Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 22.05.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-05-22
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-191505223
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19150522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19150522
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1915
- Monat1915-05
- Tag1915-05-22
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Amts- und Anzeigeblatt für öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung Del.-Kdr.: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 11V. ISIS . Erscheint täglich abends nüt Ausnahme der H Sonn-und Feiertage für den folgenden Tag. t Anzeigenpreis: die klcmspaltige Zeile 12 ; Pfennige. Jin amtlichenTeile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. WieseMrpachtiW «nd Schemlevemittmg auf Eibenstocker Staat-forstrevier. Die Gra«nutzung auf der etwa 2,°» ba großen W1ese«lläche lit. o soll auf 6 bezw. 1V Jahre neu verpachtet und di« Scheune lit. n vom vormal« Olto schen Gute (jetzige WaldwLrterei) auf di« gl«iche Zeit «»geteilt vermietet werden. Bewerber wollen sich alrdald an die unterzeichnete Revierverwaltung wenden. Eibenstock, den 20. Mat 1915. Kgl. Aorstrevierverwaltung Eibenstock. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger r Emil tzannebohn in Eibenstock. ----- SL. Sabra«««. —— — Solmabead, dn 22. Mm Gemeindeeinkommenstener betr. An die fafOrttae Bezahlung de« am 31. MLrz ds«. Jh«. bereit« fällig gewesenen 1. Lermi«- Gemei»deei«ko«me»fte«er für 1918 wird hiermit nochmals ert««ert mit dem Bemerken, daß gegen säumig« Zahl«r nunmrhr da« Zw««-svOllftreck««isver' fahre« ting«ltit«t werden muß. Stadtrat Eibenstock, am 20. Mai 1915. Ergangener Anordnung gemäß ist mit dem Hauptgattesdienfte am S. Vstaast' feiertage die Jeter des Geburtstages Sr. Majestät des Königs zu verbinden. Indem hierauf auch an dieser Stell« hingewiesen wird, wird bekannt gegeben, daß für die Vertreter der Behörde, di« Mitglieder de« K.rchenoorstande», die Lehrerkollegien und die Vorsteher von Vereinen, die sich am Kirchgang beteiligen, auf dem Altarplatz der Kirche Stühle aufgestellt sein werden. Aah«e«, welche von Vereinen zur Kirche mitgeführt werden, können ebenfall« auf dem Altarplatz aufgestellt werden. Eibenstock, den 20. Mat 1915. Dar ev. luth. Pfarramt. Der Treubnich Italiens. Die Hoffnung, die der Reichskanzler am Dienstag noch nicht ganz aufgeben wollte, das; die Wagschale des Friedens schwerer sein werde als die des Krieges, ist zn- nichte geworden. Die Würfel sind gefallen. Die Straße hat gesiegt über die politische Einsicht der wahren Patrio ten Italiens. Der Fluch und das Verhängnis dieses neuen Krieges fällt einzig und allein auf die italienische Kriegspartei zu rück, deren politische Unersättlichkeit nur uoch durch ihre Ehrlosigkeit und Gewissenlosigkeit übertroffen wird. Wenn überhaupt uoch außerhalb Deutschlands und seiner Ver bündeten für Vernunft und Gerechtigkeit Raum ist, müssen angesichts des schandbaren Treubrnchs, den Italien be gangen hat, die Sympathien aller neutralen Staaten nnn- mehr nüt aller Entschiedenheit dem Deutschen Reiche und seinen Bundesgenossen sich znwenden. Denn es ist in der Tat, soweit die Weltgeschichte sich znrückverfolgen läßt, noch nicht dagewesen, daß aus einer Bündnisgemeinschaft ein Teilnehmer, während er seine beiden Bundesgenossen gegen eine Uebermacht von Feinden auf Leben und Tod ringen sieht, nicht nnr ausscheidct nnd seine bisherigen Frenude im Stiche läßt, sondern sogar gegen sie in den Kampf eintritt. Die italienische Kammer hielt gestern 2 Sitzungen ab. Ueber das Ergebnis der ersten haben wir noch gestern abend folgendes Telegramm dnrch Sondcrblatt verbreitet: Rom, LV. Mai. Talandra legte mit einer längeren Erklärung der Kammer einen Gesetzent wurf vor, welcher der Regierung für den Kriegs fall außerordentliche Befugnisse überträgt. En thusiastische Kundgebungen und wiederholte Zwi schenrufe „Es lebe der Krieg!" begleiteten die Erklärung des Ministerpräsidenten. Wie zu erwarten, wurde iu der zweiten Sitzung der Kammer der Gesetzentwurf der Regierung mit großer Mehr heit angenommen. Das heute morgeu durch Sonderblatt bekannt gegebene Telegramm darüber besagt: Rom, SO. Mai. Die Kammer nahm mit 497 gegen 74 Stimmen bet einer Stimmenthal tung den Gesetzentwurf, betreffend Vollmachten der Regierung im Kriegsfälle, unter allgemeinen Ovationen an. Wir stehen vor einem neuen Abschnitt des großen Völkerkrieges. Es ist gewiß keine Kleinigkeit, daß nun auch die letzte europäische Großmacht gegen nns in die Schranken tritt. Aber das soll und kann uns nicht klein mütig nmchen. Wir lassen uns nicht unterkriegen. Wir sind noch lange nicht am Ende unserer Kräfte und der Deutsche ist nicht so geartet, daß die Ueberzahl seiner Feinde ihn moralisch zusammenbrechen ließe. Im Gegenteil, erst die Stunde der größten Not löst ihn; auch das Höchstmaß seiner Kräfte. Wir kämpfen weiter in dem Bewußtsein, daß Recht nnd Ehre auf unserer Seite sind, nnd in der festen Zuversicht, daß es eine Gerechtigkeit gibt, die das namenlose Verbrechen Italiens und des Dreiverbandes nicht ungesühnt lassen wird. Die KiindWW des DreiimMerttMs. Berlin, 20. Mai. Die „Norddeutsche Allge meine Zeitung" veröffentlicht folgenden Artikel: „Die Kündigung des DreibundvertraaeS": Der Dreibundvertrag bestimmte, day der cssus lösten« (Bündnisfall. D. Red.) gleichzeitig für die drei Veotragsmächte eintrete, wenn einer oder zwei der Ver tragschließenden ohne direkte Provokation ihrerseits SsNKKÜsaii Eibenstock, Larlrfeld, hundshllbel r Schonheiberhammer, Sosa, llnterstvtzengrün, MIbenthal «sw langsam in Gang. Erschwert wurden sie von vornher ein durch das Verlangen der italienischen Regierung, daß die zn vereinbarende Gebietsabtretung sofort in Kraft gesetzt werden müßte. Um den in diesem Ver langen liegenden Argwohn zu zerstreuen, wurde am 1!). März 1915 die Garantie der deutschen Regierung für die Durchführung der Vereinbarung unmittelbar nach dem Kriege zngesagt. Auf das erste bestimmte An gebot Oesterreich-Ungarns von Ende März 1915, das bereits die Abtretung des italienischen Tprachgebie tcs iu Südtirol in Anssicht stellte, ging die itüienisebe Regierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forde rungen erst am 11. April der österreichisch-ungarischen Regierung wie folgt bekannt: Absolute Preisgabe deS Trentin o auf Grund der im Jahre 1811 festgesetzten Grenzen, d y. mit Einschlu ß des weit außerhalb des italienischen Sprachgebietes liegenden urdeutschcn Bozen, eine Grenzberichtigung zugunsten Italiens am I sonzo mit Einschluß von Görz und Gradi ska und Mon fatcone, die Umwandlung Triests mit sei nem bis an die Jsonzogrenze vorgeschobenen Hinter land nebst Capodistria nnd Pirano in einen n »ab hängigen Freistaat, die Abtretung der Cur- zolari -Jnsclgruppe mit Lissa, Lesina, Curzola, La- gvsta, Dazza und Meleda. Alle diese Abtretungen sollten sofort vollzogen und die aus den abgetretenen Landesbesten stammenden Angehörigen der Armee und Marine sofort entlassen werden. Ferner veansprnchte Italien die volle Souveränität über Va lo na und Saseno mit Hinterland nnd völliges Des interessement Oesterreich-Ungarns in Albanien. Hingegen bot Italien eine Pauschal summe von 200 Millionen Franken als Ablöjnng aller Lasten und die Uebernahme der Verpflichtung an, wäh rend der ganzen Dauer des Krieges neutral zu bleiben. Aus Geltendmachung von weiteren Kompcnsationsfvr dcrungen aus dem Artikel 7 des Dreibundverirages wollte es für die Dauer des Krieges verzichten und erwartete von Oesterreich-Ungarn einen gleichen Ver zicht in bezug aus die italienische Besetzung der Insel Dodekanes. Obwohl diese Forderungen über das Maß dessen weit hinausgingen, was Italien selbst zur Bc friedigung seiner nationalen Aspirationen verlangen konnte, brach doch die k. und k. Regierung die Per Handlungen nicht ab, sondern versuchte weiter, mit der italienischen Regierung zu einer Verständigung zn ge langen. Die deutsche Regierung tat alles, was in ihrer Macht stand, um die italienische Regiernng zu einer Ermäßigung ihrer Ansprüche zu bewegen, deren bedingungslose Annahme die berechtigten Interessen nnd anch die Würde der österreichisch-ungarischen Mo narchie schwer verletzt hätte. Währeno diese Verhand lungen noch schwebten, gab der italienische Botschafter in Wien am 4. Mai der österreichisch-ungarischen Re gierung unerwartet die Erklärung ab, daß Italien den Bündnisvertrag init Oester- reich-Ungarn als durch dessen Vorgehen gegen Ser bien im August vorigen Jahres gebrochen a n s e h e. Gleichzeitig erklärte der Botschafter, daß er alle von feiner Regierung bis dahin gemachten Angebote zurück- ziche. Diese sogenannte Kündigung des noch bis 1920 lausenden Vertrages ging also bis in die krilisch.'n Junitage des vorigen Jahres zurück uud stand im Wi derspruch nicht nur mit d n wohlwollenden und freund schaftlichen Erklärungen des Königs von Italien vom August 1914 und seiner damaligen Regierung, sondern auch mit den inzwischen von der gegenwärtigen sta lienischen Regierung aus dem Artikel 7 des Vertrages von zwei oder drei Großmächten angegriffen und in einen Krieg verwickelt würden. Als nach dem Attentat von Serajewo Oesterreich- Ungarn gezwungen war, gegen Serbien vorzngehen, um der dauernden Bedrohung seiner Lebcnsinteressen durch die großserbischen Umtriebe ein Ende zu bereiten, fiel ihm Rußland in den Arm. Während noch Deutschland auf Anrufen des Zaren bemüht war, den zwischen Wien und Petersburg drohenden Konflikt friedlich zu schlichten, machte Rußland seine gesamte Militärmacht mobil und entfesselte so den Weltkrieg. Die Provo kation lag also auf russischer Seite. Gleichwohl erachtete die italienische Regierung mit der Behauptung, daß Oesterreich-Ungarn aggressiv ge gen Serbien vorgegangen sei und dadurch das Ein greifen Rußlands veranlaßt habe, den easus l'öäoris nicht für gegeben. Auch machte sie geltend, die öster reichisch-ungarische Regierung habe sich, indem sie Ita lien von dem beabsichtigten Ultimatum an Serbien vorher nicht in Kenntnis gesetzt habe, eine Verletzung des Artikels 7 des Dreibundvertrages zuschulden kommen lassen. Dieser Artikel verpflichtet Oesterreich-Ungarn nnd Italien zu vorheriger Verständigung und gegen seitigen Kompensationen für den Fall, daß sich eine der beiden Mächte genötigt sehe, den ickatu« guo auf dem Ballan durch eine zeitweilige oder dauernde Ok kupation zu ändern. Die Berufung auf Artikel 7 wäre begründet, wenn Oesterreich-Ungarn auf einen Machtzu wachs auf dem Balkan ansgegangen wäre. Wien hatte jedoch schon vor Kriegsausbruch in Peters burg und auch in Rom erklärt, daß Oesterreich-Un garn keine Gebietserwerbung auf Kosten Serbiens an strebe. Die beiden im Kriege stehenden Zentralmächte wären daher berechtigt gewesen, die Einwände Italiens gegen seine Bündnispflicht nicht anzuerkennen. In loyalem Verständnis für die nicht leichte innere und äußere Lage Italiens zogen sie es jedoch vor, eine einseitige Auslegung des Dreibundvertrages anzuneh men und sich mit der Erklärung wohlwollender Neu tralität, zu welcher der Vertrag unzweifelhaft ver pflichtete, zu begnügen. Obgleich der Artikel 7 auf Kompensationen nur für den Fall eines Machtzu wachses am Balkan abzielt, erklärte sich doch die öster reichisch-ungarische Regierung wegen der mit Ausbruch des Krieges eingetretenen Möglichkeit einer Machtver- schicbung grundsätzlich bereit, eventuelle Kompensa tionen ins Auge zu fassen. Mehr nnd mehr stellte sich im weiteren Verlaufe heraus, daß nach dem Tode des Ministers Marquis di San Giuliano in Italien starke Kräfte am Werke waren, um für die Gewährung der Neutralität noch einen besonderen Vorteil von der Donaumonarchie her auszuschlagen. Die italienische Regierung fing an zu rüsten, und mit den Rüstungen stiegen die Forde rungen der Irredentisten, Republikaner, Freimaurer und sonstigen Franzosenfreunde. Bald handelte es sich nicht mehr um die Forderung des Trentino, sondern um den Erwerb noch anderer alter österreichischer Erblande an der südlichen Grenze der Monarchie als Preis da für, daß Italien dem in heißen Kämpfen fechtenden Bundesgenossen nicht in den Rücken falle. In dem natürlichen Bestreben, Italien vom Krieg fern zuhalten und die österreichisch-italienischen Beziehungen auf eine neue freundschaftliche Grundlage zu stellen, jat die deutsche Regierung nichts nnver- ucht gelassen, um eine Einigung zwischen Oe- tcrreich-Ungarn und seinem italienischen Bundesge nosjen herbcizusühren. Die Verhandlungen kainc»
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