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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 10.11.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-11-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-192011103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19201110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19201110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-11
- Tag1920-11-10
- Monat1920-11
- Jahr1920
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W' " Frankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger Mittwoch de» 1v. November 1920 nachmittag« 79. Iahe-«»- Dresden, am 1. November 192». Landerftnanzamt. Abteilung für Besitz- und Verkehrsfteuenr. wegen Widerrufs der Gene! Ziffer 1 und 2 obliegenden ! vieles Malt enthLU die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Mha, des Amtsgerichts und de» Stadtrates zu Frankenberg ' sowie sonstiger Staats- und Gemeindebehörden für den Amtsbezirk Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. Druck und Verlag von C. G. Roßberg, Frankenberg L Sa. Grundstücks-Berkaus oder -Berpachtuug Die Gemeinde Flöha beabsichtigt, da» Sr»> stück au da Karlkraß« Nr. 2 (bestehende«» einigen Wohnungen und vasch'edenen o'oß-n und kleinen Lagerräumen, Schuppen u. dagl.) >u »«lauf«» ob« zu »erpicht«. Da« Grundkück lieat neben dem Postamt und nur wentg« Minuten vom »ahnhos entlant. — Besichtigung tit uach vorheriger ichrtftlich« Anmeldung tederieit a»»n gestattet. schriftliche Angebot« find bi» AW» diele» Monat» »u richten an dl« - -— —-—----- «richttot led«« «trndt. vezugipra» vlertellUrklch U M-, monatlich »M. lTragerlobn dtlondtrv. Elnjrlnummn »0 Plg., mll .Urjlhler Mi Ml, veftell«»,«, wrrd«n in unserer «eMsMelle, »tu »en Voten und «utznbestellen In Eladt und Land, sowie oon allen Post- onstalten Deutschland« angenommen. Ueber den B-jug nach dem tluiland «u«kunst In der verla-ssiell- de« Dagedlalte«. woftsch«N»ntt, Lei»««, "wu «rmttndegtrok-ata> granlenbera ». Fernsprecher« »t. «ttegrammei Da,eblatl granlenb«r«lachlen. Geflügelcholera Di« unt« dem «ekläaelbeftond de, Leer« Paul bi«, KItngbach Nr. 1>, ausgebroch«», G>fwg«Ichol«a ist erlosch«». «tadtdat Inin»»»»«,, am S. Novemb« 1920. , 4. Die Stadt- (Orts-) Steuereinnahmen werben angewiesen, vom 1. Dezember 192» ab nur noch von den nach Ziffer 1 in Betracht kommenden Behörden und von solchen Arbeitgebern, denen das Landesfinanzamt die Genehmigung nach Ziffer 2 erteilt hat, Barüberweisungen füll auswart» wohnende Arbeitnehmer entgegenzunehmen. Sie' haben dem Landesfinanzamt i Anzeige zu machen, wenn der Arbeitgeber den ihm nach itungen nicht nachkommt. - Tageblatt-Bestellungen - verlas de» Araakeadersrr Tageblattes« «erkauf vou Malzdouboas 7 Uhr sür den 1. B»ri,k Nr. 701 bt» Sch'uß und I. und 2. Bettis, — Aut einen Haushatt mit 1 bt« S Köpfen entfällt a»e Tüte mit 12S Gramm Inhalt, auf einen solch« mit mehr Köpf« entkollen ,w«t Tüten »um Preise von 2.20 Mark kür d e Tüte. »le f»ltg»f«tt« »«kanfelag» stad pünkw» «t»,»halten. Nachfiefmln» findet nicht statt. Sennabeab den IS. d». M«s w-»«en aus Butterkart« Nr. 5 se 20 Gramm Zu» Prett« von 8? vfg. oder 14.50 Matt sür da« Pfund auegeaebxn. Frankenberg, am 1V. November 1920. S«b««»tttt«k.»bteUmigH« »tWkratte. itna »er rcbtlcdtm-rgeretr? < Won sehr geschätzter parlamentarischer Seite wird uns gaschrieben: »' t - / „Die preußische Regierung verfolgt bau wilden Streik der Berliner Elektrizitätsarbeiter seit Sonnabend früh mit größter Aufmerksamkeit." Also zu lesen in den Berliner Zeitungen als Aeußerung des preußischen Ministers des In nern Herrn Severing in den Mitteilungen, die er einen Pressevertreter über die Stellung der preußischen Regierung zum Elektrizitätsstreik machte. Ist diese Stellung damit nicht wunderbar scharf, klar und erschöpfend gekennzeichnet? Ist sie nicht geeignet, die Autorität der Regierung im Volke, das Vertrauen der Allgemeinheit zu ihr, ihrer Tatkraft, Wer Zielsicherheit unermeßlich zu steigern? Man denke: Sogar „Mit größter Aufmerksamkeit" verfolgt sie den Streik! Kann man mehr verlangen? Und wie plastisch ist das gebrauchte Bild: die „fortlaufenden" Streiks, die die Regierung „ver folgt", natürlich ohne sie jemals einzuholen. Aber auch weiterhin erfahren wir allerlei Tröstliches und Ermutigendes aus der Erklärung des Herrn Ministers. „Davon," sagt er, „darf die Allgemeinheit überzeugt sein, daß die Regierung «icht «inen Augenblick zögern wird, die ihr zustehenden Macht befugnisse zu gebrauchen, wenn die Lage es erfordert"; und «r versichert am Schluß noch einmal, „daß die Regierung auch weiterhin nicht zögern wird, scharf zuzuareifen, wenn es km Interesse der Allgemeinheit notwendig fein sollte." ! ! Das Interesse der Allgemeinheit hätte es längst not wendig gemacht, scharf zuzugreifen; aber die Regierung hat bisher immer noch gezögert, es zu tun. Was sich jetzt vor unseren Augen abspielt, ist ja doch nicht die erste Betätigung »ines geradezu frevelhaften Spiels mit dem Interesse der Allgemeinheit. Derartige Streiks, von irgendeiner kleinen Gruppe von Arbeitnehmern angezettelt und mit dem Erfolge durchgeführt, daß ganze Städte und Landschaften in Dunkel gehüllt, ihrer Verkehrsmittel beraubt, in ihrer Wirtschaft- lichen Betätigung stillgelegt, der Kälte und dem Hunger preisgegeben, dein Tode von Kranken und Kindern aus gesetzt waren, — wir haben sie ja wiederholt erlebt; sie sind uns nichts neues. Die ElektrizitätsarLeiter in Berlin haben sich erst vor einigen Wochen denselben kleinen Scherz geleistet^ der nur durch die Nachgiebigkeit der städtischen Verwaltung rasch vorüber ging und sich deshalb nicht be sonders fühlbar macht«. Die Vorgänge im Augusta-Vik. toria-Haus, wo das Leben der Insassen unmittelbar auf dem Spiele stand, sind noch in frischester Erinnerung. Di« Beispiele aus etwas weiter zurückliegender Zeit könnten b«- Mtg gehäüst werden. , ! r^l. Mm darf OMMKt dich auch fk von dir Re-imn- «uzttgknprtt»« D!« u ww VE- einlvaltle« P-t»««ll« « M, t« amtliches Telle die lU ous »reite Zelle ».»0 Anaesandt«. NeNamm Im «edarUonitelle die ,» mm dreil, geil« » M. Kür «nkündlzunaea au« dem «mtlgerichubeprr grantendera betraae« di« Preise »I» Vs».. ».»0 M. und S.40 ». »leine Anteilen sind »et rluf,a»e ju bezahlen. Ilir Nachwell nnd «ermitteluna I» PW. tz-ndergeMr. gür schwierlg- S°»arten und »et Pla»»orschrtften Ausschlag, sür Wieder»«l-NLilttdvut «rmäßlKUN, nach seststehendee «tassel. Bekanntmachung « -etreffend die u«mittelöare Zileverweisaug de» vom Aröeitgever für die Kiustommen- steuer eiubrhatteveu Zrvettskohne» in Netrieöe« mit üöer 100 Arbeitnehmer« Arbeitgeber, denen das Finanzamt an Stelle der Verwendung von Steuermarken die un mittelbare Einzahlung der vom Gehalt oder Lohn für die Einkommensteuer einbehaltenen Beträge gestattet hat, waren bisher, wenn sie mehr als 100, in verschiedenen Gemeinden wohnende Arbeit nehmer beschäftigen, auf Gmnd eines Erlasses des Reichsministers der Finanzen vom 16. Juni 1920 ohne weiteres berechtigt, die einbehaltenen Beträge an die für« sie zuständiae Steuerhebe, stelle zu überweisen: Bei der Durchführung dieser Vorschrift haben sich kassentechnische Schwierig keiten ergeben. Auch besteht das Bedenken, daß die Nachweisungen nicht rechtzeitig an