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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Aufgabe für Erzeuger von mechanisch-astronomischen Kunstwerken
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hütet Euch vor dem Feuer!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- ArtikelCentral-Verband 215
- ArtikelUhren-Fachausstellung Leipzig 216
- ArtikelZur Tagesordnung des Verbandstages 216
- ArtikelDie Gesammt-Vorstandssitzung vom 28. Juni 1891 216
- ArtikelDie Verhandlungen des Vereinstages in Halberstadt über die ... 217
- ArtikelEine Aufgabe für Erzeuger von mechanisch-astronomischen ... 218
- ArtikelHütet Euch vor dem Feuer! 219
- ArtikelBriefwechsel 220
- ArtikelVereinsnachrichten 221
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 222
- ArtikelSprechsaal 223
- ArtikelVerschiedenes 223
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 223
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 224
- ArtikelAnzeigen 224
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- BandBand 16.1891 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 219 — zu wenden und einö richtige Anschauung vom Laufe der Gestirne und von der Wichtigkeit desselben für die Zeitmessung bei Jedermann zu begründen. Mit der Erfüllung dieses lehrhaften Zweckes befriedigte sich der künst lerische Sinn unserer Altvordern aber noch keineswegs, im Geiste der symboiisirenden Kunst jener Jahrhunderte knüpfte er vielmehr an den Begriff der Zeit, welcher in der Uhr ausgedrückt war, die Vorstellung alles dessen, was in der Zeit entsteht und verweht und was dem Gesetze der Vergänglich keit unterworfen ist; und er leitete die sinnvolle Betrachtung, den einmal er fassten Gedanken bis zu Ende führend, an den Gleichnissen und Bildern des Glaubens noch weiter bis zu dem letzten Ziele des Denkens, bis zu den ewigen Dingen des Jenseits. So entstand ein beziehungsreiches, echt volkstümliches Kunstwerk, dessen äusseres schimmerndes Kleid jeden erdenklichen Schmuck an sich trug und den nicht immer sichtbaren Theil desselben, wenn die Stunde kam, pünktlich aus seinen Falten schüttelte: Die flüchtigen Erscheinungen des Lebens, die Sinnbilder der Tages- und Jahreszeiten, die menschlichen Alters stufen, das Todtengerippe mit der Sanduhr, die Weisen des Alterthums, die frommen biblischen Gestalten, Heilige und Engel und die würdevollen Träger der christlichen Heilsordnung. Für diese in der Rathhausnische eingeschlossene kleine Welt gab es zur Erhöhung des Eindruckes an jedem Tage einen Augenblick — es war der Moment des astronomischen Mittags — wo die schlummernde Seele des Kunst werkes sieh plötzlich zu regen begann, wo der darin niedergelegte stille Zauber lebendig zu werden anfing, der Mittagsruf des Hahnes sich hören liess, Glockenschläge und Musikklänge ertönten, die starren Figuren ihre Glieder bewegten und verborgen gehaltene Wesen zur Feier des hohen Mittags, sich verneigend, an das Licht des Tages traten. Und alle hier gegebenen Andeutungen will die Stadt Olmütz auch bei der neuen Kunstuhr beobachtet wissen, in der gleichen Durchdringung des wissenschaftlichen Grundgedankens mit dem dazu gehörigen sinnbildlichen Ideengehalte wünscht sie das neue Werk ausgeführt zg sehen. Die Vertretung der Stadt erklärt jedoch ausdrücklich, dass sie im mathematischen Theile der Aufgabe keinen Anspruch macht auf allzu künstliche Probleme, wie solche nur durch Sachkenner nach längerer Prüfung gewürdigt werden können und ihren Ehrenplatz in einem wissenschaftlichen Museum einzunehmen verdienen; sie bedingt sieh vielmehr für ihre Schaustellung auf offenem Markte ein Kunstgebilde, klar, anschaulich und verständlich für jeden Beschauer auch ohne die Voraussetzung eines bestimmten Wissens, markig und volksthümlich in seiner Anlage, standhaft und wetterfest in seiner Ausführung! Der alte traditionelle Inhalt der Kunstuhr, welcher aus dem vorhandenen Beste des Kunstwerkes und aus Abbildungen und Beschreibungen zu ersehen ist, muss daher beibehalten werden. Der astronomische Theil muss insbesondere die Grundlagen der Zeitmessung (Achsendrehung der Erde, Sonnenbahn der Ekliptik, die Mondesphasen u. s. w.) in leichtfasslicher Weise versinnlichen und einen auf 100 Jahre vorausberechneten Kalender enthalten. Der deko rative Theil muss dem Baustyle der alterthümlichen Ausschmückung des j Rathhauses entsprechend gewählt sein und in einzelnen Darstellungen mit beweglichen Figuren Bilder aus der biblischen Geschichte und Symbole des religiösen Lebens zur Anschauung bringen. Der zur Ausführung berufene Unternehmer unterwirft sich der Verpflichtung, den ganzen inneren Baum der Rathhaus-Nische nach einem einheitlichen künstlerischen neuen Plane zu dem astronomisch-mechanischen Kunstwerke und zu dessen dekorativer Ausschmückung zu verwenden. Mit Ausnahme der Wandmalerei des inneren Bogens und der beiden Seitenflächen, welche einem anderen Künstler über geben werden wird, ist in der Aufgabe des Unternehmers Alles inbegriffen und mitverstanden, was die Nische des Bathhauses ausfüllen nnd zieren soll. Am Sockel des Kunstwerkes muss eine Inschrifttafel, zu welcher der Text ge liefert werden wird, angebracht sein. Da die reichere oder einfachere Gestaltung des Projektes wesentlich davon abhängt, wie weit das festgesetzte höchste Ausmaass der Kosten von 16 000 fl. bei der Ausführung zu gehen gestattet, so bleibt es jedem bei der Bewerbung auftretenden Meister überlassen, für die gestellte Aufgabe im astro nomischen Theile und in der architektonisch-plastischen Einkleidung eine möglichst sinnige und geschmackvolle Lösung innerhalb der aufzuwendenden Kostensumme zu finden. Jedes Projekt muss in einem plastischen Modelle mit entsprechendem mechanischen Gehwerk und in einer genauen Beschreibung bestehen; Projekte werden nur von solchen Einreichern angenommen, welche sich zugleich zur Uebernahme der Ausführung innerhalb der festgesetzten höchsten Kosten summe verpflichten und eine Kaution von 1000 fL dafür einlegen. Bei der Ausführung wird das gediegenste Material für alle Theile des Mechanismus und die grösste Rücksicht auf eine unerschütterliche Standhaftigkeit zur Bedingung gemacht. Das dekorative Beiwerk kann jedoch auch aus einer festen Holzart hergestellt werden. Die eingelaufenen Projekte werden einem anerkannten Fachmanne der astronomischen Wissenschaft und rücksichtlich der äusseren Form einer Kom mission von acht Kunstverständigen, welche zur Hälfte durch den Kunstuhr- Verein, zur Hälfte durch das Stadtverordneten-Kollegium gewählt werden, zur Prüfung zugewiesen werden, wobei der Bürgermeister der Stadt Olmütz den Vorsitz zu führen hat. Für die beiden hervorragendsten Projekte werden folgende Prämien be zahlt: 300 fl. als erster und 200 fl. als zweiter Preis. Ueber die Zuerkennung der Preise und über die Wahl der Projekte entscheidet das Stadtverordneten-Kollegium auf Grund des Berichtes der Kunstverständigen, welche dabei auch das Gutachten des astronomischen Fachmannes zu berücksichtigen haben. Hütet Euch vor dem Feuer! Wohl selten wird im Geschäftsleben ein Gegenstand leichter und oberflächlicher genommen als die Versicherung des Besitz thums gegen Feuersgefahr. Zu gern wiegt man sich in dem Gedanken absoluter Sicherheit und vertraut gern der meistens recht gut organisirten Feuerwehr oder den guten massiven Ge bäuden, die ja in grösseren Städten fast allgemein sind. Zu dem hört man recht selten von dem Brande eines Uhrmacher geschäftes, so dass man bei der notorischen geringen Feuerge fährlichkeit unserer Waaren sich ganz besonders bevorzugt halten kann. Und doch: wer kann behaupten, auch nur eine Stunde absolut sicher vor dem gefährlichen Element zu sein, welches in kürzester Zeit mit einem Male die Arbeit vieler Jahre vernichten kann! Ein altes Sprichwort sagt: „Unglück ist wohlfeil“, ganz be sonders passt dies auf die in Bede stehende Gefahr, denn von keinem Missgeschick kann man unverschuldeter betroffen werden als vom Feuer. Durch eine Gasexplosion können mit einem Schlage sowohl das Lokal, als die ganzen Waarenvorräthe zer trümmert werden. In richtiger Erkenntniss dieses Umstandes haben sich seit längerer Zeit Interessenten zusammengethan, um sich in dem Falle eines Schadenfeuers gegenseitig Hilfe zu leisten, wodurch den Betroffenen meistens die frühere Existenz gesichert bleibt. — Beim Grundbesitz sorgt selbst die Obrigkeit dafür, dass jeder Eigenthümer mit seinen Baulichkeiten einer solchen Vereinigung beitritt und sind in jeder Provinz meist mehrere solcher Sozie täten für das flache Land und die kleineren Städte, während die grösseren Städte vermöge ihrer höheren Sicherheit, die aus strengeren Bestimmungen der Bau-Polizei-Ordnung und dem Bestehen eigner Feuerwehren hervorgehen, eigne Verbindungen haben. Wenngleich nun für die Versicherung von beweglichem Eigenthum kein gesetzlicher Zwang besteht, so ist es doch die Pflicht jedes Bürgers, einer solchen Gesellschaft beizutreten, um nicht im Falle eines Brandes verarmt dazustehen und seinen Mitmenschen zur Last zu fallen. Mit Beispielen an der Hand will ich versuchen einige Punkte aufzuklären, auf welche Weise man am besten eine Versicherung abschliesst beziehungsweise vorgekommenen Falles ein Brand schaden behandelt wird. Die Erfahrung hat gezeigt, wie viel zweifelhafte Auffassungen bestehen, die wirklich der Aufklärung bedürfen. Bevor ich auf weitere Einzelheiten eingehe, erwähne ich, dass die Art der Gesellschaft eine Aktien-Gesellschaft oder eine solche auf Gegenseitigkeit sein kann. In letzterem Falle ist jeder Versicherte Theilhaber am ganzen Unternehmen, hat also direkten Antheil am Gewinn und Verlust des gesammten Geschäfts. Die Prämiensätze dieser letztgenannten Kategorie sind in der Regel höhere als bei Aktien-Gesellschaften, jedoch findet bei gut fundirten und verwalteten Gesellschaften auf Gegenseitigkeit eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge oft bis 3 / 4 des No minalsatzes statt, so dass in Wirklichkeit die Prämie eine ge ringere ist, wie bei der anderen Art von Sozietäten. Beispielsweise zahlte im verflossenen Verwaltungsjahr die „Feuerversicherungsbank für Deutschland in Gotha“ 77 Proz. an Dividende den Mitgliedern heraus. Bei grossen Bränden dürfte diese Höhe an Dividende nicht erreicht werden, vielmehr könnte in sehr ungünstigen Jahren sogar der Fall eintreten, dass die Interessenten zu den bestimmten Prämiensätzen noch hinzuzahlen müssten; bei neueren Gesellschaften mit geringem Betriebskapital wäre selbst die Lebensfähigkeit in Frage ge stellt. — Angenommen, das Waarenlager eines Uhrengeschäftes ist mit 12 000 Mk. versichert so würde bei obengenannter Gesell schaft, vorausgesetzt es ist keine Gefahrerhöhung zu berück sichtigen, die Prämie 4 pro Mille betragen —48 Mk. pro Jahr; zurückgezahlt werden 77 Proz., demnach bleibt in Wirklichkeit nicht ganz 1 p. Mille zahlbar, was 11,76 Mk. pro Jahr beträgt. Für Mobiliar berechnet genannte Gesellschaft sogar nur 2 x / 2 p. Mille. Bei Feuerversicherungsgesellschaften auf Aktien verhält sich die Sache anders. Die Prämien werden nach Uebereinkunft bei
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