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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches usw.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- ArtikelAufruf 357
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 358
- ArtikelDie Lehrlingsarbeiten-Prüfungen des Deutschen Uhrmacher-Bundes 359
- ArtikelVom Zapfeneinbohren 361
- ArtikelBericht über die fünfundzwanzigste Lehrlingsarbeiten-Prüfung des ... 362
- ArtikelFreier Zylindergang 363
- ArtikelDie Verhandlungen der Fachverbände über die Münchener Verträge ... 364
- ArtikelArmband-Uhren als Modeartikel 365
- ArtikelInschriften an Uhren und auf Zifferblättern (Fortsetzung von ... 365
- ArtikelAus der Werkstatt 366
- ArtikelVermischtes 367
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 368
- ArtikelBriefkasten 371
- ArtikelPatent-Nachrichten 372
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 372
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 22 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 371 gründet) ist in Liquidation getreten. Liquidator ist der Ver waltungsdirektor A. F. Larson. — Die Uhrengroßhandlung Theod. Wandschneiders Filial, Carl Slamberg in Kopenhagen, Silkegade 13, ging an eine Aktiengesellschaft über unter der Firma: Wandschneider, Nordisk Uhrhandel, Aktieselskab, mit 160000 Kronen Aktienkapital, wovon 40000 Kronen in bar, der Rest durch Einbringen des Lagers usw. eingezahlt sind. Den Vorstand bilden C. N. Landschultz, Oskar Wandschneider und die in der Schweiz wohnhaften Herren J. Favre, W. Favre und C. Flotron. Hier können lediglich Fragen aus dem Fach- und Geschäfts gebiete der Uhrmacherei aufgenommen werden, die für weitere Fachkreise Bedeutung haben und an dieser Stelle noch nicht behandelt worden sind. Den weitaus größten Teil der ständig einlaufenden Anfragen beantworten wir brieflich; die Beifügung einer Rückmarke ist daher geboten. Äntworten Zu Frage 7680. Taschenlampen-Elemente »die Königin der Batterien«. Fabrikant der in der Frage genannten Batterien sowie der Marken »Ha Ef« und »Thuringia« ist der Unterzeichnete. Hugo Falk G. m. b. H. in Groß-Tabarz (Thür.). Zu Frage 7681. Beckersches Regulatorwerk. Ich besitze noch eine Anzahl neuer Regulatorwerke (G. B. erster Qualität und andere), 14 Tage und 1 Monat gehend, die ich sehr billig abgebe. Fr. Merbecks, Köln a. Rh., Am Hof 39. Zu Frage 7683. Kontrolluhren, deren Gangdauer bis zu sechzig Minuten durch Zurückdrehen des Zeigers eingestellt wird. Diese Kontrolluhren mit Sedizig-Minuten-Einteilung, auf Holzbrett montiert, fertigt die Unterzeichnete. Lassen Sie sich das Spezialmuster buch Nr. 188 über Kurzzeitmesser, Dunkelkammer- und Kontrolluhren kommen. Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik in Schramberg (Schwarzwald). Uhren in der gewünschten Ausführung liefert die Turmuhrenfabrik Phil. Hörz, Ulm a. D. Zur Frage 7685. Spiegelndes Schaufenster. Da eine Neigung der großen Spiegelscheibe des Schaufensters, wodurch jede Spiegelung verändert, also nach Befinden günstiger ge staltet werden kann, jedenfalls nicht ausführbar ist, so wäre dem Herrn Fragesteller ein Versuch mit grünem (sog. maiengrünem) Hintergründe zu empfehlen. Ich selbst habe damit ein gutes Resultat erzielt und dieses Mittel auch bereits befreundeten Kollegen empfohlen. Mag der Fragesteller einmal den Versuch mit hellgrünem Seidenpapier unter nehmen, ehe er den farbigen Anstrich ohne Lack anbringen läßt. Äuch Beobachtung von anderen Geschäften (Modeläden, Polsterwaren- und Möbelgeschäften) dürften ihm bestätigen, daß an den Stellen, wo grüne und namentlich hellgrüne Waren zur Ausstellung gelangen, der Einfluß der Spiegelung sehr gering ist. Fr. Sch. in B. Zu Frage 7687. Holzkohle für Lötarbeiten. Die gewünschten Lötkohlen liefert die Uhrfurnituren- und Werk zeughandlung Georg Jacob G. m. b. H. in Leipzig. Zu Frage 7689. Flache goldene Schlüsseluhr. Ich könnte dem Herrn Fragesteller eine 18karätige goldene Uhr mit silbernem Zifferblatt ablassen. Otto Schulz, Zella - St. Blasii, Thüringen. Eine feine, sehr gut erhaltene, halbflache Anker - Schlüsseluhr, 18karätig Gold mit silber-vergoldetem Zifferblatt hat abzugeben H. Krieger, Duisburg-Meiderich. Zu Frage 7690. Zifferblätter aus Aluminium. Wir fertigen Zifferb.ätter aus Aluminium oder jedem anderen gewünschten Metall hach Muster an. Schmid & Schlenker, Palmtags Nachf., Schwenningen a. N. Fragen Frage 7692. Wer übernimmt die Auffrischung und Neu- Kartonierung von Gold- .und Silberwaren, die in der Auslage ge litten haben? R- W. in H. Frage 7693. Wer liefert die Taschenuhren mit der Marke J. B. auf einem Wappenschild? G. S. in L. Frage 7694. Wer liefert die elektrischen Uhren System »Welta«? W. K. in S. Frage 7695. Wer erzeugt Stoppuhren in feiner Ausführung und mit so sicherer Funktion, daß sie auch durch starke Stöße (z. B. bei Äutomobilfahrten im Gebirge) nicht beeinträchtigt wird? ln vielen Stoppuhren springt der kleine Zeiger bei starken Stößen bisweilen vor- oder rückwärts, wodurch alsdann die Anzahl der Umdrehungen falsch angegeben wird. H. N. in F. Frage 7696. Wer kauft alte Grammophon- und Stutzuhr- Federn und ähnlichen Stahlbruch, der sich in Menge bei mir ansammelt? F. P. in B. Frage 7697. Welche Firma fabriziert silberne Herrenuhren mit Hochrelief-Prägungen, die sich auf Ackerbau und Viehzucht beziehen? C. R. in M. Korrespondenzen Alter Leser in B. (Vierundzwanzigstündige Zeit.) Sie regen sich ganz unnötig auf. Einen Aufsatz, in dem jemand zuerst feststellt, daß viele Geschäfte, darunter ganz besonders die Uhrmacher, mit dem maschinellen Betrieb der Fabriken nicht konkurrieren können, um gleich in den beiden folgenden Sätzen zu behaupten, der Uhr macher, namentlich der kleinere Meister werde durch Umarbeitung der zwölfstündigen Uhren in vierundzwanzigstündige einen guten Verdienst haben, braucht man nicht tragisch zu nehmen. Es ist doch klar, daß die »Umarbeitung« von Hand nebst neuem Zifferblatt usw. bei billigen Uhren mehr kosten wird, als die in der Fabrik hergestellten neuen Uhren; seine billigen Uhrensorten könnte also der Uhrmacher einfach wegwerfen. Die besseren Uhren aber würden durch jene Um arbeitung sehr verteuert werden; die Warenlager des Uhrmachers würden also dadurch gänzlich entwertet. Hierzu kämen noch die großen Schwierigkeiten mit den Schlagwerken. Und das alles bloß deshalb, damit diejenigen Leute, die nicht aufpassen ge'ernt haben, im Fahrplan einen um 7 Uhr abends abgehenden Zug nicht mit demjenigen, der um 7 Uhr morgens abgeht, verwechseln! Einen weiteren tatsächlichen Vorteil der geplanten Neuerung haben wir wenigstens noch nie behaupten hören. Wir sind ja gewiß die letzten, die sich dem Fortschritt verschließen, aber dann muß er unserem Fache Vorteile bringen. In diesem Falle sehen wir gleich Ihnen nur Nachteile. Das haben wir indessen, wie Sie als »alter Leser« eigentlich wissen sollten, schon so oft betont, daß es uns überflüssig erscheint, darauf nochmals zurückzukommen. Herrn H. H. in M. (Verloren gegangene Doppelbriefe.) Zu der Korrespondenz-Notiz, die wir in Nr. 20 an Sie richteten, schreibt uns Herr Kollege F. R. in T., daß er auch einmal häufig über den Verlust von Postsendungen zu klagen hatte. Durch eine geschickt durchgeführte Untersuchung wurde der Beweis dafür erbracht, daß der Missetäter ein Brieftäger war, der mit jenem Kollegen persönliche Differenzen hatte. Seit der Entlarvung jenes Brief trägers hat der Kollege keine Verluste mehr zu beklagen. Auf die Gewissenhaftigkeit und Sicherheit unserer Post können wir uns im allgemeinen wirklich verlassen; aber unsichere Elemente schleichen sich natürlich überall einmal ein. Herrn K. S. in H. (Kontraktbruch?) Sie haben einen jungen Gehilfen, der soeben die Lehre verlassen hatte, fest an genommen. Der Gehilfe trat aber die Stelle nicht an, weil sein Vater ihm das nicht gestattete, indem er den Einwand der Minderjährigkeit seines Sohnes erhob. Über die Rechtslage solcher Fälle teilt uns Herr Justizrat Henschel folgendes mit: »Nach § 113 BGB. kann ein Minderjähriger ohne Genehmigung seines Vaters rechtsgiltige Dienst- und Ärbeitsverträge abschließen, wenn der Vater ihn allgemein ermächtigt hat, in einem bestimmten Berufe in Dienst oder Arbeit zu treten. Die Frage ist deshalb, ob die allgemeine Ermächtigung des Vaters dann anzunehmen ist, wenn er dem Sohne gestattet hat, als Lehrling in einen bestimmten Beruf ein zutreten. Diese Frage ist zu verneinen, weil der Abschluß eines Lehr vertrages inhaltlich etwas anderes bedeutet, als der Eintritt in ein bestimmtes Dienst- oder Ärbeitsverhältnis. Der Vater ist daher im
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