Erzgebirgischer Volksfreund : 11.09.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-09-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192009119
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19200911
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1920
- Monat1920-09
- Tag1920-09-11
- Monat1920-09
- Jahr1920
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- Erzgebirgischer Volksfreund : 11.09.1920
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E^." — Erzgebirgischer Volkssreun- Nr. 211. Aue, Erzg., Sonnabend, den 11. Sepk. 1920. 73. Jahr». > I» /. Di» Papierknappbeit zwingt zur Verwendung dies«, Not-I«itungskopf«s. /. »I ssfs-ss.>LLLLLüüitLLi, s»mi—LLLLLUUUStLUL— Flelschverleilung. Sn der lausenden Woche werden ausgegeben in den Schlachlbezlrben A««» Schneederg, Schwarzenberg, Schönheide, Johanngeorgenstadt und Naschant 150 gr Gefrierfleisch, 50 «r Wurftkonferoen, in den Schlachtbezirken Eibenstach und Lauter r 200 xr Frifchsleisch und Wurst. Personen unter S Jahren erhalten di« Saiste. «, boslenr 1 Pfund Gefrierfleisch 9,20 M», 50 er Wurfllwnferoen —,60 . l Pfund Frischfleisch 8,20 » 1 - Fri schwurst 6,40 - l . Kalbfleisch 7^0 - . Schwarzenberg, am S. September I92ö. Der Bezirbsverband der Umkshaupkmannfchast Schwarzenberg. Oesfentltche Sitzung des Bezirksausschusses findet wtlt woch, den 15. September 1920, von vormttkags '/«11 Ahr an, im Sitzungszimmer des Ratskellers zu Schwarzenberg statt. Amtshauplmannschast Schwarzenberg, am S. September 1920. Bekanntmachung. Tschechoslowakische Wertpapiere betreffend. Die Eigentümer tschechoslowakischer Wertpapiere werden auf die in Nr. 178 des Reichsgesrtz- blatte» 1S2V Seite 1600 sf veröffentlichte Bekanntmachung vom 21. August 1820 über die Abgabe eides stattlicher Versicherungen und die Abstempelung tschechoslowakischer Wertpapiere »um Zwecke der Ein- lösung der Fälligkeiten und der Ausreichung neuer Zins- und DividendenschcirLogen gemäß dem mit der Tschechoslowakischen Regierung getroffenen Wirtschaftsabkommen vom 29. Juni 1920 hiermit hin- gcwicsen. Das betreffende Stück des Reichsgcseßblattes liegt bei den Bezirksitcucreinnahmen (Finanz- amtern) und Stadträten sowie regelmäßig bei den Banken, Bankgeschäften und sonstigen Geldinstituten zur Einsichtnahme aus. Wie die Einleitring dieser Bekanntmachung besagt, bedarf es nach dem Wirtschaftsabkommen vom 29. Juni 1920 zur Einlösung der Fälligkeiten tschechoslowakischer Wertpapiere und zur Erneuerung der Zins- und Divioendenscheinbogen der Beglaubigung der nach den bisherigen Vorschriften von den Banken und Finanzämtern ausgcfertigten Bescheinigungen (Bestätigungen) durch die tschechoslowakischen Dertretungsbehördcn nicht mehr. In Zukunft genügen die eidesstattlichen Versicherungen der Eigen tümer tschechoslowakischer Wertpapiere; doch muß im Zusammenhänge mit der Abgabe dieser eides stattlichen Versicherung bis zum 13. September 1920 eine Abstempelung der Wertpapiere erfolgen. Schon bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind dem Finanzamts die tschecho slowakischen Wertpapiere vorzulegen, es sei denn, daß auf der Rückseite des Vordrucks für die erdes- staatliche Versicherung (^) von einer Bank, einem Bankgeschäfte oder einem sonstigen Geldinstitut (Sparkasse ufw.) bescheinigt ist, daß die Nummer mit den Stücken übereinstimmen. Diese Bescheinigung wird insbesondere dann erteilt werden, wenn die Wertpapiere im Depot liegen oder sonst zu vorüber- gehender Aufbewahrung eingereicht sind. Es wird daher den Eigentümern der Wertpapiere der unten unter Nr. 2 Abs. 1 genannten Arten in ihrem eigenen Interesse dringend empfohlen, die Wertpapiere nebst Zins- und Gewinnanteilscheincn und Crneuerungsbogen bei den vorerwähnten Stellen zum Zwecke der Durchführung der Abstempelung einzuliefern. Auf Grund der in 8 2 Abs. 1 Catz 2 -er Bekanntmachung den Landesfinanzämtern erteilten Ermächtigung sind im Landesfinanzamtsbezirk Leipzig mit der Erledigung der Angelegenheit die Dezirks- steuereinnahmen und Finanzämter beauftragt worden. Zur Durchführung des Verfahrens trifft das LanLesfinanzamt auf Grund der 83 2 Abs. 1,7 der Bekanntmachung vom 21. August 1929 weiter folgende Anordnungen. I. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen und die Abstempelung der Wertpapiere er folgen getrennt von einander. Mit dieser Maßnahme wird bezweckt, daß die Eigentümer der Wert papiere so schnell wie möglich in den Besitz der dritten Stücke der eidesstattlichen Versicherungen und der Bescheinigungen über deren Abgabe (vergl. Nr. 7) kommen und so in den Stand gesetzt werden, die Fälligkeiten einzulöscn und die Vogen zu erneuern. Der Zeitpunkt, zu dem die Abstempelung der Wertpapiere erfolgt, wir- von den Finanz- ämtern noch besonders bekannt gegeben werden. Die Entgegennahme -er eidesstattlichen Versicherungen wir- zunächst aus die von der Außig- Leplitzer und Buschtehradter Eisenbahn und von der Stadt Teplitz-Scyonau ausgegcbsnen Wertpapiere beschränkt. Dementsprechend sind auch zunächst nur diese Wertpapiere, soweit sie nicht schon im offenen Depot liegen, einzulicfern. Wegen der Einlieferung anderer tschechoslowakischer Wertpapiere cmd der Zlbgabe der cides- stattlichen Versicherungen für diese wird das Nähere später aus den Tageszeitungen zu ersehen sein. Auch diese Anordnungen (1 und 2) erfolgen im Interesse der Eigentümer der Wertpapiere zur Erleichterung des Verfahren«. S. Die eidesstattlichen Versicherungen können nur vom reichsdeutschen Eigentümer tschecho- slowakischer Wertpapiere und nur dann abgegeben werden, wenn diese schon vor dem 12. März 1919 ««dertschechoslow^sch. «erspavl-r-, oon fetzig«, Eigentümern «rst nach So« Ä? über in gahm^ gegebene Zins- und Gewinnanteilscheine können, dE ^r°r Invuoer reAmaßig niA bekannt ist, wo sich die Mäntel samt Bogen an^ 1» befunden haben, eidesstattlich« Versicherungen zunächst noch nicht abgegeben werdens Der eidesstattlichen Versicherung bedarf es nicht, wenn auf Gnmd der nach einer Verordnung de» Prager Finanzministeriums vom 29. Januar 1929 vorgeschriebenen Vordrucke 8 1 hinsichtlich de, von der Außig-Teplitzer und Buschtehrader Eisenbahn sowie von der Stadt Teplitz-Schönau ausaA geoenen Wertpapiere die polizeilichen Bescheinigungen über Wohnsitz und Staatsangehörigkeit und M vorgeschrieben« Bescheinigung der Banken, Bankgeschäft« und sonstigen Geldinstitute bei denen dies Wertpapiere ununterbrochen im offen«» Depot lagen, beigebracht sind. In diesen Füllen erfolgt big Einlösung der Fälligkeiten und die Bogenerneuerung auf Grund von Bestätigungen, die von Ler All« gemeinen Deutschen Crcditanstalt in Leipzig, auf Grun- dieser Nachweisungen angefertigt werden, Gleiches gilt auch, soweit von den Finanzämtern bisher schon Bestätigungen ausgestellt worben sinh Diese Nachweisungen gelten auch als Unterlagen für die Abstempelung. j L "s Die Abstempelung der Wertpapiere (Mäntel, Erneuerungsbogen und der künftig bis »L Dezember 1923 fällig werdenden Zins- und Gewinnanteilscheine) erfolgt in der Regel ohne Mit«' Wirkung der Eigentümer seitens der Finanzämter in den Geschäftsräumen der Banken, Bankgeschäft!« oder sonstigen Geldinstitute, bei denen die Wertpapiere liegen. Zuerst werden diejenigen Anleihen abgestempelt, deren Zinsscheine schon am 39. September oder 1. Oktober ds. Is. fällig werden. EinK Abstempelung jetzt bereits fälliger Zins- und Gewinnanteilscheine — entsprechendes gilt auch für gen loste Stücke — findet keinesfalls statt. , ui 6. 'H Die eidesstattliche Versicherung ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Gin« Au«« fcrtigung wird von den Finanzämtern in Verwahrung genommen, eine zweite wird zur Weitergabe an die Tschechoslowakische Regierung zurückbehalten, die dritte erhält der Eigentümer mit der amk llchcn Bescheinigung „Eidesstattliche Versicherung abgegeben" zurück. 7. Auf Antrag des Eigentümers sind vom Finanzamt «in oder zwei Bescheinigungen (Muster 8) auszu fertigen. Diese Bescheinigungen sind für die Einlösungs- und. Bogenumtauschstellen zum Zweck« der Abrechnung mit den Stellen, von denen die Wertpapiere ausgegeben sind, und zum Zwecke de» Erlangung der neuen Dogen unbedingt erforderlich. 8. ' ' , -9 Die Vordrucke für die Muster sind bei den Bezirkssteuereinnahmen (Finanzämtern) unenhc geltlich zu entnehmen. Außerdem werden sie von den Banken zur Verfügung gestellt. i 9. Bei Zweifeln darüber, ob Wertpapiere als tschechoslowakische anzusehen sind, geben -s« Finanzämter und Danken aus Gnmd eines von, Reichsfinanzministerium ausgestellten Verzeichnisse- Auskunft. , 19. t Auskunft über die Behandlung -er Angelegenheit im übrigen wird von den Finanzämter^ und den Banken erteilt. 11. Auf die Ausfüllung der Vordrucke, insbesondere auf die Ueberclnsnmmlmg der Stück« mit de« Nummern, ist größte Sorgfalt zu verwenden. Die Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung ist nach g 16« des Reichs» strafgesetzbuches strafbar. . . Leipzig, den 2. September 1929. Landesflnanzamt Leipzig, Abteilung 1. Die eidesstattliche Versicherung kann bei dem zuständigen Finanzamt während der geordnetes Dienststunden abgegeben werden. Die Finanzämter Zwickau, Schwarzenberg und Au«. Derkehrssperrung. Av*. Wegen Einlegung neuer EOenbahnschienen im Anschlußgleise der Firma Killmann L Lorenz, A.-G. in Aue, wird jeder Verliehr auf der Reichssiratze vom Kochschul platze bis an den Brauhausberg am Sonntag. den 12. September 1S20, von früh 7 Uhr a), gesperrt. Ane, am 6. Eeplember 1920. Der Rat -er Stadt. Schneeberg. Brolmarkenlafche» Sonnabend, den 11. September 1929, i« der Polizeiwache abgebea. Schwarzenberg. Fleischverkauf. Rindergefrierslrisch 150 Gramm, Äonservenwurit 50 Gramm für Personen über 6 Iahr^ Kinder unter 6 Jahren erhallen die Käste, zur Versorgung aus die Zeit oom 12. September bis l8. Sept. Der Verkaufspreis beträgt für 1 Psund Rindergesriersleisch M. 9.20, 50 Gramm Konservenwurst M. -.60. Schwarzenberg, den 10. September 1920. Der Rat Ser Stadt. — Ernährungsamt Schneeberg. Pslichtfeuerwehr. Die Mannschaften der Spritze l,Anfangsbuchstabe A—L, stellen zur Sauplübung Sonnabend, den 11. Kepkentber 1920, abends '/«S UHr, auf dem Marienplatz« (nicht aus dem Uedungsplatze). Schneeberg, den lO. September 1920. Di« Dranüdirentton. Lötznig. Wichkfeuerwehrübung der Jahrgänge 1894—1897 Mittwoch, deu IS. September 1920, abend» S Ahr, (verbunden mit Kauplübung der Freiw. Feuerwehr). Sammelort: Bismarckplatz vor dem Spritzengebäude. Lötznitz, am 7. September 1920. Der Branddirektor. Schließlich mag auch nicht unerwähnt bleiben, daß die russisch« Sowjetregierung zwecks Förderung des russischen Bergbaues die Sozialisierung der Berg- werke schon im März 1920 wieder aufgehoben hat. Kohle aus Asche. Don der Friedr. Krupp-Aktiengesellschaft, Grusomoerk in Magdeburg wird geschrieben: „Unermüdlicher Ingenicurtätigkeit ist es gelungen, «in selbst in Fachkreisen größtes Erstaunen erregendes Verfahren ausfindig zu machen, um die in den Feuerungsrückständen (Asche) enthaltenen Brennstoffe wiederzugcwinnen. Der Allgemeinheit dürste kaum be kannt sein, daß die Äschen noch 10 bis 60 Prozent und mehr unvcr- brannte Bestandteile (Koks und Kohle) enthalten, die bisher der Brennstoffwirtschaft zum allergrößten Teil verloren gegangen sind. Um welche beträchtlichen Brcnnstoffmengen es sich dabei handelt, zeigt folgende Ueberlegung: Der Kohlenvcrbrauch Deutschlands betrug im Frieden rund ISO Millionen Tonnen jährlich. Rechnet man setzt mit nur 100 Millio nen Tonnen Kohlenverbrauch und einem Aschenabfall von etwa 20 Millionen Tonnen, so ergibt sich eine Meirge von mindestens 8 Mil lionen Tonnen «»verbrannter Brennstoffe in deu Aschen. Die Reichseisenbahncn allein verbrauchen etwa 15 Millionen Tonnen Kohle jährlich; dem entspricht «in Aschenenlfall von etwa 214 Mil lionen Tonnen und eine Menge daraus wiederzugewinnender Kohle von etwa 1 Million Tonnen, das sind 100 09 Eisenbahnwagenla dungen. Die Nutzbarmachung der in den Feuerungsrückstanden enthalte nen Brennstoffe ist daher von allergrößter Dedeutting für all« Indu» striellen Unternehmungen, Gasanstalten, Elektrizitätswerke, die Schiffahrt ufw. Nach dem neuen, von Friedr. Krupp Aktiengesell schaft Grusonwcrk in Maydeburg-Buckau während des letzten Iah- res durchgebildetcn und praktisch erprobten Verfahren wird die Asche — im Gegensatz zu älteren und neueren Naßverfahren — auf trockenem Wege in ihre Bestandteile: Schlacke, Koks und Kohle, zer legt. Es wird kein Wasser oder irgendein« andere Flüssigkeit an- gewendct, und die Brennstoffe werden in trockenem Zustand gewon nen, so daß sie ohne besondere Trocknung verfeuert werden können. Auch die seinen Brennstoffteile werden dabei ansgeschieden und können verwendet werden. Das Verfahren beruht auf den magnetischen Eigenschaften der eisenhaltigen Schlacken. Ls ist vom Grüsonwerk zum Patent ange- mcldct worden und di« Anmeldung ist vom Patentamt vor einigen Wochen im „Neichsanzeiger" veröffentlicht worden. In den heuti- gen Zeiten größter Vrenwstosfnot