Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 38.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19140000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19140000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 38.1914 -
- TitelblattTitelblatt -
- ArtikelInserate -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) 17
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 17
- ArtikelDer Zug der Sterne (Fortsetzung zu Seite 5) 18
- ArtikelSelbstkostenpreis plus 10 Prozent 19
- ArtikelUnsere neuen Briefbogen für Bundesmitglieder 20
- ArtikelDie Taschenuhr in ihrer zweiten Entwicklungsperiode 21
- ArtikelEin zeitgenössischer Versuch zur Entschleierung des Mechanismus ... 23
- ArtikelDas Aufziehen der Uhren durch Öffnen der Stubentüren 25
- ArtikelEin unerwarteter Preisaufschlag auf alle Taschenuhrgläser 26
- ArtikelWie schützt man seinen Laden und sein Lager in einfacher Weise ... 27
- ArtikelSprechsaal 28
- ArtikelZentralkasse für das Uhrmachergewerbe 28
- ArtikelAus der Werkstatt 29
- ArtikelVermischtes 30
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 31
- ArtikelBriefkasten 31
- ArtikelPatent-Nachrichten 32
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 247
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 265
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 273
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 285
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 297
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 309
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 321
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 335
- BandBand 38.1914 -
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 2 mm r m Die hohen Preise. So eigenartig es klingt — es ist Tat sache, daß manche Leute gern hohe Preise bezahlen. Nicht aus Liebhaberei, sondern weil den hohen Preisen auch wieder Vor teile gegenüberstehen, die in den meisten Fällen in einer sorg fältigeren Bedienung liegen. Wer hohe Preise fordert, muß aber auch Wert darauf legen, diese Vorteile zu bieten, denn sonst ist der Mißerfolg von vornherein sicher. Schlechte Bedienung und hohe Preise vereinbaren sich niemals; dagegen zahlt mancher gern etwas mehr, wenn er dafür das Bewußtsein hat, bei der Firma »gut aufgehoben« zu sein. Bei neu hinzutretenden Kunden hängt die Annahme hoher Preise sehr von dem Eindruck ab, den dieser neue Kunde von dem betreffenden Unternehmen erhält. Sorgfältige Bearbeitungs briefe, erstklassig ausgestattete Drucksachen und Ähnliches hinterläßt oft einen derartig guten Eindruck auf den Empfänger, daß er daraus die Annahme herleitet, bei einer gut geleiteten Firma zu kaufen, so daß er gern etwas höhere Preise zahlt. Wenn aber ein Unternehmen schlechte Briefe und minder wertige Drucksachen hinausschickt, dann kann es sicher sein, mit hohen Preisen nur selten etwas zu erreichen. Jeder er fahrene Kaufmann weiß, daß niemand umsonst arbeitet, und daß selbst auch sorgfältige Bedienung bezahlt werden muß. Viele Kunden aber bezahlen sie gern. Ermittlungs-Sachen. In Roßlau (Anhalt) ist bei einem Einbruch aus einem Geldschrank eine goldene Glashütter Uhr Nr. 71 893 mit Sprungdeckel und Goldkette entwendet worden. Zweckdienliche Mitteilungen erbittet die Staatsanwaltschaft zu Dessau unter dem Aktenzeichen 2J 1233/13. — In der Nacht zum 8. Januar ist bei der Juweliers-Witwe Gilberg in Berlin, Sdiönhauser Allee 126 eingebrochen worden. Die Diebe er beuteten Uhren und Goldwaren im Werte von etwa 50 000 Mark, darunter fünfzig goldene Uhren, deren Nummern vorläufig noch nicht festgestellt sind, Kravattennadeln, Knöpfe, Ringe und Kolliers. Für Wiedererlangung der gestohlenen Waren sind 10 % des Wertes als Belohnung aufgesetzt. Zweckdienliche Mitteilungen sind an Herrn Kriminalkommissar Nasse, Polizei präsidium in Berlin zu richten. Wie ermittelt man den Namen eines gehässigen Taxators? In einer auch unsere' Kollegen sicherlich sehr interessierenden Weise ist ein Goldschmied .gegen einen übel wollenden und ihn bei der Kundschaft diskreditierenden Kollegen vorgegangen. In der Kommission zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes im Edelmetallgewerbe gab Herr Obermeister Menzel folgenden Fall bekannt. Ein Goldschmied hatte einer Dame ein Paar Brillant ohrringe zu dem reellen Werte von 480 Mark verkauft. Die Käuferin ließ, wie das jetzt immer mehr Mode wird, die Ohr ringe bei einem angeblichen Sachverständigen schätzen, und dieser, der selbst keinen Laden und kein Lager besitzt, und von den Unkosten eines Geschäftsmannes keine Ahnung hat, schätzte die Ohringe bedeutend zu gering ab. Die Käuferin glaubte sich natürlich von ihrem Lieferanten über teuert, begab sich zum Verkäufer der Ohrringe und bereitete ihm eine jener recht unliebsamen Scenen, bei denen es ja erfahrungsgemäß ohne Beleidigung nicht abgeht. Allen sach lichen Erklärungen des sich in seinem Recht fühlenden Verkäufers schenkte die Dame kein Gehör; trotzdem aber weigerte sie sich, den JVamen ihres Gewährsmannes anzugeben. Unser Gold schmied, der sidi durch den Auftritt in seiner geschäftlichen Ehre gekränkt fühlte, kam nun auf folgenden guten Gedanken. Er erstattete gegen Unbekannt bei der Polizei Anzeige wegen Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft leitete auch ein Ermittlungs verfahren ein und stellte den Namen des sogenannten Sach verständigen fest. Dadurch war dem Goldschmied Gelegenheit gegeben, den Namen zu erfahren und Strafantrag gegen den Verleumder zu stellen. Das hier geschilderte Verfahren erscheint uns als ein sehr gut gangbarer Weg, um gehässige Taxatoren festzustellen. Ob es in jedem Falle den gewünschten Erfolg haben wird, das möchten wir trotzdem bezweifeln, denn in den weitaus meisten Fällen lehnt die Staatsanwaltschaft die Klage erhebung ab. Was ist Double? Was sind Double-Sdimucksadien? Mit der Bezeichnung »Double« wird viel Mißbrauch getrieben. Teils aus Nachlässigkeit, teils zu unreellen Zweck n werden sehr häufig Waren als »Double« bezeichnet, die in Wirklichkeit nur vergoldet sind. Das ergab Unzuträglichkeiten, die mit der Zeit immer lästiger wurden. Es ist daher dankbar zu begrüßen, daß durch die Vermittlung der deutschen Handels kammern jetzt eine sichere Begriffsbestimmung der mißbrauchten Bezeichnungen in die Kreise der Interessenten gelangt ist. Der wichtigste Teil der uns vorliegenden Mitteilung lautet: »Die Schmuckwarenindustrie versteht seit vielen Jahren unter »Double« ein durch Aufschweißen und Aufwalzen edler Metalle (Platin, Gold, Silber) auf eine edle oder unedle Unter lage (Silber, Tombak) hergestelltes Material, und unter »Double-Schmuckwaren« zum Unterschied von nur vergoldeten Schmuckwaren nur aus solchem Material hergestellte Schmuck waren. Diese Auffassung ist von uns in Übereinstimmung mit den Doublefabrikanten von jeher vertreten worden. »Es wird beabsichtigt, diese Definition von »Double« und »Double - Schmuckwaren« als Handelsbrauch im Sinne des § 346 H. G. B. nunmehr zu veröffentlichen.« Das Uhrmadherhandwerk wird nach den Beschlüssen und Vorbereitungen der Dresdener Innung auf der Ausstellung »Das Deutsche Handwerk Dresden 1915« würdig vertreten sein. Es ist beabsichtigt, in einer Werkstätte im Betriebe alle ein schlägigen Facharbeiten vorzuführen und zugleich mustergiltige Erzeugnisse zur Schau zu stellen. Um ein möglichst umfassendes Bild von der Leistungsfähigkeit des deutschen Uhrmacherhand werks geben zu können, ist die Ausstellung von besonders wertvollen Arbeiten und namentlich von Meisterstücken im An schluß an die Betriebsvorführung geplant. Die Ausstellungs kosten sind so gering bemessen und die Anlage der Ausstellung so eingeteilt, daß es jedem Handwerker möglich ist, seine Er zeugnisse auch im kleinen Rahmen wirkungsvoll auszustellen. Da die Ausstellung »Das Deutsche Handwerk Dresden 1915« ein Bild von dem heutigen Stande des gesamten deutschen Handwerks geben soll, so ist eine zahlreiche Beteiligung der deutschen Uhrmacher erwünscht und geboten. Der wirtschaftliche Nutzen der Dresdener Ausstellung kommt dem ganzen Handwerk zugute. Schon aus diesem Grunde werden die deutschen Uhr macher durch finanzielle Unterstützung und durch Ausstellung ihrer Leistungen die Bestrebungen der Dresdener Uhrmacher innung, auf der Ausstellung würdig vertreten zu sein, nach Kräften unterstützen müssen. Arbeitsnachweis für Zimmerarbeiten Der von der Freien Vereinigung gelernter Uhrmacher Groß-Berlins errichtete Arbeitsnachweis wird von Zimmerarbeitern äußerst stark in Anspruch genommen. Leider hat aber die Inanspruchnahme durch die Arbeitgeber nicht den Erwartungen entsprochen. Es sei deshalb noch besonders darauf hingewiesen, daß der Arbeitsnachweis nicht nur für Berlin, sondern auch für auswärts errichtet ist. Mitteilungen sind nur schriftlich an die Geschäfts stelle der Freien Vereinigung gelernter Uhrmacher Groß-Berlins in Berlin-Südende, Stephanstraße 8 zu richten.
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