Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gesetzwidrige Maßnahmen mancher Uhrmacher-Innungen
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Schwarzwerden der Goldwaren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- ArtikelVerzeichnis der zur Prüfung eingelaufenen Lehrlingsarbeiten 85
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 86
- ArtikelGesetzwidrige Maßnahmen mancher Uhrmacher-Innungen 87
- ArtikelDas Schwarzwerden der Goldwaren 88
- ArtikelDie Rathausuhr zu Benfeld 89
- ArtikelDie erste Idee des Quecksilber-Kompensationspendels 90
- ArtikelEigenartige Uhraufzüge 91
- ArtikelEin neuer Dreizahngang 92
- ArtikelAmerikanische Schleifmethoden (Schluß zu Seite 72) 94
- ArtikelAus der Werkstatt 95
- ArtikelSprechsaal 95
- ArtikelVermischtes 96
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 97
- ArtikelBriefkasten 99
- ArtikelPatent-Nachrichten 100
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 100
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
88 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 6 Innungsvermögens ebenso wie die Feststellung des Haushalts planes der Genehmigung der Innungsaufsichtsbehörde unterliegt, so dürfte bei wirksamem Protest eine derartige Verschleuderung des Innungsvermögens keinesfalls die erforderliche Genehmigung finden.« Aus dem Vorstehenden geht zweifellos hervor, daß die angeführten Beschwerden vieler Kollegen gegen die Übergriffe mancher Innungen berechtigt sind. Ein freier Verein kann die örtliche Ausdehnung des Vereins abgrenzen, wie er will; er kann auch festsetzen, daß seine Mitglieder ein bestimmtes Fachblatt halten und das Abonnement in ihren Mitgliedsbeiträgen mit bezahlen; er kann ebenso bestimmen, daß für jedes Mitglied ein gewisser Beitrag für einen auswärtigen Verband bezahlt wird. Dies alles ist ihm gestattet, denn wer nicht mittun will, braucht ja einem solchen freien Vereine nicht anzugehören. Eine Zwangsinnung aber, der kraft des Gesetzes jeder Fachmann angehören und zu der jeder einzelne bei steuern muß, ob er will oder nicht, darf dies alles nicht tun; sie hat sich streng an das Gesetz zu halten. Sollte von manchen Innungen aufs neue versucht werden, trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen Paragraphen in ihrem Statut durchzusetzen oder einzuschmuggeln, die mit den oben erwähnten Ausführungen in Widerspruch stehen, so raten wir den Kollegen, die damit nicht einverstanden sind, dagegen zu protestieren und zu fordern,' daß ihr Protest zu Protokoll genommen wird. Wie wir in allen Dingen bemüht sind, ihnen zur Seite zu stehen, so werden wir auch bestrebt sein, ihre Interessen gegen die von uns im Namen zahlreicher Kollegen seit Jahr und Tag bekämpften Übergriffe mancher Innungen zu schützen; wir bitten nur, sich so frühzeitig als möglich an uns zu wenden. Richtiger wäre es aber selbstredend, wenn die Innungsvorstände nicht erst Veranlassung zu Beschwerden geben wollten, sondern sich auf den Standpunkt des Gesetzes stellten; sie würden dem Innungswesen dann manchen Freund erwerben, der heute darin nur eine Einrichtung erblickt, ihn zu bevormunden und ihm finanzielle Opfer aufzuerlegen. Das Schwarzwerden der Goldwaren l§||s gibt wohl keine andere Warengattung, die infolge ihrer § besonderen Eigenart so leicht zu Reklamationen des Käufers führt, wie Goldwaren. Es kommt leider nicht selten vor, daß sie sich beim Tragen verfärben oder gar schwarz werden, und die Folge sind außerordentlich un angenehme Beschwerden, die der Kunde, weil er sich nun ein mal, wenn auch zu Unrecht, für übervorteilt hält, oft in der ehrverletzendsten Form vorbringt. Hier ein lehrreiches Beispiel. Stürzt da eines Tages ein junges Herrchen in den Laden eines in Ehren ergrauten Uhrmachers, der weit und breit als ge wissenhafter Fachmann bekannt ist, und fährt ihn ohne weiteres an: »Herr Schultze, Sie haben mich betrogen! Vor vier Wodien habe ich einen Ring für 15 Mark gekauft. Sie haben für Gold garantiert; nun sehen Sie mal, wie schwarz er geworden ist! Ich habe Sie schon wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft angezeigt!« Da mit wirft der Erregte den Ring auf den Tisch und verschwindet, ehe der verblüffte Uhrmacher ein Wort erwidern konnte. Nie hatte es bisher jemand gewagt, ihm eine so unerhörte Be leidigung an den Kopf zu werfen, und man kann sich daher die Erregung vorstellen, in die ihn, den gewissenhaften Mann, eine Drohung mit dem Staatsanwalt versetzen mußte. Nachdem er sich etwas beruhigt hatte, überzeugte er sich, daß der Ring in der Tat außen und innen schwarze und kupferfarbige Streifen zeigte. »Das ist aber wirklich scheußlich« kommts ihm je'zt über die Lippen; »das soll der Ring sein, den ich vor vier Wochen im schönsten Goldglanz verkauft habe? Bin ich selbst betrogen worden? Das ist doch nicht möglich, denn die Reellität meines Lieferanten ist über jeden Zweifel erhaben, und hier ist ja auch seine Fabrikmarke und die Feingehaltsbezeichnung 0,333 ein geschlagen. Aber woher kommt es denn, daß der Ring so entsetzlich aussieht?« — Während Herr Schultze noch grübelt, tritt ein uniformierter Beamter ein, der ihn kalt begrüßt mit den Worten: »Ich bin vom Staatsanwalt beauftragt, bei Ihnen einen Ring zu konfiszieren, den Sie als echt golden verkauft haben. Es schwebt ein Verfahren wegen Betruges gegen Sie.« Herr Schultze übergibt dem Beamten den Ring und kann trotz seines guten Gewissens vor Bestürzung kaum die Zusicherung aus- J sprechen, daß der Ring echt sei. Mit den Worten »das wird •die Untersuchung ergeben« entfernt sich der Mann des Gesetzes. In steigender Erregung schreibt nun Herr Schultze an seinen Lieferanten und wird seinerseits gegen diesen ungerecht. Nach einigen Tagen kommt die Antwort des Lieferanten, der die Garantie für den eingestempelten Feingehalt aufrecht erhält und seinem Kunden empfiehlt, ruhig dem weiteren Verlauf der Sache entgegenzusehen. Solche Fälle kämen in allen größeren Geschäften jährlich zu Dutzenden vor. Der Ring sei eben von einer Person getragen worden, die- mit Säuren oder säurehaltigen Stoffen zu tun habe oder an starker Transpiration leide. Da fällt unserem Meister Schultze sogleich ein, daß der Käufer des Ringes Angestellter in einer Drogerie ist, und er atmet er leichtert auf. Wieder vergehen einige Wochen. Da kommt ein Brief von der Staatsanwaltschaft, der mit der Mitteilung beginnt, daß das Verfahren wegen Betruges eingestellt sei. Die mit dem Ringe vorgenommene Schmelzprobe habe den Feingehalt 0,333 richtig ergeben, und das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen bestätige, daß minderhaltige Goldwaren, wie 8- und 14karätige, unter gewissen Voraussetzungen die Goldfarbe verlieren. Gold vom Feingehalt 0,333 enthalte 333 Teile Gold, aber 667 Teile Zusatzmetalle, wie Kupfer und Silber, die bekanntlich leicht oxydieren. Das Hantieren mit Säuren, säure- und schwefelhaltigen Stoffen, aber auch schon eine außergewöhnlich starke Transpiration oder eine gewisse Zusammensetzung der Hautausdünstung bei manchen Personen führe eine Veränderung der Goldfarbe durch die Bildung von Schwefelkupfer, von Silber oxyden usw. herbei. Am nächsten Tage erscheint auch der junge Mann wieder, um einen neuen Ring zu holen und Herrn Schultze um Ent schuldigung zu bitten. Sie wird gern angenommen. Zwar sind Herrn Schultze aus der Strafanzeige des Kunden viele sorgen volle Stunden entstanden; aber er hat aus dem Falle gelernt und weiß nun, wie er sich bei ähnlichen Fällen in Zukunft zu verhalten hat. Er weiß jetzt, wie er Kunden mit ähnlichen Beschwerden aufklären und beruhigen kann, und hat gelernt, solchen Fällen vorzubeugen; denn seither macht er seine Kunden im voraus darauf aufmerksam, daß niedrigkarätige Goldwaren nicht immer die Farbe halten, und oft verkauft er dadurch im beiderseitigen Interesse bessere Goldwaren als zuvor. ....
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview