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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 23.07.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-07-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188007230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18800723
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18800723
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-07
- Tag1880-07-23
- Monat1880-07
- Jahr1880
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1880. Freitag, den 23. Juli. 171 .'S!--- "" !' iuffee« alteret, be der h und rrS. >rf. en 25. ^^enbe^er T<rM/ , Ä^irksM^ Amtsblatt der Königt. Amtshauptmannschaft Flöha, des Lönigl. Amtsgerichts und -es Stadtraths zu Frankenberg. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Preis viertcljährl. 1 50 Einzelne Nummern 5 local. B. Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, Abends sür den folgenden Tag. — Jnseraten-Annahme für die jeweilige Abend-Nummer bis Vormittags lo Uhr. Inserate werden mit S Pf. fiir die gespaltene CorpnSjeile oder deren Raum berechnet. Geringster Jnseratenbetrag so Pf. Com- plicirte oder tabellarische Inserate nach Uebereinkommen. OertlickeS und Sächsisches. Frankenberg, 22. Juli 1880. 1' Die bei der Mittheilung von der Berufung des Amtshauplmanns vr. Schmidt in Döbeln zum Chef der Amtshauptmannschaft Dresden links der Elbe vom Döbelner Amtsblatte zuerst gebrachte Nachricht, daß Herr Amtshauptmann Frhr. v. Weissenbach in Flöha die Leitung der Amtshauptmannschaft Döbeln übernehmen werde, wird jetzt vom Oederaner Wochenblatt aus Grund an competenter Stelle eingezogener Erkundigung entschieden dementirt. — Die Gemeinde Schloßchemnitz, welch« mit dem 1. Octbr. d. I. mit der Stadt Chemnitz vereinigt wird, ist seit der letzten Volkszählung denen Stück- und Zeitlohn nebeneinander vor kommen. Dabei ist letzterer am meisten für Sortiren, Entrippen und Streichen der Deckblät ter üblich, weil bei diesen Manipulationen die Sorgfalt der Leistung besonders in's Gewicht fällt. In der Rauch-, Schnupf- und Kautabak- fabrikation überwiegt dagegen die Löhnung nach Zeit. Nur in der Rauchtabakindustrie der Stadt Berlin, der preußischen Provinzen Schlesien und Sachsen und der Reichslande, sowie in der Kau- labakfabrikation von Schleswig-Holstein, Lübeck und Hannover kommt Accordarbeit in erheblichem Umfange vor. In den Rauch- und Schnupf tabakfabriken des Königreich Sachsen ist eine Combination beider Lotznsysteme in der Weise gebräuchlich, daß die Arbeiter neben einem festen Wochenlohn eine nach der Leistung bemessene Zuschlagprämie erhalten. In der Cigarrenfabrikation wurden die höch sten Löhne in den Commissionsbezirken Schwerin, Ludwigshafen und Stuttgart, mit 20 bezw. 18 M., die niedrigsten dagegen in Osnabrück mit 13 M. 50 Pf. bezahlt. In der Rauch-, Schnupf- und Kautabakfabrikation berechnet sich der durch schnittliche Wochenverdienst eines Mannes am Höchsten in den Bezirken Berlin und Nürnberg mit 23 bezw. 19 M. 50 Pf., am Niedrigsten dagegen in Minden und in Stuttgart mit 8 M. 40 Pf. bezw. 11 M. 10 Pf. Der Wochenver dienst eines Hausarbeiters kam, wie alle Com missionen, mit alleiniger Ausnahme von Darm stadt, übereinstimmend angegeben, jedenfalls dem höchsten Lohnsätze eines Fabrikarbeiters gleich, war in den meisten Fällen sogar erheblich höher. Gegenwärtig haben sich allerdings die Ver hältnisse nicht unwesentlich geändert, indem auf die starke Beschäftigung bei Verarbeitung der, vor dem Eintritt der höheren Zölle, ins Zoll gebiet geschafften großen Rohtabakmassen ein Rückschlag folgte, welcher in zahlreichen Arbeiter- entlaffungen, Lohnherabsetzungen und Abkürzung der Arbeitszeit zum Ausdruck kam. Böhmen, die Reuß'schen und Altenburgischen Län der, ihre Waldungen wiederholt durch die kgl. sächs. Forst-Einrichtungs-Anstalt mit Oberforst meister Rudorf an der Spitze einrichten ließen, wurden auch die unter der Leitung des Genann ten stehenden Forstingenieure und -Candidaten bald überall verlangt. — In den Kreisen der Ersatzreservisten ist viel fach über die Wirkung des Gesetzes vom 6. Mai d. I. Unklarheit verbreitet. Zur Beruhigung der Betreffenden dürften folgende Hinweife die nen. Das Gesetz vom 6. Mai, welches den Er satzreservisten erster Klaffe vier Uebungen (von 10, 4 und je 2 Wochen) während des Friedens auferlegt, hat keine rückwirkende Kraft, findet vielmehr nur Anwendung auf diejenigen Mili tärpflichtigen, welche nach Erlaß dieses Gesetzes wegen hoher Loosnummern und erst in zweiter Reihe wegen geringer körperlicher Fehler der Ersatzreserve erster Klaffe überwiesen sind. Da die endgiltige Entscheidung bei dem Ober-Ersatz- geschäst gefällt wird, so kommt es darauf an, ob dasselbe vor oder nach dem 10. Mai d. I., mit welchem Tage die Militärnovelle Gesetzes kraft erlangt hat, stattgefunden. Der Ersatz reserve wird man im 22. Lebensjahre überwie sen und die Verpflichtung zu derselben dauert bis zum vollendeten 31. Lebensjahre. Denjeni gen, welche das Recht zum Dienst als Einjährig- Freiwillige erworben haben, steht für die erste Uebung unter denjenigen Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende Jahr die Ausbildung von Ersatzreservisten übertragen ist. — Ueber die im Königreiche Sachsen im Jahre 1879 unterbliebenen Taufen und Trauungen er ließ das evangelisch-lutherische Landesconsistorium jüngst eine Bekanntmachung, der nachstehende, weitere Kreise zweifellos interessirende Daten ent nommen sind. I. Die Taufen betreffend, so er- giebt eine Vergleichung mit den Vorjahren, daß L) ausdrückliche Taufverwrigerungen vorkamen: 1876 im Ganzen 337 ----- 0,72 tz, 1877 im Gan zen 216 ----- 0,18 z, 1878 im Ganzen 152 — 0,13 K, 1879 im Ganzen 103 ----- 0,08 K, und daß sich mithin dieselben stetig vermindert haben, o) Anlangend die Verzögerungen, bez. Unterlas« ken ausschließlich oder überwiegend Stücklohn bis jetzt um 722 Köpfe gestiegen und zählt der- anwendet. Ausnahmen von dieser Regel machen malen 7847 Einwohner. In der Stadt Chem- nur die Cigarrenfabriken der Commissionsbezirke nitz betrug in der Zeit vom I.Juni bis 1. Juu Kassel, Stuttgart, Erfurt und Mannheim, in der Ueberschuß der Zugezogenen über die Weg gezogenen ca. 500. Die Einwohnerzahl bezif ferte sich am 1. Juli auf 91806. — Das sächsische Forstwesen hat durch den am Montag beim Baden in der Elbe erfolgten Tod des Obersorstmeisters Rudorf einen schweren Verlust erlitten. Seines bedeutenden theoreti schen Wissens wegen, dem vielfache practische Erfahrungen zur Seite standen, berief ihn vor mehreren Jahren die Regierung nach Dresden mit der Ernennung zum Director und obersten Chef der kgl. Forst-Einrichtungs-Anstalt. Hier begründete sich Rudorf einen Ruf, der weit über Sachfens Grenzen hinausreicht, denn nicht allein, daß die benachbarten Staaten, wie Preußen, Tage- „Tur- echtigt, rechnet tändig, wn 60 ch also 5 Pf-, Vier- ie An- en las- nonat- -, statt > diese caklisch :e aber nderen ,u und nd fer- da die so will ichligt, hässig- -r auch n sein >r edle :, das ;t hat, ob er : „da- it oder te Be- drucks- ;ins. mhme, mseres ir nur srau^ Theil- mserer »elcne rau. wurde reinem Freun- Ueber die Verhältnisse der Tabakarbeiter im deutschen Reiche. Das kaiserliche statistische Amt hat sich der dankenswerthen Mühe unterzogen, die an wirth- schastlicher Belehrung so reichen Berichte der bei der Gelegenheit der Tabakenquete niedergesetzten Commissionen zusammenzustellen und zu verar beiten. Das Folgende bietet aus diesem werth- vollen Material, welches in dem neuesten Heft der Zeitschrift jenes Bureaus veröffentlicht wurde, auszüglich einige Mittheilungen über die Ver hältnisse der Tabakarbeiter. Die Tabaksabrikation trägt, wie aus den Gut achten der Bezirkscommissione^ hervorgeht, in keinem der 24 Bezirke ausschließlich den Cha- racter der Groß- und Kleinindustrie, vielmehr kommen überall Groß- oder Kleinbetrieb neben einander vor. Es überwiegt indeß ersterer in den Commissionsbezirken Danzig, Köln, Nürn berg, Mannheim, Darmstadt, Oldenburg und Straßburg, letzterer in Lahr und Erfurt. Ebensowenig wird die Fabrikation ausschließ lich in gesonderten Etablissements betrieben, viel mehr ist auch die Hausindustrie sehr verbreitet. Als Hausindustrielle werden in der Regel nur diejenigen Personen betrachtet, welche unter aus schließlicher Beihilfe ihrer Familienangehörigen in ihren Wohnungen für fremde Rechnung mit Ta bakfabrikation beschäftigt sind. Sie finden sich in allen Commissionsbezirken, mit Ausnahme derer von Altona, Köln und Straßburg. Von den Commissionen in Magdeburg, Minden, Kas sel, Osnabrück, Ludwigshafen, Dresden, Mann heim, Oldenburg, Bremen und Hamburg wird denselben ausdrücklich eine besondere wirthschafl- liche Bedeutung beigemeffen. Im linksrheini schen Baiern befassen sich namentlich ehemalige Cigarrenarbeiter, welche durch ihre Fabrikthälig- keit Ersparnisse erzielt und häufig ein kleines Grundstück auf dem Lande erworben haben, in ihrer Behausung mit Herstellung von Cigarren. Auch wird diese Fabrikation neben Landwirth- schaft im nördlichen Baden zu der Zeit betrieben, in welcher ausreichende Beschäftigung in der Ackerwirthschaft oder gleich lohnende Thätigkeit mangelt. Ueberall aber ist die Tabakhausindustrie im Wesentlichen auf die Cigarren beschränkt. Ausnahmsweise werden in Berlin Cigaretten, in Osnabrück Rauch- und Kautabak und in den Regierungsbezirken Ober- und NiederbaiermBra- silschnupftabake hergestellt. Den Hausarbeitern, welche für Fabrikanten thätig sind, wird behufs Controls das Rohma terial regelmäßig zugewogen. Entsprechend fin det beim Abliefern der Fabrikate eine genaue Nachwiegung, meist mit Einschluß der Abfälle und unter Hinzurechnung der als zulässig fest gestellten Abgänge statt. In den Fabriken liegt die Controls in den Händen der Werkmeister. In Betreff der Löhnung der Arbeiter ergiebt sich aus dem Gutachten der Bezirkscommisfion, Laß die Cigarrenfabrtkation in fast allen Bezir-
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