verspricht dieses neue Verfahren von ganz hervorragender Bedeutung, bcsoi^crs für'di« Volkswirt schaft Deutschlands, zu werden.' , Professor Dr. Kurt Arndt von der Techniken Hochschule in Eharlottenburg geklärt der „Voss. Zig.' hierzu: Zweifellos wird es viele Fäll« gelM, tu -LULU L« neu, Mfahreg »in« ganz h«dM«L Dl« Wirkung d«r Valutavevschlechterung. Berlin, 9. Sept. Die nordamerikanischen Bäcker hatten vor einigen Monaten den deutfchen Bäckern 809 Waggons feinstes anke» rikanisches Weizenmehl zu einem Preise von 8,29 Mk. da, Pfund zu liefern sich «rbotig gemacht. Da das deutsche Lrnährungsministe- rlum Schwierigkeiten machte, erklärten sich die Amerikaner bereit, statt des Mehics auch Getreide zu liefern. Infolge dec inzwischen »stp-trM»,^ SrrvrlMekUttg -er -«ustb« Kajpta da, bessere Ausnutzung -er Steinkohle ergeben wird. Es ist deshalb sicher mit Freuden zu begrüßen. Immerhin ist zu bemerken, datz ein so hoher Prozentgehalt an unverbrannter Kohle wohl nur bei besonders ungünstigen Verhältnissen vorhanden sein dürfte, denn in» allgemeinen wird bei guter Feuerung und bei nicht zu schlackenrei cher Kohle -er Brennstoff weit vollstairdiger ausgenutzt werden, sb daß eine Verallgemeinerung der obigen Zahlen kaum berechtigt ist. Die kommende Zwangsanleihe. Ueber die Einzelheiten des in Vorbereitung befindlichen Gesetz, entwürfe» einer Zwangsanleihe ist man zunächst noch auf Vermu tungen angewiesen, doch verlautet, daß eine Form gefunden werden soll, bei der die Betriebskapitalien schonend behandelt und auch sonst Erleichterungen bezüglich der Einzahlungen auf die veranlagten Zeichnungen gewährt rverde» sollen, damit die Härten, di« mit jeden» Zwangscingriff verbunden sind und die mit Recht die Form der Zwangsanleihe überall so unpopulär gemacht haben, nach Möglich keit vermieden werden. Man wird vielleicht den wichtigsten Punkt darin zu suchen haben, daß die Negierung bei dem Zwangsanleihe- Gesetzentwurf auf diejenigen Kreise, die durch das Reichrnotopfer schon erheblich vorbelastet sind, in stärkerer Weise Rücksicht nehmen wird, und daß die Einziehung der Zwangsanleihe nicht in einem Zuge erfolgen, sondern, ähnlich wie beim Reichsnotopfer, auf längere Termine erstreckt werden soll. Es ist bekannt, daß der Ge danke einer Zwangsanleihe seinen Hauptbefürworter im Reichsbank- präfi-enten hat, der den erklärlichen Wunsch hat, den Papiergeld umlauf der bereits die Höhe von 79 Milliarden Mark erklommen hat, wieder zurückzuschrauben. Soweit Anhaltspunkte jetzt schon gegeben sind, erwartet man von der Zwangsanleihe einen Ertag von 40, vielleicht auch 59 Milliarden Mark. Von diesen Eingängen würde wohl ein großer Teil dazu benutzt werden, die im Besitz der Neichsbank befindlichen Reichsschatzanweisungen zur Einlösung zu dringen. Damit würde nicht nur die Neichsbank eine starke Er-^ Icichterung erfahren, sondern es könnte auch eine staatliche Milliar denzahl der unfundierten Schulden durch die Zwangsanleihe kon-' solibiert werden. Ob damit auch eine Verringerung der Zinslasten für das Reich verknüpft wäre, wird ganz von dem Zinsfuß ab-' hängen, zu dem die Zwangsanleihe begeben werden kann. Mai» wird erst die Einzelheiten -cs Gesetzentwurfes abzuwarten haben, ehe man die Wirkungen -er Zwangsanleihe auf den Status der Reichbank, aus dl« Nelchsfinanzcn und vor allem apf di« Gesamt wirtschaft wird ermessen können. / Erkenntnisse über die Sozialisierung. Der Bergbau soll sozialisiert werden, und Las gerade in dem Augenblick, wo der Hauptausschuß der preußischen Landesversamm- fung sich entschließen mußte, einen besonderen Unterausschuß cin- »usetzen, durch den die mißlichen Betriebsverhältnisse im staatlichen Bergbau des Recklinghausener Bezirks an Ort und Stelle einer ein gehenden Untersuchung unterzogen werden sollen. Diese Maßnahme schließt sich den Erkenntnissen an, die auch anderwärts über den Wert oder richtiger über den Unwert der Sozialisierung gewonnen wurden. So erklärte in einer Wahlversammlung des Deutschen Dewerk- schastsbundes Minister Giesberts: „Ehe man weitere Sozialisierungs versuche unternimmt, müssen die ältesten sozialisierten Betriebe, Eisenbahn und Poft, rentabel gestaltet werden." Der frühere Äeichskommissar für das Ruhrgebiet, jetziger preußischer Minister d. I. Severing, führte in einer Versammlung der sozialdemokratischen Partei in Bielefeld ans: „Märe ich heute Wirtschaftsdiktator, würde ich es mir sehr überlegen, ob ich den Bergbau sozialisieren würde. Heute bedeutet Sozialisierung keine Erleichterung für unser Wirtschaftsleben, sondern unsere Volksge nossen müßten mit neuen Steuern belastet werden, um die Zuschüsse zu einer Rentabilität der Betriebe geben zu können.' Auf der Neichskonferenz der Sozialdemokratie hat auch Molken buhr in bedeutsamer Weise zur Sozialisicrungsfrage gesprochen. Er sagte u. a.: „In Rußland hat man die Privatindustrie vernichtet, Vie Betrieb« nationalisiert und beschäftigt jetzt darin fast eine Million Arbeiter. Dabei hat Rußland vor dem Kriege etwa 11 Millionen Arbeiter beschäftigt. Was ist aus den übrigen 19 Millionen Arbeitern geworden?' Im „Bergknappen', dem Organ des Christlichen Gewerkvercins, wurde vor kurzem gemeldet, daß der Verlust der Bcrginspektion 5 allein für den Monat April 1929 16 Millionen Mark betragen habe. Die erste Sozialisierungskommission, die zur Beratung der Sozialisierung des Bergbaues eingesetzt war, legte in ihrem Ge samtgutachten ihre Ansicht über die Frage wie folgt fest: Bezüg lich der Frage Ler Verstaatlichung ist die Kommission einheitlich der Ueberzeugung, daß die gegenwärtige Organisation des Staats dergbaues den wirtschaftlichen Bedürfnissen nicht entspreche und einer Erweiterung des Einflusses der Gesamtheit eine völlige Um gestaltung dieser Verhältnisse vorauszugehen habe. Jeglich« Aus dehnung de» staatlichen Betriebes ist unökonomisch und daher ab- zulehnen. Karl Kautsky, Mitglied der U. S. P. D. und der Soziali- fierungskommifflon, schrieb in einem von zahlreichen sozialdemokra tischen Zeitungen veröffentlichten Artikel folgendes: „Sozialistische Protmktion ist nicht von heute auf morgen durchzuführen; darüber ist sich jeder klar, der eine Ahnung von ökonomischen Dingen hat. Das Proletariat selbst ist bei blühender kapitalistischer Produktion Heffer daran, al« bei einem Sozialismus, der unzureichend produ ziert. Der Sozialismus, der das Proletariat befreien soll, muß mehr produzieren gl, der Kapitalismus.' .. .. t
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