die zu ständige Steuerhebestelle wettergeleitet werden und sich infolgedessen bei der Anforderung der Ein kommensteuer durch die Steuerhebestelle Schwierigkeiten für den Arbeitnehmer ergeben können. Unter diesen Umständen hat sich der Reichsminister der Finanzen veranlaßt gesehen, vom 1t No vember 1920 an die Berechtigung des Arbeitgebers zur Abführung der einbehaltenen Beträge an die für die Betriebsstätte oder in Ermangetungeiner solchen an die für ihn sonst zuständige Steuerhebestelle von der vorherigen Genehmigung des Landesfinanzamtes abhängig zu machen. Nach der Verfügung des Reichsftnanzministers ist die Genehmigung stets widerruflich und regel mäßig nur dann zu erteilen, wenn der Arbeitgeber den Nachweis erbringt, daß er auf Grund einwandfreier Unterlagen imstande ist. die Steuerzeichen für die einzelnen Steuerpflichtigen und die für den Arbeitnehmer zu Beginn des jeweiligen Steuerjahres (1. April) zuständig Steuerhebe stelle genau anzugeben. Die Genehmigung ist sofort zurüchuziehen, wenn der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Hierzu wird unter Aufhebung des zweiten Absatzes von Punkt II der Bekanntmachung de» Landesfinanzamts Dresden vom 22. Juni 1920 (Sächsische Staatszeitung vom 23. Ium 1920 Nr. 141) für den Bezirk des Landesfinanzamtes Dresden folgendes bestimmt: 1. Den Behörden des Reichs, des Landes und der Gemeinden, sowie der sonstigen öffentlich- rechtlichen Verbänden, di« mehr als 100 in verschiedenen Gemeinden wohnende Arbeitnehmer beschäftigen, wird hinsichtlich der ständig bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer die Genehmigung zur Ueberweisung der einbehaltenen Beträge an die für den Sitz der Behörde oder der aus zahlenden Kasse zuständige Stadt- (Orts-) Steuereinnahme unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Die Behörden oder ihre Kassenstellen haben die Wohnung des einzelnen Arbeitnehmers nach dem Stande vom 1. April 1920 nach Ort, Straße und Hausnummer genau fcstzustellen und in den Nachweisungen anzugeben. Die Nachweisungen sind nach Wohnorten der Arbeitnehmer ge- trennt, für die Stadt Dresden außerdem vom 1. Januar 1921 ab nach Steuerbezkrken (Ein schätzungsdistritten) getrennt, (vergl. unten Kiffer 3), aufzustellen und einzureichen. Nach Ab schluß der endgültigen Veranlagung zur Einkommensteuer auf das Rechnungsjahr 1920 und Zu stellung der Steuerbescheide sind in die Nachweisungen für jeden Arbeitnehmer die Nummer des Steuerbezirks und die der Heberolle aufzunehmen. 2. Alle übrigen Arbeitgeber haben die Erteilung der Genehmigung beim Landesfinanzamt, Abteilung sür Besitz- und Verkehrssteuern, Dresden-A., Devrientstraße 2, unter Angabe der für ihre BetriebsstStte oder in Ermangelung einer solchen für sie zuständigen Stadt- (Orts-) Steuer einnahme zu beantragen. Im Antrag hat sich der Arbeitgeber zu verpflichten, die Wohnung des einzelnen Arbeitnehmers nach dem Stande vom 1. April 1920 nach Ort, Straß« und Haus nummer genau festzustellen und in den Nachweisungen anzugeben, die Nachweisungen nach Wohnorten der Arbeitnehmer getrennt, sür die Stadt Dresden außerdem vom 1. Januar 1921 ab nach Steuerbezirken (vergl. unten Ziffer 3) zusammengefaht, auszustellen und nach Abschluß der endgültigen Veranlagung zur Einkommensteuer auf das Rechnungsjahr 1920 und Zustellung der Steuerbescheide in den Nachweisungen für jeden Arbeitnehmer die Nummer des Steuerbe zirks und die der Heberolle anzugeben. Von der Erteilung der Genehmigung wird der Arbeitgeber und die zuständige Stadt- (Orts-) Steuereinnahme benachrichtigt. 2. Das Stadtsteueramt Dresden wird den Arbeitgebern ein Verzeichnis, aus dem der für jede Straße in Betracht kommende Steuerbezirk zu ersehen ist, auf Verlangen zugehen lassen. ! II. Um für die Uebergangszeit eine reibungslose Abwicklung zu ermöglich«, hat der Reich»» Minister der Finanzen weiter' anaeordnet, daß in den Fällen, in denen wegen mangelnder An gabe in der Nachweisung die Feststellung der für, den Arbeitnehmer zuständigen Steuerhebestelle mit Schwierigkeiten verbunden und der überwiesene Betrag von der Hebestelle noch nicht ver- bucht worden ist, der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Grund des s 14 der Bestimmung vom 21. Mai 1920 eine Bescheinigung auszustellen hat, aus der die einbehallenen Beträge, der Zeit- , punkt der Abführung und die Stadt- (Orts-) Steuereinnahme, an die die Beträge abgeliefert worden sind, hervorgeht. Die Steuerhebestelle des Arbeitnehmers hat diese Bescheinigung vorbe haltlich des Einganges der Nachweisung anzunehmen und von der darin angegebenen Stadt- (Orts-) Steuereinnahme die llebersendung der Nachweisung zu verlangen (vergl. dazu auch Punkt 3 des Abschnitts IV der Dienstanweisung der Landesfinanzämter Dresden und Leipzig an dia Steuerhebestellen vom 23. September 1920). Ergibt sich, daß ein in der Bescheinigung ausge- führter Betrag nicht überwiesen ist, so ist die Haftung des Arbeitgeber» auf Grund de» L 80 des Einkommensteuergesetzes -an Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls gegen den Arbeitgeber er« Strafverfahren emzuleiten. bereits „mit größter Aufmerksamkeit" verfolgt word»n find. Aber dabei ist es bisher geblieben. Soll es auch weiter dabei verbleiben? Soll der klägliche Zu stand, in der sich di« Großstadt Berlin befindet, auch weiterhin nur «in Studien- obM einer hohen Obrigkeit sein? Oder steckt hinter dieser be- ! schaulichen Passivität etwa die Absicht, eben dieser Bevölke rung Groß-Berlins am eigenen Leibe den Beweis zu führen, wie vortrefflich die von ihr eingesetzte Stadtverwaltung ar beitet welchen Einfluß sie auf die Angehörigen der sie tragen den Parteien hat, und was wir von der Vollsozialisierung für die ruhige Entwickelung unserer Verhältnisse, die Arbeits freudigkeit der Arbeiter, die Steigerung der wirtschaftlichen Tätigkeit zu erwarten haben? Das wär« ein Gesichtspunkt, über den sich vielleicht reden ließe; aber er träfe, wenn er wirklich maßgebend sein sollte, doch nur gerade für den vorliegenden Fall zu und ändert daran nichts, daß endlich einmal grundsätzlich zu der Frage solcher gemeingefährlicher Streiks feste Stellung genommen werden muß. Man hat diese Frage schon längst aufgeworfen. Man hat schon vor Jahr und Tag erklärt, daß man sie in einem Gesetz be- antworten und lösen werde, das das Streikrecht der Arbeit nehmer grundsätzlich nicht antasten, aber allerdings in die Schranken weisen werde, wie sie jedem Rechte des Einzelnen durch das Wesen des Staates gezogen sind. Daß sie nämlich zurücktreten müssen, vor dem höheren Rechte der Gesamtheit. Die Deutsch« Demokratische Partei hat ihre Zustimmung zuM Betriebsrätegesetz von der Vorlegung «ines solchen Ge- ehes ausdrücklich abhängig gemacht. Man hat es ihr ver- prochen. Die Vorlegung ist nicht erfolgt. Sie hat erinnert, zemahnt, gefordert. Man hat geschwiegen, oder wenn man ich doch hin und wieder einmal zum Reden entschließen mußte, Ausflüchte gemacht: die Verhandlungen mit den Ge werkschaften seien im Gange, weitere Erwägungen würden angestellt, neue Gesichtspunkte seien aufgetaucht, ein verbessen- ter Entwurf sei in Vorbereitung. Auf diesem Weg« kommen wir nicht zum ZN; und deshalb darf es auf diesem Weg« nicht weiter gehen; denn wir müssen zum Ziele kommen, zu dem Ziele, die Grundlagen unseres staatlichen und wirt- chastlichen Lebens vor willkürlicher Erschütterung und Zer- törung zu schützen. Die gemeingefährlichen Streiks tragen >«„ Stempel der gemeingefährlichen Verbrechen an der Stirn. Wenn wir ein Rechtsstaat sein und bleiben wollen, müß das Recht gegen sie «inschreiten. Deshalb müß endlich das Schlichtungsgesetz dem Reichstage vorgel«gt w«rden. Die Deutsche Demokratische Partei ist es nicht nur sich, sondern dem Vaterlande schuldig, mit allem Nachdruck, aller Rück haltlosigkeit und wenn es sein muß, aller Rücksichtslosigkeit darauf zu dringen. Die Regierung erwirbt sich wirklich keinen besonderen Ruhm, wenn sie hier «Iwas Aktivität zeigt: sie holt höchstens nach, was sie bisher versäumt hat! Dazu ahr H «« höchst Zeit, HOM kr setzt» Momnt gekommen, oemtcbüniat LnSdnngtlage ! - ! .(Von uns«rem Berliner Mitarbeiter./ j i > ; ' Im Neichshaushaltsausschuß gab am Dienstag der MB nksher Hsrmes Zahlen über die Ernährungslag« Deutschland», Di« Reichsgetreidestell« hab« am 30. Oktober über 363000 Tons verfügt; die Versorgung bis 16. Dezember sei bei den Kommunalverbänden gesichert. Die Einfuhr von LA Millionen Tonnen sei vorgesehen. Die Maiseinfuhr hab« bereits 230000 Tons ergeben, 200000 wettere Tons feien gekauft. Mais werde noch zur Brotstreckung verwendet uni» billig gegen Ablieferung oon Schweinen abgegeben. Für das ausländische Gefrierfleisch zahle das Reich 40 Mark, fü» Speck 45 Mark pro Kilo. Der Zuckerrübenanbau sei ge stiegen und der Ernteertrag um 31 Prozent höher als rM vorigen Jahre. Die Ablieferung des Jnlandgetreides sek schlecht, es müsse noch schärfer zugefaßt werden, «benso «k ein energischeres Vorgehen gegen den Schleichhandel, de» jetzt wie nie blühe, von Nöten. Stickstoff sei genügend vor. Händen. Ein Teil müsse ausgeführt werden; di« dadurch gewonnenen Ueberschüsse dienten zur Verbilligung der Düngo mittel sür die einheimische Landwirtschaft. Der Abg. Fleische» forderte die Durchbrechung des Margarineringes. Der demo kratisch« Abg. Dr. Böhme wies auf die traurigen Verhält- niss« der Kohlenversorgung Ostpreußens hin. Di« Stimmung für den Erport dieses Ueberschußgebietes würde dadurch zu Nichte gemacht; die vorhandenen Getveidemengen könnten nicht gedroschen werden. In Polen gehe die Produktion in der Landwirtschaft infolge Fehlens künstlichen Düngers zurück. Deutschland habe in einer geordneten Ausfuhr solchen Dün gers nach Polen ein starkes Druckmittel in der Hand. Durch unzulässige Ausfuhr wurde es zunichte gemacht; mit Zucht hausstrafen für Verschiebung nach dem Auslands sei «r durch aus einverstanden. Wenn die Ergebnisse der Getreideabliefe rung trotz aller Ermahnungen der landwirtschaftlichen Organi sationen äußerst betrübend sei, so lieg« das an der schlechten Roggenernte. Die diesmal gegeben« Abhängigkeit vöm Aus. land« belastet das Reich finanziell in unerträglicher Werse. Das Gefrierfleisch im Großhandel sei wesentlich teurer al» die besten Qualitäten des einheimischen Fleisches. Wenn e» nicht auf die Dauer gelänge, mit Reichsmitteln die Getreide einfuhr zu verbilligen, so bedeutet das den Tod von 20 Millionen. In dem Stadium des Dahinsiechens und Sterben» der Großstadttinder befänden wir uns schon heute. Da nun unsere Ausfuhr die Kosten sür die Einfuhr der Lebensrnittel nicht decken könne, gebe es zur Erhaltung der Bevölkerung nur «in Mittel: die Stärkung der Produktion, und diese sei abhängig vofl der Verwendung der künstlichen Dünge mittel. Es käme darauf an, daß di« gesteigert» Produktion an künstlichen KüngemWln auch Muk«- Mstch findet,
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