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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1913
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 71
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 103
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 169
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 169
- ArtikelWie stellen sich unsere Mitglieder zu einer Verschmelzung der ... 170
- ArtikelEin neues geräuschloses Gesperr 171
- ArtikelZweiundzwanzigste Tagung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten 172
- ArtikelZur Einführung eines internationalen metrischen Gewindesystems ... 173
- ArtikelStoppuhr mit halbminutlicher Umdrehung des Sekundenzeigers 174
- ArtikelEine Weinstuben-Uhr 175
- ArtikelUhrgläser-Schleifmaschine 176
- ArtikelDie öffentliche Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 177
- ArtikelSprechsaal 178
- ArtikelVermischtes 180
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 182
- ArtikelBriefkasten 185
- ArtikelPatent-Nachrichten 186
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 186
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 187
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 219
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 235
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 251
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 267
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 303
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 321
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 339
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 355
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 371
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 387
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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180 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 11 elektrische Uhr. So gibt es heute elektrische Uhrwerke, die weder eines Steigrades noch einer Hemmung bedürfen. Das Pendel wird durch elektromagnetischen Anstoß in Betrieb ge halten und bewegt durch einfache Stoßvorrichtung einige wenige Räder, die das Zeigerwerk treiben. Jeder Uhrmacher, der sich mit elektrischen Uhren befaßt, sollte also vor allen Dingen darauf sehen, möglichst einfache und gediegene Konstruktionen zu kaufen, und er sollte vor allen Dingen verlangen, daß nicht zu kleine Elemente zum Betriebe verwendet werden, d. h. man sollte für Einzeluhren Trockenelemente nehmen, die 1 bis 1,5 kg wiegen und nicht unter 15 cm hoch sind. Ist der Uhr macher nicht in der Lage, die Trockenelemente auf ihre Brauch barkeit sachgemäß zu prüfen, dann möge er nur in einer be kannten ersten Fabrik kaufen, oder. sich von seinem Uhren lieferanten einige Fabriken nennen lassen, von denen er zuver lässige Trockenelemente beziehen kann. Ein Blick in (Fortsetzung Auch Herr Kollege Brüninghaus in Lüdenscheid stimmt dem Einsender des zweiten Sprechsaalartikels zu. Er schreibt unter anderem: »Daß die schwebenden Fragen von allen Uhr machern einheitlich geregelt werden müssen, darin stimme ich Herrn Kollegen Kochendörffer bei. Der Ansicht jedoch, daß die Bedingungen durch Verkürzung der Lehrzeit und durch ent sprechende Entlohnung der Lehrlinge zeitgemäßer gestaltet werden sollen, vermag ich nicht zuzustimmen. Zweifellos wird das Ziel, das Herr Kochendörffer im Auge hat, nämlich eine Vergrößerung des Lehrlingsangeboles, durch Verkürzung der Lehrzeit und durch Erhöhung der »Lehrlingsgehälter« erreicht werden. Aber die Kollegen dürften nach einiger Zeit ihren Zuwachs mit einem lachenden und einem weinenden Auge betrachten. Dem Gehilfenmangel ist zweifellos abgeholfen, aber gleichzeitig ist auch ein Uhrmacherproletariat herangebildet worden, dem weniger an einer standesgemäßen Zukunft liegt, und dem momentanes Geldverdienen über alles geht. Dieses Es gibt in Deutschland heute etwa zweihundert Fabriken von Trockenelementen, aber nicht alle davon sind in der Lage, Batterien zum Betriebe elektrischer Uhren zu liefern. Viele arbeiten nach irgend einem gekauften »Rezept«, und ihre Fabrikation steht nicht unter geeigneter Aufsicht. Ich kenne ver schiedene Fabriken, die zwar eine gute kaufmännische Leitung, aber keine technisch-wissenschaftliche Leitung haben. Bei solchen Fabriken ist es natürlich Zufall, wenn sie ein brauchbares Fabrikat auf den Markt bringen. Wenn also ein Uhrmacher, der keine genügenden elektrotechnischen Kenntnisse besitzt, sich mit elektrischen Uhren befassen will, dann muß er sich an einen geeigneten Berater wenden, der ihm die nötige Auskunft und Anleitung geben wird. Er sollte auch vor allen Dingen von seinem Lieferanten bündige Garantien verlangen, dann werden mit der Zeit die von Herrn Sterne geführten Klagen ver stummen. Johannes Zadiarias. (Fortsetzung folgt) die Zukunft von Seite 162) Uhrmacherproletariat wird dann Unterkunft in Warenhäusern, Pfandleihen, Möbelgeschäften usw. suchen und von diesen Stellen aus die Lage des Uhrmachers noch weit mehr ein engen, als dies jetzt schon der Fall ist; ganz abgesehen davon, daß eine große Anzahl dieser mit Hochdruck aus gebildeten Uhrmacher als Mechaniker in Elektrizitätswerken und in sonstigen Maschinenfabriken Unterkunft finden und die Zahl der »Nebenbei-Stubenarbeiter« bis ins Ungemessene vergrößern. »Ganz anders wird sich nach meiner Ansicht »der Blick irr die Zukunft« gestalten, wenn sich die Kollegen darin einig sind, Lehrlinge nur auf eine vierjährige Lehrzeit einzustellen und von ihnen die Beschaffung eigenen Werkzeuges und die Zahlung eines ausreichenden Lehrgeldes zu verlangen. Dann wird dafür Gewähr geboten, daß diese Leute, die Mittel an ihre Ausbildung gewandt haben, auch später sich ihre Arbeitskraft in entsprechender Weise bezahlen lassen.« (Fortsetzung folgt) Bestrafter Uhrenschmuggel. In einem Urteil des Reichs gerichts, das der preußische Finanzminister soeben den ihm unterstellten Zollbehörden zur Norm und Beachtung mitgeteilt hat, handelte es sich um die Auslegung von § 9 des Zolltarif gesetzes und um die Feststellung des Unterschiedes zwischen Mittäterschaft und Beihilfe im Falle der Zolldefraude gemäß § 135 des Vereinszollgesetzes. Aus den Entscheidungsgründen dürfte unsere Leser folgende Stelle interessieren: »Wie sich aus § 9 Absatz 2 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902 mit Bestimmtheit ergibt, ist die Zubilligung des vertragsmäßigen Zollsatzes von einer Erklärung des Ein bringers über das Herstellungsland abhängig. Da eine solche nicht abgegeben wurde, so ist die Berechnung der Strafe mit Recht aus dem sich nach Tarifnummer 929 des Zolltarifs er gebenden Zollsatz erfolgt. Nach den Feststellungen des Vorder richters hat der Angeklagte J. selbst 150 Uhren über die Grenze gebracht, im übrigen meist den Dienstmann W. be gleitet, nachdem zuvor häufig unter seiner Mitwirkung die Uhren in die Kisten und Körbe mit Wäsche versteckt worden waren. Was die Revision für ihre Auffassung vorbringt, J. hätte nicht als Täter eines gemeinschaftlich mit T. verübten Zollvergehens, sondern nur als Gehilfe verurteilt werden sollen, beruht auf einer unrichtigen Auslegung des § 135 des Vereinszollgesetzes. Sie übersieht, daß der Tatbestand dieses Vorgehens nur er fordert, daß der Täter die Hinterziehung eines Eingangszolls unternimmt. Dazu genügt, daß er die Ware vorsätzlich über die Grenze bringt, und daß er dabei das Bewußtsein hat, es sei dies an eine Zollentrichtung geknüpft, die er nicht zu leisten gedenkt. Darauf, ob und welcher Vorteil ihm hieraus zufließt, ob er aus Freundschaft oder Gefälligkeit handelt, ob die ge schmuggelten Waren ihm gehören, kommt es nicht an. Die Annahme der Mittäterschaft durch die Strafkammer läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen.« Htg. Eine Geschäftsempfehlung vor 100 Jahren sah wesentlich anders aus, als wir sie heutzutage gewohnt sind. Von der Firma C. Lückhoff & Sohn in Elberfeld wird uns ein Blatt ein geschickt, welches den Titel »Allgemeine Politische Nachrichten« mit dem Wappen der Stadt Essen an der Spitze trägt, ferner links oben »Ao. 1813« und rechts »No. 38«; unter dem Titel steht das Datum: »Essen Donnerstag den 13. Mai«. Das Blatt hat Quartformat (20 : 25 cm) und stellt offenbar den facsimilierten Nachdruck einer Original-Zeitung von damals dar. Was uns am meisten zu interessieren geeignet ist, ist ein Inserat auf der letzten Seite, das folgendermaßen lautet: Ich Unterzeichneter J. W. Herbertzhoff, welcher vormals bei dem verstorbenen Uhrmacher, Hrn. D. H. Nottebaum zu Wattenscheidt 4 1 / 2 Jahre und nachher 4V 2 Jahre bei dem Hrn. Theod. Stephan hieselbst, bei welchem ich mich dann auch gegenwärtig noch befinde, als Gesell gearbeitet habe, bin entschlossen, mich nach Verlauf dieser Woche in dem oben
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