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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 29.1905
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der zehnten Lehrlings-Prüfung des ... 65
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 66
- ArtikelDie Ansichten unserer großen Denker über das Wesen und den Sinn ... 67
- ArtikelVereinfachte Spring-Sekunde 69
- ArtikelTorsions-Unruh mit Kompensation 70
- ArtikelAn der Quelle 71
- ArtikelDie Orientierung am Sternenhimmel (Schluß zu Nr. 2, Seite 21) 72
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 73
- ArtikelSprechsaal 74
- ArtikelAus der Werkstatt 75
- ArtikelVermischtes 76
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 77
- ArtikelBriefkasten 78
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 233
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 299
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 315
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 331
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 347
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 363
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 379
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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66 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 5 ehrlings-Prfifung. An der Spitze der vorliegenden Nummer haben wir bereits eine Einladung zur Beteiligung an unserer nächsten Lehrlings-Prüfung gebracht. Wir weisen hier nur kurz darauf hin, wollen aber auch an dieser Stelle bemerken, daß unsere Prüfungen, die nach wie vor ihren hohen, allseitig anerkannten Wert behalten, die gesetzlichen Gehilfenprüfungen nicht ersetzen können. Wir raten allen Ausgelernten im eigenen Interesse, sich der Prüfung vor der Handwerkskammer zu unterziehen. Ein seltenes Schauspiel kollegialen Einvernehmens. Zu der so betitelten Mitteilung an gleicher Stelle in voriger Nummer teilt uns die dort mit den Anfangsbuchstaben O. W. erwähnte Firma in Breslau mit, daß sie nie daran gedacht habe, das in Rede stehende Posener Geschäft zu erwerben und folglich auch nicht daran, einen Konkurs-Ausverkauf zu veranstalten. Mit dieser Berichtigung darf sich unser Gewährsmann abfinden. Sie treffen jedenfalls nicht das Wesentliche unserer Mitteilung, die eben das erfreulich kollegiale Zusammenwirken der Posener Kollegen zum Gegenstand hatte. Zum Feith-Schwindel. Im Aufträge der Casseler Kollegen ersuchte Herr H. Kochendörffer sen. die Casseler „Allgemeine Zeitung“, den Feithschen Anzeigen die Aufnahme zu verweigern, was von diesem Blatte erfreulicherweise sogleich zugestanden wurde. Das „Casseler Tageblatt und Anzeiger“ hingegen verhielt sich ablehnend. Darauf nahm sich die Handwerkskammer der Sache an und erreichte auch, daß die Staatsanwaltschaft gegen die genannte Zeitung im öffentlichen Interesse Strafantrag gestellt hat. Inzwischen schwebt in Nürnberg der von Herrn Kollegen Knoll gegen den dortigen Generalanzeiger geführte Prozeß, ebenfalls wegen Aufnahme der Feithschen Schwindelanzeigen. Wir ließen kürzlich durch einen Beauftragten eine der F. sehen Uhren kommen, um sie Herrn Knoll zur Verfügung zu stellen. Diese Uhr war in ihrer Art eine Sehenswürdigkeit. Für den Preis von 8,70 M. und 40 Pf. Zoll erhielten wir einen vergoldeten Gegenstand, der mit einer Taschenuhr viel Ähnlichkeit hatte, wenn auch der Staubdeckel fehlte und das Werk in seiner Fragwürdigkeit der Karrikatur eines Uhrwerks sehr nahe kam. Auf der Rückseite war das Gehäuse an einer Stelle verbeult und ab geschliffen. Kurz, jede beliebige Dreimark-Uhr macht einen anständigen Eindruck gegen dieses Monstrum, das zu seinem „Schutze“ noch wie zum Hohne in einem feinen Lederbeutelchen steckte, — vermutlich um dem Schund den Anstrich von etwas recht Kostbarem zu geben. Detaillierende Großhandlung. In der letzten Zeit sind uns über die Firma R. Auerbach &Sohn in Bromberg Klagen zugekommen. Diese seit einer Reihe von Jahrzehnten bestehende Firma nimmt eine Doppelstellung ein, indem sie mit Hilfe eines offenen Ladengeschäftes detailliert und gleichzeitig außerdem den Rang einer Grossistenfirma in Anspruch nimmt. Die Fabrikanten liefern der Firma ihre Waren zu Vorzugspreisen, die der gewöhnliche Uhrmacher natürlich nicht erhält. So lange die Firma die Preise in ihrem Detailladen auf der gleichen Höhe gehalten hat, wie sie bei den anderen Uhrmachern üblich waren, konnte über ihre Doppelstellung hinweggesehen werden, weil sie sich durch die Verhältnisse von selbst entwickelt hat. in den letzten