Delete Search...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Verbandstage in Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- ArtikelCentral-Verband 179
- ArtikelProvinzialtag der Uhrmacher Schlesiens und Posens 180
- ArtikelAusstellung von Uhren aller Art, Maschinen und Hilfswerkzeugen ... 180
- ArtikelZu unserer Kunstbeilage in Nr. 11 180
- ArtikelAllerlei Betrachtungen 182
- ArtikelBriefwechsel 183
- ArtikelZum Verbandstage in Leipzig 184
- ArtikelVereinsnachrichten 185
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 188
- ArtikelLiteratur 188
- ArtikelVerschiedenes 189
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 189
- ArtikelAnzeigen 189
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- BandBand 16.1891 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
— 185 — gegenüber als einzige Waffe nur unsere Ueberlegenheit als Fachmann übrig, die mehr als je in Anwendung gebracht werden muss. Man muss aber auch im Auge behalten, dass, wenn man dem Gros sisten eine Forderung stellt, dieser auch die Berechtigung hat, Ersatz dafür zu beanspruchen. — Ist denn aber ein einzelner Uhrmacher im Stande einem Lieferanten auf die Dauer das an Bestellungen zukommen zu lassen, •was ihn für den Verlust, den er durch Nichtbesuch anderer Firmen erleidet, entschädigt? Ich kenne beispielsweise ein Schweizer Haus, das nur gute und hochfeine Uhren fabrizirt. Dieses hatte seinerzeit mit dem Inhaber eines bedeutenden, renommirten Uhrengeschäftes in Deutschland das Abkommen getroffen, nur ihm allein am Platze das Fabrikat zu liefern. Dafür musste derselbe die Verpflichtung übernehmen, für einen ganz bedeutenden Betrag — soweit ich unterrichtet bin — für 15000 Mark pro Jahr von dieser Firma zu kaufen. Später war dies nicht mehr möglich und der Fabrikant musste einsehen, dass er sich mit diesem Abkommen nur Schwierigkeiten bereitet hatte. Den Verkauf seines Fabrikates in anderen Geschäften an diesem Platze hatte er sich zum Theil erschwert, zum Theil ganz verhindert und dieser würde, wenn ihm eine derartige Forderung wieder gestellt werden sollte, dieselbe einfach zurückweisen. Ganz anders verhält es sich jedoch mit dem Detailliren der Fabrikanten und Grossisten. — Hier fordert es die Pflicht gebieterisch von uns, mit allen uns verfügbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass zu den beschriebenen Schä digern unserer Existenz in unseren eigenen Lieferanten nicht noch ein neuer hinzukommt. Wenn uns schon von allen erdenklichen Seiten, durch den immer mehr sich breit machenden Schwindel der Verkauf, überhaupt der Ertrag unseres Geschäftes beschnitten wird, dann haben wir doch das Recht und uns selbst gegenüber die Verpflichtung, denjenigen Grossisten, die in dieser Weise zu unserem Schaden arbeiten, ganz entschieden entgegenzutreten und ich habe die Ueberzeugung, dass der Central-Verband der Deutschen Uhrmacher über genügende Kraft verfügt, diesem gegen jedes gute Geschäftsprinzip ver- stossenden Treiben, dieser Konkurrenz, die auf dem besten Wege ist, eine ebenso gefährliche, wie die schon bestehenden zu werden, die Spitze zu bieten. Nicht verbieten können wir den Grossisten das Detaiiliren, aber als unser gutes Recht können und müssen wir es fordern, das dies bei Denjenigen, die mit uns arbeiten wollen, unterbleibt. Dieselben werden sich nunmehr endlich klar darüber werden müssen, welchen Weg sie für die Zukunft gehen wollen; den mit uns, oder, falls sie das Detailliren nicht unterlassen wollen oder infolge ihrer Existenzverhältnisse nicht vermeiden können, den gegen uns. Die Schilderung der Verhält nisse, die der Vertreter des Grossistenvereins Leipzig von den Grossisten bei den kürzlich stattgefundenen Verhandlungen in Magdeburg gegeben hat, von denen muss man sagen, dass sie keineswegs erfreuliche waren. Warum haben denn diejenigen Grossisten, die ihr s. Z. gegebenes Ver sprechen nicht halten konnten oder wollten, ihre Erklärung nicht zurück gezogen? Hierin muss Klarheit geschaffen werden. Wir müssen wissen, woran wir sind. Es kann uns von Seite der Grossisten nicht zugemuthet werden, für fernerhin diejenigen noch zu unterstützen, die uns auf der ändern Seite durch ihre Detailgeschäfte schädigen. — Ich stehe auf dem Standpunkte, dass, wenn