Delete Search...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 02.06.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-06-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190706026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19070602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19070602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-06
- Tag1907-06-02
- Monat1907-06
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
126 Sonntag, re» 2. Juni 1M7 Zranlrenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks vegründet 1842. 66. Jahrgang. e W 9. 10. Königliches Amtsgericht Frankenberg, den 27. Mai 1907. Vie Semineeiveelttisn Der Stadtrat. AsmNNPMPntä für nehmen unsere Ausgabestellen, Stadt- und ^tvlNNlrmriilv snr Landbvtcn, sowie Postanstalten noch entgegen. L i. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. »bienst! jung. bm«. kedlgt« dienst. Ritter, Borm. t-1v; «rt. '.Axt. s«. tdtenst; »mtung rwirsa, Rartha »Postel- Itinder- tzelf« l UP- m. — »»n I nach England gereist und der, je mehr der Dampfer der Küste Britanniens sich genähert, imnier trauriger geworden sei, weil er sich vor dem britischen Leu gefürchtet habe, der ihn wohl bald auffressen werde. Als man dann in England gelandet sei, wäre der Knabe ganz erstaunt gewesen, unr eine schöne grüne Landschaft und die freundlichen Gesichter von Verwandten zu sehen, aber nichts von einem Löwen oder gar einem Einhorn zu bemerken. Sv habe auch er, bemerkte Mr. Stead dann weiter, bei seiner Fahrt nach Deutschland an den großen deutschen Adler, den Militarismus und den Chauvinismus gedacht aber statt dessen Freunde und Brüder gefunden. Für den großen Teil der Engländer seien Goethe und Schiller Dichter, die man nur dem Namen nach l-e. in der kaprste; cf, L, liestau« Emma au de« t« und ivalider -einrich hnchen. I- de« schwer t v*r« >er den Ä. potars. Auf Blatt 1 des hiesigen Genossenschaftsregisters ist heute eingetragen worden: a) der Geschäftsführer Friedrich August Kattermann in Frankenberg ist ausgeschieden; k) der Privat mann Karl Böhme in Frankenberg ist Geschäftsführer u. Vorstandsmitglied der Association, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Frankenberg, und o- der Kassierer Heinrich Hermann Klepper daselbst ist als solcher und Mitglied des Vorstands ge nannter Genossenschaft wiedergewählt. Frankenberg, den 31. Mai 1907. 7. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Kollegiums Montag, den 3. Juni 1907, Nachmittag 6 Uhr im Rathaussaale e heb« lpküu« am« tu :: »-« echt«: ttzsch« lelgtsch un« ich- - , r-ou« , ledig, Kirchenvorstandssitzung Donnerstag, den 6. Juni 1907, nachmittags 3 Uhr. Im heutigen Verhandlungstermin ist Herr« StadtgütSbesitzer Karl Rudolf Raumann hier die Ausübung der Jagd auf Frankenberger Flur für einen weiteren bjährigen Zeitraum ab 1. September 1907 überlassen und Herr Stadtrat Baumeister Nestler hier als Jagdvorstand, Herr Stadtgutsbesitzer Hermann Kühn hier als Stellvertreter de-selbe« für die Zeit vom 7. August 1907 bis 7. August 1913 ernannt worden. Frankenberg, am 1. Juni 1907. Der Borstan- -er Ja--genossenschaft. Stadtrat Weryattungsvorschriften für die Angehörige» der Krstimpftinge. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, roscnartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Politische Wochenschau. ** Es war entschieden ein niedliches Jnteremezzo, das Mister Stead von den englischen Journalisten mit seiner humordurchleuchteten Rede in das Verbrüderungsfest der deutsch-britischen Zeitungsmänner zu Berlin hineintrug. Und er sagte nicht mehr, als eine Binsenwahrheit, als er meinte, man hasse und fürchte nur das, was man nicht kenne. Der ehrsame Herr Stead wies damit ganz bescheiden auf das bis her zwischen Deutschland und England vorhandene ganz gewiß nicht erfreuliche Verhältnis hin. Gleichsam, um die Geschichte etwas zu bemänteln, brachte er das Gleichnis von dem sechs jährigen Knaben aufs Tapet, mit dein er jüngst von Amerika gen?' nstige c An- einem Leibe ioalrn 'griffe uschen » mit er im Brust nmrn, brach Netz. Reifer lnther l und Mit rnkttzn lichem Blicke örper, ; sich letzte» : auch hatte; r, der ehe eS Harfen npsem nach e Um» örderS rssuna sein,' Taten zigkett 8 2. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. 8 3- Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. »bimst; ag mit .10V7. u, und h, und d Uhl' nm». »mst pPldine 5 Eingänge. Gutachtliche Aeußerung zum Erlaß einer Bekanntmachung, das Verbot der Verwendung von Waschkesseln zum Nochen von Fleischwaren betr. Abordnung von Stadtverordneten zum sächsischen Gemeindetag. Annahme eines Vermächtnisses zur Begründung einer Paul Buchheim-Stiftung. Beschlußfassung über zwei Anträge des Verschönerungsvereins. Bewilligung von 50 M. für die Zwecke des Wanderkochkursus. Desgleichen für die Zwecke des südafrikanischen Expeditionskorps. Beschaffung eines Geräteraumes und einer Wasserentnahmestelle im Schulgarten, Ver- willigung der Kosten hierfür. Wahl von 5 Stadtverordneten zur Bildung eines besonderen Bausausschusses für Vor bereitung einer Vorlage über die Errichtung eines zweiten Schulgebäudes. Verwilligung eines Betrags für Gewährung billiger Bäder im Carolabad betr. Hierauf: Sitzung unter Ausschluß der Oeffentlichkeit. Amtsrichter »r Bähr, Vorsteher. Ankündigungen sind rechtzeitig auszugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormUtags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Für Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. stach- b1. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Erscheint an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 bO H, monatlich SO H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 5 H, früherer Monate 10 H. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Anzeigenpreis: Die 6-gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b H, bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteile 3b H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 2b H Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditionen. kenne; aber alle Welt lese und liebe die Gebrüder Grimm, und so komme es, daß für viele Briten Deutschland ein Land voll von wunderlichen und schrecklichen Dingen sei. Da sei es gut, wenn man selbst einmal nach Deutschland fahre, um es mit eigenen Augen in seiner Wirklichkeit zu sehen und sich mit Deutschen zu unterhalten .... Unwissenheit sei schlimmer wie Bosheit. Er hoffe, daß diese Unwissen heit mit Hilfe der Journalisten gebannt und damit der Verständigung der Völker der Sieg gesichert werde . . . Für die große Masse, die nicht ins Ausland reisen könne, ^lj müßten die Journalisten die Dolmetscher sein, die sie mit den Gedanken, der Politik nnd dem Charakter fremder Na-^> tionen bekannt machten... Bösewichter, die — wie leider Im hiesigen Güterrechtsregistcr Bd. 1 Seite 16 ist auf Grund des zwischen dem Tisch ler Max Hermann Helmert in Niederwiesa und der Hedwig Alexa verchel. Helmert geb. Hänel daselbst, abgeschlossenen Vertrags vom 21. Mai 1907 heute eingetragen worden, daß die Verwaltung und Nutznießung des Ehemanns am Vermögen der Ehefrau ausgeschlossen ist. Frankenberg, am 28. Mai 1907. Königliches Amtsgericht. L8oiKlied«8 ^ellrvrsemwÄr zu Dao Ninmtsrium äos Xultuo noä ökkovtlicbon Dvtsrriokts Kat mit äsm 1. ^uvi I. Dorrn Odsi'lok^vi» KssSnei» unS »««ImiiiiFstÄIirvr erm»»i»t. Dor neue Laosioror rvirä ototo knoilsg» VON 10 ll Ukn »tunN« kaiton. Dio Zeminarckeoktion nimmt OoloZovkoit, rvioäorkolt äarauk kinrnrvoioen, claso 6is UocknunAon über XnräornnAon an äao Lowinar spslvslvns oben gegon Svklnss «los IsofonOon VivnKolZsknes (Lncio Llär?, ckuni, September, ^.n- kavF Dezember) oio^ureioken sind. XrankonborA, am 1. änni 1907. AMM sir die MM MftliMmsW Wil. das MM DtsgeriHl M de» Mrsl zu IrMMz i. H». Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C- G- Roßberg in Frankenberg i. Sa. Bekanntmachung, die Herkomer Automobilfahrt betreffend. Bei der diesjährigen, von dem Kaiserlichen Automobilklub und dem Bayrischen Auto mobilklub von Dresden ab veranstalteten Herkomerfahrt, an der sich etwa 190 Wagen be teiligen, wird auf der ersten Tourcnstrecke am S. Juni dieses Jahres vormittags auch der hiesige Verwaltungsbezirk und zwar auf der , Hofer Staatsstraße berührt werden. Die Durchfahrt wird voraussichtlich in den Stunden von 7 bis 10 Uhr erfolgen. Jeder an der Fahrt teilnehmende Wagen wird eine weithin sichtbare Startnummer führen. An der Spitze der Teilnehmer wird ein durch große Aufschrift kenntlich gemachter Oberleitungswagen, und am Schluffe ein entsprechend gekennzeichneter Schlußwagen fahren. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird für den bezeichneten Vormittag folgendes angcordnct: I. Die Hofer Staatsstraße wird auf der Strecke von den Flurgrenzen Franken stein-Kirchbach ab bis zur Stadtgrenze Chemnitz-Hilbersdorf von Vormittags V«? Uhr an bis zum Durchkommen des Schlußwagens für Fuhrwerke aller Art, insbesondere auch für an der Konkurrenz nicht beteiligte Kraftfahrzeuge, sowie Reiter und Radfahrer gesperrt. 2. Fußgänger haben sich im eigenen Interesse am äußersten Rand der Straße zu halten, soweit sie nicht von den polizeilichen Organen und aufgestellten Posten überhaupt von der Straße weggewiescn werden. Das Mitführen von Kinder wagen ist unzulässig. 3. Wagen und sonstige Verkehrshindernisse sind von der Strecke gänzlich zu ent fernen. 4. Eltern, Vormünder und Erzieher haben darauf Bedacht zu nehmen, daß Kinder nach Möglichkeit überhaupt nicht, jedenfalls aber nur in Begleitung Erwachsener die Straße betreten. 5. Tiere aller Art sind von der Fahrtstraße gänzlich fernzuhalten. 6. Allen Weisungen der Polizeibeamten und der ihnen unterstellten Mannschaften ist ohne Zögern Folge zu leisten. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird auf Grnnd von 8 36« Ziffer 1« deS Strafgesetzbuchs unnachsichtlich mit Geld» oder Haftstrafe belegt werden. Flöha, am 30. Moi 1907. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die in Gemäßheit des Reichsimpfgesetzcs vom 8. April 1874 unentgeltlich vorzu nehmenden öffentlichen Frühjahrsimpfungen werden im laufenden Jahre durch die städtischen Jmpsärzte wie folgt vorgenommen: von dem Herrn Königlichen Bezirksarzt »r INV«I. Brink Montag, den 3. Juni dss. Js., Bormittag 1« bis V,12 Uhr, L. von Herrn vr. nivÄ. Boigt Mittwoch, den 5. Juni dss. Js., Vormittag 1« bis V-12 Uhr von Beiden im Loske «les Aebenmeislenksuses. Eltern, Pflegceltern und Vormünder aller in hiesiger Stadt aufhältlichen Kinder, welche im Jahre 1906 oder in früheren Jahren geboren und noch nicht, bez. noch nicht mit Erfolg gcimpft worden sind, werden hierdurch aufgefordert, zu einem der oben angegebenen Termine je nach ihrer Wahl mir ihren impfpflichtigen Kindern pünktlich zu erscheinen und sodann die geimpften Kinder am siebenten Tage nach der Impfung, und zwar am 1«. und bez. am 12. Juni dfs. Js. Bormittag 10 Uhr in demselben Lokale zur Nachschau vorzustellen. Eltern rc., deren Kinder wegen Krankheit von der Impfung vorläufig befreit werden sollen, haben die betr. Kinder behufs unentgeltlicher ärztlicher Untersuchung in den Impfterminen vorzustellen. Eltern rc., deren impfpflichtige Kinder durch Privatärzte bereits geimpft worden find, oder während der Jmpfperiode noch geimpft werden, oder auf Grunv privatärztlicher Zeugnisse zurück- gestellt worden sind oder noch zurückgestellt werden, haben Impfscheine und bez. Befrciungszeugnisse in den Impfterminen oder an Ratsstelle (Zimmer Nr. 3) vorzulegen. Eltern, Pflegeeltcrn und Vormünder, welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entziehen, oder Impfscheine und Befreiungszeugnisse obiger Aufforderung gemäß vorzuzeigen unterlassen, werden nach § 14 des Jmpfgcsctzes mir Geld strafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Hierbei machen wir schon jetzt auf die nachstehenden Verhaltungsvorschriften aufmerksam.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview