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Erzgebirgischer Volksfreund : 30.06.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-06-30
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193406302
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19340630
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19340630
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1934
- Monat1934-06
- Tag1934-06-30
- Monat1934-06
- Jahr1934
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 30.06.1934
- Autor
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Tageblatt -"-TAMM mchlgt le hat folgenden Inhalt: Die die deutsche Transfernote vom tsprechendÄit Sorgfalt «prüft. DerkennAAge« «ad DerdSchIiE««g»n Di« Antwott Amertka« auf die deutsch« Lraueferu^e. Bern», 29. Juni. Die aMeptkaulsch, Astwott zur beätf Nr. M Sonnabend, dm so. Juni 1S34. zu müssen. G» Orden, die nicht mehr getragen werden dürfen. nach Die na tag, den 3. Juli 1934, Mittags 1 Uhr soll'in - " schtne öffentlich meist, steigert werden. UW»M»WWWM>WI Sichernngsmahnahme« für die Brotverforgnng Das Getrer-egran-gesetz. Schneeberg. Sm Juli 1SS4 werben sSMg: am 5.: Aufwertungs-(Mietzins-)Steuer für Juli. - 7.: Mufikinstrumentenfteuer Mr Juli bzw. für das Herr Rechtsanwalt Fritz Linder in Aue plant die Einfüh rung geklärter SpülabortwSsser aus seinem Neubaugrundstück Murmner 851» des Flurbuchs für Aue (an der Verlängerung der Gellertstraße) durch die städtische Schleuse in den Betriebs- hraben für das Elektrizitätswerk der Firma.Gebrüder Georgi und von da in die Zwickauer Mulde. deutschen Verhältnissen gerecht werden.,,Es ist verständlich, daß die ausländischen Finänzleute Äge Beschwerden haben, .seitdem der Deviseustrom aus-Deutschland versiegt ist. Aber schließlich können sie an dem fundamentalen Sich nicht vorbei- gehen, daß die deutsche Reichsbank nicht mehr Devisen ins Ausland gehen lassen kann, als sie selbst hat. Im übrigen ist die ganze Angelegenheit unter dem Gesichtspunkte der jüdi schen Haßpropaganda zu betrachten, die immer noch glaubt, der deutschen Regierung Schwierigkeiten machen Dl« französischen Transferverhandlunge« in Berlin. Pari«, 29. Juni. Di« französische HarchelsaLordnung hat Vorschläge über die Regelung der von dem Moratorium einbegriffenen Schulden erhalten. Da sie aber keine Zuständig, leiten besitzt, über finanzpolitische Fragen zu verhandeln, hat sie die Vorschläge nach Paris weitergeleitet, wo sie vom Finanzminister geprüft würden. Es verlautet, daß dieses An gebot eine Grunoalge für di« Dechandlungen darstelle, auf der das Finanzministerium die Verteidigung der Rechte der französischenGläublger fortzusetzen gedenke. Has. Dochaben wird hiermit «mäß 8 3b Absatz 1 des Wassergesetzes -str öffentlichen Kenntnis gebracht mit der Auf- forderung, etwaige Einwendungen hiergegen binnen 2 Wochen an unterzeichneter Amtsstelle schriftlich oder mündlich vorzu- bringen. Di« Beteiligten, di« sich innerhalb der gesetzlichen Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzunehmende. Regelung. Die auf besonderen privätrechtlichen Titeln ruhenden Ein- Wendungen werden durch den Fristablauf nicht berührt. Di« Unterlagen können während der geordneten Ge schäftszeit im Stadthaus« Au«, 2. Stock, Zimmer Nr. 30, «In- geschen werden. < Aue (Sa.), 28. Juni 1934. Der