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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Erfindung des Fernrohrs
- Autor
- Martin, Henri
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- ArtikelCentral-Verband 145
- ArtikelPatentrevue des ersten Viertels des Jahres 1909 146
- ArtikelUhrenlieferung an Warenhäuser 147
- ArtikelDie diesjährige Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 147
- ArtikelBericht über die Lehrlingsarbeiten-Ausstellung des ... 147
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 148
- ArtikelNeue Hemmung für Uhren 149
- ArtikelUeber die Erfindung des Fernrohrs 150
- ArtikelAus Münchens Vergangenheit und der Geschichte seines Handwerks ... 153
- ArtikelRechtsauskünfte 154
- ArtikelDer Uhrmacher als Goldarbeiter und als Gehäusemacher (III) 154
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 156
- ArtikelVerschiedenes 158
- ArtikelKonkursnachrichten 160
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 160
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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152 Allgemeines Journal der Ührmacherkunst Nr. 10. Interessant und merkwürdig zugleich ist die Antwort, welche Henri IV. im Januar 1609 den Gesandten darauf erteilte. Sie lautete dahin, dass er, der König, mit Vergnügen bereit gewesen wäre, ein solches Fernrohr anzunehmen; wiewohl ihm zurzeit ein Instrument, um die Dinge zu erkennen, die um ihn her vor gingen, viel notwendiger sei, als eines zum Sehen in die Ferne. Bekanntlich wurde Henri IV. im Mai 1610 bei einer Aus fahrt durch Bavaillac ermordet. Wenn nun auch Jansen die Erfindung des Fernrohrs zu gesprochen war, so tauchten doch im Laufe der Zeit Gelehrte und Astronomen auf, die die Richtigkeit obigen Auspruchs in Frage stellten und die Verlässlichkeit der Grundlagen, die den selben bedungen, ernstlich bezweifelten. Zu diesem Vorgehen gaben die in den betreffenden Schriftstücken enthaltenen Wider sprüche die Veranlassung. Daher entbrannte in der Folge von neuem der Streit um die Priorität dieser Erfindung, welche ins besondere, ausser den Holländern, Deutsche und Italiener für sich in Anspruch nehmen wollten. In Deutschland schrieb man dem Hofastronom des Markgrafen Georg Friedrich zu Anspach, Simon Marius, und in Italien dem berühmten Pisaner Galilei die Er findung des Fernrohrs zu. Diese Meinungsverschiedenheiten wurden für immer ge schlichtet, als im Jahre 1831 aus den holländischen Staatsarchiven Auszüge erschienen, die von dem ehemaligen Professor der Physik, van Swinden aus Amsterdam, nach aufgefundenen, über das Fern rohr und seinen wahren Erfinder aufschlussgebenden Dokumenten ausgefertigt worden waren. Diese wichtigen Schriftstücke hatten über zwei Jahrhunderte lang in den Archiven verborgen gelegen und ihrem Pergamente, verstaubt und befleckt, entströmte °ein dumpfer Modergeruch. Der Wortlaut dieser Dokumente ist in dem Buche „Die Geschichte des Fernrohrs“ von Dr. Servus wiedergegeben, und sind diesem Werke auch mehrere hier ge brauchte Angaben entnommen worden. Der Wiedergabe des Inhalts dieser interessanten Schriftstücke kann hier nur in gekürzter Form stattgegeben werden. Das eine derselben ist eine Eingabe des schön genannten Metius, vom 17. Oktober 1608, und lautet dahin, dass er, Metius, der eigentlich Jakob Adriaanszoon hiess, seit zwei Jahren alle seine Zeit dem Glasmachen gewidmet und dabei ein Werkzeug gefertigt habe, welches die damit betrachteten Gegenstände näher und grösser zeige. Von besonderem Werte ist seine Angabe, dass sein Instrument ebenso viel leiste, wie dasjenige, das ein Bürger und Brillenmacher zu Middelburg kurze Zeit vorher den General staaten angeboten habe. Er endet sein Schreiben mit der Bitte, ihm ein Privilegium zum Schutze seiner Erfindung zu geben. Seinem Ansuchen wurde nicht stattgegeben, und er dahin verständigt, dass ihm ein Patent erst dann erteilt werden könne, wenn er die Erfindung zu grösserer Vollkommenheit gebracht habe. Diese Antwort verdross Metius derart, dass er künftig die Beschäftigung mit diesem Gegenstand aufgab. Der Grund zu diesem Bescheide lag darin, dass, wie schon' vorstehend flüchtig berührt, der Brillenmacher Hans Lippersheim aus Middelburg kurze Zeit vorher eine gleiche Eingabe an die Generalstaaten gerichtet hatte. Demselben bedeutete man in . einem Erlass vom 2. Oktober 1608, dass er sein Instrument zum Sehen in die Ferne so vervollkommnen solle, dass man mit beiden Augen durch dasselbe hindurchblicken könne. Ferner sei bei ihm anzufragen, wie hoch die Belohnung, um welche er gebeten, ; sein solle. Man liess aber die Forderung, da sie unbillig sei, wieder fallen und ernannte eine Kommission zur Prüfung des Lippersheimschen Instrumentes. Dieselbe sprach sich zu seinen , Gunsten aus und beauftragte ihn, ein solches für ihre Zwecke j aus Bergkristall zu fertigen, wofür ihm 300 Gulden bei Beginn und weitere 600 Gulden bei der Ablieferung des Instrumentes zu j zahlen seien. ( Lippersheim lieferte, wie ein Dekret vom 15. Dezember 1608 i besagt, das Fernrohr an die Kommission ab; er hatte dasselbe aber, wie erst gewünscht, für beide Augen eingerichtet. Obwohl dasselbe den Beifall der Regierungsvertreter gefunden, konnten sich dieselben doch nicht entschliessen, ihm ein Patent zu erteilen, da andere Personen von der Erfindung ebenfalls Kenntnis hatten. ) Gleich nach den ersten Verhandlungen mit Lippersheim ging s eben die Eingabe des Metius bei den Generalstaaten ein, wo- i durch die Kommission sich zu dem vorerwähnten Beschlüsse ver- ; anlasst sah. Am 13. lebruar 1609 lieferte Lippersheim wiederum, und . dieses Mal zwei Stück seiner Binokularfernrohre an die Regierung ab. Gegenüber diesen amtlichen Belägen, die keine Veranlassung zu irgendwelchen Zweifeln bieten, verlieren die früheren Zeug- . nisse ihre Glaubhaftigkeit. Schon die in ihnen enthaltene Be- i hauptung, Metius sei erst 1620 nach Middelburg gekommen, entzieht weiterem Vertrauen den Boden. Es bedarf wohl nicht besonders des Hinweises, dass sein Kommen nach Middelburg dem Zeitpunkte der Eingabe seines Gesuches gleichzustellen ist, und dieses datiert erwiesenermassen vom Jahre 1608. Dieser Zeitpunkt ist natürlich nicht in ganz engem Sinne zu nehmen, es können wohl zwischen beiden Vorgängen einige Monate ge legen haben, da er doch erst, nachdem er die Erfindung in Augenschein genommen bezw. Erkundigungen darüber eingezogen hatte, selbst ein solches Instrument verfertigen musste, bevor er die bewusste Eingabe machen konnte. Ein weiterer Grund, die in Pierre Boreis Schriften aufgestellten Behauptungen als ungenau bezeichnen zu müssen, ergibt sich aus der unsicheren Angabe der Jahreszahl der Erfindung des Fernrohrs, die in diesen Papieren zwischen den Jahren 1608 bis 1610 schwankt. Unzweifelhaft ist den in den holländischen Staatsarchiven aufgefundenen Schrift stücken voller Glauben zu schenken, und somit gilt seit dem Jahre 1831 Hans Lippersheim als Erfinder des Fernrohrs und das Jahr 1608 als Zeitpunkt der Erfindung. Diese kostbaren Pergamente gaben aber noch über zwei weitere, ebenfalls wichtige Dinge Aufschluss. Einmal darüber, dass die ersten Fernrohrgläser nicht aus Glas, sondern aus dem härteren Bergkristall geschliffen worden waren, und zum anderen, dass Lippersheim auch als Erfinder der Binokularfernrohre zu gelten hat, deren etwas veränderte Form unsern Operngläsern verblieben ist. Nanhdem diese Ueberlieferungen in bezug auf die Priorität der Erfindung des Fernrohrs zugunsten Lippersheims entschieden hatten, büsste Zacharias Jansen einen Teil seines Ruhmes ein; der Ruhm, das Mikroskop —- etwa um 1590 — erfunden zu haben, dessen in Boreis Schriften gleichfalls gedacht wurde, ist ihm aber bis heute geblieben bezw. noch nicht mit Erfolg streitig gemacht worden, wenn auch Engländer und Italiener durch Cornelius Drebbel und Franz Fontana mehrfach versucht haben, die Priorität dieser Erfindung für sich in Anspruch zu nehmen. ^ So war denn der Streit, der sich um die Nationalität der Erfindung des Fernrohrs entsponnen, geschlichtet, die Holländer hatten den Sieg davongetragen. War die eigentliche Erfindung des Fernrohrs, wie schon zu Anfang bemerkt, eine solche des Zufalls gewesen, so bedingte ihre weitere Vervollkommnung eine nicht geringe Leistung oder Anforderung an Scharfsinn und Fleiss, Geld und Zeit. Die be deutendsten Männer, die sich zuerst mit Erfolg, kurz, nachdem die neue Erfindung einigermassen bekannt geworden, mit der Verbesserung der Fernrohre beschäftigt hatten, waren Galilei und Kepler. Ihre Erfolge und Verdienste auf diesem Gebiete sind schon des öfteren eingehender gewürdigt worden, so dass es sich erübrigt, hier nochmals näher darauf zurückzukommen. Bemerkt sei diesbezüglich nur, dass Kepler als Erfinder des astronomischen Fernrohrs gilt. Er selbst hat ein solches zwar nicht ausgeführt, die Konstruktion desselben aber in seiner „Dioptrik“, 1611 zu Augsburg erschienen, angegeben. Auf Grund dieser Angaben erstellte dann, um 1613, Christoph Scheiner in Ingolstadt das erste derartige Instrument, das in der Folge das holländische Fernrohr fast gänzlich verdrängte. Neben Scheiner erfand 1645 der böhmische Kapuziner Maria Schyrlaeus de Rheita ein aus vier Linsen bestehendes „terrestrisches“ Fern rohr; auch führte er erstmalig die Bezeichnungen „Okular“ und „Objektiv“ ein.
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