Delete Search...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 01.06.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-06-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190706015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19070601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19070601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-06
- Tag1907-06-01
- Monat1907-06
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Sonaaheil», d« 1. Zm»t 1907 1SS Frankenberger Tageblatt ms W«., Anzeiger 's begründet 1842. 66. Jahrgang. le. SS. st statt. >>l- Aer Kemeinderal. . Mai !«ü«, M lt« r r , «id >rn zu »f auf- o und g, Sro«. r be« ktob« ,Us «n dr 6. 8.75 10.40 10.50 10.50 10- 410 S4« S — 270 4.80 270 lse. «U-. 1V SO 1080 10.70 10.70 10.50 1070 Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu dieser Aushebung zu gestellen haben, werden durch ihre Ortsbehörden noch besondere Ordres erhalten und haben sich zur Vermeidung der in 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit 8 72,6 der Wehr ordnung angedrohten Nachteile beziehentlich Strafen an dem in diesen Ordres angegebenen Tage und zwar bereits "^8 Uhr im Aushebungslokale einzufinden. Militärpflichtige, welche nicht pünktlich oder betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Aushebungstermine erscheinen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Die beorderten Mannschaften haben zur Vermeidung einer Geldstrafe von 3 M. ihre Ordre-, sowie die Lofnng-fcheine mitzubringen und auf Erfordern ab zugeben. Hiernächst wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Aushebung nur solche Anträge auf Zurückstellung zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäft- entstanden ist und welche spätestens im Aus hebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Wenn Zurückstellungsanträge auf Grund von 8 32,2a und d der Wehrordnung an gebracht werden, so haben sich diejenigen Personen, deren Erwerbs- beziehentlich Arbeits- und Aufsichtsunfähigkeit behauptet wird, gemäß § 63 Nr. 7 Absatz 4 und § 33 Nr. 5 der Wehr ordnung im Aushebungstermine persönlich mit einznfinden, wahrend etwa vorgelegte Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. (8 65,5 der Wehrordnung.) Rach Beendigung des Aushebungsgeschäfts können Zurückstellungsanträge «ar da«« Berücksichtigung finden, wenn deren Veranlassung erst nach der Aushebung entstanden ist. Die Herren Stammrollenführer des Bezirks haben nach 8 61,3 und 70,2 der Wehr ordnung in den Aushebungsterminen sich einzufinden und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. An- «nd Abmeldungen Militärpflichtiger sind, beziehentlich unter Beifügung eines Stammrollcnauszugs und des Losungsscheines umgehend anher anzuzeigen. Flöha, am 28. Mai 1907. Der Zivilvorfitzende der Königlichen Ersatzkommisfio« de- Aushebuugsbezirks Flöha. Die Sparkasse zu Frankenberg verzinst all- Einlage« Mit 8»/» -/<» vom rage nach der Ei«zahlu«g bis zum Lage vor der Rückzahlung Am 26. Mai verstarb nach längerem Leiden Herr Gemeindevorstand und Standesbeamter Leberecht Jürchtegott Dichter. Der Verewigte bekleidete diese Aemter über 26 Jahre, gleichzeitig war er Vorsitzender des Schulvorstandes und Mitglied des Kirchenvorstandes, sowie In haber verschiedener anderer Ehrenämter. Durch seine große Liebe zum Berufe und durch seinen unermüdlichen Eifer und seine außerordentliche Treue und Gewissenhaftigkeit in seinem Amte, sowie durch seinen stillen vorbildlichen Wandel, hat sich der Entschlafene in unserer Gemeinde ein ehrendes Gedächtnis gesichert. Wir betrauern aufs tiefste das Scheiden unseres so braven, unvergeßlichen Vorstandes im Gemeindewesen und rufen dem Heimgegangenen ein Kave Jank! und Duhe sanft ! in seine stille Gruft nach. Altenhain, den 31. Mai 1907. Die Aufgabe von Inseraten ersuchen wir im Interesse der rechtzeitigen Fertigstellung und Ausgabe unseres BlatteS gefälligst fo zeitig als möglich erfolgen zu lassen. Größere Inserate erbitten wir bi» vormittags g Uhr, während kleinere Inserate bi» 11 Uhr mittag» Aufnahme finden. Für später einlaufende Anzeigen können wir eine Garantie de» Abdruck» in der bezüglichen Abendnummer nicht übernehmen. Zu den Landtagswahlen in Sachsen. Für die diesjährigen Ergänzungs- und Ersatzwahlen für die Zweite Kammer der Ständeversammlung werden die Vor bereitungen durch die Parteien schon zeitig getroffen. Ob wohl die Wahlgänge erst im September stattzufinden haben, ist die Aufstellung der Kandidaten in den in Bettacht kom- Ankündtgunae« sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis S Uhr vormittags, kleinere bi» spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme van Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. tzsS-51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Erscheint an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs- preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich 50 Z. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 5 früherer Monate 10 H. vestellnnge« werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Anzeigenpreis: Dir 6-gesp. Petitzeile oder deren Raum 15 Z, bet Lokal? Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 Z; „Eingesandt" im Redaktionsteile 35 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 H Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle derttschen Annonce« ^«MedilÜ» Die zweijährige Militär-ienstzeit in Frankreich. In den Wandelgängen der französischen Kammer gingen wegen der vorzeitigen Verabschiedung der Rekrutenklasse 1903 Gerüchte über höchst bedenkliche Schwierigkeiten um. Der Negierungsvorschlag sagt einfach, daß die Rekruten von 1903, die tatsächlich zwei Dienstjahre hinter sich haben, am 17. Jpli verabschiedet werden sollen. Die Kammerkommission hat den Text geändert und hinzugesetzt: „Ausnahmsweise" und „auf Verlangen der Rekruten selbst". Sie will der Maß regel den Charakter eines Präzedenzfalles nehmen. Die Lage wwd allerdings nie wieder die gleiche sein. Die Klasse 1903 ist die letzte Dreijährigenklasse. Spätere Forderungen vor zeitiger Heimsendung können also nie auf diesen Fall exem plifizieren. Die Kammer hatte zu entscheiden, ob sie mit ihrer Kommission oder mit der Regierung gehen wolle, deren Vorschlag aufrichtiger und klarer ist, lagen doch drei Zusatz anträge über das Datum der Entlassung vor, die der Kom missionsberichterstatter Le Hürissü (republikanischer Revisionist) mit Recht als den Ausdruck eines Wettrennens um die Gunst der Wähler ansah; er sagte das in seinem Bericht auch rund heraus. Die Kommission strich aber diesen Satz, wie auch den andern, in dem Le HörissO den 17. Juli als Heimsendungstag festhalten will, weil es nötig sei, daß die Soldaten am 14. Juli, dem Nationalfesttag, die Fahne grü ßen. Diese Begründung hatte einigen linksstehenden Mit gliedern mißfallen. In militärischen Kreisen herrscht, das ist nicht zu lengnen, über die ganze Angelegenheit Beunruhigung. Man macht geltend, daß durch die vorzeitige Heimsendung 150000 Mann aus dem Heeresverband ausscheiden. Dieser Zustand wird drei Monate dauern, statt, wie sonst, nur wenige Tage. Das wird die großen Manöver ganz illu sorisch machen und ergibt eine völlige Desorganisierung na mentlich der Truppen an der Ostgrenze, die drei Monate lang dem deutschen Aufgebot unbedingt unterlegen sein werden. Ueber die Entscheidungssitzung in der Kammer berichtet der Draht: Der Kriegsminister Picquart ergriff zu dem Regierungsvorschlag das Wort und erklärte: Der Jahrgang 1904 brauche nur zwei Jahre zu dienen, falls nicht außer gewöhnliche Umstände einträten, und werde demnach im kom menden September entlassen werden. Durch vorzeitige Ent lassung des Jahrganges 1903 solle die gleichzeitige Entlassung zweier Jahrgänge vermieden werden. Die Entlassung des Jahrganges 1903 sei im August während der Manöver un möglich, sei jedoch reich zu bewerkstelligen in der Mitte des Juli, in der normalen ruhigen Zeit. Nehme man die erste Entlassung aber im Laufe der ersten Hälfte des Juli vor, so böten sich für einen Minister, der um seine Pflicht ängstlich besorgt sei, zu große Schwierigkeiten, als daß er über sie hin weggehen könne. (Beifall auf verschiedenen Seiten des Hauses.) Redner fuhr fort, die entlassenen Soldaten könnten binnen 36 Stunden wieder bewaffnet werden, bei eingehender Unter suchung habe sich herausgestellt, daß nach der Entlassung nichts als das Gerippe einer Armee übrig bleibe. Der 17. Juli sei als Datum der Entlassung gewählt nicht bloß mit Rück sicht auf das Nationalfest am 14. Juli, sondern auch aus technischen Gründen. Wenn aber die Kammer anderer Ansicht sei, so könne sie einen anderen Tag ansetzen. (Lebhafter Bei fall auf der Linken.) Der Unterantrag Treignier, der die Entlassung auf den 29. Juni festsetzen wollte und von der Kommission und der Regierung, die sich mit dem Knegsminister solidarisch erklärte, verworfen worden war, wurde mit 332 gegen 201 Stimmen abgelehnt. Die Kammer lehnt fodann einen Unterantrag, nach dem der Tag der Entlassung des Jahrgangs 1903 auf den 5. Juli angesetzt werden soll, ab. Kriegsminister Picquart sprach den Wunsch aus, den Jahrgang 1903 an der großen republikanischen Feierlichkeit vom 14. Juli teilnehmen zu sehen, erklärte aber, daß er die Festsetzung des 12. Juli als Datum der Entlassung durchaus freistelle. Ein Antrag Humbert, der die Entlassung auf den 12. Juli ansetzt, wurde hierauf mit 536 gegen 5 Stimmen und dann die in diesem Sinne ab geänderte Gesetzesvorlage angenommen. Der Verlauf und das Ergebnis dieser Kammersitzung be schäftigen die ganze französische Presse. Wie der Draht be richtet, sagt Jules Roche in seinem Blatte „Röpublique fran- yaise": „Aus der Erklärung des Kriegsministers geht un widerleglich hervor, daß das Gesetz über die zweijährige Dienstzeit den Militärdienst desorganisiert und die Bildung einer wirklichen Armee unmöglich macht". Der „Eclair" schreibt: „Die politische Krisis, die während der Debatte einen Augenblick auszubrechen drohte, konnte noch einmal ver mieden werden." Wir wollen denn doch hoffen, daß Herr Jules Roche nicht recht hat, sintemalen er ad irato urteilen dürfte. Das diesjährige A»shebu«gsgesthäft bete. Nach dem von der Königlichen Oberersatzkommission I im Bezirke der 7. Jnfanterie- brigade Nr. 88 zu Chemnitz aufgestellten Reiseplane findet die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen aus dem Bezirke der Amtshauptmannschaft Flöha am 25., 26., 27., 28. und 2S. Juni dieses Jahres vo« vormittags Vev Uhr an i« Gasthofe -« Plane-Kernsdorf menden Wahlkreisen fast überall in die Wege geleitet, in den meisten Fällen auch schon vollzogen. Diesmal werden wir harte Kämpfe in Sachfen erleben, da im kommenden Landtag tiefeinschneidende Frage zur Erledigung kommen sollen, die eine Aenderung des bisherigen parlamentarischen Regimes und einen Umschwung der Machteinflüsse der Parteien in der gesetzgebenden Körperschaft herbeizuführen berufen sind. Die nationalliberale Partei, die Konservativen, sowie die in der Gefolgschaft der letzteren sich befindende sächsische Mittelstands vereinigung sind mit ihren Programmforderungen auf dem Plan erschienen. Der Kampf wird also bald auf der ganzen Linie entbrennen. Im Wahlkreis Dresden I hat sich vor einigen Tagen der von den Nationalliberalen ausgestellte Landgerichtsdirektor Hettner in einer Wahlmänner-Versammlung über sein Pro gramm geäußert. Vorgestern abend hat das gleiche der bis herige Mandatsinhaber von Dresden II, der konservative Aba. Kaufmann Behrens, getan. Bemerkenswert war seine Erklärung, nach der er wie der Vorstand des Dresdener Konservativen Vereins auf dem Boden der bekannten Beutler- schen Reformvorschläge stehe. Aus seinen übrigen Darlegungen war, wie aus Dresden berichtet wird, eine Abweichung von den von liberaler Seite aufgestellten Forderungen nicht heraus zufinden. Zum Beispiel vertrat der Redner in finanziellen Fragen, in der Regelung der Beamtengehälter, in der Durch führung des Dienstaltersstufensystems, der Abschaffung der Härten der Prüfungsordnung usw., fast die gleichen Ansichten, wie sie von dem nationalliberalen Landtagsabg. vr. Vogel und dem nationalliberalen Kandidaten Hettner erst vor kurzem in öffentlichen Versammlungen geäußert wurden. Nur zur Wahlrechtsreformfrage äußerte sich Abg. vr. Behrens vorsichtig; er erklärte, keine Stellung dazu nehmen zu können, bevor nicht die Regierungsvorlage bekannt geworden sei. Aber eine Forderung hierzu, mit der er sich nach eigener Aussage sogar in Gegensatz zur Mehrheit seiner politischen Freunde begab, stellte er doch: Neueinteilung der Wahlkreise und Beseitigung des Unter schieds zwischen ländlichen und städtischen Wahlkreisen!! Man erinnere sich hierbei der vor kurzem in Dresden aus dem Munde des agrar-konservativen Führers vr. Oertel gekom menen scharf pointierten Forderung: „ ... Was auch immer das neue Wahlgesetz bringt, der Unterschied zwischen den städtischen und ländlichen Wahlkreisen muß beibehaltcn bleiben!" Obwohl Abg. Behrens anfangs die vollen Sympathien feinst Zuhörer hatte, schlug doch die Stimmung um, als in der Diskussion der Freisinnige Lehrer Beck scharfe Kritik an den Ausführungen Behren»' übte und letzteren aufforderte, falls e» ihm mit seinen eben geäußerten liberalen Ansichten MM fk die MM MfiWmW IlU di; MM MMt und dm KMut zu Imkmöerg i. Hu. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg 1. Sa.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview