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Naunhofer Nachrichten : 23.03.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-03-23
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-189403234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-18940323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-18940323
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1894
- Monat1894-03
- Tag1894-03-23
- Monat1894-03
- Jahr1894
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 23.03.1894
- Autor
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Wchfer G Ichlilhiell ßrt5klatt für MreWain, KmebfjM, Mgerrfjm, AtBa, Drsdors ZA, MmmsIjW, JuWm SnbWni, M«I. W«, SImsistt, SltHMn,, Wh«)t, Pmßni, LtiMm, NMitz, Tjm,, WWiii, zvttiW ui II»MÜ. Mit öev Sonnlcrgs-Kvcttis-Weitcrge „Deutsches Iurnicienbtatt". Dies»8 Blatt erscheint in Naunbof jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit dem Datum des nachfolgenden Tages und kostet monatlich 38 Pf., vierteljährlich 1 Mark. Für Inserate wird die gewöhnliche einspaltige Zeile oder deren Raum mit 8 Pfennigen berechnet, bei Wiederholungen tritt Preisermäßigung ein. Ar. 35. Ireitag, den 23. März 1894 4. Zahrg. Bekanntmachung, die Sonn und Festtagsruhe im Handelsgewerbe betr. Vom 2. Osterfeiertage ab bis auf Weiteres beginnt hierorts der Bor- mittags-GotteSdienst um 10 Uhr. Mit Rücksicht hierauf werden folgende Vorschriften zur Nachachtung be kannt gegeben. I. Jederzeit gestattet ist der Verkauf von Brot und Weitzer Bäckerwaare. II. Außerhalb des Bormittags-Gottesdienstes erlaubt ist der Handel mit Milch und der Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuch- tungsmaterial. HI. Der Berkaus von sonstigen Etzwaaren und von Material- waaren darf mit nachstehender Ausnahme nur stattfinden von bis 1/.10 Uhr, eine Stunde vor ) dem !/,12 bis 1/zT Uhr, zwei Stunden nach) Vormittagsgottesdienst, fällt derselbe aus, so ist der Verkauf bereits von 2 Uhr ab zulässig. Der Berkans von Fleisch, Fleisch- und Wurstwaaren ist nur zulässig von */,9 bis H,10 Uhr, von ^,12 bis *!,2 Uhr und von « bis 8 Uhr Nachmittags. IV. Der Kleinhandel mit anderen als den bisher genannten Ge genständen ist nach Beendigung des Vormittags-Gottesdienstes, von halb 12 bis halb 2 Uhr und von (3 bis 6 Uhr Nachmittags nachgelassen, am 1. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag, Charfreitag, den beiden Bußtagen und dem Todtenfestsonntag aber verboten. ZU III. UNd IV : In diesen Fällen darf das reichsgesetzlich zugelassene Höchstmaaß von 5 Stunden nicht überschritten werden. Naunhof, am 21. März 1894. Der Bürgermeister Benkert. gelungen, ihn beim Kopfe zu erwischen und todt zu beißen. Aber auch die Katze hatte bei ihrem Angriff auf den stachelgepanzerten Gegner so bedeutende Ver letzungen erhalten, daß sie ihren Sieg ebenfalls mit dem Leben bezahlen mußte. In enger Umklammerung wurden die beiden Todfeinde aufgefunden. mit Elementar-Kraftmaschinen arbeitenden Werkstätten zur Arbeit herangezogen werden. Gleichzeitig treten die Bestimmungen der letzten Gewerbeordnungs-Novelle über die zehnstündige Maximal-Arbeitszeit für jugend liche (14—16 Jahre alte) Arbeiter und über die für dieselben vorgeschriebenen täglichen Arbeitspausen endgiltig in Kraft. Mit dem 31. März findet die zugelassene Uebergangszeit für die Einführung dieser Neuerungen ihr Ende. — Mit dem 1. April tritt eine neue Bestimmung des Strafgesetzbuches in Kraft, nach welcher solche Familienväter strafrechtlich verfolgt werden können, die in der Lage sind, ihren Angehörigen den noth wendigen Unterhalt zu gewähren, es aber vorziehen, den Verdienst für sich zu behalten und die Familie der Armenverwaltung zu überlassen. — Die neuen Schießanszeichnungen für unsere Armee werden in nächster Zeit zur Vertheilung kommen. Wie wir hören, wird ein Theil schon vor Ostern ausgegeben werden. — Zur Warnung für Wirt he. Die Straf kammer des Freiberger Landgerichts, vernrtheilte vor wenigen Tagen einer Hainicher Gastwirth wegen Ge stattung von Glücksspielen zu 250 Mark Geldstrafe oder 25 Tagen Geldstrafe. die erzogenen Obstbäume an fleißige Schüler, even tuell der Gemeinde ganz unentgeltlich oder doch zu mäßigen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Der Bezirksschulrats hat darüber zu wachen, daß bei Augen, daß derselbe sowohl für die Gesundheitspflege der Jugend, als auch für einen gedeihlichen An schauungsunterricht in der Naturwissenschaft von großer Bedeutung werden kann. Jedenfalls ist Kindern des Frühlings geschmückt, darstellte. Dieses sinn reiche Kampfesspiel war eine Allegorie des in den Lüften sich vollziehenden Kampfes zwischen Winter und Frühling. In diesem Jahre scheint er schon längst zu Gunsten des letzteren entschieden zu sein; Schneeglöckchens Geläute hat des Winters Herrschaft seit Wochen gebrochen die Weiden kätzchen prangen nicht erst seit gestern in ihrem Silber schmuck und auf den Schalmaien des Frühlings, den Weidenpfeifen, blasen lustige Torfknaben lenzensfreudige Melodie. Die Erfahrungen der wissenschaftlichen Witter ungskunde lassen auch aus einen angenehmen Frühling rechnen- — Vom 1. April d. I. ab darf kein schul- diese Veranstaltung werth, daß ihre Ent wickelung auch in Deutschland mit Auf merksamkeit verfolgt werbe." (Volkswohl.) muß wohl in der Hitze des Kampfes nicht genug pflichtiges Kind mehr in den Fabriken und in den - Vorsicht beobachtet haben, denn es war der Katze Erdmannshain. Am Ostermontage findet hier eine Sitzung des Obst- u. Gartenbauvereins statt, in welcher u. A. das neue Vereinsstatut zur Ausgabe gelangt und Herr Bergmann-Albrechts hain einen Vortrag über die Behandlung der Obst bäume hält. 2 Staudnttz, 21. März. Dem Vernehmen nach ist es dem hiesigen Gasthofsbesitzer, Herrn Bruno Wolf, gelungen, für den 1. Osterfeiertag die bestrenommirte Konzertsängergesellschaft „Edel weiß" aus Leipzig zu gewinnen. Nach den vom Ein sender dieses über die Leistungen der Gesellschaft gelesenen Recensionen, steht eine wirklich gediegene Unterhaltung zu erwarten. Die Glanznummer des Abends wird das Auftreten des einbeinigen Turnerkönigs Mrs. Burgoldi mit seinen großartigen Leistungen im römischen Ringen und am Reck bilden, und ist zu wünschen, daß das Publikum recht zahl reich in unserm neuen Saale sich einen angenehmen Abend verschaffen möge. Leipzig. In hiesiger Markthalle explvdirte eine eiserne, mit Ammoniak gefüllte Röhre, welche zur Bedienung der Kaltluftmaschine gehörte. Dec Maschinist Schöncrstüdt ward hierbei schwer verwundet. Des gleichen entstand ein bedeutender Materialschaden. Zittau. Am Freitag wurde hier ein Igel und ! eine Katze verendet aufgefunden; beide Thiere hatten sich im Kampfe getödtet. Der sonst so schlaue Igel sondern, daß abwechselnd eine kleine Gruppe von Schülern zu den Belehrungen und Arbeiten heran zuziehen sein wird. In welchem Umfange die Schul kinder an den vorbezeichneten Arbeiten selbst mit Hand anlegen, hängt von der Individualität des Lehrers und der Schulkinder selbst ab. Schließt! sich der naturkundliche Unterricht an einen gut und ortsgemäß eingerichteten Schulgarten an, so kann, O ertliche und sächsische Nachrichten. Naunhof. Während der Zeit, zu welcher der öffentliche Handel nicht gestattet ist, sind auch die Kaufs- und Gewerbsläden, Magazine, Marktbuden, sowie die Schaufenster geschloffen zu halten, und Ber- kaufsstände mit Waaren nicht zu belegen. Dieser Vorschrift des sächs. Gesetzes vom lO. September 1870 soll nicht immer Rechnung getragen werden, weshalb wir nicht verfehlen — um Bestrafungen zu verhüten — unsere Leser darauf besonders aufmerk sam zu machen. Naunhof, 20. März. Am heutigen Tage, nachm. 4 Uhr, trat die Sonne in das Zeichen des Widders. Auf diesen Augenblick verlegt der Kalender den offiziellen An fang des Frühlings, jener Jahreszeit, die von uns am lebhaftesten herbeigesehnt wird. Unsere Altvorderen pflegten dieselbe durch mancherlei Feste zu begrüße«, in denen zwei vermummte Gestalten die Hauptrolle spielten. Der Winter, ein lebensmüder Greis im dichten Pelze, wurde in Wort und Spiel vom lebensfrohen, jugendkräftigen Lenze besiegt, den ein Jüngling in farbenreichem Gewände, mit den ersten einem Dienstwechsel des Schulleiters der Schulgar- ten nicht geschädigt, sondern im guten Zustande dem Einrichtung nnd Pflege von Schulgärten. (Schluß.) Nachfolger übergeben werde. Das Eigenthum des sD Der Unterricht im Schulgarten ist derart einzu- abtretenden Schulleiters ist erforderlichen Falles ab richten, daß Kinder vom fünften Schuljahre an zulösen, jedoch darf der bepflanzte Schulgarten vom wenigstens eine Stunde wöchentlich und zwar außer abtretenden Lehrer unter keinen Umständen geräumt, der Unterrichtszeit, herangezogen werden. Es ist ! beziehungsweise ausverkauft werden. selbstverständlich, daß nicht eine ganze Schulklasse oder ! Wie man sieht, sind dem niederösterreichischen Abtheilung im Schulgarten Verwendung finden kann, Schulgarten weite Ziele gesteckt. Es springt in die der Lehrer in den Sommermonaten nach Maßgabe der Witterung und der Bedürfnisse des Unterrichtes mit den Schülern der Obergruppe, beziehungsweise den einzelnen Klaffen der Bürgerschule wöchentlich eine Naturgeschichtsstunde im Schulgarten abhalten, vorausgesetzt, daß dieser bereits entsprechend einge richtet ist. Wie in der Abtheilung für Obstbau die Arbeiten von den größeren Knaben, so sollen die in der Ge- müseabtheilung vorzunehmenden Arbeiten vorzugs weise dsn größeren Schulmädchen, vom fünften Schuljahre angefangen, ausgeführt werden. Die Be pflanzung des Randes mit blühenden Gewächsen soll mit Geschmack geschehen. Ein kleiner, und zwar nicht allgemein zugänglicher Raum soll, wo dies nur möglich, dazu verwendet werden, um auf demselben heimische Giftpflanzen, sowie die für den Hausgebrauch wichtigen gewerb lichen und medizinischen Pflanzen zu kultivieren. Da jede Giftpflanze ihren besonderen Habitus hat, der ! sich nur durch wiederholte Betrachtung der Pflanze in den verschiedenen Stadien der Entwickelung dem Gedächtnisse einprägt, so ist die Anpflanzung der Giftpflanzen für den Unterricht besonders eifrig zu verwerthen. Womöglich sollen auch für den eignen Gebrauch im Schulgarten einige SMcke guter Korb- ! weidensorten gepflanzt werden. An Orten, wo ein i landwirthschaftlicher Lehrkurs besteht, hat der Schul- ! garten den Fortbildungsunterricht zu unterstützen. Ueber das Erträgniß des Schulgartens ist ein Abkommen zwischen Ortsschulrath und Schulleitung zu treffen, jedoch bedingt das erziehliche Moment und der Zweck des Schulgartens, daß Sämereien, Gemüse, Früchte und dergleichen Edelreiser, sowie
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