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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 06.11.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-11-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191911061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19191106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19191106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-11
- Tag1919-11-06
- Monat1919-11
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»eren 78. SßhiMUl W7 Donnerstag de» S. RovemSer 191» 2n der Ww 4.« Flöha, den1. Novemba M9. Der vorsitzend« des Ko»«»«iüverd«de,. DK bl»h«i»en Bestrlls-Stellvatttt« bet Hochzttten, Kindtausenund »««digungtn: S« Matttialwarenhändla Friedrich Emil Wag««!, bi«, Gardmftraß« 17, und , , Aart Lermann Rorberger, hier, Winklastraße 21. sind ad ftändig« Vesteller von uns k» Milcht «»»»»»« worden. G«v« Sr«»«»««, am 4. November MS. »o« S. di« 9. d». Mts. werden Mr Perlonen über S Jahre 120 Gramm Ich und K0 Gramm Frischfleisch berw. »Wurst stchagestellt. Kinder unter Hälfte dies« Mengen. Der Preis für 1 Psund Gekrterrindfleisch wird aus II. Nachtrag z«r Berordanng vom 1S. September MS (IWO VQ4IV) *der »ir«artsffelverssrg«»g im Wirtschaftsjahr ISISES (Sächsische Etaatsztttung vom 16. September MS, Nr. 212) ZU PiMu 1; Die auf die Zeit vom 2. November 1S1S bi« 14. Februar 1S20 in Aussicht genommene Sukg« von vorläufig »icht gewährt. Es Haden tnfolgedesim »u rächen: , Erwachsene mtt dem aus Abschnitt bezogenen Zentner bis rum 28. Januar 1S2V ' O » » » »K - 24. April 1920 Kind« unter 4 Jahren mit dem aus Abschnitt I bezogenen Zentner bis zum S. Mär» 1920 » , 4 , » , , » H , , , 10. Juli 1920 ! Wktschastsmiunteriu«. Landeslebensmittelamt. ! Es fragt sich nur, wie lange es in Deutschland noch ehrliche Arbeiter gibt, die den Lockungen jener Kreise Folge leisten. Im allgemeinen kann man feststellen, bah auch bei uns dem Arbeiter die Augen aufgehen, so daß sich die kommunisti schen Volksbeglücker bald ein anderes Arbeitsgebiet aussuchen müssen. ! i j i . ' Kommissar Mellinger nahm mit zehn anderen Genossen zwecks Einkauf von Kriegsmaterial 10 Millionen Kronen auf. die beiden politischen Kommissare Eugen Rimanoczy und Imre Bagor erhielten 8 Millionen Kronen, um Pferde rinzukaufen, allein die Pferde hat niemand gesehen. - Zwei Russen: Grigor Jefimow und Isak Tubakson er hielten 5 Millionen Krone» für die mobile russische Werbe kommission. Ein andere Russe namens Theodqr Radinow erhielt zu Propagandazwecken 120000 Kronen. Agitator Jakob Hertesz erhielt «ine halbe Million für Ersatz seiner Spesen aus einer Agitationsreis« in der Provinz. , Hundert Personen erhielten „kleine" Zuwendungen in der Höhe von 20» bis 50.000 Kronen — alle diese Sum men sind einfach aus «ine Anweisung dieses oder jenes Volkskommissars ausgezahlt worden, ohne Bezeichnung der Gründe, ohne Vorlage von Quittungen oder Belegen. So wie in Ungarn, so treiben es die Herren KonMM- niftenführer überall. Es dürste gar nicht schwer fallen, auch eine deutsche Liste kommunistischer „Finanzheld«," zu ver- öffenEhen. Deutsch wäre di« Lis« allerdings nur inso fern, als die gestohlenen Gelder aus Deutschland stammen, di» Herren selbst sind ja Meistens ganz weltfremd« Gesellen. WapMMit M BW M M«M» mk fit W-Ät fir UtwM mt MHMW AktMitl Die Anmeldung zum Bezug von NSHrmttt«!« für die Wochen vo« 12. «ovsmbrs »«. Ä«. hat mittels d« Abschnitt«, v h«, «ShrmMelkart«» de- Kommunal» »«band« m d« Zett vs» S. hi« S. November ds. I,. tn dem Geschäft, bet dem der Einkauf der Nährmittel in i>«n vorbezeichneten Wochen bewirkt werden soll, zu erfolgen. LJn letzt««, Seschästen w«d«n künftig auch die zuckttdattig«« Stretchmittel und die MMattss avssroeb«, und zwar, lowett eine Verteilung möglich ift, glttchzetttg bet der «ns» gab« der Mbrmttt«! aus das jeweils für letztere vom Kommunalverband durch Bekanntmachung bestimmt« Md der grünen, blauen und roten Nährmittelkarten de» Kommunalverband«. , S. Den nur rum Bezug von zuckerhaltig«, Strttchmtttttn, und zwar in Höhe von einem «iertrl der jeweilig zur Vaittlung gelangenden Menge, berechtigten Perlonen von Haushalten, die SÄSstvettorg« in Fletsch ob« Fett oder Gerste oder Las« find und daha keine RährmMü ?W^n — ba» sind hauptsächlich landwirtschaftliche Haushalt« —, werden zum Bezug d« zuck«» -oDgen Mrttchmiittl btt der Gemeindebehörde zu beantragende Karten — sogenannte Strttch- mttteikarten — aurgehändtgt. Zur Erlangung der zuckerhaltigen Streichmtttel haben sich die beimgsberechtlgten Personen in einem Geschäft nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmung unter 1 anrumelden. . .4. Nur Nähr» und StreichmUtelkarten, die zur Belieferung fristgemäß angemeldet worden sind, können in dem oben angegebenen vierwöchigen Zeitraum beliesst werden, Versäumnis d« Anmeldefrist mutz die Sicherstellung der gesamten Ernährung des Bezirk« Mw« gefährden. Die Einhaltung d« Anmeldefrist ist dab« zur Vermeidung von Unzuträglichksiten un bedingt «sordaltch. 8. Im vorangegangenen Zeitraum neu zuztehende Personen haben ihre Voranmeldung zum Bezug vorbrzerchnet« Lebensmittel bei dem von ihnen gewählten Geschäft jeweils sofort zu bewirk«,. 6. Die Inhaber und Leit« da für di« Belieferung da Nähr» und Streichmittelkatten in Betracht kommenden Geschäfte hab«, di« sich zur Belieferung durch ihre Geschälte anmeldenden Kunden in die Kundenlifte einzutragen, bk wird nachgelassen, dte Kundenltste, da ein« neue Spaue.Zuckerhaltige StreichmMel' anzusüaen ist, au» dem verstossenen Ervährunga-Abschnftt auch sür vte neue Periode zu verwend«,. Etwa ausschetdende Kunden würden zu stretchen und neue Kunden nachzutraaen sei«. Dte tn da Verwahrung der Berugsvattnigung für den Kom munalvaband Flöha befindlichen, den Vakauf-gelchSsten durch dte Gemeindebehörden zugehenden pottten Ausfaitgungen da Kundenltste» sind von den Geschäften mit den Hauptkundenlisten in Aebaeinsttmmung zu bringen und sodann unt« Anfügung da Haupttundenltsten an die Gemeinde» '^7. *W"dm*Kundenltsten sind gleichzeitig di« »u 80 Stück gebündelten und nach den ver- schiede»«, Kuben da Karten-Abschnttte geordneten Anmelde-Abschnitte 0 an dte Gemeindebehörde «»Ottes, wo sich da» Geschäft befinde», spätesten« bi» zum 8. November d». I». etvzureichen. Dte Gemeindebehörden haben die Ausfertigung da Kundenliften nach Prasting an da» betreffend« Geschäft zurückzugeben und da» 2. Stück unt« Beifügung da Anmelde-Abschnitte späteste» bi» W» 9. November b». I». an die Bezugsvattnigung d« Kommunolvabande» Flöha abzusenden. Ftbha, am 2. Nove mb« M9. Der Kommunalverbanb . b« AM»haupt»mn>sch»ft Flöhe. Vie grolle tt-terlecduvg Bethmann-Hollweg und Graf Bernstorff. Am Dienstag setzte der Untersuchungsausschach der Na tionalversammlung ein« Untersuchung über unser« Friedens aktionen fort. Der Andrang ist schon bedeutend geringer — die erst« Sensation ist ja nun vorüber. Bethmann-Hollweg ergänzt zunächst seine Erklärungen vom Freitag tn längeren Ausführungen, er habe dem Botschafter Gerard kein« kon kreten Bedingungen mitgegeben. Auch der österreichisch« Außen minister Burian sei im allgemeinen orientiert worixn. Lr mutz seinen Befrager Sinzheimer darüber belehren, daß auch Bundesgenosse gegenüber eine g«naü Orientierung übsr di« Ausführung liessen, was wir erstreben, nicht gebräuchlich zu sein pflegt. Er betont während der Vernehmung nochmals ausdrückluh, daß es ihm darauf ankam, zum Ftteden -ft mietung und alle AvL-Irsrnyenen, die damit -usänimenhangen, geben zu lassen. 6. Weist der Gemeindevorstand im Einvernehmen ^mit dem Wohnungsausschuß einen Wohnungssuchenden an, eine auf der Äste eingetragene Wohnung vom Vermieter zu mieten, und kommt zwischen diesem eine Einigung nicht zustande, so ist der Gemeiftdevorstand berechtigt, das Mieteinigungsamt anzurusen, um gemäß 8 4 der Bekanntmachung vüM 23.9.1918 (R.-G.-M. 1918 Nr. 6470) elnen Mietsvertrag zwischen den Parteien zu schließen oder den GemeindevMand mit dem Abschluß des Mietsvertrages zu beauftragen. Dieser Mietsvertrag ist rechtswirksam. 7. Der Gemeindevorstand ist berechtigt, den 8 8 der Bekanntmachung vom 23. 9. 18 (R.-G.-Bl. 1918 Nr. 6470) zur Anwendung zu bringen, wenn im einzelnen Kalle der Gemeinderat hierzu die Genehmigung erteilt. 8. Der Gemeinderat kann einen Wohnungsausschub einsehen, der gleichmäßig aus Haus besitzern und Mietern Zusammengesetzt sein muß. Dieser ubt durch seinen Vorsitzenden für den Gemeindevorstand die Rechte und Pflichten aus, die ihm durch dkese Bekanntmachung zustehen. 9. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Frankenberger Tage blatt in Kraft. - Merzdorf, am 3. November MV. Der Semem-erat. Mehner, Gemttndevorstand. Land«»kartoff«lkarten°Ads<hnitte DK Kattoff«l«zeuga hab«, die bk» N»« 1V. No»s»ber Vs I». belieferten Abschnitte d« LavdnkattoffeUarten a» 11. No»«»b«k -»-I». btt d« Gemttndeb«hörde abzugeb«,, dte sie umgebend m«h« eiusenden wird. Vor d« Abaabr find die bi« letzt beltefetten Karten-Abschnttte semSß d« Verordnung des Wirtlchastsmintftatum» vom 28.Ovoba ds.Js. (SSchs. Staatrztg. Nr. 249) von den Erzeug«» durch Durchstretchen d« Bordaseite (X) mit Tinte zu entwerten. Nach Erscheinen dies« Bekanntmachung beltefate Karten-Abschnttte sind am Ltes«tag d« Kar loffs« vomBerlSus« sofort dadurch zu entwerten, daß auf d« Nückjttt« d« Abschnitte mit Ttnt« -« Litt« tag vermerkt wird. Nichtbeachtung vorstehend« Vorschriften wird nach Maßgabe der einschlägigen Bestim- dm 4. November 1919. D» Kommunsttvaband^ b« Avtt»h«zpt«avnschaft Flöha. Gtä-ti-cher Hoßz-Berksuf jede Woche Mittwoch «ab Sonnabend vor- ««o nachmittags im k«»I»vkutt»oß Prei^: «ttchholz (trockm) ..... pttZküner L-Matt «ttch^und Hartholz laemtscht) , , ^9 - . Aus Otenlänge gtlchntttm ' I I 080 Matt mehr Sefchosiklltm mit dau«haftm Patentvaschlüssen p« Stück 180 Matt «ttchositö.bs (21«) 040 , GelchobUtb« (18a) . OLO », Brmnlchwartm Freitag »achmfttag 2 »I- 8 Uhr in d« Neühall« (Trainkassme) »um Preise von 40 Mark d« Raummeta. veznasansweis« find gegm Barzahlung im Nathan» (Zimm« Nr. 2) Ortrkohlenftelle, zu entnehmen. . - . »Maa d«, 7. November ML vormittag» 8 bk» 12 Mr im MV stäbttschtM Ga»w«rk aut Marke 21 d« Kohlenarundkatte zum verbilligte« Preise von 1 Mark für den halben Zentner. Bezugsberechtigt sind dte In haber d« Kohlm-Gutlchttne. sowie die Atmen au» d« Brandt««- und Sandewleben-Sttftung. B«zNs»»arI«n sind ab bmt« »ormtttas» von 8 bi» 12 Uhr argen Barzahlung und Vor legung da Kohlengrundkarte tm Nathan» (Zimm« Nr. 2) Ortskohlenftelle, zu mtnehmen. Frankenberjg, am 8. Novemba MS. Vrtakohlmftsll» -« Stabttatt». fiommsMIlcde viebltädle Tin« Surrst lehrreich« Zusammenstellung hat das un° gachch« Finanzministerium in den letzten Tagen der O«ffent- ktchteit übergeben. Aus dieser Zusammenstellung ist deutlich Ach zu ersehen, daß die Männer, die sich als Idealisten, Schwär mer, erhabene Volksbeglücker hinstellen wollten, eigentlich nstM wttter taten, abs große Griff« in die Mittel des Staates. Während die Arbeiterschaft darbte undhungerte, erleichterten die Herren Führer der Kom- Mmtisten das ohnehin ruinierte Land um Millionen. Einige Namen seien hier genannt: Volkskommissar Bela Kun ohne Begründung 500 000 Kronen. . < , Volkskommissar Josef Pogany für den (damals bereits aufgelösten Soldatenrat) 852000 Kronen. Di« Volkskommissar« Fiedler, Szanto und Haubrich i« 100000 Kronen ohne jede: Begründung-, Bevollmächtigter Tibor Kun, «in Bruder Bela Kuns, «Melt ohne jede Begründung 5 Million«» Kronen. ' Der Bevollmächtigte bet der Wien« ungarischen Ge sandtschaft, Regners, erhielt für PropaMmdazweck« 2 Mil» , ssomn Kronen. Bekanntmachung füv die Gemein-e Meezdoef Nachdem der Gemeinde M«zdotf durch ministettrlle Verfügung vöm 14. Oktober 1919 die Befugnisse aus 8 5 der Mieterschutzbekanntmachung vom sowie 88 2-5 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel zugesprvchen würden ist, werden gemäß amtshauptmannschastlicher Verfügung vom 20. Oktober 1919 und Gemeindercttsbefchlusse vom 1. November 1919 folgende Anordnungen getroffen: 1. Jede Anzeige, die über den Abschluß eines Mietvertrages hinsichtlich der Wohnräume, Läden und Werkstätten d« Gemeindebehörde vörmVermieter binnen einer Woche nach Abschluß des Mietvertrages zu machen sind, muß folgende Angaben enthaften: ») genauen und vollständigen Namen Vis Met«»; d) dessen bisherige Wohnung; o) die einzelnen Familienmimlieder und alle sonstigen Personen nach Geschlecht und Alt«, die den Haushalt de» Mieters teilen; ä) die näheren Mietvertragsbestimmungen, z. B. Mietzinsraten, Kündigungsfristen, Be schreibung der zu vermietenden Mame und MWörtttle; o) Grund, warum d« bisherige Mieter die Wohnung geräumt hat. 2. Die Gemeindebehörde führt eine Liste, m der alle leerstehenden und in Zukunft frei- werdenden Wohnungen, Laden und WeMÄten eingetragen,! werben. Die Reihenfolge dieser Eintragungen ist für die Vermietung dir Mietsachen Maßgebend. - Die Vermieter müssen jede möblierte oder unmöblierte Wohnung, Laden und Werkstatt sofort in die Liste der Gemeindeverwaltung einfchretben lassen, sobald me betreffende Wohnung frei ist oder nach ihrer Ueberzeugung frei wird. Unbeschadet der Anordnung unter Nr. 1 ist vor Abschluß eines Mietsvettrages die schrift liche Genehmigung des Gemeindevorstandes im Einvernehmen des Wohnungsausschusses, hier zu durch den Vermieter oder Mieter beizuziehen. Von auswärts zuziehenden Familien kann eine Genehmigung zur Lrmittung von Woh nungen nur erteilt werden, wenn die einheimischen Familien in passende Wohnungen untergsbracht sind. Der Gemeindevorstand, im Einvernehmen mit dem Wohnungsausschuß, ist aber berechtigt, m Fällen, in denen die Interessen einheimischer Familien durch Zuzug von auswärts zuziehender Familien nicht verletzt werden, von dieser Anordnung abzusehen. . 3. Soweit die AuMndigung vor oem 2O.Okt.M9ftMgefünden hat, ist,die Genehmigung hierzu sofort von dem MietemigungSümt nachträglich einzuholen, anvernsaus die dem Mieter gegenüber ausgesprochene Kündigung rechtsunwirkfam ist. . ..... 4. Gebäude oder Teile derselben, m denen M Raume, die zu Wohnzwecke« bestimmt sind oder sich hierzu eignen, befinde«, dütten ohne vorherige Genehmigung des Gemeindevorstande» bez. des Wohnungsausschusses nicht abgebrochen werden. . . Räume, die bis zum 1. Oktober 1918 zu Wohnzwecken bestimmt oder benützt waren, dütten zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabrik-, Lager-, Werkstätten, Dienst- oder Geschäftsräume nicht verwendet werden. _ . - Mehrere Wohnungen dürfen Zu emer gemeinsamen uichi vereinigt, werden. In diesen Fällen entscheidet jedesmal auf Anrufen seitens eMr der Parteien das Mittelnigungsamt, ob diese Anordnung zulässig ist. , 5. Der Gemeindevorstand refp. der WohnuttgsausschM ist berechtigt, selbst oder durch einen ßKDD Amtsblatt für die Amtshauptmannschast Flöha, die Staats- und Gemeindebehörden zu Frankenberg VerantwoMH« RedÄteur: Ern stR oßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag: L, C. Rdb-«rg in Kmnkenberg f. Sa. ^ankenberger ( '7 S. 1-^ td -l-- a -
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