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Sächsische Elbzeitung : 09.04.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-04-09
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-189204098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18920409
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18920409
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1892
- Monat1892-04
- Tag1892-04-09
- Monat1892-04
- Jahr1892
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 09.04.1892
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dann ie mit ite be- Hi/ s» i. Pr. einfaß läruna Vieh ir und >uf er n sich te sich h wie goden rohte, irnach wenig twein- , nur idwirt grob- >t, so Rein- nicht enden i die Laub- stung mld). ilzern rilel: von «hält, «erlag : Dr. gelt« c Be- lnnen ab- e ich mit S. leter nern jetzt geht >rfen Mg den noch l sa oder aran eten In lben men stcn t. Schandau, Sonnabend, den 9. April 2». M. Sächsische Wzeilung Amtsbliltl für das Mögliche Äuilsgericht und den Aadlraili gl LOadaa, sowie für den Ktadtseiiieinderaii) jll Hohaßein. Sekhöunddrcißigstcr Jahrgang. ^7-- BüreauS von Haasenstein Bögler, Invalidendank und Rud. Mosse. Amtlicher Theil. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren stber das Vermögen des Handelsmannes Gustav Adolf V1«vl»vr in Schandau wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Schandau, am 8. April 1892. Königliches Amtsgericht. Ihle. Veröffentlicht: Frenzel, G.-S. A e ka n n 1 m ach nng, das Betäuben der Schlachtthiere betreffend. Mittelst Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Dresden vom 21. März d. I. wird Folgende« wegen de« Schlachtens von Thicren bestimmt. 1. Beim Schlachten aller Thicrc mit Ausnahme des Federviehes muh der Blut, cntjikhnug die Betäubung voransgehcu. Anögenommcu bleiben die wegen UuglückSsällcu und plötzlicher Erkrankungen nolhwcndig werdenden Nothschlachtuugen, sobald sich die Be täubung nach den lhalsächlichen Verhältnissen nicht ausführcn läßt. 2. Beim Rinde soll die Betäubung unter Benutzung der SchlachtmaSkc anSgcführt werden, soweit nicht beim Jungvieh die ungenügende Entwickelnng des Schädels eine Aus nahme erfordert. 3. Bezüglich der Betäubung der Schweine, Kälber und Schafe durch Stirn- oder Gcnickschlag wird den Schlächtern die Auswahl der BctäubuugSapparatc überlassen, doch werden als solche die Holzkcnlc für Kälber, der Bolzcnnpparnt für Schweine und der Schlag- bolzcuhammer oder ein stumpfer Keilhammer für Schafe empfohlen. 4. Alle Schlachtnugcn, mit Ausnahme der nicht aufznschiebeudeu Nolhschlachlunge», dürfen unter Verantwortlichkeit des Schlächter« mir von de« Schlachten« durchanö kundigen Personen, oder doch mir nntcr deren Aufsicht und Mithilfe, niemals aber allein von Lehr lingen anSgcführt werden. 5. Alle« Schlachten hat in geschlossenen, dem Publikum nicht zugänglichen Räumen statlznfindcn. Nur wo solche nicht in genügender Weise zur Verfügung stehen, darf da« nicht gewerbsmäßige Schlachten im Freien geschehen, ist aber auch dann derart vorzunchmcn, daß e« nicht von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen an« z» sehen ist. Beim gewerbsmäßigen Schlachten ist die Anwesenheit von Personen unter 16 Jahren mit Ausnahme der Flcischcrlehrlingc und Gehilfen verboten. Indem wir dies hiermit zur Kcuntuiß bringen, bemerken wir, daß die vorstehende» Bestimmungen mit dem 1. Octobcr 1892 in Kraft treten und daß die bcthciligtcu Schlächter ans den Schlaclithöfeu Gelegenheit haben, die verschiedenen Bctäubungöarlcn nud BetänbnngS- instrumentc kcnucn zu lernen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Hasislrafe geahndet. Schandau, am 7. April 1892. Der Stadt rath. Bürgerin. Wieck. Neue Verbrechen der Anarchisten. Während die gebildete Welt mit Entrüstung und Ab scheu noch vor dem frischen Eindrnckc der jüngst in Paris verübten anarchistischen Verbrechen steht, und während die öffentliche Meinung in Europa mit wachsendem Interesse und sittlicher Gcnnglhnung die Aufdeckung der anarchistischen Schlupfwinkel in Frankreich und Belgien verfolgt, kommt schon wieder aus Spanien die Meldung von neuen Uuthatcn der Anarchisten. Am Montag Abend wurden in Madrid vor dem Eingänge zur DcputiUenkammer zwei verdächtige Personen beobachtet, welche kleine Packele unter den Armen trugen. Eben als der Präsident der Deputirtenkammcr ans seiner anstoßenden Privalwohnung in den SitznngSsaal ge gangen war, also man anuehmcn mnßtc, daß zahlreiche De- pnlirtc bereits versammelt waren, schlichen sich auch die bei den verdächtigen Personen wie böse Dämonen in da« Hans der Dcpntirlcnkammer. Aber wenige Augenblicke darauf wurden die Moidgesellen von den sic bereits scharf beobach tenden Geheimpolizisten ergriffen nnd in starke Fesseln ge legt. Beide Verbrecher trugen in den kleinen Packctcn Dy- namitbomben in Form einer Flasche bei sich, und cs kann nicht dem geringsten Zweifel unterliegen, daß die fluchwür digen Buben die Absicht hatten, das ParlamcntSgebäudc in die Luft zu sprenge» «ud das Lebe» der Deputieren zu ver nichte». Bei den beide» verhaftete» Verbrechern wurde über dies auch ei» Schriftstück gesunde», welches die Bezeichnung „Reglement für die Arbeiten der kosmopolitischen Gesell schaft" enthielt nud worin angegeben ist, daß der Reihe »ach die Gebäude der Deputirtenkammcr, dcü Senat«, des Staatö- raths, des Jnslizmiuistcriums, des KricgSministcriumS, der Bank und zuletzt das Köuigöschloß in die Luft gesprengt werden sollten. Die Verhafteten haben auch ein diesbezüg liches Gcstäuduiß abgelegt, nnd muß eö i» der christlichen Welt ganz besonders große Entrüstung Hervorrufen, daß das Madrider Köuigöschloß mit der Königin-Wiltwc nnd dem noch im kindlichen Aller stehenden Könige und den Prin zessinnen nach der Aussage der Anarchisten am Palmsonn- lagc in die Luft gesprengt werde» sollte. DaS seltsame Schriftstück, welches bei de» Verbrecher» gesunde» w»rdc, ferner die wahrscheinliche Thatsache, daß diese Anarchisten keine Spanier, sondern nach ihrer Angabe Ausländer, der ciiic Franzose, Namen« Dcvac, nnd der an dere Portugiese, Namens Fcrcira, sind, nnd endlich der Um stand, daß sich die Anarchisten ziemlich gleichzeitig in Frank reich, Belgien nnd Spanien regen, lassen darauf schließen, daß in Paris oder, wie andere Vcrmuthungcn lauten, in London eine internationale Anaichislcnbandc hanst, welche lc- diglich au» teuflischer VcrschwöruugS- nnd Zcrstörungslnst Angst und Schrecken, Tod und Verderben in den cnrvpäi- schen Hanplstädlen, nnd znmal in den Häusern der Vor nehme» und Reiche» hervorbriugc» will" Mil Ekel und Abscheu darf man da wohl fragen: Kann es eine größere Verirrung der mit Vernunft, Gewissen nnd freiem Willen von Goll begabten mcnschlichcn Seele geben, als so wahn sinnige ZerstörnngSwnIH?! — Gegenüber solchen fnrcht- baren Verbrechen müsse» der Staat u»d die Gesellschaft