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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 25/26.1901/02
- Erscheinungsdatum
- 1901- 1902
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141339Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141339Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141339Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1902
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Handwerkergesetz und sein Einfluß auf die Uhrmacherei
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 25/26.1901/02 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- ZeitschriftenteilJg. 26.1902 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 265
- ArtikelEinladung zur Betheiligung an der sechsten Lehrlings-Prüfung des ... 265
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 266
- ArtikelDas Handwerkergesetz und sein Einfluß auf die Uhrmacherei 267
- ArtikelAusstellung der Staatlichen Uhrmacherschule in Budapest 268
- ArtikelDie Lehre von den Schlagwerken (Fortsetzung von No. 16) 269
- ArtikelDer fünfte Verbandstag des Landesverbandes badischer Uhrmacher 270
- ArtikelUeber Hohltriebe und Flankenzahntriebe 270
- ArtikelDer Tod von Altötting 272
- ArtikelAmerikanische elektrische Stutzuhr 273
- ArtikelTransportable Beleuchtungs-Einrichtung für Weckeruhren 273
- ArtikelSprechsaal 273
- ArtikelAus der Werkstatt 274
- ArtikelVermischtes 274
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 275
- ArtikelBrief-Kasten 277
- ArtikelPatent-Nachrichten 278
- ArtikelRäthsel-Ecke 278
- ArtikelInserate 279
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 377
- BandBand 25/26.1901/02 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 17 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 267 den gewünschten Erfolg haben und die Kollegen in Württemberg von dieser unerlaubten Konkurrenz befreien. — Unsere Hausirprämie gelangte in fünf Fällen zur Auszahlung, von denen drei Fälle durch die Herren Kollegen Paul Zemanek in Straubing und F. Thoden in Wilstedt vermittelt wurden; in den anderen beiden Fällen erfolgte die Auszahlung direkt an die sich meldenden Beamten in Neustadt (Bez. Ooburg) und St. Johann (Saar). Mit Bundesgruß Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Berlin SW. 12. Zimmerstraße 8. Das Handwerkergesetz und sein Einfluß auf die Uhrmacherei Yon Carl.Marfols Die neuen Gesetze zur Hebung des Handwerks sind zwar noch nicht lange in Kraft, doch immerhin lang genug, um ein Urtheil zu ermöglichen über die Folgen, die sie für den Handwerkerstand, dem von Gesetzes wegen auch der Uhrmacher angehört, voraussichtlich haben werden. Wir wollen versuchen, in den nachstehenden Aus führungen den Einfluß der neuen Gesetze, soweit er schon heute in der Uhrmacherei in Erscheinung getreten ist, zu skizziren und uns die weiteren Folgen derselben klar zu machen. Wie ja allgemein bekannt, ist die Hinneigung zu den früheren Gestaltungen des Handwerks, den Innungen mit ihrer festen Gliederung, dem Lehrlings-, Gesellen- und Meisterwesen dadurch entstanden, daß man von Jahr zu Jahr mehr erkannte, wie die seiner Zeit ohne jede Beschränkung eingeführte Gewerbefreiheit in vielen Dingen über das Ziel hinausgeschossen hat, wie diese uneingeschränkte Freiheit das fachliche Können stark beeinträchtigt und zur Züchtung eines wahren Pfuscherthums geführt hat, wie aber namentlich durch Vernachlässigung des Lehrlingswesens die heranreifenden Handwerker-Generationen auf ein immer niedriger stehendes Niveau gelangt sind. Es mag wenige Erwerbsarten geben, in denen sich dieser Niedergang im fachlichen Können so bemerkbar machte, wie gerade in der Uhrmacherei. Wer hätte auch noch nicht Veranlassung gehabt, ein Lied zu singen über den erschreckenden Eückgang in der Ausbildung unserer Lehrlinge und Gehilfen? Ueber den geringen Grad von Intelligenz, den wir nur allzu häufig in der Uhrmacherei antreffen, obgleich, genau ge nommen, kein Fach mehr Ansprüche in geistiger Beziehung stellt und mehr zum Lernen anreizen sollte, als gerade das unsere? Welches Studium verlangt doch allein die Theorie der Eingriffe und Verzahnungen, die Wissenschaft der Hemmungen, die Theorie des Isochronismus! Wie aber sollte Derjenige diese Wissensfächer seinem Lehrlinge auch nur andeuten können, dem sie selber fremd sind, der selber bei einem unfähigen Meister lernte? So sehr wir daher auch für möglichst geringe Beschränkung der gewerblichen Bewegungsfreiheit sind, so sehr sind wir aber von der Eichtigkeit derjenigen Anschauungen durchdrungen, die eine straffere Handhabung der Lehrlingsausbildung verlangen, die, wie es inzwischen vom Gesetze gefordert wird, wünschen, nur Derjenige solle Lehrlinge ausbilden dürfen, der eine gewisse Gewähr dafür bietet, daß er sein Fach versteht. Und man übersehe nicht: in der Ausbildung der Lehrlinge und Gehilfen liegt die Zukunft des Handwerks, wie die heutige Größe Deutschlands auf der guten Schulbildung beruht, die es den heran- wachsenden Geschlechtern zu geben weiß. Denn Geld ist zwar Macht, aber Wissen ist eine noch größere Macht! Wenn man sich übrigens ein anschauliches Bild davon machen will, wie die Handwerker-Organisationen früherer Jahrhunderte in unserem Fache gewirkt haben, so besichtige man die uns erhalten gebliebenen Uhren aus dem sechzehnten, siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert, wie wir sie in unseren Museen und privaten Samm lungen antreffen. Man wird dann finden, daß die Tausende von Uhren aus jener Zeit fast ausnahmslos von hohem Können ihrer Verfertiger Zeugniß ablegen, und daß man die unerhörten Pfuschereien, denen man heute im Zeitalter der amerikanischen Eeparatur-Werk stätten und der 90 Pfennig-Eeparateure auf Schritt und Tritt be gegnet, vergeblich suchen würde. Eine so vorzügliche Tradition scheinen die Innungen jener Zeit geschaffen zu haben, daß man unter Tausenden von Uhren kein einziges verpfuschtes Exemplar antrifft! Man halte uns nun allerdings nicht für blinde Innungsschwärmer; wir haben im Gegentheil oft genug davor gewarnt, heute unter gänzlich veränderten Verhältnissen jene veralteten Formen in ihrer ganzen Starrheit wieder aufleben zu lassen. Hieraus folgt aber nicht, daß man das, was sich an den Innungen bewährt hat, nicht über nehmen könnte, namentlich wenn es den veränderten Verhältnissen unseres Zeitalters angepaßt wird. Und heute, wo wir die Wirkung des neuen Handwerkergesetzes so ziemlich überblicken können, wo wir einigermaßen die eingeschlagene Eichtung verfolgen können, dürfen wir sagen: das neue Gesetz ist im Großen und Ganzen den heutigen Verhältnissen angepaßt; es ist sozusagen mit historischem Blick geschaffen worden. Der Gesetzgeber wollte nicht alle Erwerbsverhältnisse plötzlich auf den Kopf stellen, er wollte keine Härten schaffen, sondern der lebenden Generation ermöglichen, in das neue Gewand allmählich hineinzuwachsen. Daher die verschiedenen Uebergangsbestimmungen, daher die freiwillige Meisterprüfung und die Ablehnung des Befähigungsnachweises! Und für diese weise Mäßigung hat unseres Erachtens das Handwerk alle Ursache, den gesetzgebenden Kreisen dankbar zu sein. Betrachten wir nun den Einfluß der neuen Gesetzgebung auf die Uhrmacherei; er dürfte unschwer zu erkennen sein. Vor allen