Delete Search...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 30.10.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-10-30
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188010304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18801030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18801030
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-10
- Tag1880-10-30
- Monat1880-10
- Jahr1880
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Sonnabend, den 3V October Ä^irksM^ Amtsblatt der Lönigl. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Amtsgerichts und -es Stadtraths zu Frankenberg. >kle, ffe. et zu wae- taffee mit »«n». in ich geson- »utag von - Wirth- ganz neu, «ode und Drechsel :nd zu ver- rlrvl». aeida, «zer Ge Narantie Preise zu. zur Seite, r Arnold D. S. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Preis vicrtcljährl. 1 50 4 Einzelne Nummern 5 Erscheint tiiglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, Abends für den folgenden Tag. — Jnscratcn-Annahme für die jeweilige Abend-Nummer bis Bormittags 10 Uhr. Inserate werden mit »Pf. für die gespaltene CorPuzieile ode- deren Raum berechnet. Geringster Jnieratenbetrag 20 M Com plicirte oder tabellarische Inserate nach u-der-mkominen. 1880. von Weiffenbach. Dch. Wochenschau. die preußischen Landtagsabgeordneten wieder Bekanntmachung, -le Wahl von Vertretern der Höchpbesteuerten zur Bezirks versammlung des Bezirksverbandes Flöha betreffend. Infolge ordentlichen beziehentlich außerordentlichen Ausscheidens von sieben Vertreter« der Höchstbesteuerten macht sich die Vornahme von Ergänzungswahlen erforderlich. Die bezügliche Wahl findet Montag, den 2«. December 188V, Vormittags von 10 bis 11 Uhr im Verhandlungssaale des hiesigen Canzleigebäudes statt. In Gemäßheit von 8 7 Abs. 1 des obgedachten Gesetzes wird dies mit der an die nach Artikel II I, 2 und 3 des Gesetzes vom 2. August 1878, einige durch die Reform der directen Steuern bedingte Abände rungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, verb. mit 8 6 Abs. 2 und tz 17 des eingangsgedachten Gesetzes stimmberechtigten Höchstbesteuerten des hiesigen Bezirkes gerichteten Aufforderung, in dem anberaumten Wahltermine persönlich zu erscheinen und ihre Stimme abzugeben, sowie mit dem Bemerken hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß die revidirte Liste der bei der Wahl der Höchstbesteuerten Stimmberechtigten von jetzt ab bis mit 4. December dieses JahreS an hiesiger Kanzleistelle zur Einsicht ausliegt und Einsprüche bei deren Verlust wenigstens 14 Tage vor dem obbezeichneten Wahltage, also spätestens am 3. desselben Monats bei der unterzeichneten Kö niglichen Amtshauptmannschaft anzubringen sind. Nach Schluß der Wählerliste wird den betreffenden Stimmberechtigten je ein Exemplar derselben durch die Post zugesendet werden. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am25. October. Bekanntmachung. Nach Gehör der Stadtverordneten haben wir beschlossen, von der Einführung der zwangsmäßigen Fleischbeschau als zur Zeit undurchführbar zunächst zwar abzusehen, dagegen aber hiesige Einwohner, die dies wünschen, als Fleischbeschauer zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt in Gemäßheit nachstehender Bestimmungen, jedoch bemerken wir hiermit ausdrücklich, daß wir eine Gewähr sür die von den verpflichteten Fleischbeschauern vorzunehmenden Untersuchungen nicht übernehmen. Vielmehr machen wir das Publikum darauf aufmerksam, daß es selbst bei dem Genüsse untersuchten Fleisches die gewöhnlichen Vorsichtsmaßregeln, als Enthaltung vom Genüsse rohen Fleisches, gründ liches Durchkochen oder Durchbraten des Fleisches, nicht außer acht las sen möge, da nach anderwärts gemachten Erfahrungen die Untersuchun gen eine vollkommene Sicherheit nicht bieten. Frankenberg, den 27. October 1880. Der Stadtrat. Kuhn, Brgrmstr. Bestimmungen über die Verpflichtung von Fleischbeschauern. 1. Zur Verpflichtung werden nur solche hiesige Einwohner zugelassen, welche unbescholten, zuverlässig und im Besitz eines zweckentsprechenden Mikroskopes sind, sowie den Nachweis ihrer Befähigung durch ein Zeug nis der Tierarzneischule zu Dresden zu führen vermögen. 2. Von jedem zu Verpflichtenden ist für die Verpflichtung eine Gebühr von 1 M. zur Natssportelkasse zu entrichten. 3. Die Fleischbeschauer sind insbesondere zu verpflichten, daß sie zur Untersuchung geschlachteter Schweine Teile aus den Muskeln des Zwerch Bekanntmachnng. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll den 0. November 1880 das dem Sattlermeister Carl Friedrich Ernst Wagner hier zuge hörige Hausgrundstück 18 des Katasters, 17 des Grund- und Hypothekenbuchs für Frankenberg, welches Grundstück am 19. August 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 18440 Mark - - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was un ter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 23. August 1880. Königliches Amtsgericht. Wiegand. Müller. felles, des Bauches, des Kehlkopfes, der Zwischenrippen, der Augen und der Zunge verwenden, und diese Fleischteile selbst entnehmen oder m ihrer Gegenwart entnehmen lassen; daß sie ferner das Vorkommen von Trichinen unverzüglich dem Stadtrate anzeigen; daß sie weiter, wenn sie Finnen im Fleische gefunden oder sonstige ungesunde Beschaffenheit von Fleisch oder Fleischwaaren wahrgenommen haben, auch hiervon dem Stadtrate unverzüglich Anzeige erstatten. Die Ausstellung von Zeug nissen über die Untersuchung von gehacktem Fleisch und Würsten ist den Fleischbeschauern zu untersagen. 4. Vor jeder Verpflichtung ist die Entziehung der Bestätigung als ver pflichteter Fleischbeschauer für den Fall vorzubehalten, wenn durch Hand lungen oder Unterlassungen des Fleischbeschauers der Mangel einer der Voraussetzungen der Verpflichtung eintritt. 5. Die Namen der verpflichteten und entlassenen Fleischbeschauer werden vom Stadtrate in dessen Amtsblatte bekannt gemacht. Bekanntmachung für die Gemeinde Mühlvach, die Volks- und Fortbildungsschule betr. Der unterzeichnete Schulvorstand erachtet es für nöthig, darauf hin zuweisen, daß Eltern oder Erzieher ihre schulpflichtigen Kinder zum pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuche anzuhalten haben. Im All gemeinen gilt nur Krankheit der Schüler (Schülerinnen) und bedenkliche Krankheit in der Familie als Entschuldigungsgrui d für Schulvecsäum- nisse. Entschuldigungen sind ungesäumt schriftlich oder mündlich beim Lehrer anzubringen. Unrechtmäßige Versäumnisse werden die gesetzliche Bestrafung zur Folge haben. Dasselbe gilt auch für die Fortbildungs schule. Namentlich können nicht, wie man mehrfach anzunehmen scheint, häusliche und wirthschaftliche Geschäfte als Entschuldigungsgrund sür Schulversäumnisse angesehen werden. Mühlbach, am 30. October 1880. Bekanntmachung. Auf die diesjährigen Communanlagen ist der IV. und letzte Termin bis zum 1. November d. I. an die Stadtsteuereinnahme (Rathhaus 2 Treppen) zu berichtigen. Wir machen die Anlagenpflichtigen darauf hierdurch noch besonders aufmerksam mit dem Bemerken, daß gegen Säumige 8 Tage nach Ab lauf des Termins mit den executtvischen Zwangsmaßregeln ver fahren werden wird. Frankenberg, den 22. Octbr. 1880.^ Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. H. gierung, sondern in erster Reihe unzufrieden " Innerlich zerrüttet und gereizt kommen die sich selbst. Die Nationalliberalen sahen am Der Schulvorstand. zusammengefunden und zwar zu einer Session, Fraclionen zusammen. Das Abgeordnetenhaus welche voraussichtlich voller Wirren und Kämpfe ist zunächst nicht etwa unzufrieden mit der Re- Nach mehrmonatlicher Trennung haben sich sein wird. gierung, sondern in erster Reihe unzufrieden » Qual., rlagen Dächer IS. l»e Dün- 5. ifen ge- ped. des -rberg. h, senfleisch ! Ilarkt. MW pfiehlt raße. fen 7. Mhör i ,1- 2. s s- 19. üne Ar- s 18. n gegen l. Gla- terchens Allen, heil ge- lus rei- ittlichen m, und 80. :ern au.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview