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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 28.05.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-05-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190705285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19070528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19070528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-05
- Tag1907-05-28
- Monat1907-05
- Jahr1907
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1W7 Frankenberger Tageblatt UN begründet 1842. 66. Jahrgang. Uealsvkule in» I^og^innasium SIU rten kranksabsrA, cksn 27. U«i 1907 Der Stadtrat 186, Honigs ra- lestalt ösr moptmaon vr. Inner Ü»t vurüs, Mgodraedt N k^drilc- seNenIr in -oäruugeu >rek eun- aww ured Niederlichtenau, am 27. Mai 1907 Ankündigungen sind rechtzeitig auszugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme dou Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. sonen und kleinen Kindern ist die Berührung mit den zu ver arbeitenden Produkten zu verwehren. Kinder dürfen nur in soweit, als es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, Be schäftigung erhalten. Der Transport der Erzeugnisse von und zur Fabrik hat in sauberen verdeckten Behältern zu ge schehen. Geschälter Spargel darf nur in einer mit einem weißen Leinentuch ausgelegten Kiepe transportiert werden. Alle Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen haben sich der Be aufsichtigung durch die Ueberwachungsbeamten zu unterwerfen, die über jeden ihrer Besuche eine Bescheinigung in das stets von den Arbeitnehmern bereit zu haltende Abrechnungsbuch einzutragen haben. Die Besichtigung erstreckt sich besonders auf die Reinlichkeit und Zweckdienlichkeit der benutzten Räum lichkeiten, Gerätschaften usw. Der Ueberwachungsbeamte ist verpflichtet, von jeder Uebertretung der Bestimmungen unver züglich allen beteiligten Konservenfabriken Nachricht zukommen zu lassen. Man muß anerkennen, daß durch die vorstehende Regelung in vielen Beziehungen Uebelständen entgegengearbeitet wird, deren Beseitigung allgemein zu wünschen ist. Wenn die Reichs gesetzgebung Vorschriften über die Dauer der Arbeitszeit und sonstige zum Schutze der Heimarbeiter gegen wirtschaftliche und gesundheitliche Schädigungen dienende Anordnungen er läßt, so wird es sich empfehlen, in Anlehnung an ähnliche Einrichtungen die Ueberwachung sicherzustellen, die alsdann selbstverständlich nicht mehr durch die auf Grund der freien Vereinbarung von der Handelskammer für die Beteiligten an genommenen Beauftragten, sondern durch behördlich angestellte Beamte auszuführen und von den Gewerbe-Inspektoren zu beaufsichtigen sein wird. auptcn, !. oder roo M. !wcrtct. lößcrln ücmbcc oß pe« Scp- Sücr durch D.Ucr. st nicht n kffct» Rüböl ^drückt frucht- ,,käufe > Pfg-. spätcr Erscheint an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich SO H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats S H, früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Bersand wöchentlich unter Kreuzband. drängt, daß man der Heimarbeit mehr Aufmerksamkeit und Fürsorge als bisher zuwenden soll. Die Rücksicht aus die Arbeiterschaft und das wohlverstandene eigene Interesse neben einander gebieten es, diesem Ziele zuzusteuern. In erster Reihe gilt das von den Gewerben der Gewinnung, Bear beitung und Anfertigung von Nahrungs- und Genußmitteln (Speisen, Getränke, Tabak, Zigarren, Zigaretten usw.). Es wird nicht schwer sein, hier die bessernde Hand anzulegen. Wer zurückbleibt, hat bei dem wachsenden Verständnis der Allgemeinheit für gesundheitliche Fragen des täglichen Lebens bedeutende wirtschaftliche Nachteile in seinem Kundenkreis zu befürchten. Ein Beispiel dafür, wie dieser Gedankengang sich schon einzubürgern beginnt, liefert das Abkommen, das die Großbetriebe der blühenden Braunschweigischen Konserven industrie am 1. Mai 1906 getroffen und seitdem zu all seitiger Befriedigung durchgeführt haben. Unter Mitwirkung des Vorstandes der Handelskammer haben sich zahlreiche Konserven firmen unter Verabredung einer Vertragsstrafe von 20 M. für jeden Fall der Zuwiderhand lung über eine große Reihe von Punkten geeinigt, die bei der Beschäftigung von Heimarbeitern beachtet werden sollen. Nur Personen, die sich den für die Heimarbeit maßgebenden Be stimmungen unbedingt unterwerfen, dürfen angenommen werden; zur Abrechnung mit ihnen sind vorgeschriebene Bücher zu benutzen, jede Firma hat Namen und Wohnung sämtlicher von ihr beschäftigten Personen zu Beginn der Kam pagne der Ueberwachungskommission anzuzeigcn, die aus sechs Konservenindustriellen und einem von der Handelskammer ernannten Vorsitzenden Mitglied gebildet wird, und spätere Veränderungen im Bestand den zuständigen Ueberwachungs beamten zu melden, die auf Vorschlag dieser Kommission für jede Kampagne von der Handelskammer widerruflich angestellt und auf gemeinschaftliche Rechnung besoldet werden. Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen Beamten und der Kommission entscheidet die Handelskammer. Die Ueberwachung hat möglichst täglich und unerwartet (auch Sonntags) an den beteiligten Heimarbeitsstellen zu erfolgen. Der Beamte führt ein Tagebnch, in das alle von ihm beobachteten Verstöße gegen die Bestimmungen einzutragen sind; allmonatlich zwei mal muß er mündlich dem Geschäftsführer der Ueber wachungskommission Bericht erstatten. Aus dem Inhalt der Bestimmungen ist folgendes zu er wähnen: die Gemüse, Pilze, Früchte usw. müssen in einem dazu geeigneten, durchaus reinlichen, nicht zu warmen, gut gelüfteten Raume ausbcwahrt werden. In Kranken- und Schlafzimmern ist die Lagerung und Verarbeitung unter keinen Umständen statthaft. Das Ausschütten auf den Fuß boden ist streng untersagt. Die Arbeit hat in sauberer Klei dung und mit sauberen Händen zu geschehen. Haustiere (Hunde, Katzen und dergleichen) dürfen nicht in den Arbeits und Aufbewahrungsräumen geduldet werden. Kranken Per- Den „Abrüftern" ins Stammbuch! Es ist nicht ohne Interesse, festzustellen, inwieweit gerade die Mächte, die auf dem zweiten Haager Friedenskongreß die Frage der Abrüstung beraten sehen wollen, dem auf dem ersten Kongreß ausgesprochenen Wunsche Rechnung getragen haben, die Ausgaben für Rüstungen zu vermindern. Unter hauptsächlichster Berücksichtigung der Rüstungen zur See er gibt sich etwa folgendes Bild: England hat zunächst von der Zeit des ersten Haager Kongresses an, 1900 bis 1906, seine Jahresausgabeu für die Flotte von 524 auf 648 Millionen Mark gesteigert, d. h. derart, daß sie der Ausgaben aller Staaten zusam men (für ihre Flotten- ausmachen. Den Höhepunkt haben die Aufwendungen für die Flotte Großbritanniens im Finanz jahre 1904 mit 751 Millionen Mark erreicht und haben von 1899 bis 1906 zusammen 5209 Millionen Mark be tragen!! In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist man seit dem ersten Haager Friedenskongreß von 236 auf 417 Millionen Mark Jahresaufwendung für die Marine geklettert, also um 181 Millionen oder fast 75 v. H. Im ganzen hat die Union von 1899 bis 1906 2690 Millionen Mark aufgewendet. Frankreich verbrauchte für seine Marine von 1899 bis 1906 zusammen 2086 Millionen Mark. Deutschland hat seine Ausgaben für die Marine von 1899 bis 1906 von 145 auf 251 Millionen Mark gesteigert und im ganzen in dieser Zeit 1603 Millionen Mark aufgewendet, also nur '/, des Verbrauchs von England und erheblich weniger als die Vereinigten Staaten und Frankreich! Jta- talien wendete von 1899 bis 1906 an seine Marine im ganzen 795 Millionen, Oesterreich-Ungarn 341 Millionen; ersteres brachte sein Budget von 81 auf 111, letzteres von 30 auf 96 Millionen. Seit dem ersten Haager Friedenskongreß haben also die sechs größten Seemächte zusammen ihre Jahresausgaben für die Marine um 531 Millionen Mark gesteigert. Die jähr lichen Ausgaben für Landheer und Flotte betrugen im Jahre 1893 in England 720 Millionen, in Deutschland 680 Mil lionen und waren 1903 in England auf 1720, in Deutsch land auf 870 Millionen Mark gestiegen. Auf den Kopf der Bevölkerung zahlte 1906 England 29, Deutschland nur 16 Mark für seinen militärischen Schutz zu Wasser und zu Lande. Wo also die absolut größeren Mehraufwendungen zu suchen sind, wem daher ein Bleiben auf dem „status guo" aller Mächte am wenigsten gefährlich sein würde, ist aus der vor stehenden Statisttk wohl ohne weiteres einleuchtend. Ueberwachung der Heimarbeiter. ES gibt schon heute eine erfreulich starke Strömung in nerhalb der heimischen Großindustrie, die von selbst dahin LU Zur Se» ««durtstug»» Majestät äe» Lackst HLIttHvovk, Ävn TS. IO Ulkr öLsutliodsr ^ktus statt, boi cksm Herr vr. Vorsum äis ksstrscks dält. Äönigsgeburtstagsfeier in Frankenberg. Am Sonnabend wurde in unserer Stadt der Geburtstag des Königs durch ein Festessen im Hotel „zum Roß" gefeiert, zu dem gegen 60 Personen erschienen waren. Unter den Teilnehmern sah man u. a. Herrn Amtshauptmann Dost und Herrn Schulrat Sattler aus Flöha. Herr Bürgermeister Ur. Irmer hielt nach dem ersten Gange eine der Bedeutung des Tages entsprechende Ansprache, in der er, von dem von unserem König nach dem Ausgang der letzten Neichstagswahlen an- gcwendeten Worte: „Es ist eine Lust zu leben!" ausgehend, darauf hinwicS, daß der Optimismus, von dem unser König durchdrungen sei, trotz vorhandener Schwächen und Mängel in unserem öffentlichen Leben vollberechtigt sei, daß wir allen Grund hätten, diesen Optimismus unserem König zu lassen und ihn uns selbst anzueignen, namentlich auch, um dem jetzt sehr verbreiteten, Unheil stiftenden Pessimismus zu begegnen. Redner führte weiter aus, daß unser König auf Grund seiner optimistischen Gesinnung sein höchstes Streben darin erblicke, dem Lande und dem Einzelnen Zufriedenheit zu geben, so- KW Zur Loilnsdms an ckisssr §sisr lackst kisrckurok im Xamsn ckss I^brorkollsAiuw» srAsbsust sin Siv llivvlrtüvn. LsmKliedes Lekrsrsemivar ru ^runksndsiL. 2ur S«» ck»« MSvIg» Lackst lUüttvrovk, Uvn 2S. »BI, «ovin. Iv vkn IM tsaals ckss 8smiuars siu statt, bei ckem vsrr Oboriodror Kückixsr ckis I'sstrscks LLlt. Zur ^siluaLms an ckisssr LoLulksisr virck LisrckurcL im Xamvn ckss OskrorkoUsZiums srßöbsnst sioxslacksn. (gewährleistet von der Gemeinde) verzinst alle Einlage« mit und ist geöffnet Dienstags und Freitags «achm. 2—6 Uhr. Telephon: Amt Oberlichtenau Nr. 18. Berufs- und Betriebszählung. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 25. März 1907 wird am 12. Juni dieses JahreS im Deutschen Reiche eine Berufs- und Betriebszählung und in Verbindung damit eine Zählung der Personen, für die zu der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung Beiträge ent richtet werden, derjenigen Personen, welche auf Grund der Reichsgesetze Unfall- oder Invaliden renten beziehen, und der Witwen und Waisen vorgenommen werden. Die Ausführung der Zählung in hiesiger Stadt, sowie in den selbständigen Gutsbezirken Neubau und Königliche Oberförsterei Frankenberg liegt der unterzeichneten Behörde ob. Die Erhebungen erfolgen mittelst Haushaltungslistcn, Land- und Forstwirtschaftskarten, Gewerbekarten und Gewerbebogen. Die Angaben in den Zählpapieren werden nicht zu Zwecken der Besteuerung, sondern nur zu einer Statistik der volkswirtschaftlichen Verhältnisse des Deutschen Reiches verwendet, insbesondere sollen sie auch dazu dienen, ein sicheres Urteil über wichtige Verhältnisse der deutschen Land- und Forstwirtschaft und durch Vergleich mit früher erhobenen Nachweisen auch über ihre Entwickelung zu gewinnen, und die Grundlagen für eine Statistik der kleineren gewerblichen Betriebe (ohne Motoren) nach Personenzahl, Anwendung von Maschinen usw., und der größeren gewerblichen Betriebe nach Personenzahl, Anwendung von Motoren und Maschinen, bilden. Bei der Wichtigkeit dieser Erhebungen rechnen wir darauf, daß ein jeder Haushaltungs vorstand, Gewerbetreibende usw., die Angaben in den Zählpapieren vollständig und mit pein licher Genauigkeit beewirken wird und weisen zugleich darauf hin, daß derjenige, welcher die auf Grund des obenerwähnten Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wahrheitswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, die ihm nach diesem Gesetz und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt gemachten Vorschriften obliegen, mit Geldstrafe bis zu Dreißig Mark bestraft wird. Zu dem Ehrenamte eines Zählers, der in seinem Bezirke die Zählpapicre zu verteilen, wieder einzuholen und zu prüfen, auch die Ergebnisse der Zählung in einer Liste zusammenzustellen hat, bedürfen wir einer großen Anzahl hiesiger Einwohner, deren Gemein sinn und Befähigung für umsichtige und anweisungsgcmäße Ausführung des Erhebungsgcschäftes bürgen. Unter Bezugnahme darauf, daß wir diese in nächster Zeit durch Rundschreiben um Annahme des Amtes eines Zählers ersuchen werden, geben wir uns der Hoffnung hin, daß ein jeder der Gewählten der hochwichtigen Sache seine Kräfte zu widmen bereit sein wird. Frankenberg, am 25. Mai 1907. Anzeigenpreis: Die 6-gesp. Petitzeile oder deren Raum 15 bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" iw Redaktionsteile 25 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag sür Wiederholunasabdruck Ermäßigung nach feststehendem Taris. Füi Nachweis und Offerten «Annahme werden 25 H Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditionen. Jag-verpachtung Dienstag, de« 18. Ju«i d. I., «achmittags S Uhr soll im Erdgericht zu Niederlichtenau die hiesige Jagd auf 6 Jahre, und zwar vom 1. September 1907 bis 31. August 1913, im Wege des Meistgebots verpachtet werden. Die Auswahl unter den Bietern bez. die Ablehnung sämtlicher Gebote bleibt Vorbehalten. Die näheren Bedingungen werden vor Beginn des Termins bekannt gegeben. Pacht lustige, wie auch sämtliche Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden hiermit freundlichst ein- geladen. KMU für die MWe AMMpimnnW Mst^divMiMSM und den Mrat zu Irmkenberg i. Kn. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C- G. Roßberg in Frankenberg i. Sa.
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