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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 22.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454471Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454471Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454471Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Anzeigenteile fehlen teilweise
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein neuer Planet
- Autor
- Bürgel, Bruno H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einfacher Minuten-Kontakt
- Autor
- Rissler, Paul
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 22.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) 95
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) 119
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) 147
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) 175
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) 199
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) 227
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) 255
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) 281
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) 305
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) 333
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) 361
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) 385
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) 409
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) 437
- ArtikelAbonnements-Einladung 437
- ArtikelZur Innungsfrage 437
- ArtikelSammlung für Herrn Kollegen E. Füchsel in Torgau 438
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 438
- ArtikelDie Geschichte der Erde (Schluss von No. 17) 442
- ArtikelPrüfung von Präzisions-Taschenuhren 444
- ArtikelElektrisches und Gas-Glühlicht für den Uhrmacher-Werktisch 444
- ArtikelEin neuer Planet 444
- ArtikelEinfacher Minuten-Kontakt 445
- ArtikelSprechsaal 445
- ArtikelVermischtes 445
- ArtikelGeschäftliche Mittheilungen 448
- ArtikelBriefkasten 448
- ArtikelPatent-Nachrichten 449
- ArtikelInserate 449
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) 465
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) 493
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) 519
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) 547
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) 575
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) 603
- BandBand 22.1898 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 18 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 445 des Astronomen die Bahn des vermeintlichen Asteroiden berechnen wollte, aus seinen Zahlen die überraschende Thatsache bonstatirte, dass jener neue Planet ein Nachbar unsrer Erde sei, der derselben sieben Mal näher kommt als die Sonne, also bis auf etwa 3 Millionen Meilen, und daher nächst dem Monde der der Erde zunächst stehende Himmels körper ist. Die Bahn dieses zwischen Mars und Erde die Sonne umwandernden Körpers, dessen Entdeckung an Bedeutung der Neptuns - Entdeckung gleich zu stellen ist, ist sehr exzentrisch, daher ist seine Entfernung von der Erde äusserst verschieden. Gegenwärtig steht er in Erdferne im Sternbilde des Wassermann und ist als Stern zehnter Grösse nur in guten Instrumenten sichtbar; es ist aber wohl möglich, dass er, wenn er sich in Erdnähe befindet, mit freiem Auge als schwaches Pünktchen wird wahrgenommen werden können. Interessant ist es, dass der Direktor der Sternwarte zu Nizza, der Astronom Charlois, an demselben Tage dieselbe Himmelsgegend photographirte, und nun erst, nachdem sein deutscher Kollege seine Entdeckung bekannt gemacht, diesen bedeutungsvollen Strich auch auf seiner Photographie entdeckte. Bekanntlich zeigt unser Erdmond betreffs seiner Bewegung einige Unregelmässigkeiten, welcher Umstand die Möglichkeit nahelegte, dass ein noch unentdeckter Körper Jenen beeinflusse; sollte der von Herrn Witt entdeckte Planet jener Störenfried sein? Bruno H. Bürgel. iiiilMiiiiiiliiifi Einfacher Minuten-Kontakt. In der Frage 4455 der letzten Nummer wünscht ein Kollege eine dniache Kontakt-Vorrichtung kennen zu lernen. Ich habe zum Betriebe mehrerer sympathischer Uhren in einem Sekundenre. ulator die nach stehend beschriebene Einrichtung angebracht, mit der ich sehr zufrieden bin. Ich -brachte unter dem Viertelrohre ein genau gezahntes und besonders über die Höhe haarrund laufen des Rad mit 60 Zähnen an. Die nebenstehende Skizze zeigt bei K die ses Rad und veran schaulicht auch, wie vermittelst eines zwei ten Klobens das Wechselrad vor das Kontaktrad K gebracht ist. Zur besseren Verdeutlichung sind in der Zeichnung die verschiedenen Räder sehr aus einander gezogen; in Wirklichkeit können sie natürlich ohne Gefahr weit dichter an einander Vorbeigehen. Das Rad K lüpft jede Minute einen Arm, der dem Auslösungshebel in einem Federzug-Regulator mit Schlagwerk ähnlich und auch wie dieser auf einem Anrichtstift gelagert ist, in die Höhe, trifft dabei auf einen zweiten Arm und bewirkt so den Stromschluss. Wo sich die beiden Arme berühren, sind Platin streifen* angelöthet; ferner sind der Isolation halber die Röhren (Futter) der Kontaktarme aus Bein ange fertigt und in die Arme eingeschraubt. An diesen Kontaktarmen sind die beiden Leitungsdrähte befestigt. Das Kontaktiad K habe ich nicht ausgeschenkelt, um jedes Schwanken oder Unrundlaufen noch sicherer zrt vermeiden. Diese Art des Stromschlusses hat den grossen Vorzug, dass die Uhr dabei nicht im geringsten in Anspruch genommen wird, was man bei einem Kontaktschluss am Kleinbodenrad oder gar am Gargrad gewiss nicht behaupten kann, selbst wenn die betreffenden Theile noch so leicht gearbeitet sind. Bei der vorliegenden Einrichtung kann selbstredend Alles solid und kräftig ausgeführt werden. Die Dauer des Kontaktes kann man dadurch reguliren, dass man den zweiten (oberen) Kontaktarm auf einem Begrenzungsstift aufliegen lässt und diesen nach Erforderniss höher oder tiefer biegt; noch besser ist es natürlich, ein kleines Klöbchen mit einer Regulirschraube an zubringen, mit der man die Ruhestellung des oberen Kontaktarmes nach Belieben höher oder tiefer richten kann. Der Strom fliesst, wie aus dem Gesagten hei vorgeht, lediglich durch die beiden Kontaktarme, ohne durch die übrigen Theile des Uhrwerks zu gehen, was ebenfalls nur erwünscht sein kann; überhaupt bin ich mit dieser Kontakt-Voriichtung nach verschiedenen andeiwtitigen, miss lungenen Versuchen sehr zufrieden. Paul Rissler, Freudenstadt. Sprechsaal. Noch einmal die Gehilfen-Löhne. In der letzten Nummer der Deutschen Uhrmacher Zeitung hat unter der Rubrik „Sprechsaal“ wieder einmal ein gewaltiger Kämpfer für die soziale Lage des Uhrmachers sein Licht leuchten lassen und seine Intentionen über das für manche Prinzipale etwas kitzliche Thema „Gehilfen-Löhne“ zum Besten gegeben. Uns haben die vorgebrachten Weisheiten nur ein Lächeln abgenöthigt; sogar die Versicherung, dass der Herr Einsender ein böhmischer Geschäftsführer gewesen, blieb ohne Wirkung und vermochte nicht den Kurswerth jenes Artikels zu steigern. Zur Sache habe ich Folgendes zu bemerken. Das Durchschnittsgehalt eines Uhrmachers beträgt bekanntlich, abgesehen von wenigen Ausnahmen, 75 M. Dieselbe kolossale Summe erhalten beispielsweise Bureauschreiber, Laufburschen, Hausdiener etc. In diese Kategorie wird der Uhrmacher bezüglich seines Einkommens inventarisirt, trotzdem derselbe meist vier Jahre gelernt, eventuell Lehrgeld bezahlt hat, sein eigenes Werkzeug besitzen und immer gut gekleidet sein muss. Wenn man einen Laien über solche Verhältnisse unterichtet, dann hört man jedesmal die Aeusserung, dass das eine schlechte Bezahlung sei, und mit gutem Gewissen könnten wir diesen Ausspruch mit „Veritas“ unterschreiben. R. D. Vermischtes. Erhöhung der Auflage. Mit der vorliegenden Nummer ist die Auflage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung in das siebente Tausend eingetreten, eine Ziffer, auf die sogar manche Tageszeitung stolz sein könnte. Wir erblicken in der rapiden Zunahme unserer Abonnenten einen Ansporn, auch ferner in der gewohnten Weise für die Interessen der Uhrmacherei einzutreten, und bitten unsere Leser, uns hierbei auch in Zukunft behilflich zu sein. Die Redaktion. Die öffentliche Zeitangabe in Berlin wird demnächst eine nam hafte Verbesserung erfahren. Am letzten Sitzungstage vor den F’erien hatte Stadtverordneter Schwalbe mit zahlreicher Unterstützung in der Stadtverordneten-Versammlung den Antrag eingebracht, den Magistrat aufs neue zu ersuchen, in Gemässheit des Be schlusses vom 21. Mai 1896 der Versammlung gleich nach den Ferien eine Vorlage über die Einrichtung öffentlicher, zentral regulirter und selbstthätig kontrollirter Uhren zugehen zu lassen, die zugleich das Verbältniss der Urania-Uhren regelt. Der Antrag stand kürzlich zur Berathung und wurde, da die materielle Verhandlung schon am 30. Juni stattgefunden hatte, ohne Debatte ein stimmig zum Beschluss erhoben. Die Einführung der Zwangsinnung abgelehnt haben die in einer freien Innung vereinigten Barbiere, Friseure und Perrückenmacher in Berlin. Besteuerung eines Musik-Automaten. Wohin der Durst nach Steuererträgnissen seitens der Stadtgemeinden einerseits und die gericht lichen Entscheidungen nach dem Wortlaut der Gesetze andererseits führen können, lehrt folgender Fall. Eine als „Steuerordnung“ für die Stadt Goslar eingeführte Gemeinde abgabe ordnet u. A. für die in Gastwirthschaften und Schanklokalen etc. stattfindenden öffentlichen musikalischen Vorträge eine Lustbarkeitssteuer von 5 M. pro Tag an. Der Uebertretung dieser Verordnung war nun ein Gastwirth zu Goslar aus dem Grunde angeklagt worden, weil er zweimal in Gegenwart von Gästen seinen im Gastlokal befind lichen Musik-Automaten durch Hineinwerfen von Zehnpfennig stücken zum Spielen veranlasst, also „eine musikalische Lust barkeit ohne Zahlung von je 5 Mk. veranstaltet hatte.“ Es kann keinem Zweifel unterliegen — so führte die Strafkammer zu Hildes heim aus —, dass das vom Angeklagten zur Unterhaltung der Gäste bewirkte Spielen eines Musik-Automaten ein musikalischer Vortrag im Sinne des § 1 der Goslarer Steuerorduung war. Wenn er also die von letzterer erforderte Abgabe von 5 M. nicht entrichtete und trotzdem den Automaten vor Gästen spielen liess, so machte sich der Angeklagte einer Uebertretung der Steuerordnung schuldig und ist für zwei Fälle zu einer Geldstrafe von 6 M. zu verurtheilen. Der Ferienstrafsenat des Kammer gerichts zu Berlin wies die hiergegen eingelegte Revision des Ange klagten zurück. — Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Stadtbehörde von Goslar sich völlig im Recht befindet, eine Lustbarkeitssteuer zu erheben, wenn das Gericht bis zur höchsten Instanz das Spielen des Musik-Automaten als „einen öffentlichen musikalischen Voitrag im Sinne des Gesetzes“ erklärt. Diese letztere Auffassung muthet uns aber recht sonderbar an, wenn wir da gegen die ebenso einhellig von den Gerichts- und Verwaltungsbehörden ver tretene Ansicht halten, dassein Versteigerungslokal (in dem Taschenuhren ver steigert werden) als kein öffentliches Lokal anzusehen sei. Und geradezu klassisch ist die Besteuerung des Musik-Automaten mit sage fünf Mark täglich. Was bezwecken eigentlich die Stadtväter von Goslar damit? Eine Einnahmequelle für die Stadt zu schaffen? Das wäre doch höchst naiv; glauben die Herren denn, der Besitzer eines Musik-Automaten, der für dessen Anschaffung einige Hundert Mark zahlen musste und im Durch schnitt täglich vielleicht 1 M., vielleicht aber auch nur 50 oder 40 Pfg., damit einnimmt, könne den fünffachen Betrag dieser Brutto-Einnahme als „Lustbarkeitssteuer“ bezahlen? Das ist kaum anzunehmen; es bleibt also nur die Annahme übrig, dass die Stadtverwaltung zu G. das An hören eines von dem Automaten gespielten Musikstückes als eine so sündhafte Lustbarkeit betrachtet, dass mau glaubt, dieselbe ausrotten zu müssen. Den Schaden hat natürlich in erster Linie der Gastwirth zu tragen, der seinen Automaten nicht verwenden kann, dann aber auch der Uhrmacher, der wahrscheinlich j^nem den Automaten verkauft hat und sicher kein zweites Stück mehr in G. absetzen wird. Wenn solche Gepflogenheiten in vielen Städten einreissen sollten, so würde die blühende Musik-Automaten-Industrie dadurch einen ganz empfindlichen Schaden erleiden. Vielleicht sehen sich die Herren Fabrikanten 4
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