Großenhainer Unterhaltungs- und Ameigeblatt. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 61. Mittwoch, den 30. Juli 18o1 Bekanntmachung, die Meisterprüfungen bei den Bauhandwerkcrn betr. Da nach § 4 der Verordnung vom 14. Januar 1842, die Meisterprüfungen bei den Bauhand werkern betreffend, diese Prüfungen innerhalb der Zeit vom Monat Octobcr bis Monat Mai jeden Jahres vorgenommen werden sollen, so werden alle Gesellen des Maurer- und Zimmerhandwerks, welche das Meisterrecht bei einer Maurer- oder Zimmer-Innung im hiesigen Kreis-Directions-Bezirke erlangen wollen, hierdurch aufgefordcrt, sich deshalb nach Maßgabe der Vorschrift in § 5 der angezogenen Ver ordnung längstens bis zum 30. September dieses Jahres bei der Prüfungs-Commission für Bauhand werker hierselbst, und zwar bei deren Vorstande, dem Stadtrathe 0r. Hertel, schriftlich oder mündlich anzumelden und dabei, unter Bezeichnung der Innung, bei welcher sie einzuwerben beabsichtigen, und unter genauer Angabe ihres Wohnorts, ein von dem Meister, bei dem sie das letzte Jahr über in Arbeit gestanden haben, ausgestelltes Zeugniß über ihre practifche Brauchbarkeit bcizubringen. Im Uebrigen haben die Obrigkeiten der Orte, an welchen sich eine Maurer- oder Zimmer-Innung befindet, für möglichste Verbreitung dieser Bekanntmachung durch Verfügung an die Innungen und sonst Sorge zu tragen. Dresden, am 15. Juli 1851. Tagesnachrichten. Sachsen. Die Verfertiger falscher Chemnitzer Stadlbankbillets sind entdeckt. — Im Dorfe Gosel an der altcnburgifchen Grenze trank der Gutsbesitzer Päßler, durstig vom Felde zurückkehrcnd, aus einer Flasche, die, statt Bier, Fliegengift enthielt, und starb darauf. Er hinterlaßt sieben unerzogene Kinder. Preußen. Der Bruder des Ministers v. Man teuffel ist doch noch zum Unterstaatssecretär ernannt worden. Die Ernennung des Regierungspräsiden ten v. Bodclschwing zum Finanzminister ist nun ebenfalls erfolgt. — In Elberfeld wurden bei dem Graveur und Goldarbeiter Beckmann drei Kossuth- Medaillen als staatsgefährlich confiscirt. Kurhessen. Unter den baierfchen Bundessoldaten scheinen in der That noble Subjecte zu stecken. Nach dem zwei derselben vor Kurzem einen Raubmord- ansall bei Frankfurt verübt hatten, wird ein gleicher bei Wolfsanger berichtet. Der Beraubte ist in Lebensgefahr. — In Fulda ward der Rechtscandi- dat Hornfeck verhaftet, weil er mit einem Fran zosen auf das Wohl der französischen Republik an gestoßen hatte. — Der Kurfürst scheint sich sein Garde-du-Corps-Regiment zu Pferde zu einer besonders treuen Leibwache erziehen zu wollen. Die selben dürfen nicht wie andere Soldaten bestraft werden, unter Anderem nicht in die Strafabthei- lungcn kommen, sondern erhalten nur Arrest und Königliche Kreis-Direction. Thimmig Festungsstrafen. Ein solcher Gardehusar, der wegen thällicher Beleidigung einer Patrouille zu bedeutender Freiheitsstrafe verurtheill war, ward vom Kurfürsten gänzlich begnadigt. Koburg-Gotha. Die Feier der Sonn- und Festtage ist auch hier verschärft. Zur Kirchzeit soll man weder zu essen noch zu trinken bekommen. Schleswig-Holstein. In Husum wird das barbarische Grußedicl noch mit voller Strenge auf recht erhalten. — Der Verfasser des Liedes „Schles wig-Holstein", Herr Chemnitz, hat als schleswig scher Flüchtling in Würzburg ein Unterkommen gefunden. Er ist nämlich bei der Direktion der Maindampfschifffahrt als Secretair angestellt worden. Frankfurt. Die zwei Fünftel der matricular- mäßigen Contingente der Bundesstaaten sollen nun nach einstimmigem Beschluß des Bundestages in acht Tagen nach erhaltener Ordre in vollständige Marschbereitschaft treten. — Die Verlängerung der Vollmachten des österreichischen und preußischen Bundescommissärs in Schleswig-Holstein ist nicht zugcstanden worden, sondern soll dem Bundestage selbst die Regelung der dortigen Verhältnisse über tragen werden. Hamburg. Die sechs österreichischen Soldaten, welche den Redacteur Marr lebensgefährlich miß handelten, sind jeder zu 8 Tagen Arrest verurtheilt worden, jedenfalls eine eigenthümliche Art von Strafe.