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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 24.06.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-06-24
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191906244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19190624
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19190624
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-06
- Tag1919-06-24
- Monat1919-06
- Jahr1919
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 24.06.1919
- Autor
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Lageblatt sb KiM Mli». VaMls, NM. 8t Ma. SÄMitUM«. MW, AM xtM«s, si.z«^ S.WÄ. ktmaM Ami» MMM iWbWi «O NW« Amtsblatt für das Amtsgericht and den Stadtrat zu Lichtenstein — Älteft» Zettrmg l» WiEkWichtsVezM I»^»——— >I> ' .„M.—»».» GA. > - ...... „ .-. — „ Rr. 14?. Tieustag, de» 24 Joni LÄLWLS. 191S. «»del», e. M. ». Ä. AblcknIII L 2. >t, Pfund SS Ps,. Städtisches Lebensmittelamt. Auf Grund von 8 12 der Bekanntmachung des Stellv, des Reichs kanzlers vom 15. Sept. 1915 über die Errichtung von Preirprüfungsstellen und die Bersorgungsregelung, wird folgendes bestimmt: l. Alle Personen, die im Stadtbezirk Lichtenstein Handel oder Ge werbe treiben, insbesondere Grünwaren, Feinkost-, Seifen-, Kurzwaren-, Manufakturwaren-, Altmöbelhändler und dergl., haben sich über ihre Ein käufe von Gegenständen des täglichen Bedarfs, die für den Weiterverkauf bestimmt sind, von den Verkäufern Rechnungen ausstellen zu lassen. Die Verkäufer sind, auch ohne besondere Aufforderung, verpflichtet, diese Rech nungen zu erteilen. Die Rechnungen müssen enthalten: a) den Tag der Ausstellung der Rechnung, b) den Tag der Lieferung, c) Art und Menge der gelieferten Ware, rt) den für die Ware gezahlten Preis, e) Name, Wohnort und Wohnung des Käufers. 2. Bon der Vorschrift von Punkt 1 sind ausgenommen s) die Fälle, in denen die Ankäufe nach besonderen gesetzlichen Be stimmungen (z. B. Schlußscheinen), zu beurkunden find, b) die Fälle, in denen die Ankäufe durch das städtische Lebens mittelamt vermittelt sind- 3. Die Rechnungen und Schlußscheine sind nach der Zeit des Eingangs zu sammeln und '> Jahre aufzubewahren. 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung weiden mit Ge fängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1stOO M. bestraft. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Stadtrat Lichtenstein, am 2o. Juni 1919. Neuregelung Les Verfahrens bei Annahme von Kriegsanleihe an Zahlungsstatt beim Kanf von Heeresgnt. F. Bei Verkauf von Beständen, die Eigentum der Heeres- oder Marine- verwaltung waren, durch das Reichsoerwertungsamt, kann der ganze Kauf preis mit Ausnahme von Spitzenbeträgen in Kriegsanleihe entrichtet werden. Der Käufer von Heeresgut hat hierbei den lückenlosen Nachweis zu erbringen, daß er die Kriegsanleihe selbst gezeichnet hat. Dieser Nachweis ist dadurch beizubringen, daß der Käufer dem jfür die Zahlung mist Kriegsanleihe vorgeschriebenen „Verzeichnisse der Kriegsanleihe" die Schlußnote derjenigen Bank beifügt, bei welcher er seinerzeit die Kriegsanleihe gezeichnet hat. Kann vom Käufer die Schlußnote nicht mehr beigebracht werden, so ist der einwandfreie Nachweis der Selbstzeichnung durch Bescheinigungen vonBankcn zu erbringen. Zn letzterem Falle behält sich das Reichsverwertungsamt, Landes stelle Sachsen, die Anerkennung vor. Kann die Selbstzeichnung von Kriegs anleihe beim Kauf von Heeresgut nicht nachgewiesen werden, so muß der ganze Betrag in barem Gelds eingezahlt werden. Sofern der Verkauf von Heeresgut von einer vom Reichsverwertungs- amt, Landesstelle Sachsen, dazu ermächtigten oder beauftragten Zwtschenstelle geschieht, gelten für die Zahlungen mit Kriegsanleihen die gleichen Bestim mungen. L. Für gekauftes Heeresgut werden an Zahlungsstatt angenommen: s) "/»ige Schuldverschreibungen aller Kriegsanleihen, d) die 5 "/gigen und 49, "Zeigen Schatzanweisungen aller Kriegsan leihen. Davon werden die 4*,z igen Schatzanweisungen der 4. und 5. Kriegs anleihen (Ausgabe 1916) zu 96,50 verrechnet, während alle übrigen Schuldverschreibungen, wie auch Schatzanweisungen zum Nennwert in Zah lung genommen werden. stMjMWW Solange die Stücke von der 9. Kriegsanleibe noch nicht verausgabt worden sind, wird der Zwischenschein zur 9. Kriegsanleihe auch an Zahlungs- Patt angenommen. Für die Zahlung mit Kriegsanleihe müssen die vom Reichsverwer« tungsamt vorgeschriedenen „Verzeichnisse der Kriegsanleihe" verwendet werdrn, die auf Anforderung bet der Finanzhauptkosse des sächsischen Finanz ministeriums erhältlich sind und bei welcher alle Beträge, sowohl in Kriegs anleihe als auch in bar, vor Empfang der Ware einzüzahlen sind. Gleich zeitig mit den Kriegsonleiheverzeichnisscn sind die unter st verlangten Nach weise (Schlußnoten, Bankrechmmgen) bei der Finanzhauptkasse zwecks Weitrrgabe an des Reichsschotzministerium, Reichsverwertungsamt, einzu reichen. Sie werden dem Käufer mit tunlickster Beschleunigung wieder zugestellt, nachdem der Kaufbctrag aus den Nachweisen zur Abschreibung gelangt ist. Zn den Verzeichnissen für Kriegsanleihen sind mit Angabe des Zahres, in welchem sie verausgabt worden sind, die 5 ' g tgen Schuldverschreibungen, die 5 "chlgen Schatzanweisungen, die 4". °/„igen Schatzanweisungen der 4. und 5. Kriegsanleihen (Ausgabe 1916), die nur zu 96,50 verrechnet werden, die 4 „"„igcn Schatzanweisungen von der 6. Kriegsanleihe ab, die Zwischenscheine zur 9. Kriegsanleihe, getrennt aufzu! ähren und zu summieren. Bei Zahlung nur Kriegsanleihe ist der lausende Zinsschein vom Ein zahler mit abzutrenuen, dagegen Hot er die Stückzinsen vom Zahlungstage bis zum Fälligkcitsiogc des in seinem Besitz verbleibenden Zinsscheines in bar zu zahlen. Die Barbeträge für Stückzinsen sind auf den „Verzeichnissen der Kriegs anleihen" in Spalten 6—9 zu berechnen. Bei Zahlung mit Zwischenscheinen der 9. Kriegsanleihe sind die Stück- zinsen bei 1'/» " v igen Schatzanweisungen vom Zahltag bis zum 1. Zuli 1919 bei 5 ".»igen Schuldverschreibungen vvm Zahltag bis zum 1. Ok tober 1919 auszurechnen und in den „Verzeichnissen für Kriegsanleihen" einzusetzen. Da die Zwischenscheine nicht mit Zinsscheincn versehen sind, und die Zinsscheine daher von den Zahlern auch nicht abgetrennt werden können, sondern bei Ausgabe der endgültigen Stucke dem Reichsverwertungsamt zu- sallen, haben die Zahler die ausgerechneten Zinsen nicht zu bezahlen, im Gegenteil, es kommen ihnen Zinsen gut, die auf den Kaufpreis angerechnet werden, und zwar. bei 4^, "/g igen Schatzanweisungen die Zinsen vom l. Januar 1919 bis zum Zahltag, bei 5 "»igen Schuldverschreibungen die Zinsen vom 1. April 1919 bis zum Zahltag, also die Differenz zwischen dem erstfälligen Zinsschcinwcrt und der auf den Verzeichnissen ausgerechneten Zinsbeträge. Nach Ausgabe der endgültigen Stücke der 9. Kriegsanleihe wird wie bei den übrigen Kriegsanleihen verfahren. <>750 Dresden, den 20. Zuni 1919. Neichsverwertungsamt, Landesstelle Sachsen. ! -««««»»»»««>« WKW—»E! m IMie l * In Wiener politischen Kreisen verlautet heute mit Bestimmtheit, daß der Verband die Absicht hat, schon in den nächsten Tagen eine Offensive großen Stils gegen die ungarische Räterepublik zu eröffnen. * Angeblich, um die Lebensmittelprcise t'erabza- Friedeussrage voran, um gleich am Eingänge zu zeigen, wie weit es die Feinde zu treiben wagen. ulschalnos Schicksal jsk uunmeste entschieden.' Einr nnaebe.me Verantwortung tauet ans den Männern- deren Uiiwrstwi'r das TokuMent trägt. Alle Vor aussagen ich u den VerständiguugswiNen der Enteu- te, nlur da > Machtwort, dass die Arbeiterschaft in den Kmze wichtige Nachrichte». * Der Vorsitzende der demokratischen Fraktion ». Payer hat die Funktionen des Vorsitzenden in Ker Fraktion an den zweiten Vorsitzenden Schiffer abgetreten. * Der Eisenbahnerstreik in Erfurt ist beigelegt Morden. * Die Spartakisten entfalten eine lebhafte Wühl- rarbeit gegen die Reichswehr. * Wie die deutsche Waffenstillstandskommission Meldet, ist nach Mitteilung der sranzösischen Be- latzungsbehörden der Verkehr mit den besetzten Gebieten vorläufig aufgehoben worden. * Aus Washington wird dem „Petit Parisien" ohne Quellenangabe gemeldet, daß dem amerik. Senat drei Anträge aus Abschlüsse eines Sonder- Friedens mit Deutschland vorliegen. *— Die vom Kabinett nach Weimar berufenen stnanziellen und wirtschaftlichen Sachverständigen haben infolge der Stellung der neuen Regierung zur Friedenssrage ihr Mandat niedcrgelegt. * Der preußische Kriegsminister Reinhardt ist Aurückgetreten. drücken, wurden in Mannheim Kolonialwai outädeir und Äonfcltio"sgeschäste geplündert und in Vos - vathünscrn Erpressungen verübt- Bet dem Versuch, die Äaseirue d-s Freiwilligcnbatajllons einzud'fugen, wurden etwa Personen durch Handgranastu zum Teil schwer verletzt- t Skt SN»«» »Mt «l »eiiWWloim Zl «n m». M / .Versailles, 23. Juni. Tie Antwort ans die Nota der deutschen Regierung, in der sie die Bwrst- scl-aft zur Unterzeichnung des Friedens mitteilt, und die gestern atzend 6 Uhr überreicht wurde, ist b-rgts »teilt Ter Mt der Alliierten besieht aus eig.-n b» diugungslo' n Ja odcr Nein innerhalb der seng.» setzten ?.rist bis heute Abend- Wir setzen diese Tepesche 'unserem Artikel über die seiudlichen Tiaoten strecken würden, sind zunicht: geworden. Tas enttäuschte deutsche Volk, nicht zuletzt oben die arbeitenden Tünchten, werden allzubald er- salren, welches die furchtbaren Folgen sein werderr. sie wseden auch bald erkennen, das; die Euteut? ja lang.».' um so weniger Lust verspüren wird, Aband-'- nungen verzunetzmen Tie wird Tcutschlands wirt schaftliche. Ebd'nststnia bis zum letzten Rest ans-uko- slen sinchen- Teutsckland über gilt es nun. nach dem die sckiv.rve Entscheidung gefallen ju, nur eins: '.'»beite:», gebeten und wieder arbeiten, um w"nig- swns in do. z.,gesagten Zeit aus dec Nueckischait h-r- ansmlomm-u damit aus de»e zeitweiligen Sklav-rei nickt eine sal».'bundertelange, das heilst ewige, wird< Tie Yentrche -lutwort an den Vicrerrat womit sich d: ' »e lvie oben gesagt, noch nick: zust st- den gibt, bat etwa folgenden AKt tlaui: Augst.chts der leidenschaftlichen .Kundgebung der Vevelk.inng
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