noch mehr als je die Ursachen zn solchen haarsträubende» Verirrungen zu bekämpfen suche», dem, der Anarchismus tritt nicht nur als eiue ganz besondere Art des rolhcstcu Nadicalismus, sondern geradezu als eine Geisteskrankheit in gewissen Volksschichten auf, und der Umstand, daß cö viel- Nichtamtlicher Theil. leicht nur ein Dutzend von dem anarchistischen Comilv gedungener Mordbubc» sind, welche diese Verbreche» begin gen, kann keine Bernhignng gewähren, hier mnß sofortige Todesstrafe gegenübergcstcllt werden. Locales und Sächsisches. Schandau. Die Herre» Hausbesitzer mache» wir nochmal« daranf aufmerksam, daß die Hanölistcn, de» Untcrstütznngöwohusitz betr., bis zmn 15. d. M. in der Nathskanzlei vorzuzeigcii sind. — Bei der hiesigen Sparkasse wurde» im Monat März 43 898 Mk. 18 Pf. in 319 Poste» eingelegt nnd 46 514 Mk. 39 Pf. in 374 Posten zurückgeznhlt. — Am Donnerstag Vormittag erschoß sich der König!. Olmförstcr Herr E. I. Grünewald in Cunnersdorf b. König stein mit seinem Jagdgewehr. Der Bcdaucrnswerthe, welcher 50 Jahre alt ist und seit sehr langer Zeit an Nerven- schwäche litt, Hal diese unglückselige Thal jedenfalls aus Schwermnlh begangen. — Am DonncrSlag Vorm, entstand beim Nictzschgrund ei» Waldbrand, welcher dnrch de» '/, 11 Uhr nach Schandau verkehrenden Pc>soncnz»g in dem au der Bahn gelegenen Walde zwischen dem Nictzschgrnnd imd Bahmvärtcrhans Nr. 12 verursacht wordcu war. Das Fcncr wurde im Entstehen von dem in der Nähe beschäftigte» Bciwärlcr Förster zuerst bemerkt, worauf derselbe niit de» hcrbci- geeillcii Streckenarbeitern der Bahnmeisterei Krippe» die weitere Ausbreitung de« Brande« durch Aufwcrfcn von Gräben zu verhindern suchte. Der vernichtete nicht nn- beträchtlichc Waldbcstaiid war thcilö bahn-, thcils forst- fiöcalisch. — Nach der mit dem 1. April in Kraft getretenen Ge werbeordnung mnß für jeden Geschäftsbetrieb, welche zwanzig und mehr Arbeiter beschäftigen, eine Arbcstsordmmg erlasse» werde». Dieselbe ist dem Sladtralh (bez. der kgl. AmtS- hauplmmmschasi) i» zwei Anöfertigimgc» zur Prüstmg ein- zurcichc» und jedem Arbeiter in eiiicm Exemplar ans- zuhättdigcu, außerdem auch in den ArbcilSräumcu iu Ptnkat- form auszuhängcn. Wer jugendliche Arbeiter beschäftigt, hat hierüber Vcrzcichuiß zu führen, wie auch von den ans Grund der Arbeitsordnung über die Arbeiter etwa ver hängten Geldstrafen und über die an Sonn- imd Festtagen beschäftigten Arbeiter. Auch haben die Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen nnd jugendlichen Ar. bcitcrn mehrfache Abänderungen erfahren. Gesehnftsbesitzer, welche hiervon betroffen und sich von den Abändernngcii der Gcwcrbcordnnng unterrichten wollen, erhalten in dem bekannten Formular < Magazin der Buchdrnckerci von Arthur Schönfeld, Dresden, Langeslraßc Nr. 23, die hierzu nölhigcn Formnlarc. Da das Gesetz bei Nichtbeachtung der Bc- stimmmigen ganz empfindliche Geld- bez. Haftslrafen vor- jchrcibt, so können wir mir jedem Arbeitgeber cmpfchlcn, von den Abänderungen der Gewerbeordnung Kenntniß zu nehmen. — Die nencstc Verordnung des Kgl. Ministeriums dcö Inner», vom 31. März d. I., die Etttwcrthmig der Marke» bei der Invalidität«- nnd Altersversicherung be treffend, besagt Folgendes: 1) Von den mit der Einziehung der BcrsicheruttgSbcsträgc bcaustraglen Krankenkassen, Ge meindebehörden nnd sonstigen Stellen sind die den eingczogcnen Beiträgen entsprechenden Marken alsbald nach der Eiuklebung zn cnlwcrlhen. 