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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Dokument der "Kollegialität"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- ArtikelCentral-Verband 273
- ArtikelKontraktsbruch (Vertragsbruch) 274
- ArtikelDie "Abteilung Uhren" im Deutschen Museum 275
- ArtikelDer Hammer 275
- ArtikelDie Stilunterscheidung an Uhren (Fortsetzung aus Nr. 17) 277
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Schluss aus Nr. 13) 279
- ArtikelVI. Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der ... 280
- ArtikelSprechsaal 282
- ArtikelA. Engelbrecht 283
- ArtikelKollegen Sachsens Achtung! 284
- ArtikelEin Dokument der "Kollegialität" 285
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 285
- ArtikelVerschiedenes 287
- ArtikelKonkursnachrichten 288
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 288
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- BandBand 33.1908 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. IB. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. m Ein Dokument der „Kollegialität“. Magdeburg, den 10. Juli 1908. An den Wohllöblichen Magistrat der Stadt Magdeburg. Durch ein Rundschreiben des Obermeisters der Uhrmaeher- innung zu Magdeburg ist zu unserer Kenntnis gekommen, dass derselbe beabsichtigt, die Errichtung einer Uhrmacherzwangs innung hierorts zu beantragen. Der Herr Obermeister stützt sich dabei auf den Beschluss einer am 18. Mai d. J. abgehaltenen grossen Uhrmacherversammlung. Von dieser Versammlung, welche hauptsächlich von Uhrmachern aus der Umgegend besucht war und zu welcher Redner aus Berlin, Halle a. S. und Leipzig hin zugezogen waren, wird gesagt, dass dieselbe sich einstimmig für Errichtung einer Zwangsinnung erklärt habe; dem ist aber nicht so, denn es sind mehrere Teilnehmer gewesen, welche nicht mit eingestimmt haben. Ebenso wenig fand eine vollständige Ueber- einstimmung in einer, wenige Wochen später stattfindenden kleinen Versammlung statt, in welcher von zwölf Teilnehmern drei ganz entschieden gegen die Zwangsinnung waren. Unterzeichnete Inhaber alter Magdeburger Uhrengeschäfte wollen hierdurch Ge legenheit nehmen, dem hochwohllöblichen Magistrate kund zu geben, dass die Begeisterung der Magdeburger Uhrmacher heute ebenso wenig für eine Zwangsinnung vorhanden ist wie vor zehn Jahren, wo derselbe Antrag durch Abstimmung zurück gewiesen wurde. Es sind immer nur einzelne Personen, welche dazu drängen. Der allgemeine Wunsch ist es nicht! Es liegt für uns absolut kein Grund vor, uns in eine Zwangsinnung hineinzupressen, da wir durch unsere freien Innungen, Vereine und Vereinigungen, durch unsere grossen Verbände 1 ), welche sich über ganz Deutschland erstrecken und Tausende von Mit gliedern zählen, und durch die allgemeine Handwerkerbewegung schon viel erreicht haben, was uns das Gesetz nur gewähren kann. Wir haben Handwerkskammern, wir haben das Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb, wir haben die Prüfungen ein geführt und den kleinen Befähigungsnachweis usw. Und das alles ist ohne Zwangsinnung erreicht worden. Der Herr Obermeister sagt in seinem Rundschreiben: „Wir müssen uns fester zusammenschliessen, um unsere wirtschaftliche Lage zu verbessern.“ Er bleibt aber den Beweis schuldig, wie die Zwangsinnung dazu beitragen kann. Die Innung selber kann allerdings ihre finanzielle Lage verbessern, wenn sie in Schulden steckt, indem sie entsprechende Beiträge ausschreibt, aber die wirtschaftliche Lage des Einzelnen kann sie nicht verbessern. Sie kann den Uhrmacher nicht vor den grossen Versandgeschäften, nicht vor Pfandleihern schützen, sie kann den grossen Zeitungen nicht die Annoncen der ausländischen Schwindelgeschäfte ent ziehen, sie kann auch keine Preise festlegen. Was zu erreichen war, ist von den bisher bestehenden freien Innungen, Vereinen und grossen Verbänden erreicht worden, welche auch ferner darüber wachen werden. Dass die Zwangs innungen auch von anderen als lästig empfunden werden, zeigt die Auflösung der Zwangsinnungen der Schmiede und der Glaser, der Maler und der Tischler in Magdeburg, sowie die Auflösung der Uhrmacherzwangsinnungen in Hamburg, Passau, Bochum und Beuthen. Die Interessenten für eine Magdeburger Zwangs innung haben sich in weiser Vorsicht schon vor Jahren an das Land gewandt und die Uhrmacher der umliegenden Ortschaften und Kreise für die Innungen gewonnen. Sie wünschen nun auch die_ Kreise Wanzleben, Wolmirstedt, Neuhaldensleben, Calbe a. S., Jerichow I und II und Oschersleben in die Zwangsinnung mit hineinzuziehen und für dieselbe mit abstimmen zu lassen. Unter Hinweis hierauf gestatten wir uns nun ganz gehorsamst darauf aufmerksam zu machen, dass es im Gesetze vom 26. Juli 1897 unter b) Zangsinnungen, § 100 heisst: 2. „Der Bezirk der Innung soll so abgegrenzt sein, dass kein Mitglied durch die Entfernung seines Wohnortes vom Sitze der Innung behindert wird, am Genossenschaftsleben teilzunehmen und die Innungseinrichtungen zu benutzen.“ 1) Es sei bemerkt, dass die Antragsteller zu keiner Innung, Vereinigung und zu keinem Verbände gehören. Wir bemerken hierzu, dass es den besser situierten Uhr machern in den betreffenden Kreisen wohl möglich sein dürfte, öfter nach Magdeburg zu kommen, aber dem kleinen Uhrmacher, welcher allein arbeitet und keine Vertretung hat, würde das Opfer an Zeit und Geld auf die Dauer nicht zuzumuten sein. So lange sich die freie Innung über die erwähnten Kreise er streckte, liegt es in jedermanns freiem Willen, sich derselben anzuschliessen oder nicht, und wer es nicht ermöglichen kann, sei es aus Zeit- oder Geldmangel, der muss es eben bleiben lassen. Sobald aber die Zwangsinnung auf diese auswärtigen Ortschaften ausgedehnt wird, würde man die kleinen Uhrmacher dadurch schädigen, wenn man sie durch Strafen zwingen wollte, die Versammlungen der Zwangsinnung regelmässig zu besuchen. Wir bitten daher in Berücksichtigung aller angeführten Gründe, die Genehmigung zur Errichtung einer Zwangsinnung im Regierungsbezirk Magdeburg versagen zu wollen. Ferner eventuell die Genehmigung zur Ausdehnung auf die Kreise Wanz- leben, Wolmirstedt, Neuhaldensleben, Oalbe a. S., Jerichow I und II und Oschersleben zu versagen, eventuell aber die Errichtung einer Zwangsinnung nur für den Stadtkreis Magdeburg genehmigen zu wollen und nur für diesen die Abstimmung anordnen zu wollen. Der Stadtkreis Magdeburg allein ist für einen Innungsbezirk gross genug, da er etwa 60 Uhrmacher betriebe zählt. Wir bitten deshalb, vor Entscheidung über den vom Herrn Obermeister der Uhrmacherinnung bereits eingereichten Antrag auf Errichtung einer Zangsinnung-vorstehende Einsprüche in wohl wollende Erwägung ziehen zu wollen. Hochachtungsvoll (Folgen sieben Unterschriften.) Ausser den Unterzeichneten erklären sich noch 26 Magde burger Uhrmacher gegen die Zwangsinnung laut beiliegenden 26 Karten. Der Magistrat der Stadt Magdeburg. Magdeburg, den 16. Juli 1908. J.-Nr. 2497/VI. Abschrift — vorstehenden Schreibens —, sowie ein nament liches Verzeichnis übersenden wir mit Bezug auf den Antrag vom 9. d. M. zur Kenntnisnahme und Aeusserung binnen 14 Tagen. Das Namenverzeichnis ersuchen wir zurückzureichen. I. A.: Scholz. An den Vorstand der Uhrmacherinnung z. H. des Obermeisters Herrn H. Schütze hier. ~*358>« Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen 1 ) Landesverband badischer Uhrmacher. Mittwoch, don 19. August, vormittags 10 Uhr, fand im Gartensaale des Stadtgartens in Karlsruhe unser S. Verbandstag statt. Der Vorsitzende, Kollege Devin, eröffnete die Versammlung und dankte den anwesenden Kollegen für ihr Erscheinen. Es waren erschienen Kollegen von Lörrach, Offenburg, Wolfaeh, Zell a. H , Ettenheim, Ueberlingen, Mess- kirch, Bretten, Sulzfeld, Villingen, Philipsburg, Zell i. W., Sasbaeh, Schwetzingen, Ruit, Pforzheim, Mosbach, Adelsheim, Neckarbisehofsheim, Rappenau, Sinzheim, Siegelsbach, Eberbach, Horrenberg, Ettlingen, Karlsruhe, Durlach, Bruchsal und Mannheim. Nach Feststellung der Tagesordnung verlas der Schriftführer den Bericht über die Verhandlung des IX. Verbandstages, welcher ohne Einsprache ge nehmigt wurde. 1) Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central-Verbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 19 be stimmte Einsendungen werden bis spätestens den 22. September an die Adresse des Vorsitzenden Koll. Rob. Freygang, Leipzig, Johannis- platz 24, erbeten.
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