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Sächsische Elbzeitung : 06.10.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-10-06
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-188610068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18861006
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18861006
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1886
- Monat1886-10
- Tag1886-10-06
- Monat1886-10
- Jahr1886
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 06.10.1886
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Zäch lischt ElbMung. Amts- und Anzeigeblatt für das Kömgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Schandau und den Stadtgemeinderath zu Hohnstein. M 80. Schandau, Mittwoch, den 6. October 188«. Bekanntmachung, die Urwahlen zur Ergänznngswahl für die Handelskammer in betr. lliachdcm das Königliche Ministcrinm dcö Jnncru unter gleichzeitiger Anordnung der Vornahme der zur Ergänznugöwahl für die Haudclökammcr in Dresden erforderlichen ttrwahlcn die in Bezug auf die Bildung der WnhlMhcilnugcn nud die Zahi der in jeder derselben zu wählenden Wahlmänncr gemachten Vorschläge genehmigt hat, so daß i» der V., die Amtsgcrichtsbczirke Mirna, Stolpen und «Königstein nmfasscndcn Wahlabthcilnug > «I r « j W a h l in ä n n c r nud in der VI. die Amlsgerichtsbczirke Schandau, Sebnitz und Nenstabt umfassenden Wahlabthcilnug ik « i Wahlmä n n c r zn wählen sind, so werden nunmehr andnrch alle nach H17 8ub 2 dcö Gesetzes vom 23. Juni 1838 in Bcrbiudnng mit den Bestimmungen unter III. dcö Gesetzes, einige durch die Reform der direkten Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, vom 2. August 1878 stimmberechtigten und wählbaren männlichen Personen vorerwähnter Wnhlabthcilungcn hiermit aufgcfordcrt, behufs dieser Urwahl «Iv» LI. Rttlsiv« in der Zeit von Vormittags 0 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr nud zwar I. die Slimmbcrcchtigten ans den Städlc» Mirna, Dohna, Liebstadt, Mehlen, Gottleuba, BcrggieShübel und Stolpen, sowie aus den sämmllichcn übrigen Ortschaften der Amtsgcrichtsbczirke Mirna und Stolpen bei dem Wahlvorsteher Herrn Kausmauu Ernst Schmoke in Mirna oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Gustav Weichelt daselbst im Dcputationszimmcr des dasigcn Stadtraths (NathhauS 1 Treppe), 2. die Slimmbcrcchligtcn ans der Stadt Königstein und den sämmllichcn übrigen Ortschaften dcö Amtögcrichlöbczirks «Königstein, bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Immanuel Uhlemann in «Königstein oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Gustav Biener daselbst iu dem dasigcn Gasthofe znm «Kronprinzen; 3. die Stimmberechtigten aus den Städten Schandau und Hohnstein und den sämmtlichen übrigen Ortschaften des Amtögcrichtöbczirkö Schandan bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Hugo Schönherr in Schandau oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Julins «Kretzschmar daselbst im Sitzungszimmer des dasigcn Stadtralhö; 4. die Slimmbcrcchtigtcn aus der Stadt Sebnitz und den sämmtlichen übrigen Orlschaflcn des AmlSgcrichtsbczirkö Sebnitz bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Odilo Hesse in Sebnitz oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann und Blnmenfabrikant Richard Schneider daselbst im Hotel zur Stadt Dresden in Sebnitz, Parterrcstube links; 5. die Stimmberechtigten aus der Stadt Neustadt und den sämmtlichen übrigen Ortschaften des Amlögcrichtübczirkö Neustadt bei dem Wahlvorsteher Herrn Fabrikant Ludwig Sippach iu Neustadt oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Hugo Pierstg daselbst iu der dasigcn Hartmaun'schcu Ncstanration, persönlich sich ciuzufindcn und nuzumcldcn, hierbei, soweit uölhig ihre Stimmbcrcchtignng nachzuwciscn und sodann die Abstimmung mittelst eines ihnen ausznhändigcudcu Stimmzettels vorzunchmeu. Für die Haudclökammcr sind stimmberechtigt und wählbar alle dem Bezirke mit dem Sitze ihres Geschäfts augehörcudcn männlichen Personen, welche als Kaufleute oder als Fabrikanten in dem Einkommensteuer,Catastcr ihres Ortes nach einem Einkommcn von über 1900 Mark abgcschätzt, 25 Jahre alt und nicht etwa nach 8 44 der rcvidirtcn Städtcordnung und bcz. 8 35 der rcvidirtcu Landgemciudeordnnug vom 24. April 1873 von dem Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Pirna, am 1. September 1880. K ö n i g l i eh e A m t s h a n p t m n n n sch a ft. I. St. von Craushaar, Ncg.-Ass. Berthold. Bekanntmachung, die Urwahlen znr Ergänzungswahl bei der Gewerbekamm'er zu «««In» betreffend. Rnchdcm das Königliche Ministerium dcö Juncrn unter gleichzeitiger Anordnung der Vornahme der znr Ergänzuugöwahl bei der Gcwcrbckammcr zu Dresden erforderlichen Urwahlcu die iu Bezug auf die Bildung der Wahlablhcilungcu und die Zahl der iu jeder derselben zu wählenden Wahlmänncr gcmachteu Vorschläge' genehmigt hat, so daß in der VI, die Amlsgcrichtöbczirkc Schandau und «Königstein umfassenden Wahlabthcilnug S Wahl m änner zu wählen sind, so werden nunmehr andnrch alle in dieser Wahlabthcilnug nnshältlichcu Stiinmbercchtiglcu hiermit aufgcfordcrt, bchufö dcr vorbemcrktcu Urwahl in der Zeit von Vormittags 0 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr nud zwar: die Stimmbcrcchtigtcu aus dcn Orlschaflcn dcö AmtsgcrichtSbczirkö Schandau im Sitzungszimmer dcü dasigcn Stadtraths bei dcm Wnhlvorsichcr Herrn Tapezier Hauschild in Schandau oder dessen Stellvertreter Herrn Scifensicdcrmcistcr Strubell daselbst, persönlich sich cinznfindcn und anzumcldeu, hierbei ihre Slimmbcrcchligung, soweit nöthig, nachzuweiscn und sodann die Abstimmung mittels eines ihnen nnö- zuhäudigcndeu Stimmzettels vorznuchmcn. Für die Gcwcrbckammcr sind stimmbcrcchtigt und wählbar alle dcm Bezirke angehörigen Gcwcrbtrcibcudcn, welche u. als Kaufleute nud Fabrikanten iu dem Einkommcnstcucrcataster ihres Ortö nach einem Einkommen von 1900 Mark und darunter, jedoch mindeslcnö nach cincm solchen von über 000 Mark abgcschätzt sind, odcr 5. ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, nach einem Einkommen von über 000 Mark abgcschätzt sind, v. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, nnd 4. nicht etwa nach 8 44 dcr rcvidirtcu Städtcordnung oder 8 35 dcr rcvidirtcn Londgcmcindeorduuug vom 24. April 1873, vom Stimmrechte in der Gemeinde odcr in Folge der Verübung eines Verbrechens von staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Pirna, am 1. September 1880. Königliche Amtshattptmnnnschaft. I. St. von CrauShaar, Reg.-Ass. Berthold.
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