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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 08.01.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-01-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191501083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19150108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19150108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-01
- Tag1915-01-08
- Monat1915-01
- Jahr1915
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-MU fürw MM -MWwmWm» U WW p MM- i.ZL 74. I«rM, S Freitag, »« 8. Janaar ISIS °Ä' Zeitraumes, für den di Aruntcondorg, ävn 7. ll»nu»r 1S1S. vl» VIrotrttom. Lvltmow Fortschritte (Abs. 3) Bestell von der Steuer find: ») jung, Hunde aus di« Dauer der SSugezeit (zwei Mouyt« von der Geburt ab), d) Hunde, di« au anderen Orten gehalten und nachwMich versteuert warm, im Lause des SlemHMeS aber hierher gebracht worden find, bi» zum Ablauf« de» Zeiträume», für den die Steuer andnwätt» gezahlt ist. Ueber di« Lag« in Galizien und in dm Karpathen wird mitg«t«ilt, daß di« Kämpfe unserer Verbündeten gegen die Russen an den Flüssen Riba und Dunajrc mehr und mehr einm stetigen Charakter angenommen habm. All« russisch« Angriffe konntm htrr zurückgeschlageu werd«. Richt nur die üsterrrichtfch-ungarisch«, auch die russischen Streit kräfte nehmen stark befestigte Stellungen ein, fo daß auch sie nur schwer anzugretsen sind. SS schließt sich an dm Biala- fluß, die Gegend von Gorltce und der Karpathenkamm. Die Russen richten ihre Anstrengungen hauptsächlich gegen dm Winkel von Gürtler, aber sie sind vergeblich, alle ihre Angriffe sind bisher zerschellt. Die Kämpfe in dm Karpathen sind züm größten Teil von nur geringer Btdmtüng, es handelt sich zumeist um belanglose - Episoden, um Einbrüche von : Kosaken, doch stoßen alle Bewegungen in dm jetzt verschuritrn Meldung hervorgeht, gibt England jetzt seiner Bevölkerung umfassend« Verhaltungsmaßregeln für den Fall einer Invasion von Hull. Nichtkämpfer, Frauen md Kinder, dürfe« nicht die Hauptwrge von Hull einschlagen, depn biss« müssen für die Truppen frei bleiben. Fall» ihn« Truppen auf den Wegen begegnen, follm sie sich sofort auf die Felder begeb«. Alle Männer sollen dem East-Aorkshire-FreiwilltgenkorpS für di« Verteidigung der Heimat beitreten. Hull wird Haupt quartier von drei Dopprlkompagnten sein. Außerdem wird rin Bataillon Ztvilgarde zusammengestellt werden. Nachdem der Feind gelandet ist, darf die Zivtlgarde die Waffen er greifen. Hull wird in fünf Mililärdlstrikte geteilt. Wenn die Deutschen landm, soll e» der Zivilbevölkerung steigrstellt werden, in Hull zu bleiben, oder die Stadt auf die au«- gebrne Weise zu verlaffen. Sehnlich« Maßnahmm, wie für Hull find auch sür. ander« Städt« Englands getroffen würd«. Die Kümpfe im Oste»» o Während an, der ostpreußischm Grenze, im nördlich« Polen und an der Pilica die Lage unverändert geblieben ist, machten unsere Truppen westlich der Weichsel, auf Warschau zu, Fortschritte. Mehrere feindliche Stützpunkte wurden von den Reserven erobert, 1400 Gefangme, neun Maschinenge wehr« fitlrn in, unser« Hand, bis in dm Suchaybschnitt wurde vorgedrungm. Die Sucha ist ein Nebenfluß, der Bzura, fie läuft in ähnlicher Richtung wie die Rawla und zwar S bis 10 Kilometer weiter östlich al» dies«. Da unsere Trupp« in Humin standen und hi« Sucha sech» Kilometer von dort ihren Laus durch Hügrlgelände nach Norden nimmt, so werd« dse gmymmepm Stützpunkte in , dies« Hügeln grleg« hab«. Der deutsche Bvtswtz macht also von Borztzmow, tzumin, Loltmow Fortschritte in der Richtung der Eisenbahn und der Hauptstraße über Blonic uud GrodniS auf Warschau. Die Sucha ist noch 35 Kilometer von Warschau mt- sernt. Die Ruffen mach«« di« größten Anstrengungen, unserm Vormarsch gegen Warschau aufzuhaltm, denn fie unterschätzen die Bedeutung einer Eroberung dieser Festung durch die Unseren nicht, Wiss« auch, einen wi« niederschmetternden Ein druck der Verlust der alt« Polen-Hauptstadt auf die ver bündet« Engländer und Franzosen machen muß. Besichtigung« voxzunehmen und Proben zu entnehm«. Die Verordnung über daS Auswahlen des Brotgetreide«, wie, da» VersÜitrrungSvrrbot tritt am 11. JanMr 1915, die Berord- yung über di« Bereitung der Backwaren am 15. Januar 1915 in Kraft. Die Kümpfe im Weste« V Auf dem westlichen Kriegsschauplatz wird, namentlich im. Obnelsaß, lebhaft, «kämpft, Wh Hs« Franzosen besonders große Anstrengung« gemacht hatten, um vorzudringen. Bon den vielumstlittenen Höhen westlich Sennheim wurde der Feind in einem so heftige« Bajonettangriff verjagt, daß er das Wirderkommen vergaß. 50 Alpenjäger wurde« grfangm. genommen. Im Ärgonner Walde erobert« wir mehrer«, feindliche Schützengräben und nahmen über 200 Franzosen, darunter zwei Offiziere, gefangen. Die grausamen Schießereien auf Orte hinter unserer Front, durch welche die dortig« französischen Bewohner getötet oder obdachlos gemacht wer-, dm, während wir nur geringen Schaden erleiden, setzen die Franzosen fort. V. Rotterdam, 7. Januar, r. v. Aus Sluts wird ge meldet: In dm letzten Tagen warm die Kämpfe an der User auf ein Artillerieduell beschränkt. In Havre find am Sonn tag- mehrsrs, ZMmst BerwMdestnuM Hansen, von der Front eingetroffen. v Genf, 7. Januar. Der amtliche französische Bericht von gestern abend 11 Uhr lautet: Die einzigen bemerkens wert« Zwischenfälle ereigneten sich im Norden Frankreichs. Dort hat zsemlich heftige Kanonade in der Gegmd von, Zillebeekestattgrsunden. Die Franzos« behaupten ihre Stellung in den Argonnen und, die Trupp« gingen auf Hirz bet Altkirch vor. V Amsterdam, 7. Januar. Aus dm Kämpf« an der Äser wird berichtet: In den kanadischen Abteilungen befinden sich meist junge bartlose Leute. Der Kampf an der Ufer dauert fort. Am NeujahrStage begannen die Kämpfe in der Gegend von BIxschoote. Von dort aus beschossen die Deut schen PerviS und dm Weg, der nach dem gänzlich verwüsteten RamSeapelle führt. Hier geht es durch überschwemmte» Ge biet. DaS Gebiet selbst kann nicht betreten werden. v. Berlin, 7. Jan. r. 0. Der „Kreuzztg." wird von ihrem Brüsseler Korrespondenten gemeldet: In, amtlichen fran zösischen Kreis« wird der französische Gesamtverlutt vom 4. August bis 20. Dezember 1914 auf nahezu 1 Million Tot», Verwundet« und G«fa«gme angegeben, darunter gegen 20000 Offiziere. Uever die Kämpfe um Steinbach v Basel, 7. Januar. Aus Badenweiler gebrachte Ver wundete erzählen von schweren Kämpfen um das Vogrsrndors Steinbach. Kaum sei ein Angriff blutig abgeschlagen, so solgt ein zweiter, nicht gering stärkerer. Gegen die soriwäbrmd anrückenden Deuffchm vermochte der Feind nicht standzuhaltm. (Abs. 4) Für die nach dem Zähltage angeschafft« oder zugrbrachtm stmrrpflichtigm Hunde und für die im Laufe des Jahre» steuerpflichtig werdend« jung« Hund« wird di« St«u«r für di«Z«it, auf welche eine solche noch^nicht nachweisbar entrichtet ist, nach Monat« berechnet, wobei der ZugqngSmouat außer Berücksichtigung bleibt. K 2. Die Steuer für die am Zähltag vorhanden« Hunde ist bis zum 31. Januar, diejenige für die imÜaufe de- Jahres angrschaffien oder zugebrqchtm steuerpflichtig«! Hunde dinn« 14 Tage« nach der Anschaffung oder,Einbringung MH hlljeutgen M di« ivi-LMk d-KJahr» steuerpflichtig werdenden jung« Hund« binnen 14 Tag« nach Ablauf der Säugezeit, gegen Aushändigung einer Steuermarke zu entrichten. Für dm Fall, daß der versteuert« Hund vor Ablauf des Jahre» verendet -der gelistet oder dauernd nach auswärts verbracht wird, wird rin der übrigen Zeil hrSs- JahreS Mt- sprechender Teil der Steuer, nach Monat« berechnrt, gegen Rückgabe der Steuermarke zmOck- «stattet, wobei der AbgangSmonat unberücksichtigt bleibt. Der Anspruch auf Rückzahlung der Steuer erlischt mit Schluß des Steuerjahres. Für die in 8 1 Absatz 3 bezeichneten Hund« find spätrsienS 14 Tag« «ach der GMtt, bez. der Anschaffung oder Einbringung, Kontrollmarken gegen 30 Pfennig Gebühr für eine Marke zu lös«. Dabei ist das Alter junger Hund« durch amtliche» oder tierärztliche» Zeugnis, die auswärts erfolgte Versteuerung aber durch St««rzeichm oder Stmerquitümg nachzuwetfm. Die Steuer- und Kontrollmarken gelt« nur für di« Hunde, für welche fie gelöst find. Für dm Fall des Verlustes einer Marke ist unter Erlegung von 30 Pfmnig «in« Kontrollmarke zu mtnehmen. Frankenberg, am 3. Januar 1915.Der St<ü>tr«t. ömiömst «na Sie Setteiaerueclnwg Der BundeSrat hat am Dienstag di« Bestimmung«« über, di« weitere Streckung unserer Getreidevorräte nach mehreren, Richtungen auf Grund der inzwischen gemachten Erfahrung« ! ergänzt und erweitert. Roggen ist künftig mindestens bis zu! 82 Prozent, Wetz« bis zu 80 Prozent durchzumahlen, wobei, die, Landeszentralbehördrn bei einer einzelnen Mühl« aus be sonderen Gründen «ine Ausnahme zulassen können. Sie, können ferner, wir bisher, Roggen- und Wetzen-AuSzugSmehle, ab« nur bis zur Höhe von 10 Prozent, zulafsm. Weizen mehl darf von d« Mühlen künftig nur in ein« Mischung, abgegeben werd«, djie ans 30 Teile Roggenmrhl 70 Teile! Weizenmehl enthält. Das, gilt auch sür die Kunden- und! Lohnmüllerei. Die Vorschrift«. üb« das BrrfütterungSverbot, find ebenfalls verschärft mord«, fo daß mahlfähig« Roggen, und-Wetz« nicht mehr verfüttert oder geschrotet und auch nicht mehr zur Futtermittelberettung verwendet werd« darf. DaS Verbot erstreckt sich auch auf Roggen und Weizen, der, mit ander« Frucht gemischt ist, sowie aus Roggen- und Weizenmehl, das allein od« mit ander« Mehle« gemischt: zm Brotbereitung geeignet ist. Endlich darf auch kein Brot mehr verfüttert werd«, mit Ausnahme von verdorbenem Brot und Brotabfäll»«. Die LandeSzeutralbehörd« können di« Anwendung von Roggm und Wetz«, sowie von Roggen- und Weizenmehlen zü ander« Zweck« als zur menschlichen Nahrung noch weiter! beschränken od« verbieten. Zur Bereitung von Roggen- und, . Weizenbrot dürfen ApSzugSmehle nicht verwendet w«dm.j Weizenbrot muß 30 Prozent Roggenmehl enthalt«. Das, Weizenmehl kann dgbet bis zu 30 Prozent durch Kartoffrl- stärkrmehl ersetzt^ werden, Roggenbrot muß auf 90 Telle Roggenmehl 10 Telle Kartoffelstock«, Kartoffelwalzmrhl oder Kattoffelstärkewehl, od« 30 Telle gequetscht« od« geriebene Kartoffel enthalten. Bei größerem Kartoffelzusatz muß daS Brot mit d« Bezeichnung L versehen wer-«. Statt Kattoffel kann Verstemchl, Hafermehl, ReiSmehl oder Gerstenschrot zu- gesetzt werd«. Reines Roggenbrot, zu dessen Herstellung der Roggen bi» zu mehr als 93 Prozent durchgemahlm ist, braucht keinen Kartoffelzusatz zu enthalten. Wetzmbrot darf nur in Stück« bis höchsten» 1Y0 Gramm -«gestellt werden. Die LandeSzeutralbehörd« können hierüber zur Einschränkung des WrizenbrotverbraucheS anderes bestimmen. Sie können auch für Roggen- und Wetzenbrot bestimmte Form« und Gmicht« vorschreibm. Bei da Bereitung von Kuch« darf nicht mehr al« die Hälft« des ««wichte» der verwendet« Mehl« od« mrhlhaltigm Stoff« au» Wetz« besteh«. Die LandrSzmtralbehördrn können die Kuchrnbereitung auf be stimmte Wochentage beschränk«. In Bäckerei«, Konditorei«, einschließlich Hotrlbäckereien und ähnlichen Betrieben wird alle Nachtarbeit verbot«. Roggmbrot von mehr al» 50 Gramm Gewtcht darf «st 24 Stünden nach Beendigung des Back«» au» d« Bäckerei MSgrgebm wndm. BacksähigeS Mehl darf nicht mehr al» Streumrhl zur Isolierung d« Teigwar« vn- wendet wadrn. Zur genau« Durchsührung dies« Vorschriften «halt« die Poltzribeamten und di« hierfür besonder» beayf- tragt« Sachverständig« ,haS Rrchh iu di« Mühl«, .Bäckerei«, Läger, Geschäftsräume uod.Futterräume jederzeit hinetnzugrhm, Koslsvkulo mit pnog>rmnasiuin. vom SolsSIovm lAr O»t«rm ISIS voräon vom 18. I»I» »mm» SS. Gommwv vom II—12 Hier ontAoxooxonommov. Vorrulogou «ock ll'amiLon- duod oäor Ooduttsurbuncko ockor!kauLsugnis, äsr Iwpksodom unä ckis Isttts 2oosur. In ciio 6. Hasso ^uksuoodmynäo müsssn latoiowedo Lvdrikt goläuLg losoo null sobr-utüm böonsn. Maßregeln fitz die Verteidigung von Hull , . M M.Mö .chtfl Km«»- I B«gm aus große Schwierigkeit«. ist"e?lAche^ Lichtenwaw- festgesteMe «aul- und Di-grttoffenen Sp«r- und BeobachtungSmaßnahmm werdm hiermit aufgehoben. Flöha, am 5. Januar 1915. Die Königliche «mtthauptmauuschaft. Hundesteuer. F rH^^Hu*dest««ordnung d« Stadt Frankmb«g vom SO. Dezember 1907 » dirjenig« Person«, welch, im hiesigen Ott« Hunde halten, hterdurch ausgefordert, L! . der weg« nicht rrchtzeittg« Anmelhuna und Versteuerung der Hunde, sowie Hinterziehung der Hundesteuer avgrdroht« Strafen .. . bi» -nm 17. Januar IVIS „ bet h« Stadtfieuereinnahme, Sparkaffmgebäude, Kirchgasse 7, anzuzeigm, welche Hunde fie HW« W». m,d dy. " . . bi» znm 81. Januar LV1S d» Wrsetztt Gtw« ans da» Jahr gegen Entnahme der neu« St««-richm an dieselbe " vob^ JahreSsteu« beträgt für Hunde, welche zum Ziehm verwendet, Md Hund« di« zur Bewachung von Grundstücken in Gärt« und Höfen und zur Bewachung von Fahr- Mg«t «halten werd«, 3M!- Pf,, für all- übrigen 15 M. - Pf. . ^^r Zughnttzp» ist die nach der Bekanntmachung vom 13. Februar 1899 erforder liche Bescheinigung über die Benutzung al» Zugtiere vorzulegea. Hinbet wudrn folgende Bestimmungen de^ Hundesteu«-Ordnung in Erdmnung gm
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