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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 8.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454428Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454428Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454428Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (12. Mai 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auszug aus dem Bericht der Sternwarte zu Neuchâtel
- Untertitel
- Ueber die Prüfung der Präzisionsuhren im Jahre 1881
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Reichstage
- Untertitel
- Der Antrag des Abgeordneten Dr. Hirsch betreffend die Bildung von Gesellen-Innungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 8.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1883) 17
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1883) 25
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1883) 33
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1883) 41
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1883) 49
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1883) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1883) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1883) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1883) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1883) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1883) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1883) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1883) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1883) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1883) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1883) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1883) 145
- ArtikelAuszug aus dem Bericht der Sternwarte zu Neuchâtel 145
- ArtikelAus dem Reichstage 147
- ArtikelNoch einmal das Perpetuum mobile 148
- ArtikelZur Theorie der magnetischen Kraftlinien 148
- ArtikelAus der Praxis 149
- ArtikelDer Kampf um die Zeitbestimmung (Fortsetzung) 150
- ArtikelVerschiedenes 151
- ArtikelAnzeigen 151
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1883) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1883) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1883) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1883) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1883) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1883) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1883) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1883) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1883) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1883) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1883) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1883) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1883) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1883) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1883) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1883) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1883) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1883) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1883) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1883) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1883) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1883) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1883) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1883) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1883) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1883) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1883) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1883) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1883) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1883) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1883) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1883) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1883) 409
- BandBand 8.1883 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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als etwas hart und schlägt vor dieselbe auf 6 Sekunden zu er weitern. Mit Rücksicht darauf jedoch, dass sich unter den von H. L. Matile eingelieferten 31 Chronometern 10 Stück in der Klasse B befanden, mithin die schwierige Prüfung in den fünf verschiedenen Lagen zu bestehen hatten, wodurch die Differenz zwischen den extremen Gängen unbedingt erhöht wurde, sowie dass neun derselben mit Chronograph ausgestattet sind, wo durch die Reglage beträchtlich erschwert wird, ist genanntem Fabrikanten der grosse Preis von Seiten des Staatsrathes zu erkannt worden. Die zwölf besten Uhren desselben bleiben sogar weit unter den gestellten Grenzen und doch hätte leicht diesem, in der Präzisionsuhrmacherei fast einzig dastehenden Hause der Preis entzogen werden können, wie es schon früher einmal geschehen ist, weil es eine sehr grosse Anzahl Chronometer ein sendete, anstatt nur die besten Stücke unter denselben aus zuwählen. Die genannte Differenz von 5 Sekunden ist über haupt schon in mehreren Jahren unterboten worden, so 1877 mit 3,42 Sek. Um fernerhin solchen Kalamitäten aus dem Wege zu gehen, gedenkt man die Bedingungen für den grossen Preis zu ändern, wie es unter ähnlichen Umständen schon früher in Genf statt gefunden hat. Die fünf Seechronometer, haben sämtlich den für die Preis bewerbung erforderlichen Bedingungen entsprochen; unter den drei besten Chronometern, welche eine fast vollständig gleiche mittlere tägliche Abweichung von 0,02 Sek. besassen, musste folglich dasjenige gewählt werden, welches die geringste Differenz im Gange der ersten und letzten Beobachtungswoche zeigte. Dasselbe ist von Nadenbousch in Neuchätel fabrizirt und von Kaurup regulirt worden und gereicht beiden Herren zu grösser Ehre, zumal da es der erste Versuch ist, welchen ge nanntes Haus in Seechronometern unternommen hat. Sonst erhielten noch Preise in der Klasse B: H. L. Ma tile in Locle und die „Association ouvriere“ eben daselbst; in der Klasse C.: Guinand-Mayer in Brenets, Ulysse Breting in Locle, Borei & Courvoisier in Neu chätel und Favre-Lebet ebendaselbst. Alis dem Reichstage. Der Antrag des Abgeordneten Dr. Hirsch betreffend die Bildung von Gesellen-Innungen. Der Drang nach Neubildung von Meister-Innungen, behufs Wahrung und Förderung der Gewerbe-Interessen, hat in der Reichstagssitzung vom 13. April d. J. auch einen Antrag zur Sprache gebracht, nach welchem den Arbeitnehmenden, den Gehilfen etc. die Bildung von „Gesellen-Innungen“ gestattet werden möchte. Die darauf bezüglichen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, doch dürfte es immerhin Interesse bieten den Verhandlungen auf Grund des Berichtes im „Deut schen Reichs-Anzeiger“ zu folgen: Hinter Artikel 10a der Gewerbeordnung beantragten die Abgg. Dr. Hirsch und Genossen die Einschaltungen eines Ar tikels 10b in 11 Paragraphen, deren erster lautet: „Diejenigen, welche in einem Gewerbe gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt sind, können zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen zu einer Geselleninnung zusammentreten. Aufgabe der Geselleninnungen ist: 1) Die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Berufsehre unter den Mitgliedern; 2) die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, sowie die Fürsorge für das Ilerbergswesen der Gesellen und für die Nachweisung von Gesellenarbeit, womöglich in Gemeinschaft mit den Meisterinnungen; 3) die Unterstützung der Meister in der Fürsorge für die tech nische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge; 4) die Unterstützung der reisenden und arbeitslosen Mitglieder.“ Die übrigen Paragraphen stellen in Anlehnung an die be züglichen Bestimmungen des Innungsgesetzes die Modalitäten fest, unter denen die Geselleninnungen bestehen und funktio- niren sollen. Der Abg. Dr. Hirsch empfahl seinen Antrag mit dem Hin weis darauf, dass es sich hier nicht um Beschränkungen der Gewerbefreiheit handle, wie bei den Zünften, sondern dass der Antrag, den Gesellen die Möglichkeit organischer Vereinigung zum Schutze ihrer Interessen gewähren wolle. Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre, Herbeiführung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, Ausbildung der Lehrlinge, Unterstützung Bedürftiger, das seien die Haupt aufgaben für die Geselleninnungen. Man möchte namentlich bedenken, dass die Gesellen heute nicht wie früher sämtlich später iMeister würden, sondern dass sie zum grossen Theil ihr ganzes Leben lang Gesellen d. h. Arbeiter blieben. Das gebe ihnen ebenfalls einen erhöhten Anspruch auf korporative Vereinigungen. Hierauf erwiderte der Bevollmächtigte zum Bundesrath Geheime Ober-Regierungs-Rath L o h m a n n also: Meine Herren! Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, dass von den Bestimmungen, die hier beantragt werden, ein irgend erheblicher Gebrauch von den Betheiligten gemacht werden sollte, so muss ich dem Herrn Vorredner darin bei stimmen, dass es sich hier um eine sehr bedeutungsvolle und einschneidende Neuerung handelt. Um so mehr, meine Herren, würden die verbündeten Regierungen in der Lage sein, schon die Frage, ob überhaupt dieser Weg zu betreten sei, nur auf Grund sehr eingehender Erwägungen ihrerseits zu entscheiden. Zu solchen Erwägungen sind die verbündeten Regierungen bisher nicht in der Lage gewesen; dieser Antrag ist erst in letzter Stunde vor das Haus gebracht, nachdem die Kommissions verhandlungen völlig abgeschlossen und schon ein Theil der zweiten Berathung erledigt war. Ich glaube, dass es auch bis zur dritten Berathung den verbündeten Regierungen nicht möglich sein würde, über die Frage, ob dieser Weg zu betreten sei, und ob die Art und Weise, wie er von den Herren Antrag stellern betreten wird, der richtige sei, sich soweit zu ent scheiden, dass sie bei der dritten Lesung eine bestimmte Stellung dazu einnehmen könnten. Das würde ja nun unerheblich sein, wenn die Herren Antragsteller diese Bestimmungen als einen besonderen Gesetz entwurf eingebracht hätten, die verbündeten Regierungen würden dann die Beschlussnahme des hohen Hauses abwarten und sich dann ihrerseits darüber schlüssig machen können, ob sie diesem Wege zustimmen wollen. Ganz anders aber liegt die Sache, wenn diese Bestimmungen in einen Gesetzentwurf eingeschoben werden, der von den verbündeten Regierungen nach langer Vorbereitung dem Hause vorgelegt und von dem hohen Hause selbst in der Kommission eingehend berathen ist. Sollten Sie, meine Herren, die jetzt beantragten Bestimmungen in diesen Gesetzentwurf einzuschieben beschliessen, so würden die verbündeten Regierungen in eine Zwangslage versetzt werden. Sie würden nämlich möglicherweise eine Reform der Gewerbegesetzgebung, die Sie Ihrerseits für dringend noth- wendig halten, und die auch von der Mehrheit des Hauses für nothwendig gehalten wird, lediglich deshalb nicht zu Stande kommen lassen können, weil ein ganz neuer gesetzgeberischer Gedanke mit diesem Entwürfe in der Weise verbunden wäre, dass ohne denselben auch der Entwurf nicht angenommen werden könnte. Unter diesen Umständen, meine Herren, glaube ich, mich der Aufgabe überhoben zu sehen, auf die Schwierig keiten, welche in dem Antrage der Herren Antragsteller an sich liegen und auf die sehr verwickelten Einzelbestimmungen dieses Antrages näher einzugehen. Ich kann mich darauf be schränken, hervorzuheben, dass es ebensowenig im [Interesse dieses Hauses wie der verbündeten Regierungen liegen kann, die von mir dargelegte Situation herbeizuführen. Ich bitte Sie deshalb, meine Herren, diesem Antrage Ihre Zustimmung nicht zu geben und unter allen Umständen die beantragten Bestimmungen nicht zu einem integrirenden Bestandtheile des jetzt zur Berathung stehenden Gesetzentwurfes werden zu lassen. Danach ergriff der Abgeordnete Dr. Win dt hör st das Wort, er wünschte eine gründliche Durchberathung des An trages und deshalb Verweisung an die Gewerbeordnungs- Kommission, wonach das Haus demgemäs beschloss.
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