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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 30.1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 85
- ArtikelAbonnements-Einladung 85
- ArtikelSo muß es kommen! 85
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 86
- ArtikelÜber Börsenspekulation 87
- ArtikelJubiläum der Firma M. Weiße in Dresden 89
- ArtikelJohann Christoph Schuster und Georg Matthias Burger, zwei ... 90
- ArtikelReklame-Apparat zur Vorführung wasserdichter und ... 92
- ArtikelNeuer Stundenschlag für Viertelwerke 93
- ArtikelÜber die Drozschen Androiden und ihre Erbauer 93
- ArtikelAus der Werkstatt 95
- ArtikelSprechsaal 96
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 97
- ArtikelVermischtes 97
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 98
- ArtikelBriefkasten 99
- ArtikelPatent-Nachrichten 100
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 293
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 309
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 325
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 341
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 357
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 373
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 6 Es ließen sich ferner in die Augen fallende, solide Schilder an fertigen, um den wirklichen von dem Talmi-Uhrmacher zu unterscheiden. Zum Schlüsse möchte ich noch hervorheben — und hierin lasse ich gar keine Widerrede gelten —: ein für allemal müßten die Annoncen der sogenannten Reparaturwerkstätten aus den Fachzeitschriften für immer verschwinden, denn auch diese machen es jedem dummen Jungen, der kaum die Lehre verlassen, leicht, sich selbständig zu machen. Doch genug vorläufig! Finden erst einmal die Konferenzen statt, so werden sich die weiteren Schritte von selbst ergeben. Indem ich diese Zeilen der Kollegenschaft unterbreite, wünsche ich, daß sich recht viele finden möchten, die mit in den Krieg ziehen, um abzuschütteln das Joch und dazustehen als was wir sind, als Uhrmacher! O. Sch. * Die hier gemachten Vorschläge unterbreiten wir hiermit der Öffentlichkeit. Wir bemerken dazu, daß solche Provinzialvereine, wie sie der Herr Einsender vorschlägt, bereits in Württemberg und Baden im Anschluß an den Zentralverband bestehen, in dessen Organisation der Bund unter keinen Umständen eingreifen möchte. Vielleicht 97 nimmt aber der Zentralverband die Sache in die Hand. Was die übrigen Vorschläge betrifft, so könnten dabei die beiden großen Verbände Hand in Hand gehen, falls sich diese Pläne als ausführbar erweisen. D. Red. e~-i=3 Deutsche Uhrmacherschule Beginn des neuen Schuljahres Am 1. Mai beginnt das neue (neunundzwanzigste) Schuljahr. Zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der Schülerzahl wäre es erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten mit Zeugnissen be gleitet, baldigst an den Direktor Herrn Professor Strasser gelangten. Diejenigen Herren Kollegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir, in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Glashütte i. S., im März 1906. R. Lange, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule. DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG r m Vorsicht beim Abschluß von Reiselager-Versicherungen. Von der Firma M. Bloch, Taschenuhrenhandlung in Berlin, wird uns folgender zur Vorsicht mahnende Fall berichtet. Die Firma war bei einer Gesell schaft für ihr Reiselager mit einem höheren Betrage gegen Diebstahl versichert. Als ihr Vertreter eines Tages seinen Reisekoffer von der Bahn in Empfang nahm und ihn öffnete, bemerkte er zu seinem Er staunen, daß für etwa 2000 Mark goldene Taschenuhren daraus ent wendet worden waren. Der Diebstahl konnte nur durch Öffnung des Koffers auf der Bahn stattgefunden haben. Die Versicherungs gesellschaft, die man von dem Vorkommnis sofort in Kenntnis gesetzt hatte, vergütete diesen Schaden und wandte sich ihrerseits um Schadlos haltung an die betreffende Bahndirektion. Diese lehnte aber jede Ersatzpflicht ab, da entgegen dem Bahnreglement der Inhalt des Koffers nicht richtig deklariert worden sei. Pretiosen, zu denen auch Taschenuhren gehörten, müßten unter allen Umständen als Passagiergut mit Wertangabe aufgegeben werden, wenn die Bahn haften solle. Dieser Paragraph des Reglements, der erst seit dem Jahre 1904 besteht, war aber der Firma Bloch, wie wohl den meisten Uhrenhandlungen, unbekannt. Die Versicherungsgesellschaft ihrerseits nun, deren Ver sicherungsbestimmungen den Paragraphen enthalten, daß sie nur dann einen eingetretenen Schaden vergütet, wenn richtig deklariert werde, fordert von dem Versicherten die gezahlten 2000 Mark zurück. Die Taschenuhren-Großhandlungen werden also gut daran tun, da die Deklarierung für Pretiosen sehr kostspielig ist, bei Abschluß von Versicherungen sich von dem Deklarationszwang entbinden zu lassen. Prolongation von Wechseln. Über diese Frage hat das Ober landesgericht zu Dresden kürzlich ein für die Handelskreise wichtiges Urteil gefällt. In dem betreffenden Falle hatten die Parteien vereinbart, daß von der Klägerin auf die Beklagte gezogene und von dieser an genommene Wechsel verlängert werden sollten. Im Prozesse handelte es sich darum, ob die Beklagte ihr zur Prolongation der Wechsel bestimmtes Akzept rechtzeitig oder zu spät an die Klägerin eingesandt habe. Das Gericht führt hierüber unter anderem aus: Nach der Wechsel verkehrssitte und dem wirklichen Willen der Parteien, die nicht von der Sitte abweichen wollten, begründete der Vertrag über die Ver- oängerung der akzeptierten Wechsel ein Recht der Beklagten auf die Verlängerung nur dann, wenn sie der Klägerin rechtzeitig zur Ver längerung der alten bestimmte neue Wechsel mit ihrem Akzept ein sendete. Rechtzeitig heiße hier so zeitig, daß der Gläubiger in ordnungs mäßigem Geschäftsgänge den Wechsel verkaufen (diskontieren lassen) oder sonst verwerten und mit seinem Erlös oder Wert den alten Wechsel einlösen könne, bevor dessen Protest drohe. Denn der Gläubiger wolle und solle dem Schuldner den Vorteil der Verlängerung nur unter Vermeidung aller eigenen Nachteile einräumen, die zur Ab wickelung der Verlängerung nicht erforderlich seien. Zu diesen Nach teilen gehöre eine zwecklose Bewegung im baren Kassenbestande des Gläubigers, die durch die erwähnte und bestimmungsgemäße Verwendung des neuen Wechsels zur Einlösung des alten erspart werde; ferner die Gefahr eines Protestes des alten Wechsels, der leicht im Verkehr des Gläubigers mit seinem Bankhause ungünstig wirke und die Verwertung des neuen Wechsels mit demselben Akzept erschwere; endlich eine den ordnungsmäßigen Geschäftsgang über schreitende und störende Eile, in die der Gläubiger ohne Not versetzt werde, um den alten Wechsel mit Hilfe des neuen einzulösen und seinen Protest abzuwenden. Diese billigen Rücksichten auf den Gläubiger geböten dem Schuldner unter gewöhnlichen Umständen und hätten auch der Beklagten im vorliegenden Falle die Einsendung des neuen Wechsels mindestens einige Tage vor dem Verfallstage des alten geboten. Die Beklagte habe aber den neuen Wechsel erst am Zahlungstage der alten Wechsel eingesandt, und zwar sei er in später Abendstunde eingetroffen. Sie mutete damit der Klägerin zu, daß diese in höchster Eile alle ihr zu Gebote stehenden Geld- und Verkehrs mittel in Bewegung setzen sollte, um die, wie sie wußte oder doch annehmen mußte, in dritter Hand befindlichen alten Wechsel womöglich noch vor dem Protest einzulösen, obgleich die Klägerin kaum noch hoffen konnte, daß sie dem Protest zuvorkommen werde, auch wenn dies vielleicht in Wirklichkeit noch gelungen wäre. Die Saumseligkeit und diese Zumutung der Beklagten seien nicht mit einer Auslegung des Verlängerungsvertrags vereinbar, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte sie erfordern. — Diesem Urteil kann man nur beistimmen. In die Lage, einen Wechsel nicht einlösen zu können, darf schließlich jeder Geschäftsinhaber einmal kommen; aber dann darf er sich auf keinen Fall auch noch saumselig und „bummelig“ zeigen! Wie wird die Luft elektrisch? Daß das Gewitter eine elektrische Erscheinung ist, darüber ist man sich seit mehr als hundert Jahren klar, mindestens seit Franklin, der Erfinder des Blitzableiters, im Jahre 1752 durch seine fliegenden Drachen die Elektrizität der Gewitter wolken nachwies. (Nebenbei bemerkt, haben schon die alten Egypter Vorrichtungen gehabt, die zweifellos nur als Blitzableiter zu deuten sind.) Dagegen ist die Frage, woher die Elektrizität des Gewitters stammt, bis in die neueste Zeit auf die verschiedenste Weise beant wortet worden. Verbreitet war und ist vor allem die Lehre, daß die Luft an und für sich gar keine Elektrizität tragen könne, vielmehr nur das darin in Gasform oder in Form kleiner Bläschen enthaltene Wasser und der atmosphärische Staub. Ebenso sollte die Menge der Elek trizität in den Lüften von der Temperatur abhängen. Die Wolfen- bütteler Gymnasiallehrer Geitel und Elster, seit langem durch ihre gemeinsamen physikalischen Arbeiten bekannt, haben nun die Beweise dafür erbracht, daß die Luft im Gegenteil um so elektrischer ist, je freier sie von Wasser, Staub und anderen Beimengungen ist.. Wie
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