lagen in der deutschen Angelegenheit. — Die Abgg. Schüler und Kolb. — Die Nürnberger Amnestieadrcsse. Stuttgart. Die Schließung deS Saales der Nationalversammlung. — Die Verfassungsrevision. Hechin gen. -Did Preßfreiheit. Die Steuern. Mannheim. LodeSurtel und Hin- - richtung von Dietz auö Schneeberg. — Preußische Preßpolizei. — Das . Urtel Corvin's. Freiburg. Standgericht. Darmstadt. Der Kurfürst von Hessen. Wiesbaden- S-nction der StaatSrechte. Ablehnung der Wahl für das StaatenhauS. Das Budget. Civilliste. Vertagung. Frank furt a. M. Das Jagdgesetz. KAus Thüringen. Die Aerntc. Groß- ' deutsche Flüchtlinge, Schelling. Die Stimmung. * Altenburg. Der Ka lenderstempel. Landesregierung und Finanzcollegium. * Dessau. Son- - derlandtag, das Schulgeld, Separationsgesetz, Budget. HambuA. Die Preußen. — Die Berfassungssache. Bremen. Der 18. October. Schwe rin. Die Ritterschaft. Aus Holstein. Kriegsgerüchte. — Die düppler , Schanzen. Altona. Das Drejkömgsproject. Preußen. Berlin. I. Kammer, Anklage und Haft gegen Hecker, Ver- faffungSrevision. II. Kammer, Bürgerwehrgesetz, Gesetz vom 24. Sept. — Commissionsbericht über die deutsche Sache. — Die Verfassungscom mission der ll. Kammer. — Die Deutsche Reform. — Hr. Lembke. — Die Elisabethvereine. — Verhaftung des Grafen Reichenbach. Stralsund. ^Hr. v^Haffenpflug. Stettin. Untersuchung. Königsberg. Der 15. ÖctoE *NauMbnrg. Rückkehr der Landwehr. Köln. Die Westdeut- , .sche Zeitung. , tvestevreich. Wien. Die Grundentlastung in Kärnten. — Die Ge- - . schworenenliste für Preßgerichte. — Der Belagerungszustand. — Deputa tion aus Venedig. Der Posttarif. — Truppcnconcentrirung in Böhmen. . Personalien. Uom Bodensee. Die Truppen in Vorarlberg, pesth. Magyarenschätze. — Die Kossuthnoten. Graf Karoly. — Festung Komorn. Handel und Industrie. De « tf ch r a « b. —Frünkfurt a. M., 22. Sept. Es bestätigt sich aus zweifel loser Quelle, daß die Unterhandlungen über die neu« provisorische Centralgewalt dahin gediehen sind, daß im Wesentlichen die Ei nigung übtr das mitbeantragte Schiedsgericht allein noch übrig ist. Es ist nämlich in dieser Beziehung und zwar aufÄeranlassung von Baiern iü die österreichischen Vorlagen ausgenommen worden, daß in Fällen, wo die beiden deutschen Großmächte, welche die neue Centralgewalt (Rcichs- rommifsiön) bildest sollen, über Meinungsverschiedenheiten nicht zum Unverständnisse gelangen können, immer drei deutsche Könige zu Schiedsrichtern berufe» werden sollen. Baiern und Hannover sollen jedes Mal, Sachsen und Württembetg wechselsweise als Schiedsrichter fungiren, und der Zweck dieser Anordnung ist, den Norden und Süden des großen deutschen Vaterlandes auch hierbei möglichst gleichberechtigt zu stellen. In Berlin scheint jedoch dieses, man sollte glauben, billige und unverfängliche Projett auf Einwendungen zu stoßen. (Nr. 266.) Dort will man vielmehr den ganzen engern Rath der Bundesversamm lung an dessen Stelle setzen, wodurch an Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Garantien für das neue Provisorium nichts gewonnen, sondern nur aufgegeben werden würde, wenn überhaupt anzunehmen wäre, daß man quf eine solche Modifikation einginge. Das aber ist mit gu tem Grunde zu bezweifeln. Frstnkturt a. M., 21, Sept. Aus sicherer Quelle kann auf das bestimmteste versichert werden, daß von Besprechungen, wie solche nach der Deutschen Reichszeitung bei dem Erzherzog-Reichsver weser sollen stattgefunden haben (der Reichsverwcser sollte nämlich in einer Unterredung mit einem frankfurter angesehenen Bürger auf das Verwerfen deS berliner Bündnisses gedrungen haben), weder in den Sitzvngen des großen Naths noch in den Sitzungen des engern Raths Hitsiger Stadt irgend" welche Mittheilungen gemacht worden sind. Dresden, 22. Sept. Es ist folgende Verordnung- die Ver anstaltung der Landtagswahlen betreffend, ergangen: Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. haben beschlossen, einen, ordentlichen Landtag demnächst einzuberusen und verordnen daher hierdurch die unverweilte Veranstaltung der in sämmtlichen Wahlbezirken nach den Vorschriften des Gesetzes vom 15. Nov v. I. und der Ausführungsver ordnung dazu vom 18. Sept. d. I. zu bewirkenden Wahlen der Abgeord neten in beide Kammern. Urkundlich haben wir diese Verordnung-eigen händig vollzogen und unser königl. Siegel vordrucken lassen. DreSden- den20.Sept. 1849. (Gez.) Friedrich August. Richard Frhr.v.Friesen. — Von jetzt und beziehentlich vom 1. Oct. an ist die Disloca tion der Armee bis auf weiteres folgendermaßen angeordnet wor den. Generalstab: Dresden, Commando der 1. und 2. Division: Dresden. Reiterbrigade. Brigadestab: Dresden. Gardereiterregimcnt. Stab, 3. und 6. Schwadron: Dresden, 1. und 2. Schwadron: Gro ßenhain, 4. und 5. Schwadron: Pirna. 1. leichtes Reiterregiment vao. Prinz Ernst. Stab, 1., 3., 4., 5. Schwadron: Freiberg, 2. Schwa dron: mobile Colonne im Voigtlande, 6. Schwadron: bei Chemnitz. 2. leichtes Reiterregiment Prinz Johann. Stab, 1., 3., 5. Schwadron: Grimma, 2. Schwadron: Rochlitz, 4. Schwadron: bei Leipzig, 6- Schwadron: Amtsbezirk Werdau. Artilleriecorps. Artilleriecorpsrom- mando: Dresden, Fußartillerieregiment: in und bei Dresden, reitende Brigade: Radeberg, Pionnier- und Pontonnierabtheilung: Dresden. Infanterie. I. Linieninfanteriebrigade Prinz Albert. Brigadestab, 1., 2., 3. Bataillon: Dresden, 4. Bataillon: Bautzen und Zittau. 2. Li nieninfanteriebrigade vso. Prinz Maximilian. Brigadestab: Plauen, 1., 3., 4. Bataillon: im Voigtlande, Amtsbezirk Werdau rc., 2. Ba taillon: Stab und 2 Compagnien: Werdau, 2 Compagnien: Crim- mitzschau. 3. Linieninfanteriebrigade Prinz Georg. Brigadestab, 1., 2., 3. Bataillon: Dresden, 4. Bataillon: Meißen. Leib- (IV. Linien-) Jnfantcriebrigade. Brigadestab, 1. und 3. Bataillon: Chemnitz, 2. Bataillon. Stab: Annaberg, Stollberg, Glauchau, 4. Bataillon: Dö beln. Leichte Brigade. Brigadcstab: beim Commando der 2. Division, I., 4. Bataillon: Leipzig, 2. Bataillon: Oschatz, 3. Bataillon: Dresden. (L. Z.) * Dresden, 22. Sept. Einunddreißig Mitglieder von 60 des aufge lösten Stadtverordnctcncollegiums haben jetzt eine an ihre Mitbürger ge richtete Rcchtfertigungsschrift veröffentlicht, in der sie zwar zu der ganzen Maßregel der Regierung das Recht auf Grund der Städteordnung nicht absprechen, allein zugleich wegen der Art der Auflösung den Vorwurf erheben, daß diese Maßregel Umgehungen des Gesetzes im Gefolge habe.. Die Schrift ist, wenn wir recht unterrichtet sind, von dem Adv. Kohlschüt ter verfaßt und von den übrigen Mitgliedern des gewesenen Direktoriums revidirt worden. Nach dem Dafürhalten der Unterzeichner der An sprache hätte die thatsächliche Auslösung des Collegiums erst dann geschehen sollen, wenn vorher ein neues Collegium erwählt worden wäre, wobei auf die „unberechenbaren Nachthcile" hingewiescn wird, welche der Stadt aus der Art und Weise der Auflösung entstehen müß ten. Weiter heißt cs: „Und wol durfte es Wunder nehmen, daß daS Collegium, welches man bisher beibehalten hatte, um seiner Wirksam keit in den Maitagen willen im September urplötzlich nicht einen Au genblick länger bcrathen sollte, obwol die Nachtheile seiner sofortigen Auflösung nicht hatten übersehen werden können." Von einem Rekurse >abe das Stadtverördnetencollegium absehen zu müssen geglaubt, weil man sich sonst „gegen Beschuldigungen hätte vertheidigen Müssen, die alles Maß überschreiten und jedweden Grundes entbehren/? weil ferner die königl. Kreisdirection auf die Zustimmung des Ministeriums des Innern Bezug genommen und weil endlich ihm durch die Kreisdirection iedc fernere Bcrathung untersagt gewesen wäre. Unter diesen Umstän den glauben die Mitglieder des vormaligen Stadtverordnctcncollegiums gegen „die verfassungswidrigen Maßnehmungen und Benachtheiligun-
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