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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 04.12.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-12-04
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189512041
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18951204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18951204
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1895
- Monat1895-12
- Tag1895-12-04
- Monat1895-12
- Jahr1895
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 04.12.1895
- Autor
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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich MM-LUM für MMs, MH, Amiskff Mdaff St. Lgidim, LtimlSrorl, Ammm md MD. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. — —— ——- 4S. Jahrgang. —— —-—-— ————- Nr. 381. Mittwoch, den 4. Dezember 1895. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends sür den folgenden Tag.' Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die Siergefpaltene KvrpuSzeü, oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Bekarmtumchrmg. Vom diesjährigen Reichsgesetzblatt sind die Nummern 34 bis mit 39 und vom Gesetz- und Verordnungsblatt ist das 8. bis mit 12. Stück erschienen und für die nächsten 14 Tage zu jedermanns Einsicht in hiesiger Ratsexpedition aus gelegt worden. Dieselben enthalten: -1. ReichskesetzblaLt. Nr. 2263. Verordnung, betreffend die Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. Bom 13. August 1895. Nr. 2264, Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vor schriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 30. August 1895. Nr. 2265. Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 5. Sep tember 1895. Nr. 2266. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rotlauf der Schweine. Vom 8. Sep tember 1895. Nr. 2267. Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 3. Okt. 1895. Nr. 2268. Bekanntmachung, betreffend Aenderuvg des Z 53 der Verkehrs-Ord nung für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 18. Oktober 1895. Nr. 2269. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht sür die Schweinefeuche, die Schweinepest und den Rotlauf der Schweine. Vom 23. Okt. 1895. Nr. 2270. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1895 über Ausnahmen von dem Verbots der Sonntags arbeit im Gewerbebetriebe. Vom 25. Oktober 1895. Nr. 2271. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 30. Oktober 1895. Nr. 2272. Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 30. Okt. 1895. Nr. 2273. Bekanntmachung, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung von Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie. Vom 9. Nov. 1895. ö. Gesetz- und Verordwuugsblntt. Nr. 37. Bekanntmachung, dis Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn Löbau-Weißenberg betreffend; vom 25. Juli 1895. Nr. 38. Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend; vom 3O.Jult 1895. Nr. 39. Bekanntmachung, eine weitere Anleihe der Stadtgemeinde Freiberg be treffend; vom 31. Juli 1895. Nr. 40. Verordnung zur Ausführung des Reichsgssetzes vom 13. Juni 1895, betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Personen des Solbatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts (R-G. Bl. S. 261—264); vom 9. August 1895. Nr. 41. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Plauen i. V. betreffend; vom 9. August 1895. Nr. 42. Verordnung, eine Abänderung der Verordnung über den Staatsforst dienst vom 9. Mai 1871 betreffend; vom 19. August 1895. Nr. 43. Bekanntmachung, die Heranziehung des Einkommens aus ärztlicher Praxis zu der in den Königreichen Preußen und Sachsen bestehenden Staatsernkommensteuer betreffend; vom 26. August 1895. Nr. 44. Bekanntmachung, die Vornahme einer Ergänzungswahl für die I. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 30. August 1895. Nr. 45. Verordnung, die Vornahme von Wahlen für die II. Kammer der Ständevcrsammlung betreffend; vom 30. August 1895. Nr. 46. Bekanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Malzfabrik Pirna vorm. I. PH. Lipps u. Co. in Dresden" betreffend; vom 12. Sept. 1895. Nr. 47. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Ergänzungswah len zur II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 14. Sep tember 1895. Nr. 48. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbatzn Chemnitz-Stollberg betreffend; vom 19. Septbr. 1895. Nr. 49. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn Olbernhau Neuhausen betreffend; vom 24. Sept. 1895. Nr. 50. Bekanntmachung, den Wahlkommissar für den 9. Wahlkreis des Platte» Landes betreffend; vom 24. September 1895. Nr. 51. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sach sen zum nächsten ordentlichen Landtag betreffend; vom 11. Okt. 1895. Nr. 52. Verordnung, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern im Königlich Sachs. Staatsdienste betreffend; vom 8. Oktober 1895. Nr. 53. Verordnung, die am 2. Dezember 1895 vorzunehmende Volkszählung betreffend, vom 21. September 1895. Nr. 54. Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über tue Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 betreffend; vom 10. Oktober 1895. Nr. 55. Verordnung, Ernennung für die I. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 11. Oktober 1895. Nr. 56. Bekanntmachung, die Einteilung des Bezirks des XII. (Königl. Sächs.) Armeekorps in 6 Jnfanterie-Brigadebezirke und die Unterstellung von Landwehrbezirken unter die Kavallerie-Brigaden und die Feld-Artillerie-- Brigade Nr. 12 betreffend; vom 14. Oktober 1895. Nr. 57. Verordnung, die Abtretung von Grundeigentum zu Erbauung emer normalspurigen Eisenbahn von Limbach nach Wüstenbrand betreffend; vom 14. Oktober 1895. Nr. 58. Dekret, die der sächsischen Bodenkreditanstalt, Aktiengesellschaft in Dres den, erteilte Genehmigung zur Ausgabe von Jnhaberpapieren betreffend; vom 25. Oktober 1895. Nr. 59. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer der Ständeversamm lung betreffend; vom 26. Oktober 1895. Lichtenstein, am 27. November 1895. Dev Stadtrat. Lange. Bm. Bolksbivliothek Mittwoch und Sonnabend von 12 bis 1 Uhr. LsAesMfchLchte. *— Lichtenstein. Um der Verjährung vor zubeugen, die fürForderungen aus dem Jahre 1892 mit Ablauf des 31. Dezember d. I. eintritt, ist ratsam, bei Gericht einen Antrag auf Erlassung eines Zahlungs befehls zu stellen. Dieser Antrag wird durch Ueber- reichung eines im oberen Teile ausgefüllten gedruck ten Formulars sür einen Zahlungsbefehl ersetzt. Bei der Ausfüllung ist zu beachten, daß die Zeit der Entstehung der Forderung und der Rechtsgrund für dieselbe in den Zahlungsbefehl aufzunehmen sind. Handelt es sich um eine aus mehreren Einzelforde rungen bestehende Schuld, wie z. B. einer Waren forderung, so ist es zweckmäßig, dem Zahlungsbe fehl bezw. dem Antrag darauf eine fpezisizierte Rech nung beizufügen, in dem Zahlungsbefehl aber die Gesamtsumme aufzunehmen. Endlich muß der An trag auf Erlassung eines Zahlungsbefehls so recht zeitig bei Gericht eingehen, daß der erlassene Befehl dem Schuldner noch vor Ablauf des Jahresschlusses zugestellt werden kann, da diese Zustellung allein die Verjährung unterbricht. *— Das morgen Mittwoch abend im Kalich- schen Gasthofe in Hohndorf stattftndende große Concert der städtischen Kapelle aus Chemnitz umfaßt folgendes Programm: Sinfonie Nr. 5 6-moII von Ludwig v. Beethoven; a. ^Hogro eon brio; d. ^näunto von moto; o. LekorM und lOualo Llls^ro. Ouvertüre zu Tannhäuser von Richard Wagner. Zigeunerweijen für Violine von P. Sarasate (Herr Cvncsrtmeister Ohliger). Thema und Variationen aus dem Kaiser > Quartett von Jos. Haydn (das gesamte Streichquartett). Ouvertüre zu „Wilhelm Tell" von Rossini (Cellosolo von H. G. Mann). Punkt 8 Uhr werden die Saalthüren geschloffen, des halb ist Pünktliches Erscheinen dringend nötig. Omni busse ab goldner Helm abends 6 Uhr, ab goldne Sonne 7 Uhr bieten dem Publikum Gelegenheit zur Fahrt nach Hohndorf. Fahrkarten a 40 Pfg. sind bis Mittwoch nachmittag 3 Uhr bei Hrn. Bürger schullehrer Schulze zu haben. — Welche Forderungen verjähren mit Ablauf dieses Jahres? Mit dem 31. Dezember werden, wenn nicht vorher die gesetzlichen Rechtsmittel be- nutzt werden, folgende Forderungen aus dem Jahre 1893 verjähren: I. Der Fabrikunternehmer, Kauf leute, Krämer,KKÜnstler und Handwerker für Waren und Arbeiten, sowie der Apotheker für Arzneimittel, jedoch mit Ausnahme solcher Forderungen, welchem Bezug auf den Gewerbebetrieb des Empfängers ent standen sind; 2. der Fabrikunternehmer, Kaufleute, Krämer, Künstler und Handwerker wegen der an ihre Arbeiter gegebenen Vorschüsse. 3. Der Schul- und Erziehungsanstalten aller Art für Unterricht, Erziehung und Unterhalt. 4. Der Lehrer für Ho norar. 5. Der Fabrikarbeiter, Gesellen und Hand arbeiter wegen des rückständigen Lohnes. 6. Der Fuhrleute und Schiffer wegen des Fuhrlohnes und Frachtgeldes, sowie ihrer Auslagen. 7. Der Gast- und Speisewirte für Wohnung und Beköstigung. Außerdem verjähren mit dem 31. Dezember die nach stehenden Forderungen aus dem Jahre 1891: 1. Der Kirchen, Geistlichen und Kirchenbeamten wegen Ge bühren sür kirchliche Handlungen. 2. Der Kommissare von öffentlichen Behörden, der Anwälte, Notare und Medizinalpersonen (mit Ausnahme der Apotheker), Buktions-Kommissare, Makler und überhaupt aller derjenigen Personen, welche zur Versorgung be stimmter Geschäfte öffentlich bestellt oder zugelaffen sind, oder sonst aus der Uebernahme einzelner Arten von Aufträgen ein Gewerbe machen. 3. Der Zeugen und Sachverständigen. 4. Der Haus« und Wirts schafts-Offizianten, der Handlungsgehilfen und des Gesindes an Lohn, Gehalt und andern Bezügen, 5. Der Lehrherren wegen des Lehrgeldes. 6. Die Rückstände bedungener Zinsen, der Miets- u. Pacht gelder, Pensionen, Besoldungen, Alimenten, Renten, sowie die Rückstände von Abgaben, die infolge einer vom Staate verliehenen Berechtigung an Privatper sonen zu entrichten sind, wie Wege- und Brücken gelder. 7. Die Forderungen auf Erstattung ausge legter Prozeßgelder von dem dazu verpflichteten Geg ner. 8. Die Forderung auf Nachzahlung der von den Gerichten, Generalkommissiouev, Revisions-Kol-
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