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Deutsche allgemeine Zeitung : 10.02.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-02-10
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185702108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570210
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seite 282 als Seite 270 gezählt.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-02
- Tag1857-02-10
- Monat1857-02
- Jahr1857
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 10.02.1857
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Deutschland. Frankfurt a. M., 7. Febr. In der Bundcstagssitzu ng vom 5. Febr. stellte die bairische Regierung zum Behufs der Erleichterung der Rechtsverfolgung und der Erhöhung der Rechtssicherheit den Antrag auf Vereinbarung einer allgemeinen Gesetzgebung für alle Bundesstaa ten in Betreff des Gerichtsstandes und der Vollziehbarkeit rechtskräftiger Urtheile, und wurde dieser Antrag einem Ausschuß zur Begutachtung zu gewiesen. . . ' ' i ' > 7 ' (Frkf. Bl.) — Der «Zeit» wird aus Nürnberg vom tz.Febr. geschrieben: „Die Con- ferenzen über daS Deutsche Handelsgesetzbuch nehmen einen befrie digenden Fortgang, usib man darf die HoffnuNg hegen, daß mit Ende die ser Woche die Berathungen über das erste Buch des Entwurfs beendet sein 'werden. Es zeigt sich bei allen Abgeordneten dir! lebhafte Wunsch, zur Förderung einer Sache nach Kräften beizutragen,' die für das Handelsin- trresse von ganz Deutschland von dem größten Gdwicht ist. Das reichliche, durch dir Vorarbeiten Preußens beschaffte Material gewährt diesem Wunsch die erheblichste Aussicht auf Befriedigung, andererseits darf aber auch nicht verhehlt werden, daß die lediglich dem Gegenstände gewidmete Thätigkcit der Bevollmächtigten ein nicht minder günstiger Umstand ist." Preußen. -ii-Berlin, 8. Febr. Wir haben uns heute mit einer Reihe beachtenswerthcr Petitionen zu beschäftigen, welche neuerdings beim Hause der Abgeordneten eingegangen sind. Man wird sich der fulminanten Rede erinnern, welche -der Abg. v. Morawski im verflossenen Jahre, bei Gelegenheit der Verhandlungen über den Antrag des Grafen Schwerin, betreffend die letzten Wahlen, gehalten hat. Dir OVtrst und Ritterguts besitzer v. Riegolewski auf Niegolew bei Buk wollte diese Rede, damit auch die polnischen Einwohner der Provinz Posen dieselbe lesen könnten, nach dem Wortlaut des stenographischen Berichts drucken lassen, und zwar in der Art, daß auf der einm Seite der deutsche Wortlaut und auf der an dern die polnische Uebersetzung stände. Das also angesertigte Manuscript wurde dem Buchdrucker Louis Merzbach in Posen züM Druck übergeben. Als die Polizeibehörde von Posen den ersten Probebogen erhielt, wollte sie den Druck nicht gestatten und die Formen wurden unter Siegel gelegt. Der Oberst v. Riegolewski wandte sich hierauf, unteic Bezunahme auf H. 38 des Preßgesetzes vöm 12. Mai 1851, welcher verordnet, daß Berichte von den öffentlichen Sitzungen beider Kammern, insofern sie wahrheitsgetreu er stattet werden, ypn jeder Verantwortlichkeit frei bleiben sollen, beschwerde- führend an da- Halts der Abgeordneten, bittend: beim Ministerium erwir ken zu. wollen, daß nicht nur i« diesem speciellen Falle sofort das Verbot des DntckS der Rede des Abg. v. Morawski zurückgenommen, sondern auch Maßregeln getroffen werden, daß die bestehenden Gesetze auch den Polen gegenüber unbedingt zur Ausführung und Geltung kommen. In der Schlußsitzung der vorigen Session^ am 2.Mai v I., kam diese Angelegen heit im Hause der Abgeordneten zur Verhandlung. Der Abg. v. Bentkowski, welcher, als polnischer Abgeordneter, sich der Sache besonders annahm, be merkte, daß er streben, vor etwa zwei Stunden, die Nachricht erhalten habe, daß endlich, nach etwa acht Aachen, die Formen der in Rede stehenden Schrift vom Polizeidirectorium zu Posen zwar wieder entsiegelt worden seien, jedoch mit dem gleichzeitigen ausdrücklichen Bemerken, daß nach Vollendung des Drucks die Rede mit Beschlag belegt und bei etwaiger Verbreitung von Exemplaren durch den Drucker gegen diesen die Untersu chung eingeleitet werden würde. Die betreffenden und weitern Mittheilungen des Abg. v. Bentkowski standen nun in schneidendem Widerspruch mit den Aeußerungen, welche der Regierungscommissar im Schoose der Petitionscom mission über die Angelegenheit gethän hatte. Dieser Widerspruch, welcher, wie der Abg. Mathis bemerkte, „von Seiten des MinisterlischeS eine Wider legung aus allerdings naheliegenden Gründen nicht hat finden können und auch nicht gefunden hat", und die sonst in Betracht kommenden wich tigen principiellen Momente veranlaßten nun den Abg. Mathis zu dem Anträge, daß man über die Petition nicht, wie die Commission es bean tragt hatte, zur Tagesordnung übergehen, sondern die Petition dem Staats ministerium zur nähern Prüfung und zur Äbhülse, falls sie begründet sei, überweisen möge. Vom Ministertisch aus erklärte man sich damit auch einverstanden und cs wurde dann auch so beschlossen. Der Chef des land- «irthschastlichcn Ministeriums fügte noch ausdrücklich hinzu: „Ich glaube, daß den Herren, die sich speciell zur Beschwerdeführung berechtigt halten, am allersichersten und besten dadurch entgegengctreten wird, daß man ihnen volle preußische Gerechtigkeit angedeihen läßt, weiter aber auch nichts." Was inzwischen in dieser Angelegenheit geschehen ist, wissen wir nicht; soviel scheint aber gewiß zu sein, daß sich in der eigentlichen Sachlage auch bis- jetzt noch nichts geändert haben dürfte, denn der Oberst v. Riegolewski hat sich auch jetzt wieder mit einer Eingabe an das Hauö der Abgeordneten ge wendet, betreffend das Verbot des Drucks einer im Hause der Abgeordne ten gehaltenen Rede, resp. die Aufrechthaltung und Ausführung der beste henden .Gesetze auch den Polen der Provinz Posen gegenüber. Hieran knüpfen wir die Mittheilung von einer ebenfalls die Presse betreffenden Pe tition der hiesigen Buchhändler Altzert Abelsdorff und Genossen. Dieselben sind zu einer Besprechung über das Verhältniß des gegenwärtigen Prcßgc- setzeS, resp. dessen Anwendung zum Buchhändlergeschäft zusammengetreten, und die Folge dieser Besprechung ist nun die erwähnte Petition, in wel cher die Unterzeichner das Haus der Abgeordneten bitten, den Mathts'schen Antrag sorgfältig prüfen und im Sinne desselben beschließen z« wvllen. Uebergebcn wurde diese Petition dem Präsidium des HanseS durch die Ab geordneten Reimer, Bock, Wentzel und Kühne (Berlin). Kerner ist von Seiten der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, durch den Äbg. Carl (Luckenwalde) eine Petition an das Haus der Abgeordneten gerichtet wor^ den, in welcher die Unterzeichner bitten um Ablehnung der Gesetzvorlagen, betreffend: 1) die Gebäudesteucr, 2) die Abänderungen des Gewevbestenon- gesetzcs vom 5V. Mai 1820, 2) die von den Actien-und ähnlichen Gesellschaf ten zu entrichtende Gewerbesteuer, und endlich -1) dir Revision der Aktien - rc. Gesellschaften im Stcmpclintereffe. Diese Petition ist von um sv größerer Be deutung, als sie von den Aeltesten der hiesigen Kaufmannschaft in corpore ansgegangen ist, und sie beweist, daß Dasjenige, was wir über die Stim mung in den geschäftlichen Kreisen über die betreffenden Gesetzvorlagen P« reit- zu bemerken Gelegenheit genommen haben, vollkommen begründet «ar. Die Proteste gegen die durch das Nescript der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 15. Sept. v. I. den Gutsbesitzern übertragene Function der Polizeianwaltschaft, resp. der daraus entspringenden Kosten, mehren sich noch immer. So sind zu der von uns bereits früher erwähnten Eingabe neuerdings wieder solche Proteste «ingegangen von dem Major a. D. und Kreisdeputirten v. Kalckreuth und Genossen zu Meseritz und vom Magistrat zu Guben und Genossen. Damit übrigens nach allem Diesen auch der Humor nicht fehle, dafür hat der Oekonomisch-Patriotische Verein im Kreise Oels, die Herren v. Berswordt-Schwierse und Genossen, bestens gesorgt. Es ist bekannt, wie dieser Oekonomisch-Patriotische Verein sich im verstosse nen Sommer an sämmtliche Landwirthschastliche Vereine deS Königreichs mit dem Ersuchen gewandt hat, daß sie bei der Landcsvertretung doch ge fälligst um die Wiedereinführung der Prügelstrafe petitioniren möchten. Be kanntlich hat besagter Oekonomisch-Patriotischer Verein mit langer Nast ab- ziehen müssen; indessen hat sich derselbe dadurch weder in seinen „ökono mischen" noch in seinen „patriotischen" Bestrebungen stören lassen, wie eine von ihm eingegangenc Petition beweist, in welcher er nunmehr auf eigene Faust um Wiedergewährung des Stocks bittet. Außer diesem Oekonomisch- Patrjotischen Verein haben sich auch noch der Landrath Olearius und Ge nossen, von Reichenbach in Schlesien, mit einer ähnlichen Petition einge funden. Diese Herren, das muß man ihnen lassen, gehen etwas zarter zu werke; sie führen den Stock im Sammctpfötchen. Sie machen Vorschläge zur „Verbesserung der Armenpflege", und als das wesentlichste und unfehl barste Mittel zur Verwirklichung dieser ihrer fromme«, gottseligen Absicht bezeichnen sic— die Wiedereinführung der Prügelstrafe. Die betreffenden Herren dürfen also nicht misverstandcn werden. Um die Wiedereinführung des Stocks an und für sich ist es ihnen nicht zu thun, sondern bloS um „Verbesserung der Armenpflege", und der Kladderadatsch wird hoffentlich nicht verfehlen, dieses ethische Bexhältniß noch eines Nähern auScinandsr- zufthen. t Berlin, 8. Febr. Die vor dem Zusammentritt der Conferenz zu be wirkende Vereinbarung in der Neuenburger Angelegenheit soll noch immer nicht zu einem wesentlichen Ergebniß gediehen sein, sodaß für den Zeitpunkt der besagten Cflnferenz noch kein fester Anhaltepunkt gewonnen sein dürste. Ser Ort scheint aber unzweifelhaft Paris zu sein.'— Von Seiten des dänischen Cabinets soll, wie in den hiesigen diplomatischen Kreisen versichert wird, gegenwärtig Alles aufgehote« werden, um in der Angelegenheit der Herzogthümer Rußland, Frankreich und England günstig für sich zu stimmen. Namentlich wird von Bemühungen Dänemarks beim Petersburger Cabinet in dieser Beziehung gesprochen. — Die dem Schwa ger des muthmaßlichen dänischen Thronerben Prinzen Christian von Glücksburg zugcschriebcnc Schrift, welche die praktischen Seiten der skan dinavischen Idee beleuchtet, erregt hier viel Aufmerksamkeit. Dieselbe führt daS Motto: „llro^or-vous qu'vn fgssc Is kaute poliliqus sans sincc- rit6?" und ist in dänischer Sprache geschrieben. Der Hauptgedanke der Schrift geht dahin, daß eine gegenseitige Adoption des dänischen und des schwedisch-norwegischen Königshauses der einzige praktische Weg zur'Errei chung eitler Vereinbarung der drei nordischen Weiche sei. Diese Adoption soll dergestalt fein, daß der am längsten blühende Mannsstamm erbberech tigt für die drei Kronen wird. Dieser Weg sei ein versöhnlicher und legi timer und kein spaltender und revolutionärer. Der Verfasser sagt: „Man 1». Februar 1857 Nr. 34 DtilW MjMiilk Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Postämter der In« uud Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). PreiS für das Vierteljahr !'/» Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. Insertionsgebübr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Dienstag Leipzig. Die Zeitung erscheint mit Ausnahme des Montag» täglich Nachmit tag« für den folgenden Tag.
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