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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 26.11.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190711267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19071126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19071126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-26
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P 275 LiesStag, »e» ZS. November LSS7 Frankenberger Tageblatt v-g,°nd^IS42. «.^hrg-ng. Kmkblstt fir die MM AMWtmnnsiW MH«, in; MigWe DlMiG und Sm Zickra! zir Irmkmlierz i. Sa. Berantwortltcher Redakteur: Ernst Roßberg tn Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von E. G- Roßberg in Fraukeubcrg t. Sa. Grschetut an jede» Wochentag abend» sür den solgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 60 H, monatlich bO Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats b früherer Monate 10 <). veRellnnge» werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem AuSlande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen find rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleiner« bis spätestens 11 Uhr mittag« des jeweiligen Ausgabetage«. Aür Aufnahme von Anzeige« an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. tzwb- S1. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsrn. Anzeigenpreis: Die g-gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b bei Lokal« Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 4; «Eingesandt" im RedaktionSteile Sb 4. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, sür MederholunaSabdruck Ermißt gung nach feststehendem Taris. Für Nachweis und Offerten-Annahme werdell 2L § Extragebühr berechnet. Jnfcratrn-Annahme auch durch alle deutschen Luuoncen--Expeditione«. Verordnungsgemäß hat am 2. Dezember dieses Jahres eine Viehzählung stattzu finden. Den hierbei in Frage kommenden viehbesitzenden Haushaltungen bez. Anstalten hiesiger Stadt einschließlich des Gutes Neubau und der Königlichen Oberförster« werden rechtzeitig durch unsere Schutzmannschast Zählformulare zugestellt werden, die am 2. Dezember dieses Jahres ordnungsgemäß auszufüllen und sodann vom 4. Drzember^ab zur Abholung bereit zu halten sind. Frankenberg, am 23. November 1907. — Der Stadlrat. Bckauutmachnng für die Kirchgemeinde Frankenberg. Laut Kirchenvorstandsbeschluß findet die gesetzmäßig geordnete KirchenvorstandS- Wahl am 3. Advent, Sonntag, den 15. Dezember d. I., nach beendetem Bormittagsgottesdienst bis 1 Uhr in der Sakristei statt. Es scheiden aus dem Kirchenvorstand auS die Herren: 1. Amtsrichter vr. für. Bähr, 2. Fabrikant Julius Hunger, 3. Rentner Robert Lißner, 4. Stadtrat Baumeister Nestler, 5. Rentner Hermann Uhlemann, 6. Rentner Rudolf Bogelsang, sämtlich hier; 7. Erbgerichtsbesitzer Hunger in DiterSbach, 8. Gemeindrvorstand Auhn in Mühlbach. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Jede politische Gemeinde Wählt ihre kirchliche Vertretung sür sieh, sodaß die Wähler aus Frankenberg je 6, die jenigen aus Dittersbach und Mühlbach je einen Namen auf den Wahlzetteln verzeichnen. Die Wahl kann nur persänlich auSgeübt werden. Stimmberechtigt sind nur die in die Wählerliste aufgrnommenen Gemeindeglieder. Diese liegt Von heute ab biS zum 0. Dezember d. I. an Werktagen in den Ge schäftsstunden vorm. 9—12 und nachm. 3—6 Uhr öffentlich zur Einsicht i« der Pfarr» amtSexPeditio« aus. Einwendungen gegen dieselbe sind innerhalb dieser FHst schriftlich beim Kirchenvor stand anzubringen. Für Neuanmeldungen bleibt die Wählerliste biS Ende Januar 1008 geschlossen. Wählbar sind nur stimmberechtigte Gemeindeglieder, welche das 30. Lebensjahr voll endet haben, von gutem Nus, bewährtem christliche« Sin« und kirchlicher Ein sicht und Erfahrung. Gott lasse dies Vorhaben zu der Gemeinde Bestem gereichen. Frankenberg, den 25. November 1907. Der Kirchenvorstand. Oberpfarrer Ehmer, Vorsitzender. Sparkasse (gewährleistet von der Gemeinde) verzinst alle Einlage« mit 8V»°/° und ist geöffnet Dienstags und Freitags nach«. 2—6 Uhr. Telephon: Amt Oberlichtenau Nr. 18. Kuk Oer Aeuerrucbe. Eine Steuerart wird sich, wie bei der vorigen Reichstags tagung, so auch bei dieser, nach wie vor der Vorliebe aller Parteien erfreuen: nämlich die Steuern, die andere tragen. Es ist rührend, welche Opferwilligkeit aus allen Seiten ent wickelt wird, wenn es gilt, die Konkurrenz zu veranlassen, soziale Reformen vorzunehmen oder als geeignetes Steuer objekt zu dienen. Bekanntlich verdankt das deutsche Volk, wie dem „Dr. Anz." aus Berlin geschrieben wird, die vielleicht ertragreichste Steuer der letzten sogenannten Finanzreform, nämlich die Zigarettensteuer, ebenfalls dieser freundlichen Für sorge der Konkurrenz. Insofern es nämlich gerade die Tabak- und Zigarrenfabrikanten waren, die sich dieses vielversprechen den Steuerobjekts mit liebevoller Teilnahme angenommen haben und eS sogar auf ihre Kosten wirtschaftlich durchfor schen ließen, nur um dem deutschen Volke den Nachweis für die Steuerrentabilität dieses Objekts zu erbringen — und natürlich die Tabak- und Zigarrenindustrie vor dem gleichen Schicksal zu bewahren. Die damalige Prophezeiung mancher Politiker, daß dieses Vorgehen sich rächen werde, scheint jetzt in Erfüllung zu gehen; wenigstens ist man jetzt wiederum auf Seiten der Zigarettensabrikänten eifrig bemüht, der Zigarrenfabrikation den damals bewiesenen Liebesdienst zu vergelten und die Vor züge einer entsprechenden Heranziehung der Zigarre zur Deckung des Neichsdefizits in das rechte Licht zu setzen. Dieser Versuch dürfte den Zigarettenindustriellen schon da durch erleichtert werden, west nicht nur die Zigarettensteuer wirklich rentabel ist und daher die Wahrscheinlichkeit groß ist, daß es die Zigarrensteuer auch sein wird, sondern weil sich auch die seinerzeit an diese Steuer geknüpften Befürch tungen über das weitere Gedeihen der Zigarettenindustrie nur zum geringsten Teil erfüllt haben. Gerade bei den Fabriken, die teuere, renommierte Marken Herstellen, ist der Konsum Und dadurch die Rentabilität gestiegen, da die Steuerbande role dem Publikum ein Beweis für die Qualität ist. Ein Rückgang ist nur bei den Fabriken, die sich mehr auf die Herstellung von billigere, Ware gelegt haben, zu ver zeichnen. Trotzdem erscheint es fraglich, ob diese Bemühungen, die Zigarre ebenfalls als eine neue Steuerquelle zu erschließen, von Erfolg sein werden. Bei der Regierung wie beim Reichs tag scheint das Spiritusmonopol als erste Stcuerquelle zu gelten, schon wegen des bedeutend höheren Ertrags, den man sich davon verspricht. Keinesfalls ist zu erhoffen, daß der Reichstag zwei derartige, bis zu einem gewissen Grade den Massenkonsum treffende Vorlagen annehmen wird. Dauernd allerdings wird auch die Zigarre angesichts unserer stetig steigenden Reichsausgaben nicht von der Banderole verschont bleiben, nur scheint ihre Heranziehung zur Steuer im gegen wärtigen Augenblick verfrüht. Da jedoch das Spiritusmono- pol keinesfalls zur Deckung des Defizits ausreicht, die Libe ralen aber sicher bei einer zweiten, den Massenkonsum treffen den Steuer nicht mitmachen werden, wird cs darauf ankom- Men, auf dem Gebiet der direkten Steuern einen Steuermodus zu finden, der dem Freisinn das Spiritusmonopol genießbar macht und schließlich auch sür die rechtsstehenden Parteien nicht gerade unannehmbar ist. Dazu erscheint im gegenwär tigen Augenblick eine Reichseinkommenstcuer nicht geeignet, Mil ihr hie Konservativen niemals zustimmen würden. Es wird daher in Abgeordnetenkreisen gegenwärtig das Projekt einer Reichsvermögenssteuer vielfach erörtert, von der man hofft, daß sie den rechtsstehenden Parteien annehmbarer sein werde. Allerdings sollen sich bisher die Konservativen entspre chend der Haltung, die sie in Neichssteuerfragen stets ein genommen, gegen diesen Plan ausgesprochen haben. Da aber die gegenwärtige Blockpolitik auf Konzessionen aufgebaut ist, und zweifellos die linksstehenden Parteien durch eine Zu stimmung zur Einführung des Spiritusmonopols ebenfalls ein nicht unbeträchtliches Opfer bringen, so hofft man, daß das bisherige „Nein" der Konservativen noch nicht ihr letztes Wort in der Frage gewesen sein wird. Dagegen scheint der bisherige Ausbau der Erbschaftssteuer für Reichszwecke weniger Aussichten zu haben oder höchstens nur dann in Betracht zu kommen, wenn man bei der Reichsvermögenssteuer die Steuer grenze zu hoch heraufsetzen sollte und etwa nur eine Be steuerung der Vermögen über 100000 Mark anstreben würde, ein Bestreben, das von sozialen und sonstigen Gesichtspunkten aus außerordentlich lobenswert ist, jedoch die eine Schatten seite hat, daß eine derartige Steuer auch nicht annähernd so ertragreich ist, wie besonders die Sozialdemokraten ihren Wählern Vorreden möchten. Selbstverständlich ist gegenwärtig weder das Schicksal des einen noch des andern Steuerplans entschieden, und zwar umso weniger, als über die Steuerpläne der Regierung im einzelnen, was doch in erster Linie ausschlaggebend sein müßte, auch in Abgeordnetenkreisen noch keinerlei Klarheit herrscht. Immerhin scheint es, nach der Stimmung bei den Blockpar teien zu urteilen, wahrscheinlich, daß in erster Linie das Spi- ritusmonopol die Zustimmung der Parteien finden wird und daß, da dessen Erträge durchaus unzureichend sein werden, um die Steuernot zu beseitigen, zur Ergänzung eine auch den Freisinnigen mehr genehme Steuer herangezogen werden wird, die aber gleichzeitig auch noch den rechtsstehenden Par teien akzeptabel ist. Als solche aber wird gegenwärtig in erster Linie eine Reichsvermögenssteuer betrachtet. Vie lletorm der Mrengeretrer. Dem Reichstag wird in Bälde die Börscngesetz-Novelle zugehen. Sie hält zunächst das Verbot des Börsentcrmin- handels in Getreide und Mühlenjabrikaten aufrecht. Dem Verbot zuwider abgeschlossene Geschäfte werden schlechthin für unwirksam erklärt. Ein börsenmüßiger Zeithandel in Getreide und Mehl wird nur zwischen Großkaufleuten und großen Landwirten und in strenger Reglementierung zugelassen. Das gesetzliche Verbot des Börsenterminhandels in Aktien von Fabriken und Bergwerken fällt weg; doch verbleibt dem Bundes rat die Befugnis, Börsentermingeschäfte in bestimmten Waren und Wertpapieren zu untersagen. An die Stelle des Börsen registers tritt die Bezeichnung der zum Börsentcrminhandcl zugelassenen Personen durch das Gesetz. Zugelassen werden in das deutsche Handesregister eingetragene Kaufleute unter Ausschluß von Handwerkern und Kleingewerbetreibenden; außerdem nur noch gegenwärtige oder frühere Be sucher von Wertpapier- oder Warenterminbörsen, Personen, die zur Zeit des Geschäftsabschlusses oder früher berufsmäßig Bankier- oder Börsentermingeschäfte betrieben haben, sowie Ausländer! Außerhalb dieser Personen ist auch das nicht verbotene Börsentermingeschäst unwirksam mit nur einer Aus nahme. Ist der eine der Vertragschließenden ein in das deut sche Handelsregister eingetragener Vollkaufmann und hat sich dieser für da- Geschäft in bestimmten, streng vorgeschriebenen Formen ein Pfand in Geld, Banknoten oder kurshabenden Wertpapieren bestellen lassen, so kann er sich aus dem Pfand befriedigen, hastet selbst aber unbeschränkt. Sowohl bei dem verbotenen, wie bei dem nicht verbotenen Börsentermingeschäft erstreckt sich die Unwirksamkeit auch auf Schuldanerkenntnisse. Dagegen kann die Unwirksamkeit des nicht verbotene» Ge schäfts durch effektive Erfüllung geheilt werden. Der Spiel einwand wird in demselben Umfang ausgeschlossen wie bisher. Die neue Börsengesetznovelle räumt mit den wichtigsten Bestimmungen des völlig verunglückten Gesetzes vom Jahre 1896 in angemessenem Umfang auf; ein Charakterzug an ihr ist die Fürsorge, welche sie namentlich dem Mittelstände an gedeihen läßt. Wie ferner mitgeteilt wird, enthält der Entwurf auch Bestimmungen, nach denen künftig alle Reich-- und Staats anleihen nicht nur ohne weiteres als zugelafsen zu betrachten sind, sondern nach denen für sie üb rhaupt kein Zulassungs antrag mehr nötig ist. Lediglich dem Börsenvorstand sind die für die Kursnotierung nötigen Mitteilungen vorher zu machen. Ebenso sollen in Zukunft behandelt werden: solche Schuldverschreibungen, für die das Reich oder ein Bundes staat die volle Garantie übernommen hat, ferner die Obli gationen kommunaler Körperschaften, kommunalständischer In stitute, sowie der unter Staatsaufsicht stehenden Pfandbrief anstalten, sür die eine Landesregierung die Befreiung vom Prospektzwang verfügte. In der Zulassungsstelle soll künftig mindestens der dritte Teil der Mitglieder aus Personen be stehen, die nicht berufsmäßig im Börsenhandel mit Wert papieren stehen; damit wird beabsichtigt, den Einfluß der Emissionshäuser einzuschränken. Vie deulttden sircimamvslte und die AvitprorehMonn. In Leipzig tagte am Freitag und Sonnabend ein außer ordentlicher deutscher Anwaltstag, um zu der geplanten Re form des Amtsgerichtsprozesscs Stellung zu nehmen. Zu gegen waren Geheimer Rat vr. Grützmann vom sächsischen Justizministerium, Reichsgerichtspräsident Frhr. v. Seckendorf, die Leipziger Rechtslehrer Professoren Geh. Hosrat vr. Wach und Or Binding usw. Das Reichsjustizamt war nicht ver treten. Durch die Beratung ging ein scharfer oppositioneller Zug. Er setzte bereits ein bei den Vorträgen über den Entwurf zur Reform des ZivilprozesseS. Der erste Referent, Rechts anwalt vr. Hachenberg. Mannheim, wandte sich in scharfer und geistvoller Weise in zweinndeinhalbstündigcr Rede gegen den Entwurf. Die geplante Erhöhung der Gerichtskosten, die vorgeschlagene Pauschalierung der Schreibauslagen des Ge richts bringe eine Verteuerung sür den Rechtsnchenden, die.,. Pauschalierung der Auslagen bei den Anwälten eine Ver schlechterung der Lage der Burcauangestellten. Dre Neuregu lierung der Kosten bedeute, daß der Fiskus sich die Rechts pflege verbilligen wolle, auf Kosten der Anwälte. Die ver schiedene Gestaltung der Anbringung der Klage beim Land gericht und beim Amtsgericht kennzeichnete er als einen „Ban kerott der Gesetzgebung". Die Erhöhung der Zuständigkeit
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