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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Feilbieten von Uhren, Gold- und Silberwaren
- Autor
- Hirschfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Urlaub unter Fortbezug des Gehaltes? (I)
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- ArtikelCentral-Verband 177
- ArtikelAnträge für die Tagesordnung des XIII. Verbandstages in München 178
- ArtikelVerband Deutscher Uhrengrossisten 178
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 179
- ArtikelAus Münchens Vergangenheit und der Geschichte seines Handwerks ... 181
- ArtikelDas Entmagnetisieren von Taschenuhren, Werkzeugen usw. 182
- ArtikelSprechsaal 183
- ArtikelFeilbieten von Uhren, Gold- und Silberwaren 185
- ArtikelUrlaub unter Fortbezug des Gehaltes? (I) 186
- ArtikelAus der Werkstatt 187
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 188
- ArtikelVerschiedenes 189
- ArtikelKonkursnachrichten 191
- ArtikelPatentbericht 191
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 192
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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löö Allgemeines Journal der Uhrmach erkuüst. Mr. li und festzustellen, was unter den angegebenen Warengattungen eingereiht werden kann. Schliesslich kann jedoch Personen, die in dem Gemeinde bezirk einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung haben und die innerhalb dieses Gemeindebezirkes auf öffentlichen Wegen, Strassen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, oder ohne vorhergängige Bestellung von Haus zu Haus Waren feilbieten, oder Warenbestellungen mit oder ohne Muster bei Personen, in deren Gewerbebetrieb Waren der angebotenen Art keine Verwendung finden, aufsuchen wollen, durch die höhere Verwaltungsbehörde, nach Anhörung der Gemeindebehörde oder durch Beschluss der Gemeindebehörde mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde die Erlaubnis hierzu erteilt werden. Die Erlaubnis kann auf gewisse Teile des Gemeindebezirkes, sowie auf bestimmte Gattungen von Waren beschränkt werden. Wer den angeführten Bestimmungen zuwiderhandelt, kann mit Geld- oder Haftstrafe belegt werden. Die Höhe der Strafe ist bei den einzelnen Zuwiderhandlungen verschieden. Bechtsanwalt Hirschfeld. »sss« Urlaub unter Fortbezug des Gehaltes? Von F. Neuhofer, Berlin. I. s gibt Themata, deren schriftliche oder mündliche Behandlung Freude gewährt, daneben aber auch solche, deren Bearbeitung die gegenteilige Empfindung auslöst, und die dann auch um so weniger Ver gnügen bereiten kann, je mehr man beim Gegner vorurteilsfreie und zutreffende Beurteilung der Verhältnisse ver missen muss, Mängel, die immer zu Trugschlüssen führen. So hatten wir vor kurzem — zu unserer Freude — Ge legenheit, eine kleine Abhandlung unseres Kollegen Kissling in Stuttgart zu lesen, in welcher er der neuesten Forderung unserer Herren Gehilfen, ihnen, sofern sie nur erst ein Jahr in einem Geschäft angestellt seien, einen jährlichen Urlaub unter Fort bezug ihres Gehaltes zu gewähren, entgegentrat, sowie einen Ver gleich zwischen den heutigen und früheren Verhältnissen zog und zum Schlüsse seiner Ausführungen unseren jungen Herren nahelegte, von dieser ihrer Forderung einsichtsvoll zurückzu treten. Kollege Kissling war ersichtlich der Meinung, diese in ihrer Tendenz und. für die Arbeitgeber in unserem Gewerbe so be deutungsvolle Frage in kleinem Bahmen erledigen zu können. Er wird mittlerweile, insbesondere auf einige ihm in der Gehilfen zeitung gewordene Antworten in bezug auf seine Annahme nicht nur zur gegenteiligen Auffassung gekommen sein, sondern auch die Ueberzeugung gewonnen haben, dass auf ein einsichtsvolles Zurücktreten von dieser Seite kaum zu rechnen ist, und dass zur Entscheidung dieser Frage wohl andere Wege zu beschreiten sind. Freilich ist es im Leben, zumeist wenigstens, viel leichter, zu fordern und zu nehmen, als zu geben. Die Gegensätze müssen aber dann auch um so markanter zum Ausdruck kommen, je weniger Leistung und Gegenleistung in Einklang zu bringen sind, und je mehr die Forderung demjenigen, der geben soll, als unberechtigt erscheint. Fragen von so grösser Tragweite bedürfen eben eingehender und sorgfältiger Erwägungen. Denn es handelt sich bei der er wähnten Forderung der Herren Gehilfen — darüber kann kein Zweifelsein — doch um eine Neuerung in unserem Gewerbe, die durchaus nicht so harmlos und leicht zu bewerkstelligen ist, wie es etwa nach den teilweise sehr schönen Worten, Hinweisen und Versprechungen von seiten der Wortführer unserer jungen Herren scheinen möchte, sondern auch um einen Vorgang, der die aufmerksamste Beachtung verdient. Wann werden unsere Kollegen einmal einsehen lernen, dass es bei uns, wie in anderen Gewerben, ebenfalls eine Gehilfenfrage gibt, die uns in unseren Vereinigungen und auf den Verbandstagen ebenso lebhaft beschäftigen sollte, wie so manche andere, die nur zu oft von viel geringerer Bedeutung sind, wie diese! Einerseits wird mit der neuerdings erhobenen Urlaubs forderung in der denkbar allgemeinsten Form auf die so überaus verschieden gestalteten persönlichen und sonstigen Verhält nisse der weitaus grössten Zahl unserer selbständigen Kollegen gar keine Bücksicht genommen, dann aber auch zu den erhöhten Lasten, die ihnen im Laufe der Jahre bereits von den ver schiedensten anderen Seiten, nicht nur vom Gesetzgeber allein, auferlegt wurden, und auf die ich noch später zu sprechen kommen werde, eine neue zudiktiert. Dabei erachtet man es, wie wir aus den erwähnten Abhandlungen in der Gehilfenzeitung ersehen konnten, eigentlich als selbstverständlich, dass sich die Arbeitgeber dieser auf freier Basis an sie gerichteten Forderung nicht entziehen, und man nimmt auch keinen Anstand, auf die jenigen, die sich nicht sofort willfährig zeigen, noch dazu unter Anwendung einer durchaus ungehörigen Form, die gefüllte Schale des Hohnes und Spottes auszugiessen. Es ist auch bezeichnend, aber nach meinen Erfahrungen durchaus nicht überraschend, aus diesen Kreisen heraus Ausfällen zu begegnen, wie man sie meinem Kollegen Kissling gegenüber zu unternehmen beliebte, ebenso, dass eine solche, von hochgespanntem, ob berechtigtem Selbstgefühl, will ich hier nicht näher untersuchen, diktierte Sprache in aller Oeffentlichkeit zur Anwendung kommen konnte; wo es sich doch im Grunde genommen um eine' Forderung handelt, deren Gewährung nun einmal ausschliesslich als ein Benefizium des Prinzipals seinem Personal gegenüber zu be zeichnen ist, und zu dem er unter keinen Umständen gezwungen werden kann, wenn er sich nicht dazu verstehen Will. Es ist ferner bezeichnend, dass die Verfasser ihre geradezu verletzende Argumentation im wesentlichen auf einigen Aeusserungen neben sächlicherer Natur auf bauten, die korrekter zu fassen mein Kollege Kissling leider versah. Es ist doch recht töricht und zeugt für einen bedauerlichen Mangel an Mässigung und Urteils fähigkeit, ihn als einen Prinzipal zu stempeln, der den Gehilfen jedwedes Vergnügen, sogar die edle Turnerei, versagen wolle. Ich kenne ihn besser. Wir aber als Arbeitgeber haben um so mehr verstanden, was er im Tenor seiner Ausführungen sagen wollte, und ich bin fest überzeugt, dass er unendlich vielen meiner Kollegen aus der Seele sprach. Was er bekunden wollte, lag. für uns klar zutage. Doch nichts anderes, als dass heute von unseren jungen Herren gegen früher ganz erheblich gesteigerte Forderungen gestellt werden, die nur zu häufig nicht mit ihren Leistungen und Verdiensten im Einklang stehen, dass man sich in früherer Zeit mit weniger beschied und trotz der winzigen Löhne zufrieden war und sich soviel erübrigte, um sich einmal einen Urlaub, der allerdings, wenigstens in den meisten Fällen, mit dem Verlust der Stellung verknüpft war, auf eigene Kosten leisten zu können, dass es in der damaligen Zeit Gebrauch war, ohne Bücksicht auf die Höhe des Lohnes, in erster Linie nach denjenigen Stellungen zu streben, in denen man Tüchtiges lernen konnte, und in diesem Fall das persönliche Wohlergehen in zweite Linie rückte, mit kurzen Worten, dass sich unsere heutigen Gehilfen ganz wesentlich günstigerer Lebens- und Arbeitsbe dingungen zu erfreuen hätten, wie diejenigen früherer Zeiten, und dass es, in Berücksichtigung der wenig beneidenswerten Situation, in der sich heute die grosse Masse seiner selbständigen Kollegen befände, am Platze sei, im Fordern Mass zu halten und er deshalb die Forderung nicht akzeptieren könne. Mein Kollege Kissling hat auch ausdrücklich darauf ver wiesen, wenigstens keinen Zweifel darüber gelassen, dass es ihn freue, unsere heutigen Gehilfen in einer gegen früher wesentlich günstigeren sozialen Lage zu sehen, und damit ist doch zweifel los auch erwiesen, dass er die sogen, gute, alte Zeit keineswegs als Muster für alle Ewigkeit ansieht. Ich auch nicht. Um in "solchen Fragen ein treffendes Urteil fällen zu können, genügt es nicht, bereits in den 80er Jahren Lehrling und Ge hilfe gewesen zu sein. Das Urteil des anonymen Verfassers der Abhandlung „Ferien" wäre nach den verschiedensten Bichtungen sicherlich ein anderes gewesen, wenn er, wie ich, bereits 20 bis 22 Semester früher unserem Gewerbe angehört und Gelegenheit gehabt hätte, sich noch in der Zeit zu betätigen, in der nicht nur die Spindeluhren, sondern auch die Zylinderuhren und andere Gattungen solcher geradezu halbfertig auf den Markt kamen. Da
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