Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 25/26.1901/02
- Erscheinungsdatum
- 1901- 1902
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141339Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141339Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141339Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1902
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einladung zur Betheiligung an der sechsten Lehrlings-Prüfung des Deutschen Uhrmacher-Bundes (Wiederholt)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 25/26.1901/02 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- ZeitschriftenteilJg. 26.1902 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 281
- ArtikelAbonnements-Einladung 281
- ArtikelEinladung zur Betheiligung an der sechsten Lehrlings-Prüfung des ... 281
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 282
- ArtikelEine neue astronomische Beobachtungsmethode 283
- ArtikelUeber Hohltriebe und Flankenzahntriebe (Schluß von No. 17) 284
- ArtikelEine Mammuth-Taschenuhr 285
- ArtikelHeinrich Mischke † 286
- ArtikelStutzuhr mit Weltzeit-Globus und freischwingendem Pendel 287
- ArtikelDie Lehre von den Schlagwerken (Fortsetzung von No. 17) 287
- ArtikelTrieb-Tabellen von A. Lange & Söhne in Glashütte und ihre ... 289
- ArtikelEiniges über den Federkern 290
- ArtikelAus der Werkstatt 291
- ArtikelSprechsaal 292
- ArtikelVermischtes 292
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 293
- ArtikelBrief-Kasten 294
- ArtikelPatent-Nachrichten 296
- ArtikelRäthsel-Ecke 296
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 377
- BandBand 25/26.1901/02 -
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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282 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 18 werden Arbeiten, die jeder Feinmechaniker ebenso gut ausführen könnte (z. B. größere Werkzeuge) selbstredend nicht so hoch be- werthet, wie solche aus der Feinuhrmacherei (schöne Fassungen, Hemmungstheile oder ganze Taschenuhr-Hemmungen und dergleichen). Die Kommission hat das Hecht, die Prüfungen von Arbeiten, die irgend welche Bedenken erregen —- beispielsweise daß sie nicht ausschließlich von dem Lehrling ausgeführt wurden oder dergleichen —, abzulehnen, und dem Prüfling eine neue Arbeit unter Festsetzung der dazu aufzuwendenden Zeit aufzugeben. Die Prüfungsarbeiten sind mit einer schriftlichen Erklärung des betreffenden Lehrherrn, daß dieselben von dem Prüfling selbständig ausgeführt sind, und unter An gabe der darauf verwendeten Zeit gut verpackt und franko in der Zeit vom 1. bis spätestens den 10. Oktober dieses Jahres an die Redaktion der Deutschen Uhrmacher- Zeitung, Zimmerstrasse 8, Berlin SW 12, einzusenden. Die eingesandten Arbeiten sind ferner mit einem Merkwort zu versehen und müssen von einem verschlossenen Briefumschlag begleitet sein, der außen das gleiche Kenn wort als Aufschrift tragen und einen Zettel mit folgenden Angaben enthalten muß: 1. den Namen des Lehrherrn; 2. den Namen des Prüflings; 3. Geburtsort und Geburtstag des Prüflings; 4. Beginn und Ende der Lehrzeit. Diese Umschläge werden von der Prüfungs-Kommission erst nach erfolgter Entscheidung geöffnet. Den Prüflingen, welche die Prüfung bestehen, wird ein kunstvoll ausgeführtes, von der Prüfungs-Kommission und dem Vorsitzenden des Bundes unterzeichnetes Diplom ausgestellt werden, in welchem das Ergebniß der Prüfung durch eines der folgenden Prädikate aus gedrückt werden wird: 1. vorzüglich; 2. sehr gut; 3. gut; 4. genügend. Für besonders gute Leistungen sollen außer dem Diplom noch Extra-Prämien ausgesetzt werden. Das Resultat der Prüfung wird im Bundes-Organ veröffentlicht werden. Binnen 14 Tagen nach Beendigung der Prüfung werden die eingesandten Prüfungs-Arbeiten kostenlos an die betreffenden Einsender zurückgesandt, wie überhaupt den Prüflingen, beziehungs weise deren Lehrherren aus der Theilnahme an der Prüfung — abgesehen von der Frankatur der einzusendenden Arbeiten — keinerlei Kosten erwachsen. Berlin, den 1. September 1902. Der Vorsitzende des Deutschen Uhrmacher-Bundes Carl Marfels. Am 8. September fanden sich sämmtliche Mitglieder des Ge schäftsführenden Ausschusses, nämlich die Herren Max Bergner, F. L. Löbner, Ad. Oppermann, Alb. Packbusch, Wilhelm Schultz und der Vorsitz ende, wieder zu einer Sitzung zusammen. Die wichtigsten Punkte der reichhaltigen Tagesordnung seien im Nachstehenden erwähnt. Zunächst gab der Vorsitzende von einer an das Eisenbahn- Ministerium gerichteten Eingahe Kenntniß. Bekanntlich wird im „Sprechsaale“ unserer Zeitung bereits seit dem*Februar dieses Jahres die Frage der Uebermittelung genauer Zeitangaben für den Uhrmacher durch öffentliche Behörden erörtert. Nachdem die Erörterungen über diesen hochwichtigen Punkt in der letzten Nummer einigermaßen zum Abschlüsse gelangt sind, glaubten wir den Zeitpunkt gekommen, die I Artikel dem Eisenbahn-Ministerium zur Kenntnißnahme unterbreiten und dabei um das Entgegenkommen der hohen Behörde ersuchen zu sollen. Wenn wir gerade das Ministerium der öffentlichen Arbeiten wählten, so geschah dies mit Vorbedacht, weil aus den Erörterungen im „Sprechsaale“ unseres Blattes mit Deutlichkeit hervorging, daß den Eisenbahn-Stationen genauere Zeitangaben zur Verfügung stehen, als den Postanstalten. Wir werden nicht verfehlen, seinerzeit den Bescheid des Ministeriums auf unsere Eingabe an dieser Stelle mit- zutheilen. — Die Verlesung verschiedener Zuschriften wurde mit einer aus Leipzig stammenden Beschwerde eröffnet, in der mitgetheilt wird, daß die Spielwaarenhandlung von Alwin Lorenz in Leipzig die Lehruhr „Tick-Tack“ für den Preis von L,—= Mk. abgiebt. Obwohl der Uhrmacher auch an dem von der Fabrik selbst festgesetzten Verkaufspreise kaum etwas Nennenswerthes verdient, wird hier von dem Spielwaarengeschäfte gar der Anschein erweckt, als verdiene er noch zu viel daran. Wir haben der Fabrik von der Beschwerde Kenntniß gegeben und die Zusicherung erhalten, daß sie, sobald sie den Lieferanten er mittelt haben werde, ihn zur Rechenschaft ziehen wolle. Die Fabrik selbst liefert dem Spielwaarengeschäfte selbstredend nicht. — Herr Kollege Barthes in Memel regte an, eine Petition gegen die Schädigungen durch die Versandthäuser einzureichen. Offenbar schwebte dem geschätzten Kollegen vor, daß die gesetzgebenden Körperschaften sich geneigt zeigen würden, den Versandtgeschäften den Vertrieb von Taschenuhren in ähnlicher Weise zu erschweren, wie dies den Hausirern gegenüber längst ge schehen ist. Doch liegt die Sache hier wesentlich anders. Gegen den Hausirer wurde das Publikum geschützt, weil sein Wohnort ge wöhnlich unbekannt bleibt und der beim Kauf etwa Benachtheiligte daher keine Rechte gegen ihn geltend machen kann. Dieser Ge sichtspunkt läßt sich gegen die Versandthäuser mit ihren festen Wohnorten nicht geltend machen, und der Ausschuß war daher der Ansicht, daß eine solche Petition als leider aussichtslos besser unter bleibe, um bei den Behörden nicht den Anschein zu erwecken, daß man Unmögliches durchsetzen wolle. Der Werth und die Wirkung besser zu begründender Petitionen werde zudem geschwächt, wenn unerfüll bare häufig auf einander folgten. — Besonderes Interesse erregte eine Notiz im „Allgemeinen Anzeiger für Uhrmacher“, die es als bedauerlich hinstellt, daß verschiedene Uhrmacher-Vereinigungen bestehen, anstatt einer einzigen; es müsse, wenn keine Sonderinteressen beständen, ein Leichtes sein, die Verbände zu vereinigen, was um so wünschenswerther erscheine, als ein einziger kraftvoller Verband dem Handwerk mehr Vortheile zuzuwenden vermöge, als ver schiedene, nicht geschlossen auftretende Vereinigungen. Der Richtigkeit dieser Auffassung konnten sich die Mitglieder des Ausschusses nicht entziehen; sie waren sich darin einig, daß Anregungen, die, von der ältesten Vereinigung ausgehend, nach dieser Richtung etwa an den Bund herantreten sollten, das weitgehendste Entgegenkommen zu be weisen sei. — Ein schon nicht mehr neues, aber leider immer beliebter werden des Verfahren wendet das Goldwaaren-Vorsandtgcscliäft von Fritz Kohm in Pforzheim an. Wie aus einer uns von Herrn Kollegen Trefzger in Wehr (Baden) übersandten Nummer der „Badischen Presse“ hervorgeht, eröffnet Herr Kohm seine bestricken den Anzeigen mit einem „Preis-Räthsel“, das selbst für einen zwei Jahre lang sitzen gebliebenen Sextaner zu leicht ist und sich daher als gewöhnliche Falle für die „nicht alle werdenden“ Bestandtheile des Menschengeschlechtes charakterisirt. Wer die Lösung zuerst einsendet, erhält als ersten Preis eine „hochfeine etc. Ankeruhr im Werthe von 25 Mark“. Es folgen noch weitere Preise und, damit Niemand das Vertrauen auf seine — Gescheidtheit getäuscht sieht, bekommen zuletzt alle nachfolgenden Löser Cigarren oder eine Uhr kette im Werthe von mehr als 1,50 M. Dazwischen findet sich der Satz eingeschoben, der des Pudels Kern bildet: „Mit jeder Lösung ist M. 1,50 einzusenden“. Wir halten das ganze Verfahren für eine unerlaubte Ausspielung von Gegenständen und haben dem Einsender gerathen, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft auf Grund
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