Nat der Stadt — Bauvollzttamt. ' . — Abt, für Wassersächen. — der deutschen Anleihen im Ausland ebenso wie bei der Dawes- und Hounganleihe seien doch allen Ländern gegenüber die gleichen gewesen. Was insbesondere die Anleihen anaehe, die Amerika Deutschland gewährt habe, so seien die Anleihen mit de» ausdrückliche» Abmachung gegeben worden, daß sie für produktive Zwecke verwendet werden sollte«. Als solche Zweck« seien der Aufbau der Handelsflotte, die Modernisierung her MLLSBLrZWLWtz SMen abgegeben worden. Das amerikanische Kapital sei unbestrittenermaßen ein wesentliches Element Lei d«m Aufbau der'deutschen Wirtschaft nach dem Zufammenbruch von 1923 gewesen. Die Bereinigte« Staate« hätte« ihrerseits kein« Reparationen von D«mschla«d empfangen. Wenn Deutschland jetzt auf seine zusammengeschmolzenen Gold- und Devisen vorrate und auf Maßnahmen der Gläubiger Hinweise, durch die die deutsche Ausfuhr geschädigt worden sei, so müsse zwar anerkannt werden, daß die überall in der Welt errichteten Handel-Karrieren de» Welthandel ernstlich gehindert haben «nd daß di« deutsche Transferfrage dadurch ungünstig beeinflußt worden sei. Deutschland habe sich aber auch durch seine Politik in vielen Teilen der Welt selbst Opposition geschaffen, durch die Hanbelskonflikte entstanden seien und die deutsche Ausfuhr vermindert worden sei. Die Note kritisiert dann die in den letzten Jahren durchgeführte Entschuldung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und de« Rückkauf vo« Aulelhestücke» auf ausländische« Märkte« und betont, daß die Abtragung aus ländischer Schulden allen, außer den wesentlichsten Bedürfnissen einer Regierung vorzugehen habe. Deutschland habe z. B. er hebliche Summen für Materialeinkäufe aufgewandt, die sich für Rüstungszwecke (?) eigneten. Der enge Zusammenhang, den die deutsche Regierung mit den Zahlungen seiner ausländischen Schulden und den Handelsbilanzen herstelle, scheine der ameri kanischen Regierung nicht zutreffend. Das Bestrebe«, die Han- >« auch nicht den Eharakter eines Ordens ir sich in Anspruch nehmen — dennoch , ÄrM oder Tragweise den erlaubten Orden oder Ehrenzeichen ähneln. Hierzu gehören die zahlreichen Ab zeichen, die, wie etwa 'die überwiegende Zahl der Regi- mentsabzeichen, in Tragweife und Form zu Der- »«chflunaen Mit Orden Anlaß geben. Aach sie dürfen daher nicht mehr getragen oder verliehen werden and zwar ohne RUckstchi auf eine etwaige Inschrift, da hindurch dem Abzeichen die Oroensähnlichkeit nicht oha« weiteres genommen wird. ' Im übrigen «erden durch ha« Gesetz solche AbzeApn Nicht berührt, die durch die Art Ares Trkgens zu Ar- mgen mit Orden Nicht führen können,. z. P. Avzeichen nn von Rädeln oder Spangen- Tagung», m, Schütz-nabzeichL, Klakettesi usM FrontkSmpferabzeichen 1914—18, das Preußische Erlnnerungs- kreuz, da» Langemarck-Kreuz, da» Bayrische «riegserinnerungs- kreuz, das WürttemLergische Kriegserinnerungszeichen, Vas Badische Feldehrenkreuz, das Sächsische «riegsehrenkreuz, sämtliche Freikorpsabzeichen, das Oesterreichische Kriegserinne- rungskreuz, die Kaiser Franz Ioseph-Eedächtnismedaille, da» Aeller.Areuz, das Seorgenkreuz. Diese Aufzahlung, die im Hinblick auf den außerordentlichen Umfang des Ordensmiß brauchs nicht erschöpfend ist, soll lediglich als Anhalt dienen und umfaßt vorwiegend