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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 31.1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 71
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 103
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 119
- ArtikelVerzeichnis der zur Prüfung eingelaufenen Lehrlingsarbeiten 119
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 120
- ArtikelGeorg Friedrich Roskopf 121
- ArtikelDie Mängel des Wettbewerbgesetzes 122
- ArtikelVorschlag zur Einführung eines metrischen Gewindesystems für ... 123
- ArtikelGalileis Ampel 127
- ArtikelAus der Werkstatt 127
- ArtikelDer Mechanismus der Drozschen Androiden 128
- ArtikelSprechsaal 130
- ArtikelVermischtes 130
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 131
- ArtikelBriefkasten 133
- ArtikelPatent-Nachrichten 134
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 183
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) 199
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 231
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) 247
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) 263
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 283
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 299
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) 321
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 375
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 391
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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120 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 8 |ie Kommission zur Hebung der wirtschaftlichen Lage der Uhrmadier Groß-Berlins hat am 10. April die in der letzten Nummer angekündigte Versammlung abgehalten, zu der Einladungen an die Uhrmacher von Groß-Berlin ergangen waren. Den Bericht werden wir in der folgenden Nummer bringen, da die rechtzeitige Fertigstellung der Zeitung es für diesmal nicht ermöglicht. Verschiedene Zuschriften von außerhalb haben uns übrigens gezeigt, daß man der Versammlung nicht allein in Berliner Kreisen großes Interesse entgegenbringt. Ein neuer Fall von gehässiger Schätzung nötigt uns, wieder einmal auf dieses leidige Thema einzugehen. Der Uhr macher A. Schm, in Gleiwitz verkaufte eine Uhr an einen Herrn auf längeren Kredit. Der Kunde ging zu dem Inhaber der Uhrenhandlung P. Sogka in dem gleichen Orte, und dieser brachte es fertig, die Uhr als mit »10 Mark vollständig bezahlt« zu erklären, eine Summe, die die Uhr Herrn Schm, selbst beim Einkauf, ohne Berücksichtigung der Repassage, gekostet hatte. S. erklärte dem Kunden sogar schriftlich, daß er »genau dieselbe Uhr alle Tage per Kasse für 9 bis höchstens 10 Mark« verkaufe sowie daß er bereit sei, die gleiche Aussage auch vor Gericht zu machen. Dazu wird er ja nun voraussichtlich Gelegenheit erhalten, denn wahrscheinlich wird Herr Schm, die Klage wegen unlauteren Wettbewerbes gegen S. erheben. Wir selbst haben in einem Briefe vom 23. März dem Inhaber der Firma P. S. unsere Meinung über sein Verhalten unzweideutig kundgegeben, aber keine Antwort darauf erhalten. Vielleicht hat er erfreulicher weise sein Unrecht inzwischen eingesehen. Erhöht die Preise! Von Herrn Kollegen G. Uhde in Neustadt a. d. Dosse wird uns mitgeteilt, daß er auf seinen Reparaturen-Rechnungen seit langem den ständigen Vordruck habe: »Reparaturen werden, wie üblich, nur gegen Kasse verabfolgt«. Statt Kasse wird man vielleicht besser »Barzahlung« setzen. Die Hauptsache ist, daß dieser Auf druck nach den Erfahrungen des Herrn U. ausgezeichnet wirkt, und zwar in der Richtung, daß der Kunde in den meisten Fällen sogleich bezahlt und die Außenstände erheblich verringert werden. — Die Uhrmacher von Freudenstadt und Baiersbronn in Württemberg haben sich, mit einer Ausnahme, zwecks Er höhung der Preise zusammengeschlossen und planen die Gründung eines Vereines oder einer Innung. Wir haben ihnen bereits geeignete Unterstützung angedeihen lassen und wünschen ihnen guten Erfolg. Uhrmacher und Goldarbeiter. Der Uhrmacher Carl Muckelberg in Fürstenwalde (Spree) war vom Verbände Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt worden, weil er sich in öffentlichen Anzeigen nicht nur Uhrmacher-, sondern auch Goldschmiede meister nennt. Obwohl er das Recht hierzu aus einem Lehr- zeugnis herleitet, demzufolge er vor langen Jahren bei einem Uhrmacher die Uhrmacherei und Goldarbeiterei erlernt hatte, wurde die Klage aus prinzipiellen Gründen von dem erwähnten Verbände dennoch durchgefochten, weil der Lehrmeister kein gelernter Goldschmied gewesen war und weil niemand in einigen Jahren gleichzeitig beide Berufe erlernen könne. Das Gesetz macht jedoch die Führung des Meistertitels nicht von solchen Unterschieden abhängig, und das Gericht stellte sich daher auf die Seite des Beklagten. Dem unterlegenen Verbände steht nunmehr die Berufung an das Kammergericht offen, das aber schwerlich anders entscheiden dürfte. Hat doch selbst der Uhr macherverein in Chemnitz seinen Prozeß gegen einen dortigen Möbeltischler, der sich Uhrmacher genannt hatte, deshalb ver loren, weil der Beklagte nachwies, daß er einmal eine Turmuhr »repariert« habe. Auf der letzten Konferenz der Uhrmadier- und Goldschmiede- Fachverbände in Leipzig (vergl. letzte Nr. 7, S. 107) brachte Herr Obermeister Fischer für den Verband Deutscher Juweliere usw. im Anschluß an die Besprechung der Klage gegen Herrn Muckel berg eine Resolution ein, derzufolge kein Goldarbeiter sich Uhr macher, kein Uhrmacher sich Goldarbeiter nennen solle, der in dem betreffenden Gewerbe nicht eine ordnungsmäßige Lehrzeit durdigemacht habe. Wir haben diesen Antrag angenommen. In dem wir diesen Standpunkt vertreten, bis vielleicht eine Lücke im Gesetze beseitigt sein wird, müssen wir auf der ändern Seite doch unser lebhaftes Bedauern ausdrücken über die- Behandlung, die das »Journal der Goldschmiedekunst« in Nr. 14 in dem Artikel »Uhrmacher und Goldarbeiter« Herrn Muckelberg zuteil werden läßt. Herr M. ist einer unserer ältesten Leser, ein tüchtiger Uhrmacher, und er fertigt Trauringe, Fassungen und Gravierungen selbst an. Er mag dadurch den Goldarbeitern an seinem Orte* sehr unangenehm sein; allein das berechtigt nicht, Informationen, die jedenfalls von einem Konkur renten stammen, in ganz einseitigerWeise gegen ihn zu ver werten und Wendungen zu gebrauchen, wie »auf Grund selt samer Zeugnisse«, oder »ein Uhrmacher, der einem Goldschmied vielleicht durch die Bude gelaufen ist«. Wir selbst haben, wenn wir einen Goldschmied namhaft machten, der sich Uhrmacher nannte, niemals zu solchen Mitteln gegriffen. Gerade das »Takt gefühl und die Standesehre«, die der Verfasser des erwähnten Artikels ins Feld führt, erfordern im beiderseitigen Interesse, daß prinzipielle Streitfragen, die Uhrmacher und Goldarbeiter be treffen, durchaus in rein sachlichen Grenzen behandelt werden und jede persönliche Kränkung unterbleibe! Allerhand Wettbewerb. Da fortgesetzt Sendungen mit Tageszeitungen bei uns einlaufen, die die neue Feithsche Schwindel anzeige enthalten (vergl. Nr. 6 unseres Blattes an gleicher Stelle), so teilen wir zur Aufklärung weiterer Kreise mit, was der in Hannover erscheinende »Zeitungsverlag« zu dieser Anzeige schreibt. Der Verlag dieses die Interessen der Zeitungsverleger vertretenden Blattes, dem der Name Feith schon hinreichend bekannt war, wollte der »Gratisuhr« auf den Grund gehen und sandte daher 40 Pfennig in Marken nach Wien ein. Darauf erhielt er drei Prospekte und ein ebenfalls gedrucktes Begleit schreiben, in dem es heißt: »Antwortlich Ihrer werten Zuschrift senden wir Ihnen beifolgend unseren Katalog. Wir sind bereit, Ihnen eine hochfeine Remonioir-Anker-Uhr für Herren oder Damen mit drei Jahre Garantie für guten Gang im Werte von 12 Kronen gratis, franko und zollfrei zu senden, sobald Sie uns eine Bestellung auf Waren laut diesem Kataloge im Betrage von mindestens 25 Kronen machen. Die Uhr erhalten Sie auch in dem Falle, daß jemand aus Ihrem Bekanntenkreise unter Bezug auf Ihre Empfehlung die Bestellung macht, falls Sie uns vor Empfang der Bestellung davon in Kenntnis setzen. Die Preise der Waren sind nicht erhöht!« Wir empfehlen den Uhrmachern, die Redaktionen ihrer Ortspresse, wo es not tut, von dieser Aufklärung in Kenntnis zu setzen. Besonders muß darauf hingewiesen werden, daß die Firma Feith schon an den Markensendungen in betrügerischer Weise Geld erschwindelt, da sie nur einen kleinen Teil davon für das Drucksachen-Porto ausgibt. Mit Bundesgruß die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Berlin SW 68, Zimmerstraße 8 Carl Marfels
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