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Erzgebirgischer Volksfreund : 29.09.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-09-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192309299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19230929
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19230929
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1923
- Monat1923-09
- Tag1923-09-29
- Monat1923-09
- Jahr1923
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 29.09.1923
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! Id«N<t»«I »l« ««NW««»« » UaUrdnchiw«,»w »ÄV»- Ak. 227 Sonnabend, den 29. September 1923 Schwarzenberg gesetzliche Miete berechnet sich für das vierte Vierteljahr 1923 endgültig nach folgenden Sa. 669 999 Drundmieten. der Berechnung wäre einschließlich der Grundmiete der Satz von 67 Millionen Prozen« Schwarzenberg, am 26. Sept. 1923. Der Rat der Stadt. — Schiedsstelle für Hauserhaltnvg. — Nichtbeachtung zieht Strafe nach sich. Nähere Auskunft erteilen die Zollämter. Zwickau, am 27. September 1923. Das Finanzamt. Ane, den 28. Seplember 1923. 27 457 000 Mart, 41185 SOO Mark, 54 914 000 Mark, 82 371 000 Mark. S Grundmieten, 6997 Grundmieten, 16000 Grundmieten, 48 000 Grundmieten, 400000 Grundmieten, 200 000 Grundmieten. Die Zuschlägen: -ae»ts«kchaft»fteU«u t, Au». LöWd. .S^nerb»ri uu» Schworzenbug. Derlag L. W. Särlner, Aue, Srzgeb. g«rv sprich« < «s, vepultz (Dini Au«) Schu««»»r-l0, Schw«rr<nd«rs 57«. «rahlanschrlft, Volk«sr«und Auttrrgtbtcg«. Der diesjährige Kram- und Viehmarkt sZnchl- und Schlachlviehj in Naschau finde» Mittwoch, den 3. OKIober 1923 statt. Bekanntmachung! Erhöhung der Biersteuer ab 1. Oktober 1923 und Biernachsteuerordnung. Mit Mäung vom 1. Oktober 1923 sind die Steuergesetze für in- und ausländisches Bier aber mals erhöht worden. ! Bierhändler und Wirte, die am 1. Oktober 1923 mehr als 2 hl Dier im Besitz« Hatzen, Hatzen da. her ihren Bestand bis zum 5. Oktober 1923 dem zuständigen Zollamt nach Art, Raummenge und Auf< bewahrungsort zur Nachversteuerung anzumelden. Die Nachsteuer beträgt: für 1 hl Einfachbier für 1 hl Schankbier für 1 hl Dollbier für 1 yl Starkbier Strafbefehl. Der Milchhandler Iohannes Dörfelt in Schneeberg wird wegen Milchfälschung zu 6 Millionen Mack Geldstrafe verurteilt. Schneeberg, den 28. September 1923.Da» Amtsgericht. Schwarzenberg. Wem MmedMNtek Mim» bleiben sämtliche Geschäftsräume des unterzeichneten Stadtrats im Stadthaus I und II und in den Verwaltungsstellen Sachsenfeld, Neuwelt und Wildenau, Montag und Dienstag, den 1. und 2. Oktober 1923, geschlossen. Dringliche Angelegenheiten werden an beiden Tagen nur in der Zeit von 11 bis I Uhr erledigt. Schwarzenberg, am 25. September 1923. Der Rat der Stadt. chen sind mit dem Tode zu bestrafen, wenn sie nach der Verkündung der Verordnung begangen sind. Unter der gleichen Voraussetzung kann im Falle des 8 92 (Landesverrat) des Strafgesetzbuches auf To desstrafe erkannt werden; ebenso in den Fällen des 8 12S Absatz 2 (Rädelsführer und Gewalttätigkeiten bei Zusammenrottungen) und 8 115 Absatz 2 (Rädelsführer und Widerstand bei Aufruhr), wenn der Täter den Widerstand, die Gewalt oder Drohung mit Waffen oder im bewußten und gewollten Zusammentreffen mit Bewaffneten begangen hat. 8 6. Auf Ansuchen des Inhabers der vollziehenden Gewalt sinL durch den Reichsminister für Justiz außerordentliche Gerichte zu bil den. Zur Zuständigkeit dieser Gerichte gehören außer den in 8 9 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. März 1921 aufgeführten Straftaten auch die Vergehen nach 8 4 der vorliegenden Verordnung, Z 7. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. September 1923. « «"haltend di« amtlich«« Bikauutwich«,,«* der Amlshauptmonnschast und der » eiaalsbehbrden in Schwarzenberg, Ler Staals, u. flSdtischen Behörden in Schneeberg, Lötznitz, Neuslödlel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. s» werdm ouberdem veröfsenllicht: Die Bekanntmachungen der Stadträt« zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgericht« zu Au« und Johanngeorgenstadt. Zinsendienst-Zuschlag Betriebskostenzuschlag Verwaltungskosten-Zuschlag Hausmannsarbeiten-Zuschlag laufender Instandsetzungsarbeiten-Zuschlag großer Instandsetzungsarbeiten-Zuschlag NU dk « «-»mW« »ich;«»«»« Aomm« hl, vonniNags S Uhr tu d°u »oiipliutchon»- Sine L-wädl sür dl« Aulnapm« d«r am °om«l<drleb«nen Tag« sowt« m b«ft>mml«r 8l«ll« wir d »Ich, g^«b«a, «u-d nichtsür dl« SiddNgd'il da d«ch Pm- d<la« DaaitwvrNmg.— Uaiirbnchuu«»« da «»schützt dtttUda digrendadilia AnIprüch«. D»lAadIu»g«»ad>«g »ad Konkurs gellrn RadaU« al» nicht «rrindart. ivsr .»«„«»»rgllcha «»U«Ir»u»»- »richriot Ulglla, mil Ausnahme de» Tag« nach kann, und geNInxrn. Or»»«»asl sür dl« 34 mm dr«U« Lolonrl.AnzrMtnj«», lm » ml-tlalld«^rd---r» 'gamUUnanz. u. LUllengch DrbürMer »0), ausw. »0, für dl« S0 mm drell« Prttt.RkdlamezUU u. dl« j40 mm drill, am». An,»ia«nzrU« »00. aus». 130. Di«I« Lrundzohl Ist m» d«r allwdäunll. d»dann>tumach«ad«a Schlüffrl- zahl -u muliiplizirrrn. — DI« Schlüssrlrahl lür dl« W-nlu »am W. Sepinnbrr bl, rinlchl. LS. Srpt. 1923 Ist S0 000. SU «OpLl. Zahlung wird dl« «all. hdh. Schlüslelzahl d««ch»«t. P»fts«b«s-Nonto> r«lxzlg Ar. 1222«. ««^»»^»tra.Naut», » u«, Srz,«b. Ar. 7N. Bekanntmachung. Der Goldumrechnungssatz für di«' Landabgabe beträgt sür die Zeit »»» LS. September 1923 «infcht. bis 2. Oktober 1923 einscht. 31900606. Die der Landabgabe unterliegenden Beitragspflichtigen haben also, sofern sie die in Gold zahl»: bare Abgabe innerhalb der angegebenen Zeit in Papiermark entrichten wollen, den Söldmarkb«tzag. mit der obenstehenden Schlüsselzahl zu vervielfachen. Im hiesigen Kondelsregister ist eiugelragen worden: Am 18. Seplember 1923 auf Blatt 626 dl« Firma L. Arthur Obst in Aue und als deren Inhaber der Kaufmann Earl Arthur Obst in Aue. Angegebener Geschäftszweig: Derlrelung in Lebensmiiteln, chemischen Produkten und Tabakwaren. Amtsgericht Au», den 27. September 1923. «WWAUm Berlin, 27. September. Wie die Blatter erfahren, dürfte für den Posten eines givilkommissars für Preußen -er preußische Minister des Innern, Severing, in Frag« kommen. Di« Ernennung sei angeblich heut« noch zu erwarten. Berlin, 27. September. Für den Bezirk des Wehrkreise» 5 (Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Erfurt, Hessen, Thüringen, Wal deck, Württemberg, Vaden, Hohenzollern) wurde die vollziehende Ge walt dem DeneralReinhardt übertragen. O Königsberg, 27. September. In einer Besprechung der politi schen Lage im Oberpräsidium erklärten die anwesenden Vertreter sämtlicher politischer Parteien, von den Deutschnatio nalen bis zu den Sozialdemokraten, in voller Einmütigkeit, sie wür- den zu ihrem Teil« hazu beitragen, die Regierung und ihr« Bestrebungen zur Erhaltung^ von Ruh« und Ordnung, zur Sicherung der Reichseinheit und im Interesse der außenpolitischen Sicherung -«r Provinz nach jeder Richtung zu unterstütz«^. Der Worllaul -er Ausnahmeveror-nung. Der Reichspräsident hat folgende Notverordnung erlassen: Auf Grun- des Artikels 48 der Reichsverfassung verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet folgendes: 8 1. Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Der- fassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gefetzt. Ls sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fersprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigen tums, auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Gren zen zulässig. 8 2. Mit der Bekanntmachung dieser Verordnung geht die voll- ziehende Gewalt auf den Reichswehrminister über, der sie auf Mili- tärbefehlshaber übertragen kann. Im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern kann der Neichswehrminister zur Mitwirkung bei Ausübung der vollziehenden Gewalt auf dem Gebiete der Zivilverwaltung Regierungskommissare ernennen (8 3). 8 3. Die Weisungen des Militärbefehlshabers an die givilver- waltung und Gemeindebehörden sowie sein« allgemeinen Anordnun- gen an die Bevölkerung sind, bevor sie ergehen, zur Kenntnis Ler Re- gierungskommissare zu bringen. Allgemeine Vorschriften des Militärbefehlshabers, die Beschrän kungen nach 8 1 enthalten, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Regierungskommissars, sofern ein solcher einge- s-tzt ist.' 8 4. Wer den im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenen Anordnungen Les Reichswehrministers oder des Militärbefehlshabers »uwiderkandelt oder zu solcher Zuwiderhandlung auffovdert oder an- reizt, wird, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine Höhe« Strafe be stimmen, mit Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 16 000 Mark bestraft. Wer durch Zuwiderhandlung nach Absatz 1 eine gemeine Gefahr sür Menschenleben herbeiführt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten, und, wenn die Zuwiderhandlung den Tod eines Menschen verursacht, mit dem Tode, bei mildernden Umständen mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren, bestraft. Daneben kann auf VermSaenseinziekuna erkannt werden. Wer zu einer gemeingefährlichen Zuwiderhandlung (Absatz 2) auffordert oder anreizt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umstän den mit Gefängnis nicht unter -rei Monaten, bestraft: i 8 v. Die in Len 88 «I (Hochverrat), 307 (B^randstif- tung), 311 (Explosion), 812 (U«berschw«mmungen), 815 Absatz 2 (Beschädigung von Eisenbahnanlagen): -st» Strafgesetzbuches mit lebenslänglichem guchthau» bedroht«, Derb«« Münch«, S7. September. D« hantig« Abend istüb«tall r uh i a . «stich«, ,7. Grpt«mb«r. General Sudendo rffteilr in den virlauf«, Wa «gesetzten^ Hittemwrsammlang« Huh« q-af Gtukd .Wnchmer Aeuestew Nachrichten' Et Mf dchM des Verbots Les Generalstaatkommissars Dr. v. Kahr nicht stattgc- funden. Wo sich Leute vor den gestern bekanntgegebenen Versamm-, lungslokalen einsanden, wurden sie von Ler Polizei auf das Ver bot aufmerksam gemacht und mühelos entfernt. Zu Zusammenstößen ist es nirgends gekommen. München, 27. September. Nach Erlaß des Verbotes der für heute abend geplant gewesenen 14 Hitler-Versammlungen haben die Vorsitzenden der Kampfverbände sowie der Vertreter der nationali stischen Arbeiterpartei sich zum Generalkommiffar von Kahr be geben, um das Verbot rückgängig zu machen. Ihre Bemühungen sind erfolglos geblieben. Nach einer weiteren Verordnung des General kommissars sind alle politischen Versammlungen sowie Versammlun gen unter freiem Himmel verboten. Bei dem heute vormittag unter Vorsitz des Generalkommissars von Kahr stattgehabten Bespre chungen, an denen auch die Landeskommandant General von Lossow und Oberst Seifert von Ler Landespolizei teilnah men, hat sich erneut die Gewißheit ergeben, Laß für die A ufr e ch t - erhaltung von Ruhe und Ordnung in Bayern die Reichswehr und die Landespolizei unbedingt ver läßlich sind und den Generalstaatskommissar zur Verfügung stehen. In diesem Sinne haben sich auch die vaterländischen Ver bände ohne Vorbehalt, mit einziger Ausnahme des Kampfbnndes, ausgesprochen, der sich seine Stellungnahme vorbehalten hat. München, 27. September. Nachdem der Deneralstaatskommis- sar di« heutigen Massenversammlungen der National sozialisten, in Lenen Hitler sprechen wollte, verboten hat, ist Hitler nicht, wie erwartet wurde, zu der Konferenz mit Kahr und den Führern der Vaterländischen Verbände, sowie den Spitzen der Behörden und Landeskommandanten gekommen. Der Bevollmächtigte des unter Hitlers politischer Leitung stehenden Deutschen Kampfbundes (Bun- Ob«rlan-, Reichsflagge und Sturmtrupp der Nationalsozialisten), Dr. v. Scheubner-Richter, hat in der Kon ferenz vielmehr erklärt, sein Bund könne bei Aufrechterhaltung des Verbotes k«ine Gewähr für Ruhe und Ordnung über- nehmen und werde sich beim Losbrechen an di« Spitze stellen München, 27. September. Hitler hat in einem Schreiben an den Generalstaatskommissar Dr. v. Kahr schärfsten Protest gegen das Verbot der Hitler-Versammlungen eingelegt. Reichswehr soldaten haben die Plakate, welche zu den Versammlungen auffor- -erten, überklebt. In das Polizeigebäude ist rin« größere Abteilung Reichswehr zur Aufrechterhaltung der Sicherheit «ingezogen. , München, 27. Sept. Der Führer der Sturmabteilung .Roßbach' erläßt einen Aufruf an all« Roßbacher und Parteigenossen, am . Freitaggabend 8 Uhr im Löwenbräu zu einer machtvollen Kundge bung zu erscheinen, in der unter der Parole .Roßbach muß heraus!" gegen die Behandlung de« Führers Roßbach in Leipzig protestiert werden soll.: Einen wetteren Aufruf erlassen die Nationalsozialisten ' an alle deutschvölkischen Motorradfahrer und Automobilisten, in di« Motorverbände und Autostasfein der Nationalsozialistisch« Arbei terpartei «inzutreten. Der von der Kreishauptmannschaft Zwickau mit Ermäch- tigung des Ministeriums des Innern genehmigte 24. Nachtrag zur I Gemeindesteuerordnung der Stadt Schwarzenberg wird nachstehend bekanntgegeben. i Schwarzenberg, am 25. September 1923. Der Rat der Stadt. 24. Nachtrag zur Gemeindesteuierordnung der Stadt Schwarzenberg vom 5. Oktober 1915. ' 8 ,1- Tine Wertzuwachsstencr wird beim Uebergang des Eigentums und den gleichgestellten > Rechtsvorgängen nicht mehr erhoben. Die Bestimmungen unter Abschnitt H (88 66 bis mit 95) in Ver bindung mit Punkt 2 des 2. Nachtrags zur Gcmeindesteuerordnung werden aufgehoben. 8 2. Der in Punkt 1 des 2. Nachtrags zur Gemeindesteuerordnung der Stadt Schwarzenberg festgesetzte Zuschlag zur Grnnderwerbsteuer wird auf 4 v. H. erhöht. 8 3. Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Deröffent- : lichung in Kraft. Zuwachssteuerpflichtige Geschäfte, Lie vor dem Inkrafttreten abgeschlossen, aber noch nicht veranlagt sind, unterfallen diesen Bestimmungen. Schwarzenberg, am 13. September 1923. Der Rat der Stadt. Di« Stadtverordneten. (Stpl.) (gez.) Dr. Rietzsch» (Stpl.) (gez.) Pilz, Bürgermeister. der». Vorsteher. Mit Ermächtigung des Ministerium« de» Innern auf Grund der Verordnung vom 13. August 1923 — II G.,St. II 2 m L. 3 — I. V. Bl. 16/23 in Lessen Namen genehmigt. Zwickau, am 20. September 1923. Die Kreishauptmannschaft. ' (Stpl.) (gez.) Dr. Morgenstern. Bei dem unterzeichneten Amtsgericht sind al» Friedensrichter für die Zeit ab 1. Oktober 1923 verpflichtet worden: , 1. Herr Uhrmachermeister Albin Paul Riedel in Beierfeld für den Bezirk Beierfeld; , 2. Herr Handlungsgehilfe Arno Riedel in Grünstädtel für den Bezirk Grllnstädtel; 3. Herr Holzhändler Theodor Demmler in Unterscheide für den Bezirk Markersbach mit Unter scheide; /erner ist -er unter 1. Genannte als Ortsrichter für Beierfeld für die Zeit ab I. Oktober 1923 ver pflichtet wordeu. , Amtsgericht Schwarzenberg, den 26. September 1923. Für die Zeit vom 1. Oktober 1923 bis 31. März 1924 wird die Geschäftszeit für Montags Kl» Freitags auf vormittags 8—12 und nachmittags )^2—6 Uhr, für Sonnabends auf vormittags 8 bis nachmittags !42 Uhr festgesetzt. Di« Kasse, die Gerichtsschreibereisn, das Grundbuchamt und die Gerichtsvollzieherei sind für das Publikum Montags bis Freitags von nachmittags 5 Uhr ab, Sonnabends von nachmittags A1 Uhr j«b geschlossen. Amtsgericht Schwarzenberg, am 24. September 1923. 76. Iahrg. s Zuschläge zur Grundmiele. . anzunehmen. Hat Ler Ntteter^in seiner^Wohnung Untermieter ausgenommen, so ist Ler Mietzins, den der Untermieter für den leeren Raum im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtmiete einschließlich Zuschläg« zahlt, sestzustellen. Der Mieter hat 15 Prozent von diesem Mietzins bei Fälligkeit Ler Miete neben die ser an den Vermieter abzuführen. Reicht der Detriebskostenzuschlag — zuzüglich etwa vorgetragener Summen — nicht aus, so sind die Mieter verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters Nachschüff« in vollen nach oben abgerundeten Grundmieten zu leisten, sobald di« weiteren innerhalb eines Vierteljah res bezahlten Betriebskostenrechnungen den Betrag von zwei Grundmieten übersteigen. Andernfalls sind diese weiteren Betriebskosten im nächsten Zeitabschnitt abzurechnen. (Diese Sätze sind am 26. ds. Mts. an den städtischen Anschlagtafeln veröffentlicht worden.) : Berlin, 27. September. Ueber die Gründe, die zur Verhängung des Ausnahmezustandes durch die Neichsregierung geführt haben, hören die Blätter, daß zwar im Augenblick mit einer unmit- telbar drohenden Gefahr nicht zu rechnen ist, daß man es aber ange sichts der hochgespannten politischen Lage für nötig gehalten habe, etwaigen Störungen der Ordnung rechtzeitig vorzubeugen. Dis Raschheit, mit der die Verordnung ergangen ist, beweist, -aß sie längst vorbereitet gewesen sein muß. Das „B. T.' hebt hervor, daß die Uebertragung -er vollziehenden Gewalt auf den Reichswehr minister im Neichskabinett einstimmig gebilligt worden sei. Auch -ie sozialdemokratischen Minister hätten sich dafür ausgesprochen. Eben so seien die Länder mit der Maßnahme der Reichsregierung ein- verstanden.
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