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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 20.04.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-04-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-192004203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19200420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19200420
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-04
- Tag1920-04-20
- Monat1920-04
- Jahr1920
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IlMNnvLiMr Tltgtölllü Bezirks- Anzeiger 79. Jahrgang Dienstag den 29. April 1929 nachmittags 91 »ES Sa» Flöha, am IS. April 1920. und Tätigkeit setzen. L«r 1to»n»»«»l»«b»nH dar «»trhiMVtMMNÜchaft Flöha. Var Srmarcbulgeretr in armer terung angenommen Berlin, 19. 4. Das Haus ist säst leer. Am Regierung»- tisch Reichsminister des Innern Koch. Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung 3 Uhr 20 Minuten. > Die Grundschulen. ' Aus der Tagesordnung steht die dritte Lesung des Gesetze entwurfes über die Grundschulen und über di« Aufhebung der Gemeinde-Verbands-Sparkasse Niederwies« Geschäftszeit von 8—4 Ahr und Sonnabend- von 8—2 Uhr durchgehend. Zweigstelle in Braunsdorf -eSff»»t Mittwoch nachmittag» von 3—S Uhr Zinssatz 3V, °/» Vei täglicher Verzinsung «kokout» lltt. 1 «Nm», riafou m. 21 süha Bezirksarbeitsnachweis der Amtshanptmannschaft Flöha Sprechstunden täglich 8 bis 1 Uhr. — Fernruf: S, 11, 28, SR Unentgeltliche Vermittelung von offene« Arbeitsstelle« für arbettsucheude M«inner und Frane», sowie zur Entlass»»« kommende MilitäMrsouep in JAvustrie,kq»z- münmsche« «uv gewerbliche« Betriebet,, wie auch i« der Haus- und Landwirtschaft. Berufsberatung, Lehrstellenvermittelung und Laufbahnberatung für Schüler und Schülerinnen. voiM «na edanm« , Lot, Dr. Herschel. Mitglied der Deutschen Nationalversammlung. Amtsblatt für die Amtshauptmannschaft Flöha, die Staats- und Gemeindebehörden zu Frankenberg - »erantwortlichrr Redakteur: Ernst Robberg sen. in Frankenberg i. Sa. - Druck und Verlag: C. G. Rohberg in Frankenberg i. Sa. Erinnert wird hiermit, inr Vermeidung zwangsweiser Beitreibung, die sofortige Strahlung NkMtehenda Abgaben: 1. vraodverllcher^ngebMklke aus den 1. Termin 1920 na- 2 Pfg. sür di« Einheit und Rei-»V.-Abaabe; S. S«m«ivde«i»ko»»eostenik aus da« 1. Vierteljahr 1920 nebst Zus-lag» flir di« Bel-affnn«»beihtlse; 8. AwiobiU««: 4. UMbmtsch« tiirL«n>«l>geu. Frankenberg, am 20. Avril 1920. kl Mi MWa, «MMr MMi, MM« w Wjw« ist im einzelnen, jedoch nur an Min»«d«»itt«u« uni« Vorlegung de« Au,weise», ,u »«kaufen. Frankenberg, dm 20 April 1929. »»blowum,»««»»» llllpoli,««,« «). Nährmittel-Verteilung Sv den GeMften und Konlumverelnsvettaufsstellen, bei denen dl« Voranmeldung »um UarenSerua bewirkt worden ilt. gelangt 1« der Mache »an» 18. vis 24. April dieses Jahres zur Verteilung: ») auf Feld S der bla««« und rot«« Nährmlttelkarten dr« Kommunoloervaude« bezw. V« Pfund Zwlibatk oder Urko oder Laf«floS«n. ferner V« Pfund Zuck««üb»nlaft tPrel«: 40 Pfg.); d) auf Feld S der arü««n Nährmittelkarten dr« Kommunalorrbande« 1 Pfund Laf«r- flolk«« (Preis: 3 Ml.), fernerPfund ZuSerrüdenfaft (Preis: 4V Pfa.); «i ans Feld 7 der gelben Streichmittelkarten de« Kommunaloerbaud», V, Pfund Znil«»' rübensaft. n. Mit dem Verkauf der Lebensmittel darf nicht vor dem Domwrrtaa begonnen werd«. ein, 1 I c 1 > c > ! c ! «Das Gesetz wird darauf unter Ablehnung alle« U» ünderungsanträg« in dritter Lesung gegen di» LentschnaLmo len angenommen. ' ; : ! Das Gesetz über die Versorgung der Militärperson« m- ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung, sowi« das G«s«G über die Kosten der Kriegsbeschädigtensürsorg« w»rd»n «pr sozialen Ausschutz überwiesen. ' Das Haus vertagt sich. Dienstag 1 Uhr: AlnstaLe«, Interpellation über Eupen und Malmedy, und LLer d«n Durchgangsverkehr nach Ostpreutzen, Einfriedung der v«bü«d« des Reichstages, Erhöhung der Postgebühr««, Ssti» W»> lagen. Schlutz 4V« Uhr. i ! ! Vie »e«e rScbrircde vett«t«»s Nachstehende Bekauntmach«ng d« Reich,fleifchftelle wird hiermit »ur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 16. April 1929. Mrtschafwwiaisteilu«. Lande,leben,mittelamt. Auf Grund de« 8 2 der Verordnung über di« Verwendung in« Mehrerlöse« au« den Läuten von Schlachtvieh und Schla-tpfero-n vom 26. November 1919 (R-G.-Bl. S. 1993) w«den für di« Zeit vom 19. April bi« 16 Mit 1929 ewschltehltch folgend« Säd« al» G«famt> Sä»tr»uschlag für den Zenta« »«»«ndgiwicht festgesetzt: kür Rinder (au»g«vommen KLIbr») 142.— Mark für KAder 284 — Mark kür Schaf« mit vollwolltgen, halblaugen und kurzwolligen Fellen 233.— Mark - für Schale mit Blötzen 291.-Mark für Pferde («inj-lietz«- Fohlen, Eiel, Maulliere und Maulesel) 92.- Mark (usw.) Berit», den 14. April 1929. Rei-gMf-lttll«. Berwattungsabteilung. Der Vorsitzende: v. Ostertag. Daraus, datz beide durch den Willen matzgeblich bestimmt «erden, erklärt sich die Beziehung und Wechselwirkung zwischen Politik und Charakter. Dieser ist ein durch Erkenntnis und Gewöhnung allseitig festgelegter Wille. Soweit der Wille sich auf die Beeinflussung öffentlicher Dinge richtet, ist er Politik. Weil und wie nun der menschliche Wille nichis Unmögliches vermag, so ist auch Politik die Kunst des Möglichen. Das D aber ganz etwas anderes als Opportunismus. Zuverlässig ist ein Charakter, wenn man weitz, ob jemand etwas tun, besonders aber, ob er etwas nicht Lun wird,sobald es sich um Gut oder Böse handelt. Di« Festigkeit des Willens erst macht den Charakter. Wer feine Pflicht kennt, aber nicht durchführt, ist ein schwacher, wer Böses will, ein schlechter Charakter. Je fester ein solcher ist, desto schlimmer. Das zeigt die Energie des Verbrechers. . ! - Die Grundsätze der Sittlichkeit müssen auch für den politischen Charakter gelten. Es ist unrichtig, datz di« Staats- tunst mit Moral nichts zu tun habe, obgleich es ost be hauptet wird. Wie im sittlichen Linzelleben kommt es auch in der Politik an auf Erkennen, Wollen und Vollbringen. Wie in . der Moral ist auch hier Reden wenig und richtiges Handeln (Tun oder Unterlassen) viel mehr. Es ist fast alles. Wie int Sittlichen gibt es auch in der Politik Unklare und GrMd- satzfeste, Schwankende und Grundsatzlose. Im Staatsleben aber spielt etwas eine grotze Roll», da» h«j sittlicher Wertung völlig ausscheidet: der Erfolg. Ob ein« Tat grotz ist, bestimmt sich in der Moral nur nach ihren Beweggründen und ihren Mitteln, nicht nach dem Ergebnis. Man kann ein Held oder Heiliger sein ohne jeden Erfolg. Nie aber nennt man den einen grotzen Politikers, der dauernd erfolglos bleibt, sei er auch noch so grundsatztreu, und sittlich einwandfrei. Ja, man unterscheidet darin kaum noch, ob er an seiner Unfähigkeit, an augenblicklichem Mitz- geschick oder an der dauernden höheren Gewalt der Ver hältnisse scheiterte. - Umgekehrt meinen nun viele, jede ierfolgveiche Politik, auch unsittliche, sei gut. Sie berufen sich meist aus Machia velli. Aber sie übersehen, datz eine unsittlich« Politik auf die Dauer nicht einmal.haltbar, geschweige denn erfolgreich sein kann. Sie ermangelt des Vertrauens. Der Besten so wohl wie mit der Zeit auch der Massen. Im Sinn« der An wendung nur sauberer Mittel auf allen Gebieten d*s öfsent- sichen Lebens mag und mutz das Wort von Georg* Wash ington gelwn: Ehrlich ist die beste Politik. Auch hinsichtlich des Erfolges. Der Ehrliche ist nicht not« Wendig weltfremd, naiv oder unfähig. Der kluge und tat- - kräftig« Anhänger des Amerikaners wird mehr erreichen als dumm« und Willensschwäche Verehrer des Florentiners. Die Meng« sieht und schätzt freilich zunächst und zumeist dm Erfolg. Sie denkt über den sittlichen Wert oder Un wert dar Mittel wenig nach, autzer wenn ihr Mitztrauen -<w»ckt wird. Dann freilich mäkelt sie scharf. Nichts hat ki ihr so viel Mitzerfolg als dieser selbst. Erfolg ist ost nur Zufall. Im Einzell«ben wie tm öffent lichen. Dann nennt man ihn Glück. Sein Linflusz in d»r Politik ist sehr grotz. i ! ! ! i - fchlossenen Gesetz« auszusartigM mW zu" verkünden.'Hat das Staatsministerium in einem Fall» Bedenken, di«s zu tun, etwa wegen Aüstimmungsfehl« odM formeller Versehen, so kann es da» Gesetz d«m Landtag unter Angabe der Gründe binnen 14 Tagen nach der Beschluß fassung zurückgeben. Der Landtag beschlietzt dann über da« Gesetz noch einmal. Das Ctaatsministerium kann ferner «b» ein vom Landtag« angenommenes Gesetz binnen Monatsfrist den Volksentscheid veranlassen. Stimmt das Volk dem Lank* , tage zu, so tritt das Staatsministerium zurück. i Der Etat wird alljährlich ausgestellt; jewekG st« fo^M» Mittwoch den 21.4.29. bei und L«ol» und So«««»«»- den 24.4.29. bei Holl», G-tN«, YM»«, HuolS und «»SM i» «u« Bezirk« aus alle noch nicht belieserten 1. A-j-nitt« für April d« L»»de»iy«rkart«. Frankeubera. den 29 April 1929. L,»«n»«Itt«l-Abt«ilun« st»» VtadtrÄW. Danach gehören zum grotzen Staatsmann: Klarheit der Ziel« und Wege, starkes Wollen, sittliches Handeln. Und Glück, nochmals Glück. i ' Wie erscheint nun, in diesem Licht« gesehen, d»r Staats streich der Herren Kapp, Lüttwitz und Genossen? Die Mili tärs, di« ihn ersannen, aber nicht durchzuführen v«rmochten, waren weder Politiker noch sittliche Charaktere. Ihnen fehlt« die Erkenntnis der unmittelbaren, notwendigen Folgen des Putsches, nämlich des furchtbaren Ruckes nach links bis an den Bolschewismus heran. Sie überschätzten die rein mili tärischen und unterschätzten die wirtschaftlichen Machtmittel. Sie begannen mit etwas Unsittlichen, dem Eidbruch, zu denk sie auch Untergebene verleiteten. Dann aber ermangelte ihr Wille der Festigkeit. Sie' scheuten sich doch, di« äutzersten Mittel «inzusetzen, obwohl sie sie angekündigt hatten, wie die Todesstrafe für Streikposten. In der Politik aber wird lächerlich, -wer donnert ohne zu blitzen, und der Lächerliche bringt sich um jeden Erfolg. Mit dem ersten Mitzerfolg, dem Generalstreik gegenüber, war das Schicksal der Militärdiktatur in d«r grotzen Meng« lchon entschieden. Man lehnte sie nunmehr allgemein ab. Sie mutzte zerbrechen. ' > > Der Staatsstreich ward zum Narrenstreich, obgleich er als Fastnachtsulk verspätet, als Aprilscherz verfrüht war. Leider hat er nicht blotz seine komische Seite. Blut, Tränen und Flüche begleiteten und folgten ihm. Wer verfassungstreu blieb, hat nicht nur sittlich recht, er hat auch politisch klug gehandelt. Das lehrt der Fall. — Vorschulen. Abg. Mumm (Deutschnat.) feiert die Schulen als ein Werkzeug sozialer Versöhnung. In allen Grundschulen, die nicht weltlich sind, mutz der Religionsunterricht als ordent licher Lehrgegenstand eingeführt werden. Di« Lli«rnb«irats- wahlen haben bewiesen, datz selbst in Berlin die Elternschaft den Religionsunterricht in der Schule erhalten will. Unser» unpolitischen Listen haben mehr Stimmen erhalten als die der beiden sozialdemokratischen Parteien. Ein Eesinnungs- unterricht kann niemandem ein Ersatz sür den Religionsunter richt sein. Die wo hlerworbenen Recht« der Vorschull«hrer müssen erhalten bleiben. Wir fordern Rücksichtnahm, aus die Privatschulen; denn ohne Privatschulen kommen wir nicht aus. Man sott den Schulzwang nicht übertreiben. , . - - .. Abg. Zöphel (Dem.): Lin Gesinnungszwang soll nicht zu bilden ist. Das Staatsmiulst.rium hat die vom Land» ausgeübt werden. Die Recht» der Allgemeinheit müssen aber tage verfassungsmässig besAosstnen Gesetz« a«szus«ttg»n^»nU gewahrt werden. , . i " " . . ... - Minister des Innern Koch: Die Wünsche des Abg. Mumm sind zum grotzen Teil schon durch die Verfassung gewährleistet. Meinungsverschiedenheiten sind möglich, so lange die Reichsschulgesetzgebung nicht ausgebaut ist. Wir haben un parteiisch versucht, die eMzelnen Schwierigkeiten im Linver- ständnis mit d«r Verwaltungen der Länder zu beseitigen. Eine wirkliche Schmälerung der Gewissensfreiheit soll nicht vorkommen. Mr müssen Duldsamkeit an die Spitz» unserer Das Gesamtministerium hat in seine» Sitzung »M '1V. April 1920 dem Entwarf der Verfassung de« Freit staates Sachsen zugestimmt. Der Entwurf, der »nverziia- ' lich der Volkskammer vorgelegt werden soll, behandelt «t j 52 Artikeln di« Staatsgewalt, den Landtag, die Regierung, ; die Gesetzgebung und das Finanzwesen und bringt autzerdemi ' ein« Reihe von llebergangs- und Schlutzbestimmungen. Aus- , gehend von dem Gedanken, datz eine Verfassung nur d« i Aufbau und die Lebensformen des Staates zu bestimme» s hat, regelt der Entwurf ausschliesslich die Grundsätze für da» ! Staatsleben und überlätzt alles weitere besonderen Gesetze«. Bestimmungen, die die Reichsverfassung mit Wirkung für die einzelnen Länder enthält, hat der Entwurf nicht nochmals! ausgenommen. Die Volksvertretung erhält wie in anderen deutschen Ländern wieder den Namen Landtag und besteht ! nur aus einer auf 4 Jahre gewählten Kammer. Von Ein- ! setzung eines Finanzrats, wie ihn der Entwurf filr die Vew ! fassung Preutzens vorschlägt, ist Abstand genommen worde«. > Die ersten Wahlen zum Landtag müssen vor Ablauf d« ! Jahres 1920 stattfinden; über den genauen Zeitpunkt Wff i über das Wahlgesetz ist noch Veschlutz zu fassen. ' ' : Die Regierung wird vom Staatsministerium, de» bi» herig«n Gesamttninisterium geführt. An seiner Spitze steht der vom Landtag zu wählende Ministerpräsident ,d«r nach dem Vorbilde anderer Länder die Bezeichnung „Stqatspräs^ dent" führen soll. Eine Aenderung seiner staatsrechtlich« Stellung ist damit nicht verbunden. Der .Staatspräsident gibt die Richtlinien der Politik an und trägt dafür gegu» Der dem Landtag die Verantwortung. Innerhalb dieser Richt linien leitet jeder Minister den ihm anverttaut»» E«schäsW» zweig selbständig und unter eigner Verantwortlichkeit. DG Mitglieder des Staatsministeriums bedürfen zu ihrer Ami» führung des -Vertrauens des Landtags. Dieser kann d«. Rücktritt des Staatspräsidenten und die Entlassung einzeln« oder all« Minister fordern, anderseits hat die RegMuna da» Recht, den Landtag aufzulösen, wobei sie ihr. Existenz aus». Spiel s.tzt, da nach jeder Landtagswahl di« Regierung n« Politik verdirbt den Charakter. So sagt man. Ab «u Mag das auch vorkommen. Mit grötzerem Recht aber darf man wohl behaupten: Schlechter Charakter verdirbt di« Politik.
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