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Deutsche allgemeine Zeitung : 06.02.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-02-06
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185702064
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570206
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-02
- Tag1857-02-06
- Monat1857-02
- Jahr1857
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 06.02.1857
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Freitag DpiPzig^ Di« Leitung erscheiUI mit Aueüatzme des Montag« täglich Nachnut- tag« für den folgenden Tag. Preis für da« Biertcljahr 1Thlr.; jede einzellie Stummer 2 Ngr. —- Nr 31 — 6. Februar L8ST Deutschk Mgtimiiit Ztituiig. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Insertionsgebübr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Preußen. ^-Berlin, 4. Febr. Die Finanzcommission hat die allgemeine Diskussion über die neuen Finanzvorlagen jetzt beendigt und ist nunmehr, in die Specialdiscussion über die einzelnen Gesetzentwürfe cin- getreten. Ms sie diese Specialdiscussion beendigt haben wird, dürfte cs wok noch einige Zeit währen; indessen steht das Resultat darum nicht min der schon jetzt M. Das erste Gesetz, welches in der Specialdiscussion vor- genommen wurde, war der Entwurf in Betreff der Erhöhung des Salz- preists von'12 äuf 15 Thlr. per Tonne. Das Unpäßliche einer solchen Erhöhung gegenüber den ersten Erfodernissen einer rationellen Volkswirth- schast haben wir bereits hervorgehoben und mit Bezug hierauf und die im Hause der Abgeordneten schon früher lautgcwordenen Kundgebungen in Be treff der Salzpreise die Ablehnung des betreffenden Entwurfs vorhersagen zu dürfen geglaubt. Die Entscheidung der Commission hat unsere Ansicht auch durchaus gerechtfertigt, indem die Commission dem Hause empfiehlt, dem Gesetzentwürfe die Zustimmung nicht zu crtheilen. Der zweite Gegen stand, auf welchen die Specialdiscussion der Commission sich jetzt bezieht, ist der Gesetzentwurf in Betreff der Revision der Actiengesellschaften im Stempelintereffe. Wir haben die miSlichcn Folgen, welche eine Annahme des vokgeschlagenen Gesetzes nachsichziehen würde, bereits hervorgchoben. Die Bureaüx der Actiengesellschaften ständen dann unter der fortwährenden Beaufsichtigung der Stempelfiscalc, und jeden Augenblick müßte man ge wärtig sein, daß ein solcher Beamter auf den Bureaux der Aktiengesellschaf ten erschiene, um Revision zu halten. Jeder sieht ein, welche lästige Stö rung im täglichen Geschäftsbetriebe das mitsichbringen müßte. Man störe auf solche Weise das kaufmännische Geschäft nicht, und in Preußen, wel ches doch an der Spitze deS deutschen industriellen Lebens steht, sollte der gleichen doch wol am wenigsten geschehen dürfen. Es wird Keinem cinfallen, sagen zu wollen, daß die Actiengesellschaften, die ohnehin Geld genug verdie nen, das Stempelgesetz irgendwie umgehen sollten; aber den täglichen Ge schäftsbetrieb soll man nicht belästigend stören, und au« diesem Grunde ist es dringend zu wünschen, daß der vorgclegte Entwurf nicht zum Gesetz erhoben «erde. Wir zweifeln übrigens auch nicht, daß di« Commis sion auch diesen Gesetzentwurf aus den angedeuteten Gründen abzulehneN beantragen wird. Wir glattben übrigens auch nicht, daß es zu dem von der Regierung verfolgten Zweck eines besonder« und neuen Gesetzes bedarf. Das Gesetz, welches die Stempelfiscale ermächtigt, überall da, wo sie im Privatgeschästeverkehr das Stempelgeseh umgangen glauben, den Beistand der Gerichte zur Untersuchung und Veranlassung deS Weitern anzurufen, diese« Gesetz ist vorhanden und es dürste dasselbe auch in Bezug auf den Geschäfteverkehr der Aktiengesellschaften vollkommen genügen. Ist eine Aktiengesellschaft keine kaufmännische Corporation, und warum soll eine solche Corporation im Vergleich zu andern Kaufleuten in einem Aus nahmezustände sich befinden müssend Wir unsererseits sehen die Nothwen- digkeil dazu durchaus nicht ein, und soweit wir uns in kaufmännischen Krisen umgesehen haben, stimmt diese unsere Anficht mit der der prakti schen Geschäftswelt auch ganz überein. Inzwischen dauert die gereizte Stimnmng zwischen der Regierung und der Finanzcommission fort. Die Eventualität einer Kammerauflösung haben wir bereit« angcdeutet, und cS ist seitdem eine solche Eventualität von anderer Seite, mit Rücksicht auf düs vom Finanzminister und vom Minister des Innern in der Finanzcom- Misfio« gethantn AeußerUnge« noch prägnanter hervoegehoden wordm. Wir Mögen übrigen- an den Eintritt einer solchen Eventualität vorderhand noch nicht recht glauben. Denn was bedeutete eine Kammcrauflösung unter den gegenwärtigen Umständen? Wie das gegenwärtige Haus der Abgeordneten in seiner großen Mehrheit gewählt worden, ist aus den vorjährigen Debat ten aus Anlaß des Antrags des Grafen Schwerin genugsam bekannt. Man sollte doch sagen, daß die Regierung gegenwärtig ein Abgeordnetenhaus hätte, wie sic es sich nur wünschen könnte. Zudem ist die Finanzrommis- sion auch fast ausschließlich aus Mitgliedern der entschiedensten Rechten zu sammengesetzt. Unter solchen Umständen würde eine Kammerauflösung in der Tyät mehr bedeuten als eine bläße Zwietracht znnschen der Regierung und der LaNdesvertretung aus Anlaß der NichtbewilÜgung der von derRe- gittung verlangten neuen Gesetz«; sie würde unter solchen Umständen nichts Anderes und Geringeres bedeuten, als daß sich auch mit dieser in ihrer großen Mehrheit ganz im Sinne der Regierung ausgefallenen LandeSver- tretung nicht regieren lasse. DaS aber würde wieder Vie inhaltschwerste Folgerung gegen da- ganze gegenwärtige System in sich schließen. Wir glauben darum so leicht noch nicht an eine Kammcrauflösung; ein, solche. Maßregel wäre zu bedeutungsvoll für die Regierung selbst. Im Uebrigen können wir das bereits früher Gesagt« nur wiederholen: vom tiberälen Standpülckte kann man der weitern Entwickelung der Dinge mit der größ te« Rühe entgegensehen; denn die Linke ist «S nicht, von der die Opposi tion ausgeht, sondern die Rechte, die Stütze der Negierung. — Der Preußische Staats-Anzeiger vom 5. Febr. meldet amtlich, daß der Vorsteher des Rauhen Hauses zu Horn bei Hamburg, Di. Wichern, in den diesseitigen Staatsdienst berufen und demselben in Angelegenheiten der Strafanstalten und des Armenwesens eine Amlsthätigkeit in der Stcl- lung eines Vortragenden Raths in dem Ministerium des Innern übertragen, er auch zum Oberconsistorialrath und Mitglicde des Evangelischen Oberkir- chcnraths, mit dem Range eines Naths dritter Classe, ernannt worden ist. — Aus Sagan vom 30. Jan. schreibt man der Schlesischen Zeitung: „In der gestern statlgehabten öffentlichen Stadtverordnetenversamm- lung wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, einen hiesigen angesehenen Bürger gerichtlich zu verfolgen, weil derselbe, der früher selbst Stadtverord neter war, in einer öffentlichen Gaststube vor zahlreicher Gesellschaft die Stadtverordneten Stadtaffen genannt hat." — Wie der Weimarer Zeitung berichtet wird, ist der Amtmann Hindersin in Gebesee bei Erfurt am 27. Jan. seinen Brandwunden (Nr. 27) erlegen. — Schon wieder ein grauenhafter Selbstmord auf den Eisenbahnschie nen! Am 1. Febr. Abends, als auf der Nicderschlesisch-Märkischen Bahn der Zug vom Erckncr nach Berlin abfuhr, stellte sich ein Unbekannter auf die Schienen und erwartete stehend den ankommenden Zug, der ihn zu Bo den warf und durch Uebcrfahren tödtetc, da der Führer der Lokomotive un möglich den Zug so schnell anhalten konnte. Der Unbekannte, schon ein aller Mann, hatte sich zuvor ein Fahrbillct auf der Station Erckner ge kauft, muthmaßlich um so, ohne Aufmerksamkeit zu erregen, den Zug erwar ten zu können. . (N. Pr. Z.) — Ueber «in vor etwa drei Monaten begangenes schreckliches Verbrechet in dem Dorfe Odra» im ratiborer Kreise wird der Schlesischen Zeitung Folgendcs berichtet: Damals starben die beiden Kinder einer Bäuerin schnell nacheinander, und cs Hal sich jetzt hcrausgcstcllt, daß die Magd, welche mit dem Manne der gedachten Bäuerin in einem sträflichen Umgänge lebte, das der Frau bestimmte Essen mit Arsenik vergiftete. Da diese aber unwohl war, so gab sie ihren beiden Kindern davon zu essen, die d«nn auch bald darauf starben. Baiern. L! München, 2. Febr. Der pcnsionirte Gymnasialpro fessor l)r. Schlemmer, der vor einiger Zeit als Wahnsinniger und als eines beabsichtigten Morde-, wiewol fälschlich, denuncirt ins Jrrenhau« ge bracht wcrden sollte, hat jüngst sein eben in dieser Periode verfaßte« Ge dicht, „Das hohe Lied", dem König übersendet, von demselben die vollst« Anerkennung hierfür ausgesprochen und sofort eine Audienz erhalten, in welcher er Gelegenheit hatte, dem Monarchen zu dessen größtem Erstaunen das gegen ihn eingehaltene Verfahren darzulegen. Infolge dieser «Audienz soll nun die schon vor geraumer Zeil der Staatsanwaltschaft überreichte Beschwerde ihre baldige Erledigung finden. — Großes Aufsehen erregt ge genwärtig das Erkennlniß des hiesigen Kreis- und Stadtgerichts, mittels dessen ein hiesiger Rechtsanwalt vor die öffentliche Slrafgerichtssitzung wegen mehrfacher Verbrechen verwiesen worden sein soll. Unter den angc- schuldigtcn Verbrechen nennt man Urkundenfälschung, Betrug, Unterschla- gung und Prävaricatiou. Der Angejchuldigte hat, wie man vernimmt, gegen diese Verweisung das ihm gesetzlich zustehendc Rechtsmittel eingelegt. Die Untersuchung währt schon mehre Jahre und man glaubte sie längst ein geschlafen. Dies Ereigniß macht auf das hiesige Publicum und die An waltschaft einen sehr peinlichen Eindruck. Hannover. V Hannover, 3. Fcbr. Die Erwartung, die Regie rung werde den Exministern dm Eintritt in die U. Kammer gestatten, da sie die Majorität für sich hat, ist nicht gerechtfertigt worden. Das Mi nisterium mag wol bedacht haben, daß ein Sieg, welcher nur den Stim men der Majorität verdankt wird, oft theurer zu stehen kommt als eine Niederlage. Der Gegner mußte also vollkommen entwaffnet werden. Da- Mittel ist zwar ein bisher in Deutschland noch nicht zur Anwendung ge brachtes; warum aber sollten aus dem Gebiete der Staatskunst die neuen Erfindungen ausgeschlossen sein? Wir werden deren ohne Zweifel noch manche von Hrn. Zimmermann gemacht sehen; dcnn ihm wird jene Erfindung, daß auch die pensionirten Staatsdiener der Erlaubniß zum Eintritt in dicKam- mern bedürften, zugeschrieben. Hr. Zimmermann ist vor einigen Lagen zu dem wichtigen Posten eines GeneralsecretärS de- Gesammtstaatsministcriums beför dert worden, während uns sein und des Ministeriums officiöses Blatt da» Sprichwort: „Wessen Brot ich «ff«, dessen Lied ich singe", erläuterte uud au» demselben bewies, daß alle Staatsdiener, ob pcnsionirt, ob nicht, mit der Negierung überall Hand in Hand gehen müßten, weil sie „des Königs Brot" äßen. (Nr. 4 st.) Durch eben jenes Blatt erfahren wir dcnn auch, daß die nachgesuchte Erlaubniß zum Eintritt in die Kammer den Exministern Ttüve, Gvaf Bennigsen und Th. Meyer, den die Universität Göttingen gewählt hatte, bereits abgeschlagen ist und Hrn. Windlhorst abgeschlagen werden ! solle. Daß dann auch für Hrn. v. Münchhausen, den ehemaligen Min!-
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