Großenhainer MtthMiD- mit AilZtWM. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Xo. 76. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. Dienstag, den 8. Juli 1882 Bekanntmachung. ich-, das Johann Gottlob und Carl Traugott Rehmtisch zugehörige Hufengut Nr. 22 des Brandcatasters und Fol. 20 des Grund- und Hypothekenbuchs für Thiendorf, welches am 17. Marz 1862 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1987 Thaler 23 Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Ge- richtsstelle und in der Schanke zu Thiendorf aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 25. April 1862. Königliches Gerichtsamt. Franz, Assessor. R. Ktz. Der Stadtrath. Schickert. deren Eltern und Erzieher verantwortlich sind. Großenhain, den 25. Juni 1862. Das schon ost erlassene Verbot -es Werfens mit Steinen <-<^4^4z4z444z44^i-^ -je Baume und Pflanzungen, sowie überhaupt auf öffentlichen Straßen und Platzen wird hierdurch eingeschärft mit dem Bemerken, daß für Kinder Großenhain, den 4. Juli 1862. Die Polizeibehörde. Schickert. Erstatteter Anzeige zu Folge ist am letzten Viehmarkte, den «<-^4^4^444 444^444z4j. 23. Mai d. I., von einem Viehhändler aus Großdittmannsdorf eine schwarzlederne Geldkatze mit 42 Thlr. Inhalt verloren worden. Dieß wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß auf'Wiedererlangung der erwähnten Geld katze nebst Inhalt eine Belohnung von LV Dhlr* gesetzt ist. Diejenigen Mannschaften des Feuerwachcorvs, welche bei der am -^^444z4l444z44^444zA. 23. Mai d. I. abgehaltenen ersten Waffenübung fehlten, haben sich Mittwoch, den 9. d. M., Nachmitttags ^6 Uhr mit Bajonnetgewehr und Abzeichnung zum Nachexerciren auf dem Bobersberge einzufinden. Punkt 6 Uhr wird verlesen. Großenhain, den 4. Juli 1862. Das Commando des Feuerwachcorps. C. F. Thiergen. Tagesnachrichten. Snchsen. Ihre Maj. die Königin und Ihre königl. Hoh. die Prinzessin Sophie haben sich am 4. Juli von Leipzig nach Pillnitz begeben. Preußen. Die persische Gesandtschaft, welche dem König die Insignien des Ordens der Sonne überbringt, ist am 3. Juli von Paris in Berlin eingetroffen. Kurheffen. Die den Druckern der „Morgen zeitung" entzogenen Concessionen sollen ihnen in Folge eines Ministerialbeschlusses wieder zurück gegeben werden. — Durch einen andern Beschluß des Ministeriums wird die Widerruflichkeit der Concesosinen als Regel aufgehoben. Verbotene auswärtige Blatter können auf Nachsuchen wie der zugelassen werden. Hessen-Homburg. Die Negierung hat am 4. Juli die baldige Aufhebung der Spielbank in Homburg zu beantragen beschlossen. Dänemark. „Dagbladet" äußert sich über die bevorstehende Zusammenkunft der Könige von Schweden und Dänemark dahin: es sei für Däne mark nothwendig, sich durch eine Allianz mit Schweden zu stärken, da die holsteinische Frage nicht länger in dem jetzigen stagnirenden Zustande bleiben könne. Diese Verschleppung der holstei nischen Frage falle dem deutschen Bunde zur Last, welcher sich in der letzten Zeit ausschließlich mit der hessischen Sache beschäftigt habe und knüpft daran die Hoffnung: da der Bundestag die von ihm selbst vernichtete kurhessische Verfassung von 1831 wieder hergestellt habe, werde er auch ge neigt sein, seinen Beschluß in Betreff der Aus hebung der Gesammtstaatsverfassung für Holstein wieder zurückzunehmen.