2) Die Entwerlhung Hal in der Weise zu geschehen, daß auf jeder emzclueu Marke handschriftlich oder unter Anwendung eines Stempels der Entwerlhungötag in Ziffern angegeben wird, z. B. 15, 3, 92, wenn die Ent- ' wcrlhnug am 15. März 1892 vorgcuommcu wird. 3) In derselben Form hat die Enlwerthnng der Marken in den Fälle» des 8 117, Absatz 4 (freiwillige Fortsetzung der Ver sicherung) nud dcö tz 120 (Sclbstvcrsichernng) dcö Reichs- gcsches über die Jnvaliditälö- nud Altersversicherung vom 22. Juni 1889 zu erfolgen, nnd zwar ist sie solchenfalls, wenn nicht früher Anlaß vorhanden, spätestens bei dem Um- tanschc der Ouiltnngsknrtc durch die den Umtausch bewirkende Stelle vorznuchmcu. 4) Insoweit die Enlwerthimg bereits nach der bisher giltigcn Verordnung vom 5. Dcccmbcr 1890 erfolgt ist, kann cs dabei bewenden, nnbeschadct des vom Bnndesrathc laut der Bekanntmachung vom 24. Dccbr. 1891 unter Ziffer II 5 Angeordnelcn. 5) Vor der Enlwerthimg ist erforderlichen Falles, nnd namentlich, wenn freiwillige Weitcrversichcrung oder Sclbstvcrsicherung (88 117 imd 120 des ungezogenen ReichSgcsctzcS) vorlicgt, zu prüfe», ob die Verwendung dcr Marke» den Vorschriften über die Bcitragö- entrichlung entspricht. — Die königliche Amlöhauplmanuschaft zu Chemnitz erläßt nachstehende Bekanntmachung: An de» Nachmittagcii dcö Palmsonntags und des Gründonnerstags pflege» die Confirmlmdc», »»d zwar Knaben wie Mädchen, in kleineren oder größere» Gruppc» Spaziergänge z» nntcrnchme» imd als Ziel derselbe» zuweilen eine Schankwirthschaft zu wählen. Erfahrnngsgcmäß bildet dieses Eiukchreu nicht selten die erste Veranlassung zu einem dem Ernste und dcr Würde dcr betreffenden Tage wenig entsprechenden, oft anstößigen Verhalten. Die OrlSpolizeibchördcu wollen daher den In habern von Schankwirthschaften die Verabfolgung von Spiri. tuoscn an Confirmandcn, welche a» gedachten Tagen anders als in Begleitung erwachsener Personen, denen sic angehören, in ihren Localstätcu erscheinen, zur Vermeidung dcr iu 8 135 dcr nllgemciucn Armcnorduung vom 22. Octobcr 1840 angcdrohtcn Strafe »och besonders untersagen, die Bcfolgnng dieses Verbots auch überwachen nnd Zuwider handlungen bestrafen. Znm Schluß richtet die königliche Austöhaliplmanttschafl noch an Ellern und Lehrer dcr Con- firmandcn die Bitte, auch ihrerseits auf Beseitigung dcr eingangs gedachten Unsitte in geeigneter Weise hinzuwirkcn. — Die Sächsisch-Böhmische DampfschifffahrlS-Gesell- schäft zn Dresden erzielte i» dcr Zeit vom 1. Januar bi« 31. März d. I. eine Bctricbsemnahmc von rund 31371 Mk., d. i. 6321 Mk. mehr als in derselbe» Zeit des Vorjahre«. Die Gesammlcinnahmc im abgelaufeiieu Geschäftsjahre, den Zeitraum vom 1. April 1891 bis 31. März 1892 nm- fassend, beträgt 894 379 Mk. und übersteigt die des Vor jahres um 74186 Mk. Bei dieser bedeutenden Mehr- cinnahmc dürfen die Aetilmäre zuversichtlich auf eine etwas höhere Dividende als im Vorjahre rechnen. Im Vorjahre wurden 17 Proc. Dividende vcrtheilt. — Da das warme FrühlingSweltcr jetzt wieder zum Ausfahren dcr kleine» Kinder lockt, so ist eine zwar nicht neue, aber außerordentlich wichtige Mahnung a» die Müt ter und Killderwärterinue» zu richten. Möge sie aber auch jederzeit allseitig beherzigt werden, denn sie heißt: Schont die Augen dcr Kinder! Im Kiudcrwageu soll mau niemals ein Kind aus den Rücken legen, auch selbst dann
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