solche Ehrenzeichen, die im Laufe der Zeit den weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt geworden Md. ' Der Johanniter- und der Malteser Orden dürfen nach wie vor getragen werden, letzterer, als ausländischer Orden unter der Voraussetzung, daß oie Genehmigung zu seiner Annahme erteilt worden ist. Von dem Verbot find auch solche Abzeichen erfaßt, die — wenn sie auch nicht den Eharakter eines Ordens oder Ehrer Schlvarzenberg-Nsuwelt 1 Si piettnd gegen sofortige Bari,-.,—„ . .. ' SamMelort-er'Bieter: Kaffee Wettin. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Schwarzenberg. Amtliche Anzeigen. vMontag, den 2. Juli 1934, nachm. 3 Uhr soll in Beierfeld 1-audidmz« meiMetend gegen sofortige Barzahlung öffent lich versteigert werden. Sammelort der Meter: Gasthof Albert-Turm, Beierfeld. Volkstreckungsstelle de» Finanzamts Schwarzenberg. Berlin, 30. Juni. Zu dem Ergänzungsgesetz zum Gesetz über Titel, Orden uNd Ehrenzeichen vom 18. Mai 1934 gibt das Reichsinnenmini st erium auf wieder holte Anfragen hin schon jetzt bekannt: Das Gesetz, dessen Zweck es ist, dem in der Nachkriegszeit hervorgetretenen Ordensmißbrauch einen Riegel vorzuschieben, hat den Kreis der Orden und Ehrenzeichen, die fortan getragen werden dürfen, gendu bestimmt und das Tragen aller sonstigen Orden und Ehrenzeichen verboten und unter Strafe gestellt. Unt^r die nach dem Gesetz zugelassenen Orden und Ehrenzeichen fallen u. a. die von der Regierung eines ehemals verbündeten Landes für Verdienste im Weltkriege verliehenen Orden, so — um Beispiele anzuführen — die un garische Kriegs- und Erinnerungsmedaille, die österreichische Kriegs- und Erinnerungsmedaille, die Tiroler Landesdenk- münze 19147—18. Eine Genehmigung zur Annahme und zum Tragen dieser ausländischen Kriegsorden ist nicht erforderlich, im Gegensatz zu den Orden und Ehrenzeichen, die aus einem anderen Anlaß von einem ausländischen Staatsober haupt oder einer ausländischen Regierung verliehen werden. Von dem Verbot des Tragens von Orden nimmt das^Gesetz außerdem das schlesische Bewährungsabzelchen (Schlesischer Adler) und -äs Baltenkreuz äus. Das Tragen aller anderen Nachkriegsorden und Ehrenzeichen ähnlicher Art, wl« sie von nichtstaatlicher Seite zahlreich gegen Entgelt ober unentg-'^ich verliehen worden fmo, fällt dagegen unter da» Verbot. Darunter find auch die von privater Seite verliehenen ausländischen Ehren- zeichen zu rechnen. E» dürft» hiernach «. «. nicht »ehr getragen ALL Berli«, 3V. Jimi. Die Relch»regieru«g hüt ein Gesetz zur Ordnung der Getreidewirtschaft beschlossen E» tritt am 1. Juli in Kraft ««d soll auf Jahre hinan» die . B«ea»Sfttz»»g«a schaffen, um de« Bauer« den Absatz der Er»« -» äerechten Preisen »nd dem deutschm Bolk die B«r- sorg»»g «t Brot für die Dauer zu gewährleiste«. «-ich-mMister Lan^iEatt - 1. di« Zeuger »»« inländischem Roggen »nd W«izen solche» G^Äd« für Zwecke der menschlMu Ernährung zu festgesetzten Preisen abliefern dürfe« oder müsse«. 2. Sevoffevschafte«, Händler «nd sonstige Verteiler Roggen und Weizen für Zwecke der menschliche« Ernährung erwerben oder welterveräußer« dürfe« oder müsse«, 8. Mühle« oder sonstig« Berarbtltrr Rogg«« und Weize« für Zwecke der. menschlichen Ernährung erwerben oder in ver arbeitetem oder unverarbeitetem Zustand weiterveränßer« dürfen oder müssen. ' Der Minister wird ermächtigt, eine Lhnliche Regelung auch Mr die übrigen Setreidearte« z« treffen. Er kann ferner Vor- Schriften über di« Ausmahlung von G«treid« u«d -i« Ser- stellnng vo« Backwar«« «rlaff««. Schlleßlich kann der Minister vorschreiben, dich Getreide «nd Getreideerzeugnlsse «ur durch eine von ihm bestimmte Reichsstelle i« de« Verkehr gebracht werde« dürfe«. Da die Durchführung diese» Gesetze« Mr da« Gesamtwohl de» Bolle» von ausschlaggebender Bedeutung ist ««d unter besondere« Umständen für die Ratio« geradezu lebenswichtig «erde« ka««, war es notwendig, bi« Innehaltuag drr Aaordnvngen durch die Androhung schwerer Strafe« zu sichern. Sin abschließende» Bild über die Durchführung diese» grundlegenden Gesetze« im neue« Getreidewirtschaftsjahr kann «och sicht gegeben «erben, ba «och kei« sichere» Urteil über -a» Ernteergebni» möglich ist. Al» sicher kann heute schon gelte«, dich Vie neue Ernte Vie Rekorverträge ver letzten beiden Jahre nicht erreiche« wirb. Anderersett» herrscht bei den «r- andvortlichen Stellen Klarheit darüber, daß die Brot- getreiheversorgung gesichert ist. Im Osten «ad in Mitteldeutschland hat der Saatenstand durch den Mangel an Feuchtigkeit gelitten. Im Westen und Süden ist der Saaten- stand Mr Brotgetreide dagegen gut. Die Getreide- reserve «, die sich in der -and de» Reiche» und gemäß be sonderer gesetzlicher Vorschrift bei den Mühle« befinde«, find Überdl,«so groß, daß schon allein au» diese« Srnnve mit einer glatte» Brotgetreideversorgung der Vevollerung bestimmt ge rechnet «erde« kann. E» ist vorgesehen, v«« A « » mah - l»«g»s--Mr Brotgetreide zu erhöh««, wodurch wiederum mehrere hu»derttause»d Tonnen Mehl zusätzlich gewonnen «erbe» könne«. Ei« Nohflofibommifia« ernannt. Berlin, 39. Juni. Der Reichowlrtschaftominiper hat t« Sinverständni» mit dem Reichskanzler den Dr.-I«g. P » ppein Düsseldorf zu« Rohstoffkömmissar ernannt. MMfirlle' OÄWcdie oM bett S-mmerjahm-rkr i« SWelein Sonntag »nd» Montag, b«» L und 9. IN« 1984. Di« amtlichen.Bekanntmachung«» sömtitcher Behörden können in den Geschäftsstellen d« «Eqa<bivgisch«n Bolk»sr«m-o» in Au«, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg «inaeseh«n «erde» velsbllan^n auszuglelche», «erbe «ah^cheinlich bas SHamt. volume» bes Welthanvel« u«d damit bi« TraüttermöglU^eite« noch weiter herabvrücke«; dieser Weg müsse auch unvermeidbqv auf eine Diskriminierung zwischen verschiedenen Gläubigern kinauslaufen. Aber es sei doch anzuerkennen, -aß der durch die vielfachen Handelshemmnisse verursachte Rückgang des Warenaustausches die Schwierigkeiten Deutschland» erhW habe, seinen ausländischen Verpflichtungen nachzukommen. Zum Schluß spricht die Note die Erwartung au», hass dse . I ««u, «.» ««»«,««. ««chl«. . ^1 I_ gahrg. 87. ÜW>»WMWWWMW>«MUmaWWW«W«WWIW«WMW»^ ; 2. NrchmmgBSiertelstchr. ». 10. und ?4,: Bürgerstemer Mr Lchn- si.' GHaltsempMngdtz » 1h.: Grundsteuer 2. Termin 1W4, - 15.: KirchenstÄmr 2. Dermin 1934. - 31.: Biersteuer Mr Juli (äußerst« Zohsfrist 10. 9. 19SY. IdthlWM«: Stadtsttutrkaff«, Ainunrr 2. Kafs,sifM«d«»r Täglich tt8-l«1 Uhr. Nach Frtstablauf muß da» Mahn- und D«itreiLungsv«v, fahren ayf Kosten der SSumfgen eintzelettet Mrden. Schneeberg, den 28. Juni 1934. » Der Stabtrat — St«uera«t.
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