Jemand ein Versprechen, eine Erklärung abgegeben hat, er auch die Pflicht hat, diese zu halten und nicht mit allen erdenklichen Winkel zügen darum herumgehen darf. Die Erfahrungen, die wir leider machen mussten, zeigen sonnenklar, dass wir auf dem Wege der gütlichen Vereinbarung in dieser Frage nichts erreichen werden. Hier muss mit fester Hand angefasst werden. Ich müsste es als eine naive Auffassung desjenigen bezeichnen, der in dem Glauben lebt, dass die Fabrikanten und Grossisten freiwillig die Hand dazu bieten werden, sich zu ihrem eigenen Nachtheil, wenigstens wird es von Vielen dieser als solcher betrachtet, unterbinden zu lassen. Hier muss eine bestimmte Forderung gestellt werden, und auf diese Forderung muss eine bestimmte Erklärung seitens der Grossisten folgen. Wer diese nicht einhält, muss ohne Rücksicht von unseren Einkäufen ausgeschlossen werden. — Leider ist ein grösser Theil unserer Lieferanten stets bestrebt, Alles ihren kaufmännischen Prinzipien unterzuordnen, denn auch solche, von denen man rund heraussagen kann, dass sie wahrlieh nicht ums tägliche Brod kämpfen, die es aber bedauerlicher Weise stets als einen Eingriff in ihre Selbstständigkeit, in ihre gesellschaftliche Stellung empfinden, wenn sie uns durch Abgabe und Einhaltung einer bestimmten Erklärung in unserem Kampfe gegen die Auswüchse unseres Geschäftes unterstützen sollen. Mit demselben Recht könnten wir doch füglich auch sagen: „Wie kommen wir dazu uns einer Vereinigung von Uhrmachern anzuschliessen, dies verstösst gegen unsere Selbständigkeit u. s. w. Der Zweck ist doch nur Hebung unseres Gewerbes und ein Faktor dieses ist auch der Fabrikant und Grossist. Ich wiederhole noch einmal — entweder ein bestimmtes Versprechen und Halten desselben oder gar keines und demjenigen Grossisten, dem es in Wirklichkeit ernstlich darum zu thun ist, von dem Detailliren zu lassen, kann ■es nicht schwer sein, eine solche Erklärung abzugeben. — Nur dadurch werden wir in der Lage sein, unsern jetzt auf viele Firmen sich vertheilenden Bedarf denjenigen Lieferanten zuzuwenden, die mit uns in unserem Sinne arbeiten. Sollten die diesmaligen Versuche, die wohl die letzten sein dürften, eine Besserung dieser Verhältnisse zu erzielen, wieder nutzlose gewesen sein, dann sind wir, um unsern Bedarf zu decken, auf dem direkten Wege zum Fabrikanten angelangt. Ob eine solche Umwälzung des Bestehenden im In- teresse der Grossisten ist, mögen diese selbst entscheiden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch einen warmen Appell an die jüngeren und jüngsten Kollegen richten, hier mit aller Kraft einzutreten und sich den Bestrebungen des Verbandes anzuschliessen, denn gerade die jüngeren sind diejenigen, die noch auf Jahrzehnte hinaus von dem Ertrag, von dem Erlös ihres Geschäftes ihre Existenz bestreiten müssen. Und nun möge es mir gestattet sein, noch auf Etwas hinzuweisen. Vor drei Jahren wurden auf dem Berliner Verbandstage die ersten Schritte zur Gründung einer Central-Verbands - Unterstützungskasse gethan, mit dem Beschluss die Pause bis zu dem diesjährigen Verbandstage zu einer Sammlung zu benutzen. In Leipzig soll nun der endgültige Beschluss zur eigentlichen Gründung gefasst werden. Ich bin nun weit davon entfernt, den Werth dieser Kassen zu unter- sehätzen, aber vielfach wird in das Gegentheil verfallen, sie werden über schätzt. Hauptsächlich aber kann ich mich mit einem Aufsammeln von Kapitalien nach einer Seite hin nicht befreunden, so lange noch Hilfe nach anderer Noth thut und dieses scheint mir doch beim Central-Verband der Fall zu sein. Im Interesse unserer Bestrebungen würde ich es für vortheil- haft erachten, an Stelle einer gebundenen Unterstützungskasse eine Agita- tions- und Unterstützungskasse zu begründen. Hierzu gäbe es zweierlei Eormen. Entweder die für Agitation und die für Unterstützung wird getrennt geführt und zu gleichen Tneilen aus dem Uebersehuss der Verbandseinnahmen, der sich nach Abzug der Verwaltungskosten und des Beitrages zur Schule ergiebt, bedacht resp. erhalten, oder, da die Verwaltung eine einfachere sein würde, diese beiden werden zu einer Kasse verschmolzen. Dem Bedürfniss und der Nothwendigkeit, Unterstützungen zu gewähren, kann selbst in letzterer Form, bis dem Verband einmal grössere Einnahmen zur Verfügung stehen, zur Genüge entsprochen werden; ausserdem aber kann die Agitation, und dieses erscheint mir wichtiger zu sein, eine wesent liche Unterstützung erfahren. Reisegelder für Delegirte, welche zur Gründung neuer Vereinigungen, zum Auffrischen älterer beredet werden könnten, müsste diese Kasse gewähren; Drucksachen, die sich zur Veröffentlichung im Ver bandsorgan nicht gut eignen, deren Portis etc. könnten daraus bestritten werden u. s. w. Sollen wir mit wirklichem Erfolg arbeiten, dann muss vor Allem unser Augenmerk darauf gerichtet sein, dass der Verband immer mehr in sieh erstarkt und an Umfang gewinnt. Im gesellschaftlichen Leben, in Vereinigungen sind heut zu Tage Erfolge nur durch eifrige Agitation zu erreichen — dazu gehören aber auch Mittel und diese müsste uns eine solche Kasse sichern. Ich habe mir erlaubt, in diesen Zeilen meine Auffassung, meine Meinung über unsere Stellung zur Grossistenfrage niederzulegen; es sollte mich freuen, wenn auch von anderer Seite, bevor wir uns in Leipzig zusammenfinden, dieses Thema eingehend erörtert wird. Für die Verhandlungen kann es nur von Nutzen sein. F. Neuhofer in Berlin. Y ereinsnachricliten. Uhrmacher-Verein Darmstadt. Am 28. Mai fand dahier die statutenmässige Hauptversammlung unseres Vereins statt. Als erster Punkt stand „Neukonstituirung des Vereins“ auf der Tages ordnung. Man hatte in der vorhergegangenen Versammlung am 10. März sich ernstlich die Frage vorgelegt, ob bei dem mangelnden Interesse, das schon seit geraumer Zeit zu Tage trat, es nicht vielleicht besser sei, den Ver ein ganz aufzulösen. Glücklicherweise war nun der Besuch sowohl, als auch die Stimmung in der Versammlung vom 28 Mai derart, dass man allseitig den Fortbestand des Vereins als Nothwendigkeit anerkannte. Ebenso wurde auch der Beschluss gefasst, nochmals zu versuchen, ob es nicht möglich sei, dem Vereine eine Reihe weiterer Kollegen als Mitglieder zu gewinnen, die seither den Vereinsbestrebungen fern gestanden. Fördernd für dieses Vorhaben war wohl auch der Umstand, dass eine Besprechung auf der Tagesordnung stand: Wie den in letzter Zeit statt gefundenen massenhaften Uhrenversteigerungen, hauptsächlich durch die Ge richtsvollzieher, wirksam entgegengetreten werden könne. Man beschloss, hierüber einen Rechtsanwalt zu konsultiren und das Resultat in der nächsten Versammlung, die auf den 5. Juni anberaumt war, bekannt zu geben. Mittlerweile geschahen die nöthigen Schritte und war das Ergebniss ein über alles Erwarten günstiges. Wir erhielten auf diesem Wege Kenntniss von einem Ministerialerlass, der schon am 30. September 1881 bekannt gegeben und an die gerichtlichen Behörden und Gerichtsvollzieher gerichtet war. Es dürfte wohl von allgemeinem Interesse sein, denselben hier im Wort laut wiederzugeben: „Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, dass die Grossh. Gerichts vollzieher, von ihrer Befugniss zur Vornahme freiwilliger Versteigerungen von Mobilien Gebrauch machend, in nicht wenigen Fällen Versteigerungen von Waaren abgehalten haben, bei welchen die Vermuthung nahe lag, dass es sich um die Veräusserung von Wanderlagern oder ähnlichen Manipulationen unter Umgehung der Steuergesetze des Grossherzogthums oder um die Be- nachtheiligung von Gläubigern der Versteigerung handle. Da in der That die Gefahr besteht, dass das Amt der Gerichtsvoll zieher in der angedeuteten Weise missbraucht werden könnte, so finden wir uns veranlasst, nachstehende Bestimmungen zu treffen. 1. Die Gerichtsvollzieher dürfen freiwillige Versteigerungen von Waaren nur dann abhalten, wenn sie sich verlässigt haben, dass der Versteigerer mit dem erforderlichen Gewerbspatente nach Massgabe des Gesetzes, die gleich- mässige Besteuerung der Gewerbe betreffend, vom 4. Dezember 1860 bezw. des Gesetzes, die Besteuerung der Händler im Umherziehen mit vorüber gehenden Verkaufsniederlagen betreffend, vom 26, Juni 1878 versehen ist. 2. Sowohl bei der öffentlichen Ankündigung einer Waarenversteigerung, als auch im Beginne der Abhaltung einer solchen, ist der Name und Wohn ort des Versteigerers, beziehungsweise dessen Firma und der Ort seiner
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview