Delete Search...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 02.03.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-03-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188403027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18840302
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18840302
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-03
- Tag1884-03-02
- Monat1884-03
- Jahr1884
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
ezrrksa^ Amtsblatt -er König!. Amtshauptmannschast Flöha, -es König!. Amtsgerichts und -es Stadtrats zu Frankenberg erläge an bis zum 8 31. und »old hier, Winklerstraße, sollen Mittwo feilen gcnstände entliche »RL8UL ichter »mittags- vtt«» »irk- und Schmer- Nolgatha, zur Ge- ethsemane Hg-nhoh« in «L> ». v. Regen, d. >>. ««n« i. Nürr >«r»tur. m. 4 Uhr wzu erge- önisch. Nackmib er Eich Aerobe: »recher hweitzer. am 29. Februar 1884. — Nach unserem Jagdgesetze treten mit dem heuti gen 1. Mürz außer dem männlichen und weiblichen Edel-uNd Damwild „«Hst den Kälbern beider WUdartm auch die KrammetSvögel in die Schonzeit, während Me Jagd üuf Schnepfen, sowie Hähne von Auer-, Birk- und Haselwild^auf» neue aufgeht »und bis zum 4b Mm ^uert. Wilde Entm dürfen nur «och btt zumbtL, Ltärz geschossm werden. — In Preußm hat mit gestern verschiedene Pfandstücke, als: 2 Hobelbänke, 2 Satz Bauschrauben, Bohrer, Sägen, eiserne Klammern, Schraubenschlüssel, Hobel, eiserne 1 Futterkasten, 1 Kinderkutsche, 1 Herrenpelz und dergleichen mehr versteigert werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. de« s Marz dieses Jahres, achmittagS 8 Uhr die für die conssgnirten Kinder und Kferde, zu Deckung der im Jahre 1883 aus der Staatskasse bestrittenen Werläge an Entschädigungen zu erhebenden Beträge öetreffend. Auf Grund der im Monat December vorigen Jahres vorgenommenen Consigna tion der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ergiebt sich, daß zu Erstattung derjenigen, auf das Jahr 1883 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 an Entschädigungen für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dieser Anordnung gefallenen Thiere zu gewähren gewesen, beziehentlich an Berwaltungskosten erwachsen sind, auf Im Monat März sind zu bezahlen: die Gemeiubeanlageu per 1 und 2. Rate s die städtische Grundsteuer per 1 Termin! die Renteubeiträge per 1 Termin bis zum Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts daselbst. Grützner. " - Die Beschränkung der Ehe in Bayer«. Die bayerische Abgeordnetenkammer genehmigte kürz lich, nach 3tägiger Debatte, einen Ausschußantrag, der nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland ge rechtes Aufsehen erregt, da er einen großen Rückschritt auf dem Gebiete der Sozialgesetzgebung in sich trägt, der in keinem anderen deutschen Bundesstaate möglich wäre. Auf ultramontane Anregung wurden Anträge ausgearbeitet und angenommen, welche den Widersinn und die grobe Ungerechtigkeit des unbeschränkten Vetos der Gemeinden in bezug auf das Recht der Verehelichung wiederherstellt, einen Zustand, den Preußen schon seit Menschenaltern nicht mehr kennt, den der norddeutsche Bund in den norddeutschen Kleinstaaten tilgte und den 1868 auch Bayern von sich abstreifte. Die natürlichen segensreichen Folgen der Verehelichungsfreiheit traten auch in Bayern zu Tage, indem die Zahl der illegitimen Geburten im Laufe von 10 Jahren von 23 K auf 12 K herabsank, während die Befürchtung, daß sich mit dem Wegfall der bisherigen Schranken die Ehen unverhält nismäßig vermehren würden, nicht eintraf. Trotzdem aber that das Abgeordnetenhaus sein möglichstes, um den früheren Zustand zurückzuführen. Der von demselben genehmigte Gesrtzantrag enthält namentlich zwei Kaut schukparagraphen, welche als höchst bedenklich bezeichnet werden müssen und auch üon ministerieller Seite für unannehmbar erklärt wurden. Dieselben stellen nämlich körperlich« »Nd geistige Gebrechen der Braiitleute und ebenso Mangel an AtbeitsäMkeit, Nüchternheit oder Spar- sanüeU-'al- Mnspruchsgründe auf. Dadurch sollen kurz- fichüße «tkinMüsch^ode^ ländliche GeMtindeverwaltttN» gen, die in der Regel von übertriebener Furcht vor > Steigerung der Armenlast erfüllt sind, mit den weit gehendsten Vollmachten zur Versagung der Erlaubnis zur Verehelichung ausgestattet werden. Höchst bedenklich ist aber auch Paragraph 3, welcher den gemeindlichen Einspruch u. a. gestattet, wenn eins der Brautleute we gen Vergehens gegen die Sittlichkeit, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Betrugs, Hehlerei, Fälschung, Gaukelei oder wiederholt wegen Arbeitsscheu, Landstreicherei oder Bettels verurteilt wurde und wenn seit Verbüßung der Strafe 3 Jahre noch nicht verflossen sind. Die Folgen, welche eintreten würden, wenn diese Anträge Gesetzeskraft erlangten, könnten nur sehr üble sein. Vor allem würden die Zahl der illegitimen Ge burten und die Unzucht wieder in auffallender Weise zu nehmen, in demselben Verhältnis, in welchem sie seit 1868 abgenommen hatten. Die ärmeren Bevölkerungs klassen würden ferner diese neue Sozialgesetzgebung als auf sich gemünzt betrachten, mit Unzufriedenheit und Er bitterung erfüllt werden und die staats- und gesellschafts feindlichen Elemente verstärken. Ja, die Sozialdemokra ten würden den größten Nutzen davon haben. ' Mit Recht sagten die Münchener „Neuesten Nach richten" zu dieser Neuerung: „Der Inländer wird durch dieses Gesetz schlechter gestellt als der Ausländer und dem bayerischen Volke düs Armutszeugnis ausgestellt, daß es jenes Maß freier sozialer Bewegung nicht zu er tragen vermöge oder doch nicht reif für dasselbe sei, das jeder andere Deutsche besitzt und unser Volk 1b Jahre lang besaß. Stehen wir denn körperlich, geistig und moralisch auf einer so tiefen Stufe, daß uns aus sozial politischem Gebiet eine Konkurrenz mit dem übrigen Deutschland nicht mehr möglich ist? Ein beschämenderes Geständnis der Volksvertretung über Vie Zurückgeblieben heit-'btt-eigenen MW Mt'sich kämt»"Mqm.Und das' alles vollzieht sich, obgleich und nachdem au» dem ganzen ' Jnsarat« mit » Pf». M «l gespaltene «Wust, gelle berechn«. «lewster ZnsmM»- detra, so HP».',. Kom»ltzierte«tltt» bellartsch« gnsmM nach b^onberchs, Jlllenllm-Amulstmi Ar U» Abend»umm«r KL l »ormtttig« ldUKr^ jedes von den consignirten a) Rinder« ein Jahresbeitrag von acht Pfennigen, d) Pferden ein Jahresbeitrag von acht Pfennigen entfällt. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881 Seite 13 — andurch be kannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der belegten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der, aus den Kreishauptmannschaftcn, beziehentlich Amtshauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Consignationen die oben ausgeschriebenen Jahres beiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebcsitzern unverzüglich einzuhcben und, unter Beischluß der Consignationen, an die Kreishauptmannschaften, beziehentlich Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 22. Februar 1884. Ministerium des Innern. von Rostitz-Wallwitz. Körner. Ntvustug, Sv» 4. MürL ». «.: Vormittag 112 Uhr auf Bahnhof Oberlichtenau, Nachmittag - 4 - - - Frankenberg sollen eine Parthie alte Hölzer meistbietend gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. ' ?. .l.. Großbauchlitz, am 26. Februar 1884. König!. Abtheil.-Jngenieurbureau Döbel« I. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll den 81. April 188» das den Holzhändlern Franz Benedict in Gablenz und Anton Clemens Richter in Frankenberg zugehörige Hausgrimdstück, Nr. 276 des Katasters, Nr. 2632 des Flurbuchs, Nr. 885 des Grund- und Hypo thekenbuchs für Frankenberg, welches Grundstück am 13. Juli 1883 ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 87084 Mark gewürdert worden ist, anderweit nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtstafel aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht w,rd. Frankenberg, am 16. Januar 1884. Königliches Sächsisches Amtsgericht. Wiegand. Müller. K n n n Ist m -in 4 L aus den Monat März werden von V V kl 44 k vßk k 4» 4 V uns, allen Postanstälten und Zeitungsboten angenommen. Llxpockttt«» Siv« Königreich eine einzige Petition eingelaufen und die Re vision der Sozialgesetze sonst von niemandem begehrt ist." Daß der bayerische Reichsrat seine Zustimmung zu der Mehrheit dieser Anträge geben werde, bezweifelt niemand. Man Hofftaber, daß er wenigstens die 3 soeben gekennzeichneten Paragraphen ablehnen werde. " Ertliches und Sächsisches. Frankenberg, 1. März 1884. f Heute vormittag erfolgte zu Flöha die Einwei sung des zum Lmtshauptmann unseres Bezirks ernann ten Herrn Reg.-Rats vr. Gehe durch den an Stelle des durch Krankheit verhinderten Kreishauptmanns er schienenen Herrn Geh. Reg.-Rat Leonhardi aus Zwickau in fein neues Amt. Der Aktus vollzog sich m An wesenheit des Bezirksausschusses, des stellvertretenden Vorsitzenden der Bezirksversammlung, Herrn Bürger meister Kuhn von hier, sowie der Herren 8up. Schaar schmidt aus Marienberg, Schulrat Eichenberg aus Chem nitz und Bezlrksarzt vr. Fickert von hier, deS gesamten Kanzleipersonals der Amtshauptmannschaft und der Gen- darmerie de-Bezirks. . . — Der in Geisteskrankheit verfallene bisherige Amts- Hauptmann von BvrNa vr. Spann ist wegen Dimst- unvermögenö unter Bewilligung der gesetzlichen Pension v « V r w v Iß r. An Stelle des von der Function als Feuerfourir freiwillig zurückgetretenen Herrn Klöden ist heute , - „ _ der Klempnermeister Herr Robert Julius Matz hier, Chemnitzer Straße, im Sattler Leißrmg scheu Haute wohnhaft, als Feuerfourir in Pflicht genommen worden. Frankenberg, am 1. März 1884. S t a d t r a t h. In Venr.: Stephan, St.-Rath. lfang. Walde r an d3 Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends siir den fol genden Tag. Preis vierteljährlich l M. so Pfg.. monatlich so Pfg., Einzel-Nrn. bPfg. Bestellungen nehmen alle Post anstalten, Postboten nnd die Ausgabe stellen des Tage blattes an. S»n»tll«, dm rr. Mu Heuberger Tagest/
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview