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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 29.10.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-10-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190710299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19071029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19071029
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-10
- Tag1907-10-29
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, : SL3 DienSta,. »«* 29 OktMr 19^7 Frankenberger Tageblatt Bezirks- D 66. Jahrgang. begründet 1842. KMU für die KSmgW KMHMplmmsHtst Wha, das MWe KMerW md dm Wksk z» KMMg i. H. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G- Roßberg in Frankenberg i. Sa. Erscheint an jedem Wochentag abend» für den folgenden Tag. Bezugs- preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monats 5 H, früherer Monate 10 Z. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Ühr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Ishr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Für Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. hNf- 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die S -gesp. Petitzeilr oder deren Raum 15 Z, bei Lokal- Anzeigen 12 H; im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redauionsteile 35 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tans. Für Nachweis und Offenen-Annahme werden 25 H Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen ^Expeditione». Nach kurzem, aber schwerem Leiden ist der Stadtverordnete Herr Schuhmachermeister Carl Friedrich Held hier zur ewigen Ruhe heimgegangen. Als langjähriges aus der Bürgerschaft gewähltes Mitglied des Armenausschusses (1889—1898), sowie als Stadtverordneter (1899—1900 und seit 1. Januar 1907) hat er unserer Stadt, für die er ein warm empfindendes Herz besaß, wertvolle Dienste geleistet. Vor Allem in der für eine Gemeinde so not wendigen Kleinarbeit hat er das Feld seiner fürsorglichen Tätigkeit gesucht und gefunden. Geleitet von ehrlicher, wohlmeinender Absicht, hat er stets offen seine Meinung bekannt. Ob seiner Biederkeit war er von Allen hochgeschätzt. Ein herzliches dankbares Andenken werden wir ihm jederzeit bewahren. Frankenberg, den 26. Oktober 1907. DerStadtrat. DieStadtv er ordneten. vr. Irmer. vr. Bahr. Herr Ockviwmic-Obcrinspektor Rudolf Westmann in Sachsenburg ist am heutigen Tage als erster Stellvertreter des Gutsvorstehers im selbständigen Guts bezirke deS Kammergut s Sachsenburg hier in Pflicht genommen worden. Flöha, am 25. Oktober 1907. Die Königliche Amtöhauptmarmschaft. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfind.-nden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- »Nd Ergänzuugsstencr werden zur Zeit Aufforderungen zur De klaration des steuerpflichtigen Einkommens und Vermögens ansgesendet. Denjenigen,.welche eine derartige Aufforderung nicht zugesendet wird, steht es frei, De klarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuerpfllämges Vermögen bis zum 2«. November dieses Jahres bei dem unterzeichneten Stadtrate einzureichen. Zu diesen! Zvccke werden bei letzterem De- klarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft stehen, in- gleichcn alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter > Haftung u. s. w ), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs aus- gestatteten Personenvereinen und Vermögensmassen ausgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteucrpflichtiges Vermögen haben, Deklarationen bei dem unterzeichneten Stadtrate auch dann einzureichen, wenn ihiwn deshalb besondere Aufforderung nicht zugehen sollte. Frankenberg, am 28. Oktober 1SV7. Der Gtadtrat. — (gewährleistet von der Gemeinde) verzinst alle Einlage» 3//r °/„ pnd ist geöffnet Dienstags und Freitags nach«. 2—6 Uhr. Telephon: Amt Oberlichtenau Nr. 18. Abonnements auf -ns Tageblatt auf Monat November nehmen unsere Tageblattausträgcr und unsere bekannten Ausgabe stellen in Stadt und Land, sowie alle Postanstalte« entgegen. stsm uml ÜS8 Lrntwm. Der in der Bekämpfung des Nltramontanismus unermüd liche Gras Hoensbroech hat eine neue Schrift veröffentlicht: „Nom und das Zentrum". Es ist unbestreitbar, daß es in Deutschland auf der nichtllerikalen Seite überhaupt nur wenig Menschen gibt, die in gleichem Maße w e Hoensbroech Ge legenheit gehabt haben, das Leben und Wirken des Kleri- kalismus praktisch kennen zu lernen und seinen Theorien nach- zugehen. Hauptabsicht des neuen Werkes ist, die Abhängigkeit des Zentrums vom Papsttum zu erweisen. Die von klerikaler Seite oft ausgestellte Behauptung, daß eine solche Abhängigkeit nicht bestehe, hält Hoensbroech für irreführend. Er sucht, schrittweise vorgehend, den katholisch-konfessionellen Charakter des Zentrums zu erweisen und sodann den weiteren Satz, daß das Zentrum theoretisch und praktisch die politischen Machtansprüche des Papsttums anerkennt. Es ist wohl jedem, der die italienische Parteipolitik verfolgt, bekannt, daß das Papsttum dort seinen Anhängern — z. B. in bezug auf christliche Demokratie und in bezug auf Wahlbeteiligung — direkte Vorschriften macht. Für italienische Katholiken wäre also die Unterscheidung hinfällig, ja sinnlos, hinter der sich das deutsche Zentrum zu verschanzen sucht: daß nämlich der Papst nur in Fragen des Glaubens und der Sitten, nicht aber in politisch-weltlichen Dingen Einfluß auf die Gläubigen nehme. Manchmal wird diese Unterscheidung von deutschen Zen- trumsanhängern im Brustton tiefster Ueberzeugung vorgebracht und jeder als ein ärmlicher Tropf hingestellt, der das nicht wüßte. Als Beweis für diese Unterscheidung wird vom deut schen Zentrum namentlich angeführt, daß es 1887 anläßlich der Septennatsheeresvorlage dem von Nom ausgeübten Drucke zugunsten der Vorlage nicht gefolgt sei. Zunächst wäre es auch dann immer bemerkenswert, daß der Papst einen solchen Druck auSgcübt hat. Der Papst also war jedenfalls nicht geneigt, jene Unterscheidung zwischen religiösen und politischen Dingen vurchzusühren, und um die politischen Dinge sich ganz und gar nicht zu kümmern. Selbst, als der päpstliche Staats sekretär Jakobini in seinem zweiten damaligen Briefe erklärte, dem Zentrum in seiner Eigenschaft als politischer Partei sei stets volle Aktionssreiheit eingeräumt worden, fügte er im nächsten Satze hinzu, daß eben die SeptennatSsrage mit Fragen von religiöser und sittlicher Natur zusammenhänge. Ein solcher Zusammenhang wird sich, wenn man will, wohl immer heraustüfteln lassen. Und nun kommt die einfache Tatsache, daß das Zentrum, nachdem es vorher geschlossen gegen das Septcnnat gestimmt und dagegen einen Wahlkampf geführt hatte, im neuen Reichstag sich der Abstimmung ent hielt (7 Zcntrumsmitglieder stimmten sogar mit ja). Bei dieser Sachlage bleibt von der Abweisung der Wünsche des Heiligen Stuhls, mit der demokratische Mitglieder des Zen trums manchmal geradezu renommiert haben, nicht viel übrig. Es bleibt vielmehr die Tatsache, daß eine Einwirkung des Papstes in einer politischen Frage erfolgt ist, und daß diese Einwirkung eine große Nolle bei dem Verhalten der Zen- trumssraktivn gespielt hat. Es hatte sogar der Vorsitzende der Zentrumsfraktion des Reichstags, Frhr. zu Franckenstein, beim Papste angefragt, ob es dem Interesse der Kirche ent spräche, wenn die Mandate der Zentrumsabgeordncten nicht fortdauerten; die Zentrumsabgeordneten würden dann zurück treten. Also, die Entscheidung, ob die bisherige Zentrums fraktion weiter bestellen solle oder nicht, wurde sogar dem Papste zugeschoben! Wenn man näher zusicht, enthüllen also gerade die damaligen Vorgänge die enge Abhängigkeit deS Zentrums vom päpstlichen Stuhle. Wozu derlei Feststellungen? Zur Steuer der Wahrheit. Einfach, weil die ZcntrumSsührer und die Zentrumsblätter diese Dinge immer wieder falsch darstellen. Daß sie daS immer trotz besserer Einsicht täten, soll nicht behauptet werden. Man hat sich auf jener Seite nun einmal eine Doktrin aufgebaut, die nach zwei Fronten hin eine gute Position verschaffen soll. Man will auf der einen Seite alle religiösen Antriebe, den religiösen Opfermut und den religiösen Einhcitsdrang für das Zentrum verwerten, auf der anderen es von dem peinlichen Vorwurf freihalten, als sei es abhängig von einer fremden Macht jenseits der Berge. Das ist aber eine in sich unhalt bare Konstruktion. Wer da wünscht, daß bei dem Kampf der deutschen Parteien, der soviel Kraft in Anspruch nimmt, ein positiv r Ertrag herauskommt, muß auch wünschen, daß die Ideen sich in leidlicher Reinheit gcgenüberstchcn und nun j de Partei „ihres Steines Kraft" zu erweisen ersucht, nicht aber mit geborgten oder gestohlenen Steinen arbeitet. Nur so kann ein ersprießlicher Austrag erfolgen. ES ist keineswegs unsere Meinung, daß das Zentrum durch Nachweisung seines konfessionellen Charakters und seiner Abhängigkeit von Rom sofort aller Kraft verloren ginge. Hoensbroech scheint da rüber optimistischer zu denken. Nach den Erfahrungen anderer zieht das Zentrum gerade aus der Verbindung mit der Re ligion einen großen Teil seiner Krast, zu allererst seine Einig keit. Hindern wird man das auch in Zukunft nicht können. Aber man wird denen, die das unbestimmte Gefühl haben, daß in einem konfessionell gespalteten Lande wie Deutschland einseitig konfessionelle Politik vom Uebel sein müsse, sagen können, daß sie auf der Seite des Zentrums wohl den Wunsch, ab und zu den konfessionellen Charakter zu verdecken, zugleich aber auch diesen konfessionellen Charakter selbst, mit allen seinen Schatten, antreffen werden und daher guttun, dieser Partei nicht ihre Unterstützung zu leihen. Graf Hoensbroech hat das nicht mit diesen Worten ge sagt, aber es ist der allgemein gültige Gehalt seines neuen Buches und mancher anderer Schriften von ihm. Neben diesem Allgemeingültigen liegt auch manches, was Hoens- broechs Eigenwunsch ist und worin man ihm nicht zu folgen braucht. Wir meinen aber, daß man den Ansichten eines Mannes, der wie keiner von uns am eigenen Leibe die Ge walt des Nltramontanismus erfahren hat, mit Achtung be gegnen soll. ver prorerr Moltke - lsawen. Wie wir in voriger Nummer berichteten, war der Sonn abend den PlaidoyerS der Parteien Vorbehalten. Zuerst sprach der Anwalt des Klägers, Justizrat v. Gordon. Seine Darlegungen und seine Anträge, die auf die strenge Bestrafung Hardcns hinausliefen, hatten wir bereits am Sonnabend abend im Auszug wiedergegeben. Bei Rcdaktionsschluß be gann der Anwalt des Beklagten, Justizrat Bernstein, seine Verteidigungsrede. Gleich zu Beginn beantragte er Hardcns Freisprechung. Zur Begründung dieses Antrags wandte er sich z.nächst der juristischen Seite der Angelegenheit zu und erhob h erbei gegen die Klage den Einwand, daß sic zum Tei« verjährt sei. Zweitens nahm er für seinen Mandanten den Schutz des § 193 in Anspruch (Wahrung berechtigter Interessen). Er werde nämlich darlegcn, daß das, was der Beklagte gesagt und geschrieben habe, wahr sei. Im wieder holten Falle warf er sodann dem Kläger, Grasen v. Moltke, bewustte Unwahrheit vor. Der Kläger habe gewußt, um was es sich bei dem Erscheinen der bekannten „Zukunft"« Artikel gehandelt habe. Der Direktor des Deutschen Schau spielhauses zu Hamburg, Frhr. v. Berger, habe bereits Ende November 1906 sowohl dem Fürsten Eulenburg, wie auch dem Grafen v. Moltke ins Gesicht gejagt, Harden halte sie für sexuell abnorm und glaube, es sei aus patriotischen und psychologischen Gründen notwendig, daß sie aus dem Vorder grund deutscher Politik zurücktreten. Dies wolle Herr v. Berger beschwören. Hier gebe es also nur eines: ent weder sei Reichsfreihcrr v. Berger ein zum Meineid bereiter Mann oder Graf Moltke habe dem Gericht die Unwahrheit gesagt. Auch bezüglich sein-r Verabschiedung als Stadt kommandant von Berlin habe Graf Moltke bewußt die Un«
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