Jahren ist jedoch die Firma bedauerlicherweise dazu übergegangen, die ihr von den Fabrikanten eingeräumten Vorzugspreise als eine Waffe gegen die anderen Kollegen des Ortes zu gebrauchen, indem sie mit den Preisen mehr und mehr herabging, die Kollegen zu gleichen Schritten zwang und auf diese Weise den Anstoß zu einer erheblichen Geschäfts verschlechterung gab. Wir müssen dieses Verhalten als einen Mißbrauch der Grossistenstellung der Firma bezeichnen. Vielleicht nimmt die Firma auf Grund der Klagen Anlaß, wieder zu den früheren Grund sätzen zurückzukehren, im Detailverkauf die gleichen Preise wie die anderen Uhrmacher einzuhalten und im Verein mit ihnen auf die Besserung der Lage hinzuwirken. Im anderen Falle möchten wir den Herren Fabrikanten nahelegen, der Firma keine anderen Preise einzu räumen, als sie jeder andere Uhrmacher auch genießt. Über eine Verurteilung wegen unlauteren Wettbewerbs berichten wir unter „Vermischtes“ in der vorliegenden Nummer. Zigaretten-Uhren. Die bekannte Zigarettenfirma Jasmatzi liefert wieder einmal für je 4000 Stück Zigaretten, die von einer bestimmten Sorte bestellt werden, eine Stahl-Taschenuhr gratis. Wir sind leider in „Rauchwaren“ nicht genügend sachverständig, um beurteilen zu können, ob Jasmatzi-Zigaretten vielleicht so schlecht sind, daß ihre „Zugkraft“ durch derartige Prämien zum Nachteile des Uhrmachers erhöht werden muß. So viel aber ist gewiß, daß der Uhrmacher das Recht hat, sich seine Rauchobjekte in voller Freiheit auszuwählen, und daß er daher gar nicht notwendig hat, Jasmatzi-Zigaretten zu rauchen. Wir möchten sogar annehmen, daß es zu empfehlen sei, wenn möglichst viele Uhrmacher der Firma G. A. Jasmatzi in Dresden schreiben wollten, daß sie auf das Rauchen ihrer Fabrikate so lange ver zichten, als die Firma ihren Absatz durch Prämien-Uhren zu fördern und die Uhrmacher zu schädigen sucht. — Auch die Firma Hartmann & Co. in Nürnberg verspricht in Inseraten, daß sie ihren Zigarrensendungen eine Wand- und Remontoiruhr gratis beilege. Ob sie dabei die höhere Qualität für die Zigarren oder für die Gratisuhren in Anspruch nimmt, wird nicht gesagt. Sollte diese bei beiden arg zu wünschen lassen? Beschäftigung der Gehilfen an Sonntagen. Zu diesem in der letzten Nummer an gleicher Stelle von neuem erörterten Kapitel schrieb uns unser Syndikus, Herr Justizrat Henschel, folgende Zeilen, die zum Abdruck in der vorigen Nummer zu spät eintrafen: „Ich halte die von Ihnen vertretene Auffassung für zutreffend, und zwar aus folgendem Grunde: Im Falle der Vereinigung eines Handwerks betriebes mit einem Handelsbetriebe wird es häufig Vorkommen, daß ein Angestellter Dienste zu verrichten hat, die über den Rahmen der ihm nach dem Anstellungsvertrage obliegenden Verpflichtungen hinaus gehen. Hierdurch ändert sich aber die rechtliche Natur des mit dem Prinzipal geschlossenen Vertrages nicht. Handlungsgehilfe ist und bleibt derjenige Gehilfe des Kaufmanns, der ihm kaufmännische Dienste leistet, der also für ihn Rechtsgeschäfte abschließt und die jenigen Tätigkeiten ausübt, die sich auf den Umsatz von Waren be ziehen. Gewerbegehilfe ist und bleibt derjenige Gehilfe, der gewerbliche Dienste leistet, der also im technischen Teile des Betriebes tätig ist. Entscheidend ist, wofür er vom Prinzipal engagiert ist. Der Handlungsgehilfe wird dadurch nicht Gewerbegehilfe, daß er an einem verkauften Gegenstände eine kleine technische Änderung vornimmt. Ebensowenig wird der Gewerbegehilfe dadurch Handlungsgehilfe, daß er gelegentlich beim Verkauf der Waren mittätig ist. Es kommt viel mehr darauf an, ob der Gehilfe nach dem Dienstverhältnisse ledig lich oder vorwiegend kaufmännische oder gewerbliche Dienste zu leisten verpflichtet ist.“ — Unsere durch die vorstehenden Zeilen des Herrn Justizrat Henschel bestätigte Auffassung, wie wir sie in der vorigen Nummer dargelegt hatten, war von uns auch der Handwerkskammer für Schwaben und Neuburg in Augsburg zur Kenntnisnahme übersandt worden. In einer unter dem 18. Februar an uns gerichteten Zuschrift schreibt die genannte Kammer, daß sie „ganz selbstverständlich auf dem Standpunkte der Uhrmachermeister stehe“; sie hält demnach mit uns die Auffassung des Augsburger Magistrates für unrichtig. Die Hand werkskammer in Augsburg will nunmehr eine Innung der Augsburger Uhrmacher in die Wege leiten und alsdann weitere Schritte in der vorliegenden Streitfrage ergreifen. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Berlin SW, Zimmerstraße 8
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