Dingen hat er das Gefühl der Zusammengehörigkeit, der Gemeinsamkeit, mächtig aufflammen lassen. An allen Orten wurde die Vereins bildung angeregt; in dem gemeinsamen Zusammenwirken gegen außen stehende Feinde wurde mancher persönliche Gegensatz beseitigt und manche Interessen - Gemeinschaft entdeckt. Zweifellos wird das gemeinschaftliche Berathen wichtiger Fragen noch mehr zu der Er- kenntniß führen, daß die Gründe, die zur Vereinigung drängen, viel zahlreicher und wichtiger sind, als diejenigen, die den einen Kollegen vom anderen trennen. Und in diesem vereinigenden Prinzip des Handwerkergesetzes möchten wir für die Uhrmacherei, die wie kein anderer Erwerbszweig unfer der Uneinigkeit ihrer Träger zu leiden hat, einen der allergrößten Vortheile desselben erblicken. Führt das Gesetz, wie es leicht möglich ist, auch noch zu einer gegenseitigen Annäherung der großen Uhrmacher-Verbände, dann ist der Gewinn für das Fach natürlich noch größer: Der zweite unermeßliche Vortheil, den das Handwerkergesetz für den Uhrmacher mit sich bringt, besteht darin, daß es ihn zwingt, mehr als seither zu lesen, mehr für seine Bildung und allgemeine Orientirung im Fache aufzuwenden. Zwar liest der deutsche Uhr macher mehr, viel mehr als seine Kollegen im Auslande, und mehr als der Handwerker im Allgemeinen; aber er liest noch lange nicht genug. Die großen Schätze an Wissen und Erfahrung, die unsere Vor fahren in Jahrtausende langer Arbeit uns hinterlassen haben, die großen geistigen Genüsse, die für jedes empfindende Gemüth in unserer Welt- litteratur schlummern, die herrlichen Betrachtungen, die unsere großen Männer im Laufe der Jahrf ausende über die uralten Probleme der Menschheit, über das Wesen der Welt, über Gott, Unendlichkeit und Ewigkeit angestellt haben: sie sind leider der übergroßen Mehrheit fremd! Und doch ist auch deren Kenntniß eine nützliche Waffe in dem harten Kampfe um das tägliche Brod! Oder glaubst du nicht, lieber Leser, es fördere dich in deinem Geschäfte, wenn der Kunde sieht, daß er es bei dir mit einem gebildeten Manne zu thun hat? Glaubst du nicht, daß das Vertrauen deiner Kunden gestärkt wird, wenn sie in dir einen Mann von allgemeiner Bildung entdecken? Drum müssen wir das neue Gesetz loben, da es den Handwerker, der Lehrlings- und Meisterprüfung wegen, dazu zwingt, Umschau zu halten in seinem Fache, sich mehr um Fachlitteratur, um Theorie zu kümmern, und weil es dadurch zum Lesen erzieht und indirekt die Lust wachruft, auch Außerfachliches zu lesen. Und weiter wird der Handwerker dadurch auch veranlaßt, sich mit Buch führung zu befassen, mit der Aufstellung von Inventuren, mit der Kalkulation von Waaren. Mit diesen Forderungen hat das Gesetz die wundeste Stelle In dem Geschäftsbetriebe des Handwerkers berührt: er rechnet nicht, oder was gleichbedeutend ist, er rechnet nicht richtig! Wenn du z. B. für eine verkaufte Uhr 100 Mark zu fordern hast, und du giebst deinem Schuldner aus einem ganz falschen Schamgefühl viel leicht erst nach einem Jahre Eechnung darüber, so rechnest du nicht, denn du verlierst dadurch etwa fünf Mark an Zinsen! Wenn du eine größere Arbeit ausgeführt hast, und du berechnest dieselbe nur nach den Auslagen, die du für Arbeitslohn und Material hattest, so rechnest du wieder nicht, denn du mußt auch die sogenannten allgemeinen Geschäftsunkosten, wie Ladenmiethe, Steuern, Heizung, Beleuchtung u. s. w. berücksichtigen. Und wenn du gar mehr ein kaufst, als du nach Lage der Dinge zu richtiger Zeit bezahlen kannst; ' wenn du in den Tag hineinlebst,, ohne auszurechnen, ob und wieviel 1»
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