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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 13.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454432Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454432Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (4. Februar 1888)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist die Einführung des Befähigungsnachweises für die Gewerbe anzustreben?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 13.1888 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (7. Januar 1888) 1
- AusgabeNr. 2 (14. Januar 1888) 9
- AusgabeNr. 3 (21. Januar 1888) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Januar 1888) 25
- AusgabeNr. 5 (4. Februar 1888) 33
- AusgabeNr. 6 (11. Februar 1888) 41
- AusgabeNr. 7 (18. Februar 1888) 49
- AusgabeNr. 8 (25. Februar 1888) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1888) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1888) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1888) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1888) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1888) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1888) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1888) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1888) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1888) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1888) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1888) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1888) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1888) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1888) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1888) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1888) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1888) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1888) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1888) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1888) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1888) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1888) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1888) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1888) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1888) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1888) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1888) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1888) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1888) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1888) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1888) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1888) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1888) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1888) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1888) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1888) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1888) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1888) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1888) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1888) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1888) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1888) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1888) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1888) 409
- BandBand 13.1888 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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f) Erscheint wöchentl. — Abonnementspr. pro Quart, 2 Alk. —• Oesterr. Währ. fl. 1,20. — Inserate die Igespalt. Petitzeile oder deren Raum 25 Pf., bei Wiederholungen 2—3 Mal 10°/ 0 , 4—8 Mal 20%, 9—26 Mal 33%%, 27—52 Mal 50% Rabatt. — Arbeitsmarkt pro Zeile 15 Pf. HALLE a. S., den 4. Februar 1888. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Verantwortlicher Redakteur: Ferdinand Rosenkranz in Leipzig. Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Ist die Einführung des Befähigungsnachweises für die Gewerbe anzustreben? — Der Zeitball in Lissabon. — Unsere Werkzeuge. des Mechanikers und Optikers. — Verschiedenes. — Vereinsnaehrichten. — Anzeigen. Der Beruf «*• — Zur Beachtung! Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendungen, ferner Äbonnementshestellungen sind «tets zu adressiren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Ist die Einführung des Befähigungsnachweises für die Gewerbe anzustreben ? Die Gewerbekammer zu Zittau hielt am 7. Dezember 1887 eine Sitzung ab, in welcher der Vorsitzende, Herr Reissmann- Kamenz ein Referat ertheilte für die Gewerbekommission, welche beauftragt war, für die Kammer eine prinzipielle Stellungnahme zu den auf Einführung des Befähigungsnachweises gerichteten Bestrebungen vorzubereiten. Er führte dabei Folgendes aus: „Die Gewerbekammer Zittau hat in ihren Bestrebungen zur Reform der Gewerbegesetzgebung bisher einen Standpunkt ein genommen, der das Prinzip der Gewerbefreibeit aufrecht erhält, die Auswüchse, welche sich bei jener gezeigt haben, beseitigt, und zunächst und insbesondere einen tüchtigen Gewerbestand durch verbesserte Einrichtungen und straffere Organisation auf dem Gebiete des Lehrlings- und Gesellenwesens geschaffen wissen möchte. Sie hat zu diesem Behufe mitgewirkt an den Bemühungen um Beseitigung der Wanderlager, Waarenauktionen, Einführung gewerblicher Hilfskassen und Schiedsgerichte, des Legitimations zwanges, der Lehrlingsprüfungen, Bestrafung des Kontrakt bruches etc. Durch die Erörterungen der wichtigen Frage des gewerb lichen Erziehungs- und Unterstützungswesens gelangte unsere Kammer zu der Erkenntniss, dass dasselbe mit Erfolg nur durch die gewerbliche Korporation in die Hand genommen werden könne. Mit dieser auch anderweit hervortretenden Erkenntniss zu gleicher Zeit wuchs im deutschen Gewerbestande die Bewegung für eine erneute Organisation des Handwerkerstandes; die Be schlüsse unserer Kammer vom Jahre 1878, die eine Aenderung des Titels VI der Gewerbeordnung forderten und die fakultative Innung, ausgestattet mit Vorrechten, als Ziel unserer Bestrebungen zur Hebung des Gewerbestandes hinstellten, fanden in dem neuen Innungsgesetze vom Jahre 1881 ihre Erfüllung. Dass dieses Gesetz mit seinem umfangreichen Inhalte und der Forderung eines noch umfangreicheren Statutes sich nicht so bald einleben würde, erkannten schon die verbündeten Regie rungen, als sie die Frist zur Umwandlung der alten Innungen nach dem neuen Gesetz auf drei und mehr Jahre verlängerten. Aber dem ungeachtet und obgleich diese Neuordnungen den Innungen viel Verpflichtungen auferlegten und bis jetzt noch nicht die gewünschten Befugnisse allenthalben ertheilt worden sind, hat sich die Innungsbildung in erfreulich er Weise über all von Jahr zu Jahr vermehrt, Hindernd steht derselben entgegen, dass hier und da die Erlangung der vom Gesetz in Aussicht gestellten Vorrechte den Innungen so schwer gemacht wird; in gleicher Weise sind derselben nachtheilig die räumliche Ausdehnung des Gewerbestandes auch auf dem platten Lande und das Bestreben einzelner Kreise, die in der Hoffnung auf obligatorische oder Zwangsinnung von den Segnungen des gegen wärtigen Gesetzes nichts wissen wollen, sowie der Widerwille der oft- tüchtigsten GeWerbtreibenden zur Uebernahme von Innungs ämtern oder die Abneigung einzelner, mit Gewerbsgenossen frag würdiger Art in einen Verband treten zu müssen. Dem würde freilich die Zwangsinnung mit einem Male abhelfen; aber würde — wenn ein Verbietungsrecht ältester Art diesen Korporationen nicht gegeben werden kann — dem Handwerker ein materieller Nutzen, dem Gewerbestande überhaupt eine Hebung seiner selbst durch solchen Zwang zu Theil werden? Man exemplifizirt auf die Berufsgenossenschaften und sagt, so gut wie diese durch Gesetz erzwungen worden seien, könne auch die Innungsbildung erzwungen werden. Aber man vergisst dabei, dass die Berufsgenossenschaften der Grossindustrie nur dem einen Zwecke der Unterstützung dienen. Lediglich von diesem ethischen Gesichtspunkte aus betrachtet, wäre auch die Zwangsbildung der Innungen zu rechtfertigen. Allein in den letzteren kommen so vielfältige Verhältnisse in Frage, ist die Organisation und Leitung einer Vereinigung von Personen mit gemeinschaftlichen, aber auch oft sich be-
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